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die Nothwendigkeit auseinander, eine neue Conferenz zu vereinigen, wie sie von der hohen Pforte offiziös bereits vorgeschlagen war, und die von Neuem in offizieller Weise von den vier Vertretern zurückgewiesen worden ist.

Die kaiserliche Regierung, vom Geiste der Versöhnlichkeit durchdrungen, und in der Absicht, die nöthige Zeit zu gewinnen, um ein Einverständniß herzustellen und um zu gleicher Zeit Erklärungen von Seiten des Kaimakam der Moldau zu erhalten, bezüglich der behaupteten Unanwendbarkeit der Interpretation der in der Wallachei erhobenen Zweifel, suchte und erhielt die Zustimmung der beiden Vertreter dazu, daß die Wahlen in der Moldau um acht Tage aufgeschoben würden, in der bestimmten Annahme, daß diese Zustimmung, die den Wünschen der vier Vertreter nur zuvorkam, auch von Seiten der letteren getheilt werden würde.

Die hohe Pforte benußte diese Zeit, um auf andere Weise zu dem so erwünschten Ziel des Einverständnisses zu gelangen, welches sie mittelst einer Conferenz zu erreichen sich vorseßte. Sie arbeitete mehrere Entwürfe von Instructionen aus und theilte sie confidentiell den Vertretern verschiedener Ansichten mit. Diese Entwürfe wurden bald von dem einen bald von dem andern nicht angenommen. Es traf sich selbst, daß die hohe Pforte einen Augenblick an eine unmittelbare Annäherung der Meinungen glaubte, als ihre so wohlbegründeten Hoffnungen zu ihrem großen Erstaunen vereitelt wurden. Die acht Tage verliefen so, ohne daß es möglich gewesen wäre, das Resultat zu erreichen, welches fie von ihren versöhnlichen und vertraulichen Bemühungen erwartete. Als in den letzten Tagen dieser Woche die Vertreter Frankreichs und Englands gleich. zeitig telegraphische Depeschen von Paris und London erhalten hatten, von einer beziehungsweise abweichenden Interpretation, hat die kaiserliche Regierung nicht angestanden, den Vorschlag einer weitern Hinausschiebung der Wahlen um fünf Tage zu machen, um von Seiten der beiden Regierungen über den Inhalt der beiden Depeschen Aufklärungen zu erhalten. Diese neue Vertagung haben die Vertreter Englands und Oesterreichs nicht geglaubt annehmen zu können, indem fie die Gründe ihrer Weigerung in der offiziellen Note vom 18. Juli niederLegten.

Diese Thatsachen, welche nur das Ergebniß einer Meinungsverschiedenheit unter den Vertretern sind und sein konnte, liefern den vollständigen Beweis, daß die Verantwortlichkeit, die sich daraus ergiebt, eine gemeinsame ist, und in keiner Weise auf Rechnung der hohen Pforte allein gesezt werden kann, deren Action, als souzeraine Macht, wir glauben dies wiederholen zu müssen, nur in Anspruch genommen werden kann in Folge eines Einverständnisses zwischen den Vertretern der sieben contrahirenden Mächte. Indem die kaiserliche Regierung auf diesem entscheidenden Punkte besteht und peremptorisch die Verantwortlichkeit abweist, welche man ihr zuweisen will, indem man die beiden vollständig verschiedenen Stellungen vermischt, erklärt sie zu gleicher Zeit, daß sie vor keinem Theil von Verantwortlichkeit zurückweichen wird, der ihr als theilnehmende Macht des Pariser Congresses zufallen könnte, soweit als die andern contrahirenden Mächte auch ihrerseits den ihnen zufallenden Theil von Verantwortlich. keit über sich nehmen wollen.

Ich ergreife diese Gelegenheit, um Ew. Excellenz den erneuerten Ausdruck meiner Hochachtung zu bieten. (gez.) Ali-Ghalib.

CCCCLXXXIII.

Note Ali Ghalib-Paschas an Herrn Thouvenel, Botschafter Sr. Maj. des Kaisers der Franzosen.

(Gleichlautend den Vertretern Preußens, Rußlands und Sardiniens mitgetheilt.) den 30. Juli 1857.

Ich habe die Note erhalten, welche Ew. Excellenz mir unter dem 28. Juli gesendet haben, um die unverzügliche und unbedingte Annullirung der Moldauischen Wahlen zu fordern, und ich habe mir eine dringende Pflicht daraus gemacht, dieje Note der Würdigung Sr. k. M. des Sultans, meines erlauchten Souverains, zu unterbreiten.

