DieTM Verfassungsurkunden und Grundgesetze der Staaten Europa's, der Nordamerikanischen Frei- staaten und Brasiliens, welche gegenwärtig die Grundlage des öffentlichen Rechtes in herausgegeben und erläutert von Dr. F. W. Schubert, Geheim, Regierungsrath und Professor der Geschichte und Staatskunde. I. Band. Grossbritanien und Irland. Nordamerika- Königsberg 1848. Verlag von Adolph Samter. Dem Curator der Universität Königsberg, Herrn Dr. Chr. Frdr. Reusch, der in diesen Tagen das funfzigjährige Jubiläum seiner ehrenwerthen der Wohlfahrt der Provinz Preussen ununterbrochen gewidmeten amtlichen Thätigkeit feierte, dem hochgeachteten Freunde und Förderer wissenschaftlicher Forschungen ehrerbietigst der Herausgeber. Vorwort. Als ich vor eilf Monaten den Prospectus zu dieser Sammlung der gegenwärtig geltenden Verfassungsurkunden und Grundgesetze Europäischer und Amerikanischer Staaten dem Publicum übergab, schien ein Zeitpunkt eingetreten zu sein, in welchem bei dem regsten politischen Bedürfnisse, sich mit den inneren Zuständen anderer Staaten genauer bekannt zu machen, eine noch festere Consolidirung dieser politischen Verhältnisse fast überall zu erwarten stand. Seit 8 Tagen weiss Europa, dass dieser Anschein sicherer politischer Zustände in vielen Staaten eine leere Täuschung war, dass in dem Zeitraume eines Monates die Staaten Italiens bis auf die in Oesterreichischer Abhängigkeit stehenden, in ihren Verfassungen durchaus umgestaltet wurden, dass in Frankreich die constitutionelle Monarchie in der Republik unterging, und dabei gleichzeitig eine radicale Erschütterung des politischen und socialen Lebens veranlasste, deren vielseitige Rückwirkung auf die übrigen Völker Europas nicht ausbleiben kann, und politische Reformen und Umgestaltungen hervorrufen muss. Aber hiedurch wird noch um so mehr bei allen politischen Untersuchungen und Verhandlungen die Verpflichtung gesteigert, die Grundgesetze der Völker und Staaten genauer kennen zu lernen, welche in den wechselseitigsten Beziehungen zu einander stehen, vorzüglich aber diejenigen, welche durch ihr höheres Alter, durch ihre längere praktische Anwendung und weitere Entwickelung einen unverkennbaren Einfluss auf die Gestaltung der jüngeren Verfassungen ausgeübt haben. Die innigere Verknüpfung der geistigen und materiellen Interessen der. Völker, die nicht mehr durch geschlossene Staatsgränzen, nicht mehr durch Gebirge und Meere gesondert werden, die 7 |