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Zweites ergänzendes alphabetisches Sachregister

zum Jahrgang 1868 der „,Annalen."

(Vergleiche das erste Verzeichniss Seite 223 — 248.)

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Schiff-

Adressen des Reichstages an Se. Majestät den König-
Bundesfeldherrn 924. Der Reichstag hat unterm
24. September 1867 eine Adresse an den König
gerichtet, welche Derselbe am 3. October dess. J.
aus den Händen des Präsidenten Dr. Simson auf
Burg Hohenzollern entgegennahm. (Vergl. Sten.
Sitzungsbericht v. 7. October, S. 267, den Wort-
laut der Adresse in Hahn's „Zwei Jahre Preussisch-
Deutscher Politik" S. 651.) Ein im Zollpar-
lament von den Abgg. Metz, Bamberger u. Gen.
gestellter Antrag auf Erlass einer Adresse an
Se. Majestät den König v. Preussen wurde am
7. Mai 1868 durch Uebergang zur einfachen Tages-
ordnung beseitigt (186 gegen 150 Stimmen.

Aerzte, zur Freizügigkeit der, 995.

Ameriku, siehe Vereinigte Staaten.
Anhalt. Bevölkerung 795. Freizügigkeit 487. Ge-
werbebetrieb 875. Zollbehörden 410.

Archivwesen. Ein Antrag des Abg. Freih. v. Hagke,

den Bundeskanzler aufzufordern, für den Druck

vollständiger Urkunden- und Actenverzeichnisse

1097

1101

1105

Vorbemerkung. Für die auf Seite 1 bis 222 enthaltenen, namentlich die Gesetzgebung, Ver-
waltung und Statistik des Zollvereins behandelnden Abschnitte ist bereits ein vielfach ergänzendes und
erläuterndes Sachregister auf Seite 223 bis 248 gegeben worden. Um Wiederholungen zu vermeiden, haben wir
die in jenem Register bereits aufgeführten Gegenstände hier weggelassen; der geneigte Leser wolle deshalb
jederzeit in beiden Registern nachsehen, welche sich gegenseitig ergänzen. Im Uebrigen gilt das in der Vor-
bemerkung Seite 223 Gesagte: auch diesmal haben wir uns darauf beschränkt, nach allgemeinen Titeln und
Stichworten zu registriren, was den sachverständigen Lesern der „Annalen“ überall genügen dürfte.

Der Herausgeber.

1109

Archivwesen.

der öffentlichen Archive der einzelnen Bundes-
staaten eine entsprechende Summe auf den Etat
des Bundeskanzler-Amtes zu bringen, wird vom
Reichstage in der Sitzung vom 28. September
1867 angenommen. Ueber einen wiederholten
Antrag des Freih. v. Hagke geht der Reichstag
in Hinblick auf die vom Bundeskanzler bezeugte
Bereitwilligkeit, die Angelegenheit thunlichst zu
fördern, am 18. Juni 1868 zur motivirten Tages-
ordung über. Vgl. Reichsarchiv.
Armee s. Bundeskriegswesen.
Ausfuhr, Bestimmungen über die, 670.
Austerncultur. Auf Antrag des Graf Münster u. Gen.
beschloss der Reichstag am 19. Juni 1868: „Dem
Bundeskanzler zu empfehlen, die Pflege der vor-
handenen Austernbänke und die Frage der künst-
lichen Austerncultur einer eingehenden Erörterung
unterziehen, und zu dem Ende die nöthigen Er-
hebungen und Untersuchungen vornehmen zu
lassen."

Auswanderung und Colonisation, Bundes-Verf. 1020.
Statistik der Auswanderung 1083. Vgl. Bremische
Verordnung, betr. gesundheitspolizeiliche Vor-

Auswanderung.
schriften bezüglich der Schiffsbeförderung von
Auswanderern, v. 27. November 1868 (Preuss.
Handelsarchiv Nr. 51, S. 777). S. a. Interpellati-

onen.

Ausweisung. Vertrag v. 15. Juli 1851, 478. Vgl. a. Landesverweisung.

Aversa an die Bundeskasse 736, 754 ff., 998, 1032. Baden. Bevölkerung 796. Zollbehörden 420. Bauhandwerker 870.

