Die Eidgenössische Eisenbahngesetzgebung mit Angabe der Quellen für die Kenntniss der darauf bezüglichen Praxis der Bundesbehörden: ein Hülfsbuch für praktische und theoretische Zwecke : [Text-Ausgabe mit Anmerkungen und Sachregister] |
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... Reisenden kann eine Taxe von höchstens 21/2 Rappen per 50 Kilogramm und per Kilometer bezogen werden 6 ) . 7 ) Für Hin- und Rückfahrt am gleichen oder folgenden Tage ) sind die Personentaxen mindestens 2009 ) niedriger anzusetzen , als ...
... Reisenden kann eine Taxe von höchstens 21/2 Rappen per 50 Kilogramm und per Kilometer bezogen werden 6 ) . 7 ) Für Hin- und Rückfahrt am gleichen oder folgenden Tage ) sind die Personentaxen mindestens 2009 ) niedriger anzusetzen , als ...
Page 56
... Reisenden- gepäck und Eilgut über 25 , bei Waaren in gewöhnlicher Fracht über 50 Kilogramm ) wird nach Einheiten von je 5 Kilogramm berechnet , wobei jeder Bruchtheil von 5 Kilogramm für eine ganze Einheit gilt . Den dem Reformtarif ...
... Reisenden- gepäck und Eilgut über 25 , bei Waaren in gewöhnlicher Fracht über 50 Kilogramm ) wird nach Einheiten von je 5 Kilogramm berechnet , wobei jeder Bruchtheil von 5 Kilogramm für eine ganze Einheit gilt . Den dem Reformtarif ...
Page 122
... Reisenden oder dritter bei der Transportanstalt nicht angestellter Personen5 ) ( Art . 3 ) ohne eigenes Mitver- schulden der Anstalt , oder durch die Schuld des Getödteten oder Verletzten selbst 6 ) 7 ) verursacht worden ist 8 ) . ( 1 ) ...
... Reisenden oder dritter bei der Transportanstalt nicht angestellter Personen5 ) ( Art . 3 ) ohne eigenes Mitver- schulden der Anstalt , oder durch die Schuld des Getödteten oder Verletzten selbst 6 ) 7 ) verursacht worden ist 8 ) . ( 1 ) ...
Page 138
... Reisenden mit directen Billeten , welche in Folge einer Zugsverspätung den Anschluss verfehlen und , die Reise abbrechend , mit dem nächsten Zuge zurückkehren , sowie jedem Reisenden , welcher bei Verspätung um mehr als den 138 12 ...
... Reisenden mit directen Billeten , welche in Folge einer Zugsverspätung den Anschluss verfehlen und , die Reise abbrechend , mit dem nächsten Zuge zurückkehren , sowie jedem Reisenden , welcher bei Verspätung um mehr als den 138 12 ...
Page 139
... Reisenden , welcher bei Verspätung um mehr als den fünften Theil der auf seine Reise fallenden fahr- planmässigen Zeit , mindestens jedoch um mehr als eine Stunde , mit dem nächsten Zuge zurückkehrt , ist freie Rückfahrt in der auf der ...
... Reisenden , welcher bei Verspätung um mehr als den fünften Theil der auf seine Reise fallenden fahr- planmässigen Zeit , mindestens jedoch um mehr als eine Stunde , mit dem nächsten Zuge zurückkehrt , ist freie Rückfahrt in der auf der ...
