RPS, Volume 15Stämpfli, 1902 - Criminal justice, Administration of |
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Contents
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Common terms and phrases
Absatz Absicht allgemeinen Angeklagten Angeschuldigten Anwendung Arbeit Ausdruck ausser Bedeutung begangen Begriff beiden Beischlaf Bern besonders Bestimmungen bestraft betreffend bezüglich Bundesgesetzes Bundesrat Busse daher dans Delikte deutschen einzelnen Eltern enthält Entscheidung Entwurf Erfolg erklärt ersten être Fahrlässigkeit Fall ferner Folge folgende Frage Gefahr gegenüber Geldstrafe gemacht genannten gerade Gericht geschlechtliche Gesetz Gesetzgeber gewisse gleichen grosse Grundsätze Hand Handlung indem Jahre Januar Jetzer Jugend kantonalen Kantons Kinder Kläger klar konnte lassen letztern lich liegt machen März Minderjährigen muss namentlich Natur neue öffentlichen pénal Personen Pflicht Recht Richter richtig Sache Schaden Schutz Schweiz schweizerischen seien Seite Sinne soll sollte sowie Staat stande steht stellen strafbar Strafe Strafgesetz Strafgesetzbuches Strafrecht Teil Thäter Übertretungen Umständen unsere Untersuchung Unzucht Urteil Verbrechen Verfasser Verführung Vergehen Verhalten Verletzung verschiedenen Verteidigung viel Vorschriften Weise weiter wenig Widmer wieder wohl Zeitschrift Zivilrecht Zürich Zweck zwei
Popular passages
Page 456 - Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 436 - Wer öffentlich vor einer Menschenmenge oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellung von Schriften oder anderen Darstellungen zur Ausführung einer nach § 82 strafbaren Handlung auffordert, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder Festungshaft von gleicher Dauer bestraft.
Page 52 - Art. 29. Das Gericht kann die Einziehung und Verwertung der mit Beschlag belegten Gegenstände verfügen. Es kann, selbst im Falle einer Freisprechung, die Vernichtung der ausschliesslich zur Nachahmung bestimmten Werkzeuge und Geräte anordnen. Der Reinerlös der übrigen eingezogenen Gegenstände wird zur Bezahlung der Geldstrafe, der Kosten und der Entschädigung an den Geschädigten verwendet; ein allfälliger Überschuss fällt dem bisherigen Eigentümer zu.
Page 340 - Bundesgesetz über die Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen, vom 27. August 1851...
Page 52 - Modell angebracht ist, und nötigenfalls auch die Beschlagnahme dieser Gegenstände vornehmen lassen. Wenn Grund vorhanden ist, eine Beschlagnahme vorzunehmen, so kann das Gericht dem Kläger eine Kaution auferlegen, welche er vor der Beschlagnahme zu hinterlegen hat.
Page vii - Anleitung zur strafrechtlichen Praxis. Ein Beitrag zur Ausbildung unserer jungen Juristen und ein Ratgeber für jüngere Praktiker.
Page 251 - Ein gleicher Anspruch steht einer Frauensperson zu, gegen die ein Verbrechen oder Vergehen wider die Sittlichkeit begangen oder die durch Hinterlist, durch Drohung oder unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der ausserehelichen Beiwohnung bestimmt wird.
Page 238 - Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Page 433 - Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken, wird mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.
Page 279 - ... den behaupteten Unfall verursacht wurde, so wird er, gleichviel ob er durch sein wissentlich falsches Vorbringen Leistungen der Militärversicherung erwirkt oder nur zu erwirken versucht hat, wegen Betrugs oder Betrugsversuchs dem Strafrichter überwiesen. In leichtern Fällen findet disciplinarische Bestrafung statt.