Baumwolle und Baumwollenwaaren 253. Zolltarif 651. Vgl. Maron, Materialien S. 1-15. Bayern. Bevölkerung 796. Zollbehörden 416. Beamte des Nordd. Bundes 1027. Antrag v. Forckenbeck: Die Errichtung neuer Stellen, sowie die Erhöhung der Gehälter für solche, darf nicht ohne vorgängige Bewilligung des Reichstags durch den Haushaltsetat oder durch ein besonderes Creditgesetz erfolgen," wird in der ReichstagsSitzung v. 27. Septbr. 1867 angenommen (mit Zustimmung des Bundeskanzlers unter der Voraussetzung, dass Offiziere des stehenden Heeres darunter nicht ohne Weiteres mitbegriffen sind.) – Der dem Reichstage vorgelegte Gesetzentwurf, betr. einige Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten, vom Reichstage mit einigen Aenderungen am 19. Juni 1868 angenommen, hat nicht Gesetzeskraft erlangt. (Drucksachen No. 189.) Belagerungszustand, Gesetz über den, vom 4. Juni 1851. 1055-1062. Beschlussunfähigkeit des Reichstags schliesst nach der Praxis der Geschäftsordnung die Fähigkeit des Reichstags nicht aus, eine Debatte vor sich gehen zu lassen, zumal eine solche, bei der es, wie in der General-Debatte, zu gar keinem Beschluss kommen soll" etc. (Erklärung des Präsidenten Dr. Simson in der Sitzung vom 4. Juni 1868.) Ein diesem Grundsatze entgegentretender Antrag des Dr. Reincke wird in der Sitzung v. 15. Juni abgelehnt. Bevölkerung nach der Zählung vom 3. December 1867. Vorläufige Resultate 501-562. Definitive Resultate 779-798. Dichtigkeit der Bevölkerung 797. Staatsangehörige Bevölkerung, Tabelle bei S. 1104.

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Bier. Zolltarif 661. Besteuerung des Braumalzes im Nordd. Bunde 690-702. Vertrag mit Hessen 725. Statistik 736, 747 ff.

Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländ. Bier, früher nur auf die Ausfuhr in Fässern beschränkt, ist durch Beschluss des Bundesraths des Nordd. Bundes auch auf die Ausfuhr in Flaschen ausgedehnt worden (Verf. des Preuss. Finanz-Ministers v. 11. August 1868, Centralbl. S. 420). Die Vergütung darf nur für solches Bier gewährt werden, zu dessen Bereitung mindestens 50 Pfd. Braumalzschroot auf 100 Quart Bier verwendet worden, und muss dasselbe in Mengen von wenigstens 216 Quart ausgehen. Für eine Quartmenge, welche dem Gewichte von 100 Pfd. Bier gleichzustellen ist, werden je 3 Sgr. Vergütung gewährt. Das Bruttogewicht braucht nicht angegeben zu werden.

Blei und Bleiwaaren 255. Tarif 652. Vgl. Maron's Materialien S. 16.

Branntwein. Zolltarif 661. Besteuerung des Branntweins im Nordd. Bunde, bez. in Hohenzollern 690, 702-724. Vertrag mit Hessen 725. Statistik 736, 763-778.

Braumalz, siehe Bier.
Braunschweig. Bevölkerung 794, 798. Zollbehörden
Bremen. Bevölkerung 796, 798. Freizügigkeit 487.
Gewerbebetrieb 879.

422.

Bürstenbinder- und Siebmacherwaaren 255. Tarif 652.
(Vgl. Maron, Materialien S. 17.)
Bundesbeamte s. Beamte.
Bundesfeldherr 1047.

Bundesfinanzen 1029 ff. 1050 ff. S. a. Schuldenwesen,
Rechnungs-Revisionshof.
Bundesgesetzblatt 1019.
Bundesgesetzgebung (Verfassung Art. 2-5) 1019.
Bundeskanzler 1026. Nach Erklärungen des Grafen
Bismarck im Reichstage (27. u. 28. Septbr. 1867)
ist der Bundeskanzler zweifellos der einzige ver-
antwortliche Beamte der Bundesverwaltung; er
hat für Alles, was im Staatsleben des Bundes
geschieht, die Verantwortung zu tragen und ist
demnach auch für die Kriegs- und Marineverwal-
tung des Bundes dem Reichstage wie dem Bunde
gegenüber verantwortlich.

Bundeskanzler-Amt 449. 1026. Dasselbe soll nach Erklärungen des Präsidenten Delbrück in der Reichstagssitzung v. 28. Septbr. 1867 diejenigen Zweige der Verwaltung in sich zusammenfassen, welche durch die Bundesverfassung dem Präsidium übertragen sind, also die Post- und Telegraphenverwaltung, die Verwaltung der Bundesconsulate, die Aufsicht über die Zoll- und Steuerverwaltung im Bunde durch Organe (Vereinsbevollmächtigte und Stationscontroleure), die legislativen Angelegenheiten des Bundes und einen noch näher festzustellenden Theil der handelspolitischen Angelegenheiten.

