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" Reichstages müssen innerhalb eines Zeitraumes von 60 Tagen nach derselben die Wähler und innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26 - Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben... "
Annalen des Deutschen Reichs für gesetzgebung, verwaltung und ... - Page 27
1868
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Oekonomische encyklopädie, Volume 206

Johann Georg Krünitz - Agriculture - 1851 - 760 pages
...werden. Art. 50. Der König kann die Koin mern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen, und während derselben Session nicht wiederholt nm den. Art. 5t. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesehen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des...
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Nouveau recueil général de traités, conventions et autres ..., Volume 13

Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - Europe - 1855 - 822 pages
...werden. — Art. 50. Der König kann die Kammern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. — Art. 51. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäss, erblich in dem Mannsslamme des Königlichen...
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Europäischer Geschichtskalender ..., Volume 7

History, Modern - 1867 - 688 pages
...ach bei Auflösung der Reichstag versammelt werden. Ar». 26. Ohne Zustimmung de« Reichstage« dars die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht...übersteigen und während derselben Session nicht wiedtiholt werbe». An. 27. Ter Reichstag prüst die Legitimation seiner Mitglieder und entscheitet...
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Deutsches Staats-Wörterbuch: Bd. Peel-Russland

Johann Caspar Bluntschli - Political science - 1864 - 812 pages
...werden. Der König kann die Kammern vertagen, aber ohne die Zu» ftimmung derselben darf diefe Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht noch einmal wiederholt werden. — Die Krone ist nach den Hausgesetzen der königlichen Dynastie erblich...
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Grossherzoglich-Badisches Regierungs-Blatt

Baden (Germany) - Law - 1867 - 772 pages
...neue Wahlen in den Süddeutschen Staaten nicht erforderlich. 8-8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...regelt selbstständig seinen Geschäftsgang und seine Disziplin durch eine Geschäfts -Ordnung und erwählt selbstständig seinen Präsidenten, seine VizePräsidenten...
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Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, herausg. von B ..., Volumes 9-10

Bruno Hildebrand - 1867 - 934 pages
...Wahlen in de n Süddeutschen Staaten nicht erforderlich. §. 8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...Legitimation seiner, dem Norddeutschen Reichstage an gehörenden Mitglied er ent* schieden ist. Es regelt selbstständig seinen Geschäftsgang nnd seine...
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Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem ..., Volume 15

1867 - 794 pages
...erforderlich. § 8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 20 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session...Zusammentritt über die Legitimation seiner, dem Norddeutschen Keichstage angehörenden Mitglieder entschieden ist. Es regelt selbstständig seinen Geschäftsgang...
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Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Volume 9

Bruno Hildebrand, Johannes Conrad, Edgar Loening, Ludwig Elster, Wilhelm Hector Richard Albrecht Lexis, Heinrich Waentig - Economics - 1867 - 464 pages
...Süddeutschen Staaten nicht erforderlich. S. 9. Ohne Z- u Stimmung des Zollparlameats darf die V er tagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen...Zollparlament prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheide! darüber insoweit, als nicht bereits vor seine m Zusammentritt über die Legitimation seiner,...
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Einleitung in das deutsche staatsrecht mit besonderer berücksichtigung der ...

Hermann Schulze - Administrative law - 1867 - 526 pages
...Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art'. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber....
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht mit besonderer Berücksichtigung der ...

Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - Administrative law - 1867 - 516 pages
...Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber....
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