Ew. Excellenz weiß bereits durch die offizielle Erwiderungsnote, welche ich die Ehre gehabt habe, unter dem 28. Juli an Sie zu richten, daß die hohe Pforte, als Unterzeichner des Pariser Vertrags, nicht aus den durch diesen selben Vertrag gezogenen Grenzen heraustreten, und auf sich allein die Verantwortlichkeit einer so großen Maßregel, wie die Annullirung der Wahlen, nehmen kann. Aber bei ihrem offenen und aufrichtigen Wunsch, soviel sie angeht, loyal die Acte des Pariser Congresses auszuführen, ist die kaiserliche Regierung der Ansicht, daß es der Pariser Conferenz zufäme, zu untersuchen, ob die moldauischen Wahlen gefeßmäßig oder regelwidrig gewesen sind und sich hierüber auszusprechen. Diese Ansicht ist genau dieselbe, welche Ew. Excellenz so häufig mündlich ausgesprochen haben, daß es nämlich die Obliegenheit der Pariser Conferenz ist, Angelegeuheiten dieser Art zu untersuchen und zu entscheiden.

Die Regierung Sr. k. M. des Sultans, welcher nichts mehr am Herzen liegt, als mit Rücksicht auf eine befreundete und verbündete Regierung alles Mögliche zu thun, was sich mit den Pflichten ihrer Stellung und mit den Verpflichtungen verträgt, welche ihr aus dem Pariser Vertrag zugefallen, würde einer Vertagung der Berufung der Divans bis zu dem Zeitpunkt, wo die Conferenz sich über diese Angelegenheit ausgesprochen hätte, nicht zuwider sein.

Die hohe Pforte schmeichelt sich der Hoffnung, daß Ew. Excellenz bei seinem versöhnlichen Geist und seiner hohen Weisheit diesen Vorschlag als eine Lösung betrachten werde, geeignet allen Forderungen der Situation zu genügen, ohne der Würde irgend eines Theils zu nahe zu treten. Ich ergreife die Gelegenheit u. s. w.

CCCCLXXXIV.

Note Alt-Ghalib-Paschas an Herrn Thouvenel.
(gleichlautend an die Gesandten Preußens, Rußlands und Sardiniens)

den 4. August 1857.

Die leßten wichtigen Mittheilungen von Ew. Excellenz und den übrigen drei Gesandten in Betreff der Wahlen in der Moldau sind von Neuem durch die Minister der hohen Pforte in ernstlichsten Betracht gezogen und Sr. kaiserlichen Aftenstücke zur orient. Frage. III.

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Majestät dem Sultan vorgelegt worden. Da die kaiserliche Regierung nicht gestatten will, daß ihre innigen und freundschaftlichen Beziehungen zu der franzöfischen Regierung - Beziehungen, die mein kaiserlicher Gebieter lebhaft fortzusetzen und aufrecht zu erhalten wünscht die geringste Veränderung erleiden, so haben die in der leßten Mittheilung enthaltenen Aeußerungen Ew. Excellenz ihr ein tiefes Gefühl des Schmerzes verursacht.

Der Wunsch der kaiserlichen Regierung ist, in loyaler Weise, und indem fie die Aufrechterhaltung der freundschaftlichen Absichten der verbündeten Mächte zu sichern sucht, die Verpflichtungen zu erfüllen, die ihr durch den Pariser Frieden auferlegt sind, und treu die Bestimmungen deffelben zu beobachten. Ihre Anstrengungen, um die einstimmige Meinung der Vertreter der verbündeten Mächte zu erlangen, die an der Conferenz Theil genommen und die den Wahlmodus aufgestellt haben, waren auf diesen Wunsch gegründet, und die Regierung glaubte sich nicht bevollmächtigt, nach ihrem eigenen Ermeffen in einer Angelegenheit von gemeinschaftlichem Intereffe zu handeln. Aber ach! es ist ihr nicht möglich gewesen, diese einstimmige Meinung zu erlangen, und die Frage ist immer noch in Verhandlung. Die hohe Pforte kann in einem durch alle Parteien aufgestellten Principe keine Veränderungen vornehmen, ohne die Zustimmung Aller zu erlangen. Aber zugleich erklärt die hohe Pforte offen, daß sie in keiner Weise zögern wird, die Verpflichtung zu erfüllen, die ihr gerechter Weise auferlegt ist, sobald die Unregelmäßigkeiten, die, wie behauptet wird, bei der Ausführung der Befehle ihres kaiserlichen Gebieters vorgekommen sein sollen, in bündiger und rechtskräftiger Weise bewiesen sein werden.