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Bundeskasse 1032. S. a. Rechnungshof.
Bundeskriegswesen, (Art. 57-68 der Verf.) 1043–1050.
Bundespräsidium, 1025.

Bundesrath des Deutschen Zollvereins, Mitglieder 431.
Bundesrath des Nordd. Bundes 1023.
Bundesschulden s. Schuldenwesen.

Bundesverfassung 1017-1054.
Canäle s. Wasserstrassen.
Cigarren siehe Taback.

Civilprocess-Ordnung, Comission zur Berathung einer solchen für den Nordd. Bund, 799. 807. Coalitionsfreiheit. Ein von dem Abg. Schulze u. Gen. im Reichstage eingebrachter Gesetzentwurf wurde mit verschiedenen Abänderungen in der Vorberathung am 15. Oct. 1867 mit 126 gegen 71 Stimmen angenommen (Drucksachen Nr. 103) und erhielt auch bei der Schlussberathung an 19 October die Majorität. Das Gesetz erhielt nicht die Zustimmung des Bundesraths, vgl. a. S. 861, 872 ff. Competenz des Nordd. Bundes 1020. Concursordnung, vgl. a. Intepellationen IV. Reform

Vorschlag des Handelstags 978. Consulatwesen, B.-Verf. 1043 ff.

des Nordd. Bundes 929-951. Verzeichniss der Bundesconsuln 952-958.

Das Consulatwesen

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Consules electi und Consules missi 936. Nach der Erklärung des Präs. des B.-K.-A. Delbrück (Reichstag-Sitzg., 28 Sept. 1867.) ist ein sogen. gemischtes System in's Auge gefasst. Contingente der Bundesarmee 1047. Controle des Bundeshaushalts s. Rechnungshof. Cuxhaven s. Hamburg.

Diäten. Antrag des Abg. Waldeck u. Gen., betr. die Abänderung des Art. 32 der Bundesverfassung wird in der Vorberathung des Reichstags v. 2. April 1868 mit 97 gegen 92 Stimmen abgelehnt, ebenso bei der Schlussverhandlung am 18. April d. J. mit 104 gegen 100 Stimmen. Directivbehörden 1031.

Donaumündungen 1052. Doppelbesteuerung. Darauf bezügl. Petitionen werden vom Reichstage in der Sitzg. v. 10. Juni 1868 dem Bundeskanzler mit dem Ersuchen überwiesen, im Wege der Bundesgesetzgebung festzustellen, dass Bundesangehörige nur in demjenigen Staate zu den persönlichen Steuern herangezogen werden, in welchem sie ihren Aufenthalt haben. Droguerie- etc. Waaren 256. Tarif 653. (Vgl. Maron, Materialien S. 18.)

Eheschliessung, Aufhebung der polizeilichen Beschränkungen derselben 901. Erlass des Preuss. Ministeriums des Innern 927. Einpfennig-Tarif s. Eisenbahnen.

Eisen und Stahl, Eisen- u. Stahlwaaren, 256. Tarif 653. Beschluss des Handelstags 984. Das Zollparlament nimmt am 8. Mai 1868 folgenden Antrag des Abg. Stumm an: Den Vorsitzenden des Bundesrathes des D. Zollvereins aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Ausfuhrvergütung, welche Frankreich den Bestimmungen des Art. 6. des Deutsch-Französischen Handelsvertrages zuwider seiner Eisenindustrie durch die missbräuchliche Handhabung der Rückvergütung des Importzollbetrages (titres d'acquits à caution) gewährt, baldigst beseitigt werde. (Vgl. a. Maron, Materialien, S. 39. 61 ff.)

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Frankreich, missbräuchliche Handhabung der Rück vergütung des Importzollbetrages, welche dasselbe seiner Eisenindustrie gewährt, s. Eisen. S. a. Steingut. Freizügigkeit im Norddeutschen Bunde 467-486. Ausführung der Bundesgesetzgebung in den einzelnen Staaten 487-500. Verfügung des Preuss. Ministers des Innern 928. Zur Freizügigkeit der Aerzte 995. (Vgl. Bundes-Verf. S. 1020.) Genossenschaften siehe Erwerbs- u. Wirthschaftsgenossenschaften.

Staatshandbuch des Nordd. Bundes etc.

Geschäftsordnung des Reichstags vom. 6. Juni 1868 913. S. a. Beschlussunfähigkeit. Geschäftszeit, Abkürzung der. Beschluss des Handelstages 984.

Gewerbe, Betrieb stehender, s. Nothgewerbegesetz. Gewichtssystem s. Maass- und Gewichtordnung. Gewürze 269. Tarif 662. (Maron, Materialien S. 165.)

