Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken, wird mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend Mark bestraft. RPS - Page 4331902Full view - About this book
| Albert Teichmann - 1898 - 580 pages
...olkswirtschaftsdireküon Zürich (1902), Z. 15 433 schlägt zur Aufnahme in den Entwurf nachstehende Bestimmungen vor : „Bestraft wird (Strafart und -mass vorbehalten)...unwahre Angaben in Prospekten oder in öffentlichen Kundgebungen macht, durch welche die Zeichnung von Wertpapieren oder Waren herbeigeführt werden soll... | |
| Hugo Alexander-Katz, Richard Dyhrenfurth - Corporation law - 1899 - 262 pages
...Oberlandesgerichteo geht an das Reichsgericht. IV. V. VI strafbestimmnngen. 8 ?5. Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Maaren oder Wertpapiere» einzuwirken, wird niit Gefängniß und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend... | |
| Richard van der Borght - Commerce - 1900 - 594 pages
...zu 15000 M. und ev. Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte dem angedroht, der „in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel" anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken. Ferner bedroht § 76 mit Gefängnis bis zu l Jahr und zugleich... | |
| Germany - 1900 - 538 pages
...Schlussbestimmungen. §. 75. S8errügcri|rf)c (Siiiiuirfunri ober ftitnbgefinng. Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waaren oder Wertpapieren einzuwirken, wird mit Gefängniss und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünfzehntansend... | |
| Carl Stooss - Criminal law - 1907 - 158 pages
...Strafvorschriften ersetzt,2) Die Strafdrohung lautet in ihrer neuen Fassung: § 75. Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren3) einzuwirken, wird mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis fünfzehntausend... | |
| Otto Knörk - Banks and banking - 1907 - 328 pages
...regelmäßig vorkommenden Unkosten berechnen. 10. Straf- und Schlußbestimmungen. Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken, wird mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünfzehntausend... | |
| Bernhard Scholten - Business announcements - 1910 - 158 pages
...Zahlen geben die Paragraphen des Börsengesetzes vom 8. April 1908 an 2) § 75. »Wer in betrügerischer Absicht auf Täuschung berechnete Mittel anwendet, um auf den Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Wertpapieren einzuwirken, wird mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis zu fünftausend... | |
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