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-167-536

Der schweizerische

Rechtsfreund

Sammlung

aller seit der Bundesverfassung von 1874 erlassenen
Bundesgesehe, Bundesbeschlüsse
und Staatsverträge

XIII. Band

F. Widmer
Verlag des Rechtsfreund
Genf 1887.

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EP 10 26

Der Schweizerische Rechtsfreund

XIII. Band

Internationale Konvention

zum Schuß der literarischen und künstlerischen Werke.

Der Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft,
Ber König der Belgier,

Der Kaiser von Deutschland, König von Preußen,
Der Präsident der französischen Republik,

Die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, Kaiserin von Indien,

Der Präsident der Republik Haïti,
Der König von Italien,

Ber Präsident der Republik Liberia,

Der König von Spanien, in Seinem Namen die KöniginRegentin des Königreiches

und

Der Bey von Tunis,

vom gleichen Wunsche beseelt, auf eine wirksame Weise und so gleichmäßig als möglich die Rechte der Urheber über ihre literarischen und künstlerischen Werke zu beschüßen,

haben beschlossen, zu diesem Zwecke eine Konvention abzuschließen, und ihre Bevollmächtigten ernannt, welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und gehöri ger Form befundenen Vollmachten, sich über folgende Artikel geeinigt haben:

Art. 1.

Die vertragschließenden Länder konstituiren sich als Union zum Schuß der Rechte der Urheber über ihre literarischen und künstlerischen Werke.

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