Gesetze über das urheberrecht in allen ländern, nebst den darauf bezüglichen internationalen verträgen und den bestimmungen über das verlagsrecht, Volume 2 |
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... Eigen- tum an seiner Erfindung oder seinem Werke während der ihm gesetzlich eingeräumten Frist ; wenn das Gesetz die Veröffentlichung verlangte , so soll der Erfinder dementsprechend entschädigt werden . Gesetz vom 24. Juli 1834 ...
... Eigen- tum an seiner Erfindung oder seinem Werke während der ihm gesetzlich eingeräumten Frist ; wenn das Gesetz die Veröffentlichung verlangte , so soll der Erfinder dementsprechend entschädigt werden . Gesetz vom 24. Juli 1834 ...
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... Eigen- tums muss durch einen authentischen Vertrag festgestellt werden , der im bezüglichen Register eingeschrieben werden soll ; mangels dieser Förmlichkeit kann der Erwerber sein Recht nicht geltend machen . Das Gesetz und in dessen ...
... Eigen- tums muss durch einen authentischen Vertrag festgestellt werden , der im bezüglichen Register eingeschrieben werden soll ; mangels dieser Förmlichkeit kann der Erwerber sein Recht nicht geltend machen . Das Gesetz und in dessen ...
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... Eigen- tümer ihrer eigenen Übersetzung oder ihres Abrisses ; wenn sie aber vom Urheber nicht das ausschliessliche Recht , sein Werk unter diesen neuen Formen vorzuführen , erworben haben , können sie nicht verhindern , dass andere ...
... Eigen- tümer ihrer eigenen Übersetzung oder ihres Abrisses ; wenn sie aber vom Urheber nicht das ausschliessliche Recht , sein Werk unter diesen neuen Formen vorzuführen , erworben haben , können sie nicht verhindern , dass andere ...
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... Eigen- tums besteht , gedruckt sind . Art . 66. Als der Nachmachung schuldig wird auch der Drucker er- achtet , der sich eine beträchtlichere Anzahl Exemplare zurückbehält , als ihm nach dem mit dem Urheber oder Verleger abgeschlossenen ...
... Eigen- tums besteht , gedruckt sind . Art . 66. Als der Nachmachung schuldig wird auch der Drucker er- achtet , der sich eine beträchtlichere Anzahl Exemplare zurückbehält , als ihm nach dem mit dem Urheber oder Verleger abgeschlossenen ...
Page 45
... Eigen- tümers vervielfältigen . Art . 10. Es ist gestattet , Kommentare , Hinzufügungen , Anmerkungen oder kritische Untersuchungen bezüglich eines Werkes zu veröffentlichen , vorausgesetzt dass dieselben einzig den Textteil enthalten ...
... Eigen- tümers vervielfältigen . Art . 10. Es ist gestattet , Kommentare , Hinzufügungen , Anmerkungen oder kritische Untersuchungen bezüglich eines Werkes zu veröffentlichen , vorausgesetzt dass dieselben einzig den Textteil enthalten ...
