| Johann Georg Krünitz - Agriculture - 1851 - 760 pages
...werden. Art. 50. Der König kann die Koin mern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen, und während derselben Session nicht wiederholt nm den. Art. 5t. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesehen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - Europe - 1855 - 822 pages
...werden. — Art. 50. Der König kann die Kammern vertagen. Ohne deren Zustimmung darf diese Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht wiederholt werden. — Art. 51. Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäss, erblich in dem Mannsslamme des Königlichen... | |
| History, Modern - 1867 - 688 pages
...ach bei Auflösung der Reichstag versammelt werden. Ar». 26. Ohne Zustimmung de« Reichstage« dars die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen nicht...übersteigen und während derselben Session nicht wiedtiholt werbe». An. 27. Ter Reichstag prüst die Legitimation seiner Mitglieder und entscheitet... | |
| Johann Caspar Bluntschli - Political science - 1864 - 812 pages
...werden. Der König kann die Kammern vertagen, aber ohne die Zu» ftimmung derselben darf diefe Vertagung die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session nicht noch einmal wiederholt werden. — Die Krone ist nach den Hausgesetzen der königlichen Dynastie erblich... | |
| Baden (Germany) - Law - 1867 - 772 pages
...neue Wahlen in den Süddeutschen Staaten nicht erforderlich. 8-8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...regelt selbstständig seinen Geschäftsgang und seine Disziplin durch eine Geschäfts -Ordnung und erwählt selbstständig seinen Präsidenten, seine VizePräsidenten... | |
| Bruno Hildebrand - 1867 - 934 pages
...Wahlen in de n Süddeutschen Staaten nicht erforderlich. §. 8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...Legitimation seiner, dem Norddeutschen Reichstage an gehörenden Mitglied er ent* schieden ist. Es regelt selbstständig seinen Geschäftsgang nnd seine... | |
| 1867 - 794 pages
...erforderlich. § 8. Ohne Zustimmung des Zollparlaments darf die Vertagung desselben die Frist von 20 Tagen nicht übersteigen und während derselben Session...Zusammentritt über die Legitimation seiner, dem Norddeutschen Keichstage angehörenden Mitglieder entschieden ist. Es regelt selbstständig seinen Geschäftsgang... | |
| Hermann Schulze - Administrative law - 1867 - 526 pages
...Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art'. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber.... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - Administrative law - 1867 - 516 pages
...Tagen nach der Auflösung der Reichstag versammelt werden. Art. 26. Ohne Zustimmung des Reichstages darf die Vertagung desselben die Frist von 30 Tagen...während derselben Session nicht wiederholt werden. „ 25. Art. 27. Der Reichstag prüft die Legitimation seiner Mitglieder und entscheidet darüber.... | |
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