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erlassenen, Edicte die Nothwendigkeit der Abstellung des damals statt gefundenen Münzunfugs durch das Anfügen begründet: weil

,,durch dieses stille Uebel und ,,dessen heimlichen Zwang das ,,werthe deutsche Vaterland und je,,der dessen Inwohnern insbesondere ,,an dem seinigen Vermögen noch ,,mehr als durch die Wuth des Kriegs ,,selbsten, ausgesogen und in der „Folge gänzlich zu Grunde gerich,,tet werden."

Es ist also auch zu erwarten, dass dem Scheidemünzunfug*) und den übrigen Münz auswüchsen der jezzigen Zeit baldigst ein Ende gemacht werden wird.

*) Schon giebt es Groschen mit welchen bis in die 40 und Sechskreuzerstücke, mit wel chen bis in die 30 Procent weniger innerer Werth gegeben wird, als mit dem Conventionsgeld, neben welchem sie vorkommen.

Die vorliegenden Abhandlungen wurden zusammengestellt, um bei Berathungen wegen des Ordnen des Münzwesens im Allgemeinen, denen sonderlich einigermaassen zu dienen, welche, jetzt oder künftig, diessfalls einzuwirken haben, aber noch nicht in dem Fall gewesen sind, diesem Gegenstande das erforderliche Nachdenken widmen zu können.

Um ein solches, vom Gemeinwohl Deutschlands dringend geforderte, für alle Klassen der bürgerlichen Gesellschaft sehr erspriesliche Nachdenken zu veranlassen, hat der Verfasser dieser Schrift sich bemüht, den Rechtsgelehrten zu zeigen, dass sie, mit einer oberflächlichen Kenntniss der Münzgesetze den ernsten Ansprüchen ihres Berufs vollkommen zu entsprechen nicht im Stande sind. Ihnen sowohl als allen übrigen Staatsmännern legt er Thatbeweise vor, welche ihm geeigenschaftet scheinen, die

Ueberzeugung zu begründen, dass es für sie alle hohes Bedürfniss ist, von dem Bestand und den Erfordernissen der Münzgesetzgebung sich, wenigstens, so viel Kunde anzueignen, als nöthig ist, um einkommende Anträge und Begutachtungen gehörig würdigen zu können und dieselbige nicht, unbegriffen, bei Seite legen oder lediglich auf Treu und Glauben genehmigen und annehmen oder sich, zu deren Beurtheilung, mit einem, nur tastenden, Nachschlagen behelfen zu müssen.

Hierzu hat der Verfasser durch die Erwägung sich bewogen gefunden, dass der grösseste Theil alles Münzunheils der Vorzeit nach Ausweis der Münzgeschichte daher entstand, weil viele, denen es oblag bei den Münzberathungen einzuwirken, oder die Münzgesetze zu handhaben dem Wahn unterlagen, der Mühe welche, um die Münzgesetze zu verstehen und um zur Einsicht der

Erfordernisse der Münzgesetzgebung zu gelangen, übernommen werden muss, sich entschlagen zu können. Dies glaubten sie am füglichsten durch Berathung der mit dem Ausmünzungswesen beauftragten Officianten, anderer Techniker und auch solcher Leute, welche Gold- und Silberlieferungen oder wohl gar das Ausmünzungswesen selbst übernahmen, bewirken zu können. Weil aber, ehrenvolle Ausnahmen ausgeschieden, alle diese Leute zuerst auf die Beförderung ihres eigenen Nutzens sahen

Klotzsch Versuch einer Chur-Sächsischen
Münzgeschichte. Th. 2. Seite 816-817.-

wurden die Rathsuchenden, welche oft nicht einmal die Kunstsprache ihrer Rathgeber verstanden, alsdann, wenn sie nicht vorzogen mit dem Gewand der Bedachtsamkeit sich zu umgeben und in Unthätigkeit zu bleiben, von Verwirrung in Verwirrung geleitet, und da

durch lag, bald von der einen, bald von der andern Veranlassung her, das deutsche Münzwesen oft sehr im Argen. So ward auch manches Gute zerstöret oder ausser Kraft und Wirkung gesetzt, welches, von Zeit zu Zeit, durch kluge und erfahrne Staatsmänner, bei dem Münzwesen Deutschlands, mit Eifer und Umsicht zu Stande gebracht gewesen *).

Könnten jene Entstehungsursachen vieler Münzübel der alten Zeit, für jetzt und künftig, entfernt werden: so würde Deutschland ferner nicht, wie es seit Jahrhunderten immer, und nur bald mehr bald weniger, der Fall gewesen, bei reichen Bergwerken, bei Ueberfluss an allen wesentlichen Erzeugnissen der Natur und der Kunst und bei einem

*) Es fehlt niemals an Leuten, welche auf Gelegenheit lauern, gute Münzanordnungen zu entfernen. Wegen diesfallsiger Erfahrung des Auslandes sehe man unt. and. Seite 115 dieser Druckschrift.

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