RPS, Volume 15Stämpfli, 1902 - Criminal justice, Administration of |
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... genannten Fällen wird jede Übertretung dieses Gesetzes oder der zur Durchführung desselben . erlassenen Verordnungen mit Ordnungsbusse bis auf Fr. 30 belegt . Dieselbe kann verdoppelt werden , wenn der Fehlbare die Vornahme der ...
... genannten Fällen wird jede Übertretung dieses Gesetzes oder der zur Durchführung desselben . erlassenen Verordnungen mit Ordnungsbusse bis auf Fr. 30 belegt . Dieselbe kann verdoppelt werden , wenn der Fehlbare die Vornahme der ...
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... genannten Hand- lungen wird nicht bestraft ; dagegen verpflichtet sie den Thäter zum Schadenersatz an den Geschädigten . “ Art . 27. Die Strafverfolgung geschieht auf Antrag des Ver- letzten und nach Massgabe des kantonalen ...
... genannten Hand- lungen wird nicht bestraft ; dagegen verpflichtet sie den Thäter zum Schadenersatz an den Geschädigten . “ Art . 27. Die Strafverfolgung geschieht auf Antrag des Ver- letzten und nach Massgabe des kantonalen ...
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... genannten , dem Kultus dienenden Räumlichkeiten dürfen sie unbeanstandet stattfinden . Daraus geht zur Evidenz hervor , dass nur die Art und Weise der Ausübung der Prozessionen in gewisse Schranken ge- bannt werden sollen , und dass nur ...
... genannten , dem Kultus dienenden Räumlichkeiten dürfen sie unbeanstandet stattfinden . Daraus geht zur Evidenz hervor , dass nur die Art und Weise der Ausübung der Prozessionen in gewisse Schranken ge- bannt werden sollen , und dass nur ...
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... genossenschaften einräumt , nicht überschritten werden und dass namentlich die Freiheit des Gewissens und der Kultusausübung nicht verletzt werde . Betreffend § 5 des genannten Gesetzes heisst es in diesen 74 Entscheidungen in Strafsachen .
... genossenschaften einräumt , nicht überschritten werden und dass namentlich die Freiheit des Gewissens und der Kultusausübung nicht verletzt werde . Betreffend § 5 des genannten Gesetzes heisst es in diesen 74 Entscheidungen in Strafsachen .
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Betreffend § 5 des genannten Gesetzes heisst es in diesen Er- wägungen : 5. Ebensowenig enthält § 5 , welcher kirchliche Prozessionen und Ceremonien auf die Kirchen und andere geschlossene Räume beschränkt , eine Verletzung der Glaubens ...
Betreffend § 5 des genannten Gesetzes heisst es in diesen Er- wägungen : 5. Ebensowenig enthält § 5 , welcher kirchliche Prozessionen und Ceremonien auf die Kirchen und andere geschlossene Räume beschränkt , eine Verletzung der Glaubens ...
Contents
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Common terms and phrases
Aargau Absatz allgemeinen Angeklagten Angeschuldigten Anklage Antrag Anwendung Bannwart begangen Beischlaf besonders Bestimmungen bestraft Bezirksgericht bezug Bundes Bundesgericht Bundesgesetzes Bundesrat Busse condamnés Conseil d'Etat contraventions daher Delikt Deliktsfähigkeit détention doit droit eidgenössischen Eltern Entwurf erklärt erlassen ersten été être Fahrlässigkeit Fall fédérale Frage Gefängnis Geldstrafe Gericht Geschäftsfähigkeit Gesetz betreffend Gesetzgeber Grosse Rat Grund Handelsdepartement Handlung Hehlerei Jagdgesetz Jahre Jetzer Jugend justice Kanton Aargau kantonalen Kantons Bern Kassations Kassationsbeschwerde Kinder Kläger Kommission konnte Lettner letztere lich März Meili Minderjährigen möglich muss Notwehr Obergericht Obligationenrechts öffentlichen peine pénal Personen peut Pflicht Polizei Polizeidepartement prisons qu'il Recht rechtswidrige Regierungsrat Richter Sache Schaden Schadenersatz Schemelpaar Schutz Schutzaufsicht Schweizerische Zeitschrift Sittlichkeit soll Staat Staatsanwaltschaft strafbar Strafe Strafgesetz Strafgesetzbuches Sträflinge Strafrecht subjektives Recht Thatbestand Übertretungen unsere Untersuchung Unzucht Urteil Verbrechen Verfahren Vergehen Verjährung Verletzung verschiedenen Versorgung Verteidigung verurteilt Vorsatz Vorschriften Voruntersuchung Widmer wohl Zeitschrift für Strafrecht Zivil Zivilrecht zürcherischen Zürich Zweisimmen
Popular passages
Page 456 - Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 436 - Wer öffentlich vor einer Menschenmenge oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellung von Schriften oder anderen Darstellungen zur Ausführung einer nach § 82 strafbaren Handlung auffordert, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder Festungshaft von gleicher Dauer bestraft.
Page 52 - Art. 29. Das Gericht kann die Einziehung und Verwertung der mit Beschlag belegten Gegenstände verfügen. Es kann, selbst im Falle einer Freisprechung, die Vernichtung der ausschliesslich zur Nachahmung bestimmten Werkzeuge und Geräte anordnen. Der Reinerlös der übrigen eingezogenen Gegenstände wird zur Bezahlung der Geldstrafe, der Kosten und der Entschädigung an den Geschädigten verwendet; ein allfälliger Überschuss fällt dem bisherigen Eigentümer zu.
Page 340 - Bundesgesetz über die Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen, vom 27. August 1851...
Page 52 - Modell angebracht ist, und nötigenfalls auch die Beschlagnahme dieser Gegenstände vornehmen lassen. Wenn Grund vorhanden ist, eine Beschlagnahme vorzunehmen, so kann das Gericht dem Kläger eine Kaution auferlegen, welche er vor der Beschlagnahme zu hinterlegen hat.
Page vii - Anleitung zur strafrechtlichen Praxis. Ein Beitrag zur Ausbildung unserer jungen Juristen und ein Ratgeber für jüngere Praktiker.
Page 251 - Ein gleicher Anspruch steht einer Frauensperson zu, gegen die ein Verbrechen oder Vergehen wider die Sittlichkeit begangen oder die durch Hinterlist, durch Drohung oder unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Gestattung der ausserehelichen Beiwohnung bestimmt wird.
Page 238 - Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Page 433 - Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken, wird mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft.
Page 279 - ... den behaupteten Unfall verursacht wurde, so wird er, gleichviel ob er durch sein wissentlich falsches Vorbringen Leistungen der Militärversicherung erwirkt oder nur zu erwirken versucht hat, wegen Betrugs oder Betrugsversuchs dem Strafrichter überwiesen. In leichtern Fällen findet disciplinarische Bestrafung statt.