Tarif 655. (Vgl. Maron,

Glas und Glaswaaren 260. Materialien S. 88.) Goldwährung 974. 990 ff. S. a. Münzfrage, Maassund Gewichtsordnung. Vgl. a. die Schrift: „Der Uebergang zur Goldwährung. Eine Sammlung von Preisschriften, herausgegeben vom bleibenden Ausschuss des Deutschen Handelstags." (Berlin, 1868, bei Stilke und van Muyden, 214 Seiten 8.)

Tarif 656. (Vgl. Maron, Materialien

Guttapercha siehe Kautschuck. Haare 261. S. 90.) Hamburg. Bevölkerung 796. Zollanschlüsse 797, 1111. Freizügigkeit 489. Gewerbetrieb 879. Handelsstatistik 1075 ff. Zollstellen 1113. Handelsgerichte, Reformvorschlag des Handelstags 977. Handelsgesetzbuch und Deutsche Wechselordnung. In der Sitzung vom 12. Juni 1868 beschloss der Reichstag, den Bundeskanzler aufzufordern, baldigst den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch welches das Allgem. Deutsche Handelsgesetzbuch und die Allgemeine Deutsche Wechselordnung nebst der dazu gehörigen Novelle als gemeinsames Gesetz des Nordd. Bundes eingeführt, bez. da, wo sie bereits als Landesgesetze gelten, für Bundesgesetze erklärt werden." Handelsmarine s. Kauffahrteischiffe. Handelstag, Deutscher. Denkschrift über Reform des Zolltarifs und des Zollverfahrens vom März 1868, S. 249. Statut 971. Die Mitglieder und der bleibende Ausschuss desselben S. 985. Beschlüsse des vierten D. Handelstags zu Berlin, 971-984.

Handelsverträge 230. 1021. Vgl. a. Oesterreich, Spanien. Kirchenstaat etc.

Hansestädte s. Hamburg, Bremen, Lübeck.
Haushalts-Etat s. Bundesfinanzen.

Häute und Felle 261. Tarif 656. (Vgl. Maron, Materialien 91.)

Hefen 268, Tarif 661. (Maron, Materialien S. 143.) Heimathsrecht s. Freizügigkeit. In der Sitzung vom 21. Octbr. 1867 beschloss der Reichstag: den Bundeskanzler aufzufordern, dem Reichstage in seiner nächsten Sitzungsperiode ein Gesetz über das Heimathsrecht und die Verpflichtung der Gemeinden zur Unterstützung resp. Verpfle

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Interpellationen.

Heimathsrecht.

gung Nichteinheimischer vorzulegen." Der Beschluss wurde am 16. April 1868 wiederholt. (S. 902).

Heringe 269. Tarif 662. (Maron, Materialien S. 165.) Hessen, Grossherzogthum. Bevölkerung 793, 797. Freizügigkeit 489, Gewerbebetrieb 880. Zollbehörden 421. Vertrag wegen der Bier- u. Branntweinbesteuerung 725. Vgl. a. Wein, Interpella

tionen.

Hohenzollern. Bevölkerung 787, 797. Branntweinsteuer 701.

Holz etc. 262. Tarif 656. (Vgl. Maron, Materialien S. 92.

