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" Besitzungen verwilliget werden. § 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. "
Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 136
1863
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Geschichtliche Darstellung der Staatsverfassung des ..., Volume 1

Erwin Joh. Jos Pfister - Baden (Germany) - 1829 - 472 pages
...und hinsichtlich der ersten Classe zur ptorm festgesetzt : ,, §. 34. Alle Güter der Dom»kapitel und ihrer Dignitarien werden den Do»mäNen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit »den Bischthümrrn auf die Fürsten über, denen »diese angewiesen sind.« und »§. 61. Die Re» »galien,...
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Geschichte der Deutschen Reichs- und Territorialverfassung, auch zum ...

Karl Friedrich Ludwig Freiherr von Löw - Constitutional history - 1832 - 440 pages
...und unmittelbaren Städten Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt, Bremen und Hamburg. 309) Art. 3H. Alle Güter der Domcapitel und ihrer Dignitarien werden...Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit denBiithümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. Art. 35. Alle Güter der fundirten...
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Lexikon des Kirchenrechts und der römisch-katholischen Liturgie: in ...

Andreas Müller - Canon law - 1839 - 826 pages
...Deutschland wirklich in Ausführung gebracht '). §. 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitäre werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsien über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehreren vertheilten Bisthümern werden...
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Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Volume 9

Salzburg (Austria : Land) - 1869 - 678 pages
...hsdcputations-Hauptfchluße §. 34 war nämlich ausgespro» che«: „Alle Güter der Domkapitel' und ihrer Diguitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind." Doch wurde diese Bestimmung hinsichtlich der Güter...
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Lehrbuch der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte

Johann Friedrich von Schulte - Constitutional law - 1861 - 580 pages
...verschiedenen Gesetzen Bestimmungen (siehe num. a.); die hier besonders in Betracht kommenden sind: und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehrere vertheilten Bisthümer werden...
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ARCHIV FOR KATHOLISCHES KIRCHENRECHT

Dr. Ernst Freihern - 1863 - 1024 pages
...Rechtswirkung und unangetastet besessen, ja da, wo sie ihres Besitzthums durch die Säcularieation nicht entkleidet wurden, noch besitzen. Selbst der...angewiesen sind*, indem er also den Domcapiteln ein Eigenthum beimisst, die Vermögensfähigkeit der Domcapitel klar anerkannt 3 ). Man unterscheidet —...
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Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts

Emil Friedberg - Canon law - 1893 - 584 pages
...956. 8 18. l RDHSchl. 1803 § 34 (Meyer und Zocpfl, Oorp. iur. Ocmtoeä. ttenn, ^Frankf.o,M. 58) 7): Alle Güter der Domcapitel und ihrer Dignitarien werden...Domänen der Bischöfe einverleibt, und gehen mit den Nisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind . . . § 35: Alle Güter der funbirten...
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Preussen und die katholische kirche seit 1640: Von 1797 bis 1803

Max Lehmann - Catholic church in Prussia - 1902 - 882 pages
...Geistlichen Verhältnisse; §§ 34; 35; 36; 37; 42; 49; 53; 60; 61; 62; 63; 64; 65; 72. . . . »§ 34. Alle Güter der Dom-Capitel und ihrer Dignitarien...Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bisthümern auf 1) Cfr. No. 540. 2, Schulenburg erklärte sich an Beyme, Hildesheim 1803 Juni 29, gegen <lie Publikation...
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Geschichte der Säkularization im rechtsrheinischen Bayern, Volume 1

Alfons Maria Scheglmann - Bavaria (Germany) - 1903 - 324 pages
...Reichsfürstenrath.) § 33. (Privilegium äs non appsllando für die Kurfürsten). „8 34. Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bisthümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. Jn den zwischen Mehreren vertheilten Bisthümern werden...
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Grundriss einer Geschichte des katholischen Kirchenrechts

Albert Michael Koeniger - Canon law - 1919 - 96 pages
...deutsche und der Malteserorden der Säkularisation nicht unterworfen. — 8 34: Alle Güter der Domkapitel und ihrer Dignitarien werden den Domänen der Bischöfe einverleibt und gehen mit den Bistümern auf die Fürsten über, denen diese angewiesen sind. In den zwischen mehrere verteilten...
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