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Die Eidgenössische Eisenbahngesetzgebung mit Angabe der Quellen für die ... Heinrich Hürlimann No preview available - 2018 |
Common terms and phrases
Absender Abtretung Amortisation Anwendung Artikel Bahn Bahnpolizei Bahnverwaltung Bau und Betrieb Bauunternehmer bedeckt zu befördern Beförderung besondere Bestimmungen betr Betrag betreffenden Betriebsmaterial Bewilligung bezahlen beziehungsweise Bezug BGer Billete Bundes Bundesgericht Bundesgesetz Bundesrath Bundesversammlung Caution Classe Concession EDep eidg Eidgenossenschaft Eigenthümer Eilgut Einsprache Eisenbahn Eisenbahndepartement Empfänger Entschädigung Entscheid ertheilt ExprG Expropriation Fahrpläne Falle Finanzausweis Fracht Frachtbriefe Frachtgut Frachtvertrag Frist Gegenstände Genehmigung Gepäck Geschäftsbericht Gesellschaft Gesetzes Gewicht Gotthardbahn Grund Haftpflicht Juni kantonalen Kantons Kantonsregierungen Kilogramm Kosten Kreisschreiben lichen Liquidation Masseverwalter mindestens müssen nöthigen Personenzügen Pfandbuch Pfandrecht Rechte Reglement Reisenden resp Rückkauf sämmtlichen Schaden Schätzungscommission Schl schweiz schweizerischen schweizerischen Eidgenossenschaft Sendungen Signale sofern soll sowie Specialtarife sperriges Gut Stationen Tage Tarife Taxen Theil Transport Transportbedingungen Transportreglement Ueber Ullmer Verbindungsgeleise Verfahren Verjährung Verkehr verlangen Verpackung Verpflichtung Versender Verwaltungen VIII Vorbehalt Vorschriften Vorsignal Waaren Wagen Wagenladungen Werth
Popular passages
Page 61 - Bundesrat ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 203 - Seite im Abstand von 2 Centimeter bestehen und durch zwei dünne Querleisten an den Enden verbunden sind. In den Seitenwänden der Kisten sind mindestens...
Page 194 - Weise so fest und getrennt gelegt sein, dass die Blechkapseln sich weder selbst untereinander, noch einen anderen Körper berühren können. Die Kisten, in denen die Verpackung geschieht, müssen von mindestens 26...
Page 205 - Wagen befördert werden. In jedem Falle sind Vorkehrungen zu treffen, welche das Herausdringen der Masse und der Flüssigkeit verhindern und die Verbreitung des Geruches thunlichst verhüten. Auf letzteres ist auch für die Art der Beladung und Entladung Bedacht zu nehmen.
Page 229 - Schaden nicht gehaftet werde, welcher aus der mit dem Mangel der Verpackung oder mit der mangelhaften Beschaffenheit der Verpackung verbundenen Gefahr entstanden ist; 3.
Page 198 - Produkte in Ballons, Flaschen oder Kruken verschickt werden, so müssen die Behälter dicht verschlossen, wohl verpackt und in besondere, mit starken Vorrichtungen zum bequemen Handhaben versehene Gefässe oder geflochtene Körbe eingeschlossen sein. Falls dieselben in Metall-, Holz- oder Gummi-Behältern versendet werden, so müssen die Behälter vollkommen dicht und mit guten Verschlüssen versehen sein.
Page 198 - Frachtbriefsendung gehören, nicht über 75 Kilogramm schwer sind, zur Frachtberechnung nach dem wirklichen Gewichte angenommen. Befinden sich bei einer Frachtbriefsendung ein oder mehrere Stücke im Einzelgewichte von mehr als 75 Kilogramm, so kann die Eisenbahnverwaltung, auch wenn' die Gesammtmenge das Gewicht von 2000 Kilogramm nicht erreicht, die Bezahlung der Fracht für 2UOO Kilogramm verlangen.
Page 196 - Gasreinigungsmasse wird — sofern sie nicht in dichte Blechbehälter verpackt zur Aufgabe gelangt — nur in eisernen Wagen zur Beförderung übernommen. Falls diese Wagen nicht mit...
Page 202 - Grünspahn, grüne und blaue Kupferpigmente, desgleichen Bleipräparate, als: Bleiglätte (Massikot), Mennige, Bleizucker und andere Bleisalze, Bleiweiss und andere Bleifarben, auch Zinkstaub, sowie Zinn- und Antimonasche gehören, dürfen nur in dichten, von festem, trockenem Holze gefertigten, mit Einlagereifen, bezw.
Page 203 - Gemahlene oder körnige Holzkohle wird nur verpackt zur Beförderung zugelassen. Befindet sie sich in frisch geglühtem Zustande, so sind zur Verpackung zu verwenden : entweder a) luftdicht verschlossene Behälter aus starkem Eisenblech, oder...