Tarif

Hopfen 262. Tarif 657. (Vgl. Maron, Materialien S. 94.) Hypothekenbanken 801-806. Ein Gesetzentwurf über Errichtung von Hypothekenbanken für den städtischen und ländlichen Grundbesitz (Reichstag, Drucksachen Nr. 43), eingebracht von Graf Lehndorff u. Gen., wird in der Sitzung v. 22. Octbr. 1867 von der Tagesordnung abgesetzt. In der Sitzung v. 19. Juni 1868 giebt Präs. d. B.-K.-A. Delbrück die Erklärung ab, dass das Ergebniss der Berathungen über die Angelegenheit im Bundesrathe dem Reichstage in seiner nächsten Session vorgelegt werden solle. Indigenat des Nordd. Bundes 467. 471. 1019. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge 262. 657. (Vgl. Maron, Materialien S. 95.) Interpellationen im Reichstage des Nordd. Bundes 919. In den Jahren 1867-68 sind elf Interpellationen gestellt worden: I. v. Bennigsen u. Gen., betr. die Gerüchte über die Abtretung Luxemburgs an Frankreich (Discussion und Beantwortung durch Graf v. Bismarck in der Sitzung v. 1. April 1867); II. Graf zu Solms-Laubach, betr. den Eintritt des ganzen Grossherzogth. Hessen in den Nordd. Bund (Disc. u. Beantw. durch Graf v. Bismarck in der Sitzung v. 9. April, Beantw. durch Bundes-Commiss. Hofmann in der Sitzung vom 10. April 1867); III. Schulze-Delitzsch, betreffend die Beseitigung der Mecklenburgischen und Lauenburgischen Transitzölle (Disc. und Beantwortung durch Präsid. d. B.-K.-A. Delbrück in der Sitzung v. 8. Octbr. 1867); IV. Schreck, ob es beabsichtigt sei, von der zur Entwerfung einer Civilprocessordnung niedergesetzten Commission auch eine Concursordnung entwerfen zu lassen? (Beantw. durch Präsid. d. B -K.-A. Delbrück in der Sitzung v. 19. Octbr. 1867: es werde die Ausarbeitung der Civilprocessordnung vorläufig das Concursverfahren unberücksichtigt lassen müssen); V. und VI. Wiggers-Berlin, betr. die in beiden Mecklenburg erlassenen gesetzlichen Bestimmungen, nach welchen jüdische Glaubensgenossen, welche Grundeigenthum erwerben, von den mit dessen Besitz verbundenen Rechten der Ausübung der Landschaft, der Jurisdiction und eines wesentlichen Theils der Polizei ausgeschlossen sind, und betr. den Erlass eines allgemeinen Wahlgesetzes und Wahlreglements für den Nordd. Bund (Begründung und Beantw. durch Bundescommiss. Graf Eulenburg

und Präsid. d. B.-K.-A. Delbrück in der Sitzung v. 16. April 1868); VII. Lasker u. Gen., betr. Verletzungen der Bundesgesetze über das Passwesen und die Freizügigkeit durch zwei für den inneren Polizeibezirk von Frankfurt a. M. ergangene Verordnungen über das Meldewesen vom 1. Dec. 1867 (Beantw. durch Präs. d B.-K.A. in der Sitzung v. 22. April 1868); VIII. Loewe, Harkort u. Gen., betr. die Vorlage eines Gesetzes zum Schutze der Deutschen Auswanderer in den Häfen und Schiffen des Nordd. Bundes (Beantw. durch Präsid. d. B.-K.-A. Delbrück, Sitzung vom 17. Juni 1868 Vorlage eines bezügl. Gesetzes werde wahrscheinlich in der nächsten Session erfolgen); IX. Schulze-Delitzsch u. Gen., betr. den Wegfall der Mecklenburgischen u. Lauenburgischen Transitzölle (Beantw. durch Präs. d. B.-K.-A. Delbrück, Sitzung vom 17. Juni 1868 die Transitzölle fallen mit dem Eintritt in den Zollverein weg); X. Duncker u. Gen., betr. das den Bundesgesetzen nicht entsprechende Anmeldeverfahren zur Niederlassung in Berlin, und betr. die Vorlage der zur Ausführung des Freizügigkeitsgesetzes erlassenen Verordnungen etc. (Begründung und Beantwortung durch Präsid. d. B.-K. A. Delbrück, Sitzung vom 18. Juni 1868, s. a. „Freizügigkeit“); XI. Ulrich u. Gen., betr. die Controle über das Tarifwesen auf den Eisenbahnen im Bundesgebiet (in der Sitzung vom 18. Juni 1868 zurückgezogen, nachdem von den Bundescommissarien die Erklärung abgegeben worden, dass der Art. 45 der Verfassung in voller Ausführung begriffen sei). Italien, Schifffahrtsvertrag des Nordd. Bundes mit, 1021.

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Juden. Aus Anlass zweier Petitionen beschloss der Reichstag am 23. Oct. 1867, „den Bundeskanzler aufzufordern, in nächster Session des Reichstages einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen alle noch bestehenden, aus den Verschiedenheiten des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben werden." Am 16. Juni 1868 beschloss der Reichstag ferner: „den Bundeskanzler aufzufordern, dass in Ausführung des am 23. Oct. v. J. gefassten Beschlusses baldigst ein Gesetz vorgelegt werde, welches alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Glaubensbekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufhebt, insbesondere 1. für alle Eidesleistungen der Israeliten eine der Gleichberechtigung entsprechende Form einführt; 2. die volle Gleichberechtigung der Israeliten zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung sowie zur Bekleidung öffentlicher, Gemeinde- und Staatsämter im Gebiete des Nordd. Bundes ausdrücklich anerkennt.“- Vgl. Interpellationen.

Justizverweigerung 1053. Kauffahrteischiffe, Bundes-Verf. 1041. Nationalität der K. 929-934. Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren daraus 263. Tarif 658. (Vgl. Maron, Materialien S. 99.)

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