Ueber das Patronatsrecht wird das kirchliche Gericht entscheiden; doch gibt der heilige Stuhl seine Einwilligung, dass, wenn es sich um ein weltliches Patronatsrecht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben sprechen können, der... Archiv für katholisches Kirchenrecht - Page 3911863Full view - About this book
| Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - History - 1856 - 1422 pages
...Recht handelt, die welllichen Gerichte über die Nachfolge in demselben sprechen, mag nun der Streit zwischen den wahren und angeblichen Patronen, oder...diesen Patronen für die Pfründe bezeichnet wurden, gefühlt werden." Es ist dieß nicht römischer Curialstyl, wie man meinen möchte, sondern ein den... | |
| Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 pages
...der heilige Stuhl seine Einwilligung, dass, wenn es sich um ein weltliches Patronais-Recht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben...für die Pfründe bezeichnet wurden, geführt werden. 13. Artikel. Mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse gibt der heilige Stuhl seine Zustimmung, dass... | |
| Karl von Martens - Europe - 1857 - 636 pages
...der heilige Stuhl seine Einwilligung, dass, wenn es sich um ein weltliches Patronatsrecht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben...die Pfründe bezeichnet wurden , geführt werden. 1 855 ART. XIII. Mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse gibt der heilige Stuhl seine Zustimmung ,... | |
| Karl von Martens, Ferdinand de Cornot baron de Cussy - Europe - 1857 - 636 pages
...der heilige Stuhl seine Einwilligung, dass, wenn es sich um ein weltliches Patronatsrecht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben...für die Pfründe bezeichnet wurden, geführt werden. •1855 ART. XIII. Mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse gibt der heilige Stuhl seine Zustimmung,... | |
| Europe - 1857 - 650 pages
...der heilige Stuhl seine Einwilligung, dass, wenn es sich um ein weltliches Patronatsrecht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben...oder zwischen Geistlichen, welche von diesen Patronen fttr die Pfründe bezeichnet wurden , geführt werden. 1855 ART. XIII. Mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse... | |
| Joseph Augustin Ginzel - 1857 - 562 pages
...der heilige Stuhl seine Einwilligung, daß, wenn es sich um ein weltliches Patronatsrecht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben sprechen können, der Streit möge zwischen den wahre» und angeblichen Patronen oder zwischen Geistlichen, welche von diese» Patronen sin die Pstünde... | |
| Karl von Czörnig - Austria - 1858 - 752 pages
...der heilige Stuhl seine Einwilligung, dass, wenn es sich um ein weltliches Patronats-Recht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben...für die Pfründe bezeichnet wurden, geführt werden. 13. Artikel. Mit Rücksicht auf die Zettverhältnisse gibt der heilige Stuhl seine Zustimmung, dass... | |
| Karl von Czörnig - Austria - 1858 - 756 pages
...Einwilligung, dass, wenn es sich um ein wellliches Patronats -Recht handelt, die weltlichen Gerichte al>er die Nachfolge in demselben sprechen können, der Streit...für die Pfründe bezeichnet wurden, geführt werden. 13. Artikel. Mit Rücksicht auf die /eitverhältnisse gibt der heilige Stuhl seine Zustimmung, class... | |
| ERNST FREIHERRN V. MOY DE SONS - 1859 - 784 pages
...Nachfolge in demselben; der Streit mag zwischen den wahren und angeblichen Patronen oder zwischen den Geistlichen, welche von diesen Patronen für die Pfründe bezeichnet wurden, geführt werden. Mit Rücksicht auf die Zcitverhältnisse gibt der heil. Stuhl seine Zustimmung, dass die rein weltlichen... | |
| History, Modern - 1872 - 736 pages
...der heilige Stuhl seine Einwilligung, dass, wenn es sich um ein weltliches Patronatsrecht handelt, die weltlichen Gerichte über die Nachfolge in demselben...für die Pfründe bezeichnet wurden, geführt werden. |] Art XIII. Mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse giebt der heilige Stuhl seine Zustimmung, dass... | |
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