XVII. Stück. 42. Verordnung des Ministers des Innern x. vom 22. Februar 1908. 139 Prämienreserve am Schlusse der Rechnungsperiode (am Bilanztermine) K 10 Fortlaufende Bahl Nachweisung der während der Rechnungsperiode gegen das Pensionsinstitut anhängigen Streitfälle. 1 Name des Versicherten 2 Grund des Streites 3 Strittiger Betrag Formular 18. 4 Ausgang des Streites 5 Jahrgang 1908. Reichsgesehblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Ausgegeben und versendet am 3. März 1908. Jnhalt: N 43. Verordnung, betreffend die Vereinigung der Bezirksgerichte Innere Stadt I und II und die Verlegung des Standortes des Exekutionsgerichtes und der Auktionshalle in Wien. XVIII. Stück. 43. Verordnung des Justizministeriums Innere Stadt" vereinigt. vom 28. Februar 1908, betreffend die Vereinigung der Bezirksgerichte Jnnere Stadt I und II und die Verlegung des Standortes des Erekutionsgerichtes und der Auktionshalle in Wien. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 18. Jänner 1908 werden in Abänderung der Mini sterialverordnungen vom 25. November 1853, R. G. BL. Nr. 249 und vom 17. August 1889, R. G. Bl. Nr. 132 die Bezirksgerichte Innere Stadt I und Innere Stadt II in Wien mit 1. Mai 1908 zu einem Das Bezirksgericht Innere Stadt hat seinen Sit in dem neuen Amtsgebäude, I., Ricmergasse 7 (Jakoberhof). Gleichzeitig wird verfügt, daß vom 1. Mai 1908 an das Exekutionsgericht Wien und die Auktionshalle in Wien ihren Standort (§ 1, Absaß 2, der Justizministerialverordnung vom 24. Juni 1897, R. G. Bl. Nr. 157, § 22 der Justizministerialverordnung vom 29. Oktober 1899, R. G. Bl. Nr. 217) in diesem neuen Amtsgebäude haben. Klein m. p. im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder erscheint im Verlage der f. t. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, I. Bezirk, Seilerstätte 24, auch im Jahre 1908 in der deutschen, böhmischen, italienischen, kroatischen, polnischen, rumänischen, ruthenischen und slowenischen Sprache. Der Abonnementspreis für den ganzen Jahrgang 1908 des Reichsgeschblattes in jeder dieser acht Ausgaben beträgt pro Exemplar zum Abholen oder mit portofreier Zusendung - 8 K. Zu abonnieren ist im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, I. Bezirk, Seilerstätte Nr. 24, wo auch einzelne Jahrgänge und einzelne Stücke des Reichsgesezblattes bezogen werden können. Da das Reichsgeschblatt im Abonnement nur gegen vorherigen Erlag des Jahresabonnementbetrages abgegeben beziehungsweise versendet wird, ist gleichzeitig mit dem Abonnementauftrage auch der entfallende Geldbetrag zu entrichten; behufs Ermöglichung einer schnellen und klaglosen Zustellung durch die k. k. Post ist nebst der genauen Wohnungsadresse auch der betreffende Postbestellbezirk anzugeben. " Einzelne Jahrgänge der deutschen Ausgabe können bezogen werden: 4 K 20 h " "1 2 60 " 5 20 " 6 30 8 40 4 70 " " 1864 1865 1866 1867 1868 " " " Reichsgesehblatt für die 10 50 4 4 4 4 4 " " " " " " " " 90 70 80 40 " " Einzelne Jahrgänge der anderen sieben Sprachausgaben vom Jahre 1870 ab sind zu denselben Preisen zu haben, wie die deutsche Ausgabe. Beim Bezuge von mindestens 10, jedoch beliebigen kompletten Jahrgängen des Reichsgesebblattes auf einmal, wird ein Nachlaß von 20%, beim Bezuge von mindestens 25, jedoch beliebigen kompletten Jahrgängen des Reichsgesehblattes auf einmal, ein Nachlaß von 25% und beim Bezuge von mindestens 35, jedoch beliebigen kompletten Jahrgängen des Reichsgesezblattes auf einmal, ein Nachlaß von 30% gewährt. NB. Abgängige oder mangelhaft zugekommene Reichsgesetzblätter der deutschen Ausgabe sind längstens binnen vier Wochen nach ihrem Erscheinen, und solche der nichtdeutschen Ausgaben längstens binnen sechs Wochen nach Ausgabe der Repertorien und des Titelblattes zu den einzelnen Ausgaben direkte bei der t. f. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, III. Bezirk, Rennweg Nr. 16, zu reklamieren. Nach Ablauf dieses Termines werden Reichsgesezblätter ausnahmslos nur gegen Entrichtung des Verschleißpreises (1% Bogen = 2 Seiten zu 2 h) erfolgt. (1⁄4 Nachdem die sämtlichen Zahrgänge der deutschen Ausgabe vom Jahre 1849 ab und sämtliche Jahrgänge der anderen sieben Sprachausgaben vom Jahre 1870 ab vollständig komplettiert sind, kann nicht nur jeder einzelne Jahrgang um den oben erwähnten Verschleißpreis, sondern auch jedes einzelne Stück aller dieser Jahrgänge um den Verschleißpreis ( Bogen 2 Seiten zu 2 h) aus dem Verlage der t. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien, I. Bezirk, Seilerstätte Nr. 24, bezogen werden; hiedurch ist die Möglichkeit geboten, mangelhafte Jahrgänge zu vervollständigen und Blätter nach Materien zu reihen. |