Die Regierung hofft, daß Ew. Excellenz die Nothwendigkeit anerkennen wird, in der die Pforte sich befindet, eine Untersuchung anzustellen, um zu prüfen, in welcher Weise ihre Befehle ausgeführt wurden, bevor sie eine so ernste Maßregel trifft. Die leichteste Art und Weise, um diese Untersuchung anzustellen, ist die Hierherberufung der Kaimakams, welche die Spißen der zur Ausführung der Befehle der Pforte ernannten Provinzial-Regierungen sind.

Die Regierung seiner kaiserlichen Majestät hat daher beschlossen, den Kaimakams zu schreiben, daß sie sofort abreisen und hierher kommen sollen, nach. dem sie die Landesverwaltung einem geeigneten Beamten übergeben haben. Bei ihrer Ankunft in Constantinopel werden die Kaimakams über die Art und Weise befragt werden, wie sie die Befehle ausgeführt haben, mit deren Vollziehung fie betraut waren. Nachdem die Untersuchung ihren regelmäßigen Verlauf genommen, wird die Angelegenheit sorglich und unparteiisch geprüft werden, und das Ergebniß soll dem unparteiischen Urtheile der Gesandten der betheiligten Mächte vorgelegt werden. Wenn die Unregelmäßigkeiten in den Wahlen auf bündige Weise erhärtet worden, so ist es klar, daß weder die Pforte noch irgend eine der anderen Regierungen das Ergebniß einer gefeßwidrig geleiteten Wahl annehmen würde. Dieses ist der Grund, weshalb die Pforte es für nicht mehr als ihre Pflicht und Schuldigkeit hält, daß sie in diesem Falle sich als frei betrachten wird, diese Wahl für nichtig zu erklären.

In der festen Hoffnung, daß diese Entscheidung, welche den Grundsäßen der Billigkeit und dem Geiste der Geschäfte, sowie der Achtung und der Rückficht, welche die hohe Pforte der französischen Regierung schuldet, gemäß ist, von Ew. Excellenz gut geheißen und von der Regierung des Kaisers gewürdigt: werde, beeile ich mich Ihnen dieselbe auf Befehl Sr. Majestät mitzutheilen.

CCCCLXXXV.

Note Ali-Ghalib-Pafchas an Herrn Thouvenel.
(Gleichlautend an die Gesandten Preußens, Rußlands und Sardiniens.)
den 5. August.

Die Note Ew. Excellenz in Bezug auf den Beschluß des Ministerrathes in der Frage der Donaufürstenthümer, welche mit großem Bedauern und Schmerz aufgenommen wurde, ist sofort dem Ministerrathe vor Augen gelegt und Sr. Majestät unterbreitet worden. Da die hohe Pforte in keiner Weise gestatten kann, daß ihre Beziehungen aufrichtiger Freundschaft zu der französischen Regierung die geringste Störung erleiden, so muß es Ew. Excellenz klar sein, daß das Ergreifen von Maßregeln, wie die von Ew. Excellenz für den Fall angekündigten, wofern Ihre Forderung nicht in toto bewilligt würde, die Pforte im höchsten Grade betrüben muß. Der Vorschlag der Pforte in Bezug der Wahlen in der Moldau und die Forderung Ew. Excellenz und Ihrer drei Collegen beruhen in Wahrheit auf demselben Prinzip. Indem die Pforte die Annullirung der Wahlen von der förmlichen Prüfung der angeblichen Regelwidrigkeiten abhängig macht, handelt sie nur ihrem Wunsche gemäß, allen anderen Parteien, welche den Vertrag unterzeichnet haben, gerecht zu werden. Die Pforte konnte also nie vorausseßen, daß man einen mit den Vorschriften der Gerechtigkeit in Einklang stehenden Beschluß als eine Verweigerung der Forderung Ew. Excellenz betrachten werde; sie war vielmehr der festen Ueberzeugung, daß Ew. Excellenz ihrem Beschlusse keine solche Deutung geben werde, und sie hegt noch diese Hoffnung. Das Ergebniß der Besprechungen des Ministerrathes besteht also darin, daß die hohe Pforte keinen Beweggrund für die in der Note Ew. Excellenz angekündigten Maßregeln zu erblicken vermag, und sie seht eine aufrichtige Hoffnung auf Ihre Bemühungen, daß die aufrichtigen nnd freundschaftlichen Beziehungen, deren Fortdauer und Aufrechterhaltung mein erhabener Gebieter so lebhaft wünscht, in keiner Weise eine Unterbrechung erleiden mögen. Zu gleicher Zeit hat seine Majestät, obgleich es keinem Zweifel unterliegt, daß Sie Ihrem erhabenen Gebieter, dem Kaiser, die aufrichtigen und freundschaftlichen Gesinnungen der Regierung des Sultans gegen die französische, so wie die Rücksichten, welche bei dieser Frage von der Pforte geltend gemacht worden find, kund thun, beschlossen, um weitere Beweise der ihn leitenden Gedanken zu geben und um die wahren Gründe und Ursachen seiner Meinung direkt mitzutheilen, einen besonderen Brief an den Kaiser selbst zu richten. Ich habe von Sr. Majestät den Befehl erhalten, Sie davon in Kenntniß zu sehen, daß er nicht bezweifelt, daß Sie diese freundschaftlichen Mittheilungen nochmals in Erwägung ziehen werden, ehe Sie unabänderlich bei Ihrem Entschluffe ver harren, und daß Sie auch in Zukunft neue Beweise von dem Eifer geben werden, den Ew. Excellenz bisher für die Aufrechterhaltung des Bündnisses zwischen den beiden Regierungen an den Tag gelegt haben.

