Das Staatsarchiv: Sammlung der offiziellen Aktenstücke zur Aussenpolitik der Gegenwart, Volume 53Akademische Verlagsgesellschaft, 1892 - History, Modern |
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Abgeordnete Richter Antrag Article Artikel Aufhebung der Beschlagnahme Belgien Berathung besonderen bestehenden Bestimmungen betreffend bezüglich Braun Bundesrath commerce Commission Conference Congo Deutschen Reiche Deutschland douane droits Einfuhr Erklärung erlassen être Falle Februar Frage Gebiete Gegenstände gegenwärtige Vertrag Gesetzentwurf Government Graf Grund Hannover Hautes Parties contractantes Herr Herrn Herzog von Cumberland Herzogliches Staatsministerium Herzogs von Cambridge Herzogs Wilhelm Herzogthum Braunschweig Hietzing hohen vertragenden Theile Interesse Italien Jahre Kaiser Kaiser und König Königlichen Hoheit Königs Georg l'autre Landes Landesregierung Landesversammlung Landtages lassen lichen Majestät marchandises Mark März Mästung Meistbegünstigung Millionen Minister Mitglieder Mittheilung navires Oesterreich Oesterreich-Ungarn Patent pays Präsidenten Preussen preussischen proposal provisorische Recht Regenten Regentschaft Regentschaftsrath Regierung Reichsverfassung Reptilienfonds Samnaun Schlussprotokoll Schreiben des Herzogs Schweiz schweizerischen September 1867 seront sollen sowie Staaten Staatsminister Staatsregierung State Tarife territoires Thatsache Thronerledigung Thronfolgers Ungarn unserer Veltheim Verhältnisse Verhandlungen Verkehr Versammlung vertragschliessenden Theile Vieh Waaren Welfenfonds Wunsche Zoll Zollamt zollfrei Zollsatz Zustimmung
Popular passages
Page 19 - Luciolli, commandeur de l'ordre de la Couronne d'Italie, officier de l'ordre des SS. Maurice et Lazare...
Page 36 - Schiffsgütern und dergleichen mehr, insoweit die Anlagen oder Anstalten für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, soll, gleichviel ob dieselben vom Staate oder von Privatberechtigten verwaltet werden, den Angehörigen des andern vertragenden Theils unter gleichen Bedingungen und gegen gleiche Gebühren, wie den Angehörigen des eigenen Staates, gestattet werden.
Page 32 - Handelsreisenden italienischer, österreichischer oder ungarischer Häuser eingebracht werden, alle diese Waren und Muster, wenn sie binnen einer im voraus zu bestimmenden Frist unverkauft zurückgeführt werden; || für...
Page 366 - HARVARD LAW LIBRARY FROM THE LIBRARY OF RAMON DE DALMAU Y DE OLIVART MARQUÉS DE OLIVART RECEIVED DECEMBER 31, 1911...
Page 58 - Theile ist verpflichtet, zu verhindern, dass Vorräthe von Waaren, welche als zum Schleichhandel nach dem Gebiete des anderen Theiles bestimmt anzusehen sind, in der Nähe der Grenze des letzteren angehäuft, oder ohne genügende Sicherung gegen den zu besorgenden Missbrauch niedergelegt werden. Innerhalb des...
Page 38 - Theile aus- oder nach dem Gebiete des ändern ohne Umladung durchgeführt werden, sollen von der Declaration. Abladung und Revision, sowie vom Colloverschluss sowohl im Innern als an den Grenzen frei bleiben, insofern dieselben durch Uebergabe der Ladungsverzeichnisse und Frachtbriefe zum Durchgang angemeldet sind. Die Verwirklichung der vorstehenden Bestimmungen ist jedoch dadurch bedingt, dass die betheiligten Eisenbahnverwaltungen für das rechtzeitige Eintreffen der Wagen mit unverletztem Verschlüsse...
Page 331 - Each Power shall determine the limits of the zone of prohibition of alcoholic liquors in its possessions or Protectorates, and shall be bound to notify the limits thereof to the other Powers within the space of six months. The above prohibition can only be suspended in the case of limited quantities destined for the consumption of the non-native population and imported under the regime and conditions determined by each Government.
Page 38 - Thoiles zu ernennen , in denen Consuln irgend eines dritten Staates zugelassen werden. ^| Diese Consuln des einen der vertragenden Theile sollen , unter der Bedingung der Gegenseitigkeit, im Gebiete des anderen Theiles dieselben Vorrechte, Befugnisse und Befreiungen geniessen, deren sich diejenigen irgend eines dritten Staates erfreuen oder erfreuen werden.
Page 73 - ... du pays, à la réquisition et aux frais des Consuls, jusqu'à ce que ces agents aient trouvé une occasion de les faire partir. Si pourtant cette occasion ne se présentait pas dans un délai de trois mois à compter du jour de l'arrestation, les déserteurs seraient mis en liberté, et.
Page 59 - Umstände auszusagen. §• 7Keiner der vertragenden Theile wird in seinem Gebiete Vereinigungen zum Zwecke des Schleichhandels nach dem Gebiete des anderen Theiles dulden, oder Verträgen zur Sicherung gegen die möglichen Nachtheile schleichhändlerischer Unternehmungen Gültigkeit zugestehen.