Geschichte Der Kirchenverfassung Deutschlands Im Mittelalter: 1st bd |
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... Land samt den damit verbundenen Befugnissen zu eigenem Recht zu verwalten trachtete . Das deutsche Königtum , vordem sich gründend auf eine eigenartige Verknüpfung von Erblichkeit und Wahl , wurde bald vergeben durch das Kollegium der ...
... Land samt den damit verbundenen Befugnissen zu eigenem Recht zu verwalten trachtete . Das deutsche Königtum , vordem sich gründend auf eine eigenartige Verknüpfung von Erblichkeit und Wahl , wurde bald vergeben durch das Kollegium der ...
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... Land nicht eingeteilt in Pfarrbezirke , die Zuständigkeit des Landgeistlichen noch nicht fest umschrieben : er blieb vom Bischof abhängig , der die Kirche geweiht hatte und von dem er das hl . Oel empfing . Nur an volkreichen Orten ...
... Land nicht eingeteilt in Pfarrbezirke , die Zuständigkeit des Landgeistlichen noch nicht fest umschrieben : er blieb vom Bischof abhängig , der die Kirche geweiht hatte und von dem er das hl . Oel empfing . Nur an volkreichen Orten ...
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... Land , der Besitz an kirchlichen Gebäuden wie an Gütern samt der zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Zahl von Sklaven und Kolonen , wurde wie von den römischen Kaisern so von Theoderich dem Schutz des Gesetzes anheimgegeben ...
... Land , der Besitz an kirchlichen Gebäuden wie an Gütern samt der zu ihrer Bewirtschaftung erforderlichen Zahl von Sklaven und Kolonen , wurde wie von den römischen Kaisern so von Theoderich dem Schutz des Gesetzes anheimgegeben ...
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... Land und Leuten . § 17. Die Rechtsstellung des Kirchenguts und der Kirchenzehnte . K. TH . VON INAMA - STERNEGG , Deutsche Wirtschaftsgeschichte I ( Leipzig 1879 ) , S. 252 ff . 289 ff . E. PERELS , Die kirchlichen Zehnten im ...
... Land und Leuten . § 17. Die Rechtsstellung des Kirchenguts und der Kirchenzehnte . K. TH . VON INAMA - STERNEGG , Deutsche Wirtschaftsgeschichte I ( Leipzig 1879 ) , S. 252 ff . 289 ff . E. PERELS , Die kirchlichen Zehnten im ...
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... Land übergeben als precaria verbo dominico oder verbo regis . Gleichwohl bestand die Tendenz , das Kirchenvermögen soweit als möglich von den staatlichen Leistungen zu befreien . Ihrer Durchführung dienten die Immunitätsprivilegien ...
... Land übergeben als precaria verbo dominico oder verbo regis . Gleichwohl bestand die Tendenz , das Kirchenvermögen soweit als möglich von den staatlichen Leistungen zu befreien . Ihrer Durchführung dienten die Immunitätsprivilegien ...
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Geschichte der Kirchenverfassung Deutschlands im Mittelalter, Vol. 1 ... Albert Werminghoff No preview available - 2017 |
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