Chronologische Uebersicht. 1856, Aftenstück Febr. 18. Kaiserlicher Erlaß des Sultans über die den Christen zu gewährenden Nr. 431. .487. 25. Eröffnung des Pariser Congresses. Theilnehmende Mächte: Frank Nr. 420. S. 363. 28. Zweite Sigung des Pariser Congresses. Der Congreß beschließt, daß Nr. 420. S. 369. März 1. Dritte Sihung des Pariser Congresses. Der fünfte Punkt der Friedens- Nr. 420. S. 375. 3. Kaiser Napoleon eröffnet die Situng der legislativen Körperschaften. 402032 Aftenstück 1856. Nr. 420. S.379. März 4. Vierte Sißung des Pariser Congresses. Zur Regulirung der Grenze in Afien wird eine Commission vereinbart, bestehend aus zwei türfischen, zwei russischen, einem englischen und einem französischen Commissar. Der Congreß prüft den dritten Punkt über die Neutralisirung des schwarzen Meeres. Die Ausschließung aller Kriegsmarinen und die völlige Freiheit des Handels wird ausgesprochen. England bringt die Werften von Nikolajeff zur Sprache, deren Fortbestand mit dem Prinzip der Neutralisirung unvereinbar wäre. Russischerseits wird die Versicherung zu Protokoll gegeben, daß wenn die Werften von Nikolajeff zu zerstören nicht die Absicht Rußlands sein könne, von Kriegsschiffen daselbst doch nur die im Vertrage festzuseßende Anzahl und Gattung gebaut werden würde. Rußland und die Pforte werden aufgefordert sich über die von ihnen auf dem schwarzen Meere zu unterhaltenden Kriegsfahrzeuge zu vereinbaren und das Resultat dem Congreß vorzulegen. 6. Fünfte Sigung des Pariser Congresses. Englischerseits wird die Frage an Rußlands Bevollmächtigte gerichtet, ob ihre Erklärung, bezüglich Nikolajeff auch für Cherson und das ajowsche Meer beziehe. Die russische Antwort geht dahin, daß das Prinzip der Neutralisirung nicht auf das asowsche Meer directe Anwendung finden könne. Schiffe von hohem Bord könnten im Uebrigen nicht auf dem asowschen Meere gehen und Rußland werde nirgends an den Ufern des schwarzen Meeres oder den damit in Verbindung stehenden Gewäffern andere als die vertragsmäßig vereinbarten Schiffe bauen laffen. Der Congreß prüft den zweiten Punkt: die Freiheit der Donau und die Anwendung der Bestimmungen des Wiener Congresses auf dieselbe. Für die Executivcommission verlangt Frankreich den Eintritt Baierns als Uferstaat. Der Vorschlag findet bei Oesterreich Widerspruch. Die definitive Beschlußnahme über die Bestimmungen dieses Punktes wird vertagt. Nr. 420. S. 383. Nr. 420. S. 387. Nr. 420. S. 395. 8. Sechste Sigung des Pariser Congresses. Der Congreß verhandelt über die neue Grenzlinie zwischen Rußland und den Donaufürstenthümern. Russischerseits werden mehrere Vorschläge gemacht, die, indem sie die in den Friedenspräliminarien gemachte Concession ungemein reduciren, alle die Absicht zeigen, für Rußland an der Donau ein Stück Gebiet zu behaupten. Die Vorschläge der Russen werden entschieden verworfen. Man bietet ihnen aber eine Grenzlinie an, die weit südlicher am Pruth als die der Friedenspräliminarien beginnt. Die Frage wird vertagt. Der Congreß schreitet darauf zur Erörterung der Frage über die Organisation der Donaufürstenthümer. Frankreich will eine Präjudicialfrage entschieden wissen, die der Vereinigung der Moldau und Walachei zu einem Staat, und befürwortet diese angelegentlichst. England, Rußland und Sardinien find für die Vereinigung. Desterreich und die Pforte sind dagegen. Da die türkischen Bevollmächtigten erklären, nicht bevollmächtigt zu sein, diese Frage zu erörtern und die österreichischen ohne Instruktion sind, wird die Frage vertagt. 10. Siebente Sißung des Pariser Congresses. Die Grenzlinie zwischen den Donaufürstenthümern und Rußland wird definitiv festgestellt. 1856. Sie geht von Katamori am Pruth aus und endigt östlich vom See Aftenstück März 12. Achte Sißung des Pariser Congresses. Die von der Commission aus- Nr. 420. S. 39 14. Neunte Sigung des Pariser Congresses. Der Congreß discutirt die Nr. 420. S. 40 ernannt. 18. Zehnte Sigung des Pariser Congresses. Der zwischen Rußland und |