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CCCCLXXXVI.

Protocole No. XIV. de la Commission Européenne à Bucarest. Séance de 3 août (22 Juillet) 1857.

Présents: les commissaires d'Autriche, de France, de Grande-Bretagne, de Prusse, de Russie, de Sardaigne (président), de Turquie.

Le protocole de la séance précédente est lu et approuvé. Sur la proposition de M. le chevalier Bensi, MM. les commissaires offrent à M. de Liehmann leurs remerciments pour la manière dont il a exercé la présidence pendant le mois passé.

L'urgence ayant été votée, M. le commissaire d'Autriche expose:

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Dans la dernière séance du 29 du moi passé, M. le baron de Talleyrand a protesté contre les élections faites en Moldavie, qu'il considère comme frappées de nullité; et il a déclaré en outre qu'il s'opposera à tout rapport de la commission avec un Divan ad hoc qui pourra être convoqué à la suite desdites élections. MM. les commissaires de Prusse, de Russie ct de Sardaigne se sont associés à cette protestation et à la déclaration ci-dessus. Or, continue M. de Liehmann, le traité de Paris du 30 mars 1856 et l'instruction du Congrès qui se trouve annexée au XXIIe protocole, déterminent avec précision la tâche qui a été dévolue à la commission, et déterminent de la manière la plus explicite ses attributions.

"

Conformément à l'article XXIV dudit traité, la tâche de cette commission n'est autre que celle de s'enquérir de l'état actuel des Principautés et de proposer les bases de leur future organisation. L'instruction du Congrés développe cette disposition en statuant que les questions soumises à l'étude de la commission embrasseront le système administratif dans sa plus complète expression. Cette instruction n'attribue d'ailleurs à la commission que le caractère consultatif, et lui défend le plus expressément tout acte d'autorité ou d'ingérence. Considérant que la protestation de MM. les commissaires ci-dessus mentionnée sort évidemment du cercle des attributions de la commission clairement circonscrites par le passage de l'article XXIV du traité cité plus haut; considérant qu'elle a évidemment trait à des questions qui ne font nullement partie du système administratif des Principautés; considérant qu'elle intervertit complétement le caractère purement consultatif de la commission; et considérant enfin qu'elle est évidemment un acte d'auctorité et d'ingérence, M. Liehmann déclare que MM. les commissaires de France, de Prusse, de Russie et de Sardaigne ont, en donnant au protocole l'interprétation en question, agi en contradiction manifeste avec les dispositions précitées du traité de Paris et de l'instruction du Congrès, et cela à d'autant plus forte raison que, conformément au protocole de la première séance de la commission, tous les commissaires se sont désistés de tout droit de se prévaloir des instructions particulières à chacun d'eux qui seraient en désaccord avec l'instruction générale du Congrès. M. de commissaire d'Autriche proteste par conséquent, au nom de son gouverne

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