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Common terms and phrases
Anmeldung Anwendung Ausland ausschliessliche Recht beiden Länder Berner Übereinkunft besagten Beschlagnahme Besitz besonderen Bestimmungen betreffend Bezug Bildhauerei Bücher Bürgerliches Gesetzbuch Darstellung oder Aufführung dramatische Werke dramatischen oder musikalischen Druck Ecuador Eigentumsrecht Einschreibung Eintragung Einwilligung Erben Erlass Erlaubnis Ermächtigung Erscheinen ersten Erzeugnisse Exemplare Falle festgesetzten Frankreich Frist Gebühr gedruckt Gegenstände gegenwärtige Übereinkunft gegenwärtigen Gesetzes geistige Eigentum gemäss geniessen Gericht geschützt Gesetzgebung hinsichtlich Hinterlegung hohen vertragschliessenden Teile Inkrafttreten irgend Jahren Juni Komponisten künstlerische Eigentum künstlerischen Werkes Kunstwerke lichen Lithographien litterarischen oder künstlerischen litterarischen und künstlerischen litterarischen Werke Litteratur oder Kunst Ministerium Montevideo musikalischen Kompositionen musikalischen Werke Nachbildung Nachdruck Nachmachung Namen öffentlichen Aufführung öffentlicht Originalwerkes Paraguay Person Photographie Piaster pseudonymen Ratifikationen Rechtsinhaber Rechtsnachfolger Register Republik Schadenersatz Schrift Schriftwerke Schutz sowie Strafe Strafgesetzbuch Titel Übersetzung Übersetzungsrecht Urheber Urheberrecht verboten Vereinigten Königreich Vereinigten Staaten Verfasser Verkauf Verleger veröffentlichen veröffentlichten Werke Verordnung verpflichtet Vertrag vervielfältigt Vervielfältigung vorbehalten vorhergehenden Artikel Vorrichtungen Weise Werken der Litteratur wissenschaftlichen Zeitungen
Popular passages
Page 69 - Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Page 392 - Wiedergabe zugelassen werden, genügt es, wenn ihr Name in der üblichen Weise auf dem Werke angegeben ist. Bei anonymen oder pseudonymen Werken ist der Verleger, dessen Name auf dem Werke steht, zur Wahrnehmung der dem Urheber zustehenden Rechte befugt. Derselbe gilt ohne weiteren Beweis als Rechtsnachfolger des anonymen oder pseudonymen Urhebers.
Page 227 - Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesetzes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusetzen.
Page 311 - Bücher, Broschüren und alle anderen Schriftwerke; dramatische und dramatisch-musikalische Werke, musikalische Kompositionen mit oder ohne Text; Werke der zeichnenden Kunst, der Malerei, der Bildhauerei; Stiche, Lithographien, Illustrationen, geographische Karten; geographische, topographische, architektonische oder sonstige wissenschaftliche Pläne, Skizzen und Darstellungen plastischer Art; überhaupt jedes Erzeugnis aus dem Bereich der Literatur, Wissenschaft oder Kunst, welches im Wege des Drucks...
Page 185 - Beiträge, welche unter dem Schütze des Urheberrechtes stehen, und in periodischen Werken, als: Zeitschriften, Taschenbüchern, Kalendern, -erschienen sind, darf der Urheber, falls nichts anderes verabredet ist, ohne Einwilligung des Herausgebers, und wenn ein solcher nicht angegeben ist, des Verlegers erst nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Erscheinen anderweitig verfügen. § 10. Als Urheber eines erschienenen Werkes gilt bis zum Gegenbeweise derjenige, dessen wahrer Name bei dem Erscheinen...
Page 23 - Entered according to Act of the Parliament of Canada, in the year one thousand eight hundred and ninety-three, by THE COPP, CLARK COMPANY (L1M1TED), Toronto, Ontario, in the Office of the Minister of Agriculture.
Page 73 - Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch Klage, oder Widerklage ein Anspruch auf Grund der Vorschriften dieses Gesetzes geltend gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung letzter Instanz im Sinne des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze dem Reichsgerichte zugewiesen.
Page 68 - Der Verleger ist nur zu einer Auflage berechtigt. Ist ihm das Recht zur Veranstaltung mehrerer Auflagen eingeräumt, so gelten im Zweifel für jede neue Auflage die gleichen Abreden wie für die vorhergehende.
Page 66 - Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund der Bestimmungen dieses Gesetzes geltend gemacht ist, wird die Verhandlung und Entscheidung letzter Instanz im Sinne des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze dem Reichsgericht zugewiesen.
Page 70 - Wird das Werk ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig abgeliefert, so kann der Verleger, statt den Anspruch auf Erfüllung geltend zu machen, dem Verfasser eine angemessene Frist zur Ablieferung mit der Erklärung bestimmen, daß er die Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ablehne.