Themis: Zeitschrift für praktische Rechtswissenschaft, Volume 1Vandenhoeck und Ruprecht, 1828 - Law |
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... gemeinen in Deutschland geltenden Rechts nicht so selbstständig , wie der Vater erscheint , und daher nach dem Tode des Vaters nur als Vormün- derin gilt , nicht aber in den ganzen Umfang der Rechte eintritt , welche dem Vater in ...
... gemeinen in Deutschland geltenden Rechts nicht so selbstständig , wie der Vater erscheint , und daher nach dem Tode des Vaters nur als Vormün- derin gilt , nicht aber in den ganzen Umfang der Rechte eintritt , welche dem Vater in ...
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... gemeinen Deutschen Privatrechts , 1824. § . 501 . 3 ) Christ . Wilhelm Schweitzer , questionum forensium de firma mercatorum specimen . Lipsiae , 1803. pag . 48 . 1 Von dieser Einrichtung liegt der Uebergang zu der Ansicht nahe aus dem ...
... gemeinen Deutschen Privatrechts , 1824. § . 501 . 3 ) Christ . Wilhelm Schweitzer , questionum forensium de firma mercatorum specimen . Lipsiae , 1803. pag . 48 . 1 Von dieser Einrichtung liegt der Uebergang zu der Ansicht nahe aus dem ...
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... gemeinen Leben in der Regel mehr bekannt ist , als die einzeln dar- unter verbundenen Kaufleute , das eigentliche Rechts- Subject bilde * ) . Da aber dieser Ansicht ungeachtet die Rechtsverfolgung aus Geschäften , die dritte Perz sonen ...
... gemeinen Leben in der Regel mehr bekannt ist , als die einzeln dar- unter verbundenen Kaufleute , das eigentliche Rechts- Subject bilde * ) . Da aber dieser Ansicht ungeachtet die Rechtsverfolgung aus Geschäften , die dritte Perz sonen ...
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... gemeinen kaufmännischen Ansicht und einzelnen Ge febgebungen anerkannten Wahrheit auch aus der Na- tur des Verhältnisses und mittelst Anwendung der eignen Grundsäße des Rémischen Rechts wird be- zweckt , um zugleich eine gelehrtere ...
... gemeinen kaufmännischen Ansicht und einzelnen Ge febgebungen anerkannten Wahrheit auch aus der Na- tur des Verhältnisses und mittelst Anwendung der eignen Grundsäße des Rémischen Rechts wird be- zweckt , um zugleich eine gelehrtere ...
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... gemeinen Herkommen jeder Besißer in der Flur wåh- rend der offenen Zeit in Ermangelung eines eignen " - 36 ) Brunnemann 1. c .: Sane hoc concedo , hoc ad praedia urbana non esse facile extendendum , cum favore agriculturae hoc placuerit ...
... gemeinen Herkommen jeder Besißer in der Flur wåh- rend der offenen Zeit in Ermangelung eines eignen " - 36 ) Brunnemann 1. c .: Sane hoc concedo , hoc ad praedia urbana non esse facile extendendum , cum favore agriculturae hoc placuerit ...
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Actio allgemeinen Ansicht Appellation Beklagten besonders Bestimmung bloß Buch Bundesacte Bundesversammlung chen Culpa daher Damnum Dänischen darf Delator deſſen Deutschen dieſe dieß DistrictsGerichte Eigenthum Einfluß Einrichtung einzelnen Erkenntniß Erklärung ersten Fall fich find Firma Fiscus freilich gemeine Recht gemeinen Gerichte Geseze gewiß Gläubiger gleich großen Grund Grundsägen Grundstück Handlung Handlungsdiener håtte heißt Ibid Injurie jure Juristen katholischen katholischen Kirche Kirche Klage konnte Lande laſſen läßt Lehre vom Nothwege lehteren lich Magdeburgische Recht möglich muß müſſen Mutter Nachdruck Nachtheil namentlich nåmlich Natur neue nöthigen nothwendig öffentlichen Pandekten Partheyen Personen Praxis Proceß protestantischen Publicum Ratio Rechte der Schriftsteller rechtlichen Rechtsstreite Religion Richter Römischen Rechts Sache Sachsenspiegels Sächsischen schen Schleswig Schrift Schriftsteller und Verleger Schulden Schuldner Schuß Servitut Sigung soll Staat Städte strengen Rechte Theil Theilung Themis unserer unstreitig Urtheil Vater Vergleichs Vergleichseinrichtung Vergleichsversuche Verhältniß Verhältnisse Verordnung verschiedenen Via publica viel Vortheil Waaren ward wåre Weise wohl
Popular passages
Page 212 - Die durch die Bundesakte den einzelnen Bundesstaaten garantirte Unabhängigkeit schließt zwar im Allgemeinen jede Einwirkung des Bundes in die innere Staatseinrichtung und Staatsverwaltung aus.
Page 219 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schiffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Page 262 - Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.
Page 57 - Darum so wenig wir den Teufel selbst für einen Herrn oder Gott anbeten können, so wenig können wir auch seinen Apostel, den Papst oder Antichrist, in seinem Regiment zum Haupt oder Herrn leiden. Denn Lügen und Mord, Leib und Seele zu verderben ewiglich, das ist sein päpstlich Regiment eigentlich, wie ich dasselbe in vielen Büchern beweiset habe.
Page 4 - Kinder nicht eingegangen werden dürfen, sondern die Söhne in der Religion des Vaters, die Töchter in der Religion der Mutter erzogen werden und nach dem Tode der Eltern Vormünder von ihrer Religion dafür sorgen, daß dies geschehe.
Page 213 - Die Bundesversammlung ist berufen, zur Aufrechthaltung des wahren Sinnes der Bundes-Acte, die darin enthaltenen Bestimmungen, wenn über deren Auslegung Zweifel entstehen sollten, dem Bundeszweck gemäß zu erklären, und in allen vorkommenden Fällen den Vorschriften dieser Urkunde ihre richtige Anwendung zu sichern.
Page 219 - Verhältniß entstehen möge, so wird bei der Bundesversammlung die Einführung möglichst gleichförmiger Grundsätze über diesen Gegenstand in Berathung genommen werden. c) Die Freiheit von aller Nachsteuer (jus detractus, gabella emigrationis), insofern das Vermögen in einen anderen deutschen Bundesstaat übergeht und mit diesem nicht besondere Verhältnisse durch Freizügigkeits-Verträge bestehen.
Page 212 - Verhältnisse der Unterthanen beziehen, so liegt der Bundesversammlung ob, die Erfüllung der durch diese Bestimmungen übernommenen Verbindlichkeiten, wenn sich aus hinreichend begründeten Anzeigen der Betheiligten ergibt, daß solche nicht statt gefunden habe, zu bewirken.
Page 31 - Pfarrer wegen nicht erfolgenden Versprechens der katholischen Erziehung aller Kinder die Einsegnung einer gemischten Ehe rechtmäßig verweigern könne? b) Nr, 4, Ueb. die theoret. pract. Begründung und Ausbildung der gemeinschaftlichen Lehre vom Nothwege. c) Nr. 6. Uebersicht der wichtigsten Entscheidungsgründe der von Ost. bi
Page 195 - Gottes gnaden könig des ver- s einigten reichs Großbritannien und Irland, auch könig von Hannover, herzog zu Braunschweig und Lüneburg zc.