im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder.
Datum des Gesezes, Batentes
oder
der Berordnung
1907
28. August
22. Rovember
1906
19. September Zweites Zusaßübereinkommen zu dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890, R. G. Bl. Nr. 186 ex 1892.
Chronologisches Verzeichnis
der im Jahrgange 1908 des Reichsgesekblattes enthaltenen Geseke und Verordnungen.
Zujazakte zum Vertrage vom 5. März 1902, betreffend die Zuckergesetzgebung Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe- riums, womit die Einreihung der Gemeinde Borgo in die achte Klasse des Militärzinstarifes verlautbart wird. .
Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen, des Handels und der Eisenbahnen, betreffend die Ermächtigung des k. k. Haupt- zollamtes Meran zur Abfertigung von Postsendungen mit lebenden Pflanzen
Kundmachung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums, betreffend den Beitritt der städtischen Steuerkasse in Graz zum Anweisungsverkehre des k. k. Postsparkassenamtes
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern und des Handels, betreffend die Ermächtigung der Hauptzollämter Aussig, Böhmisch- Leipa, Teplig und Komotau zur Abfertigung ausländischer Postsendungen mit lebenden Pflanzen
Protokoll, betreffend den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage
Kundmachung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handels- minister und dem Minister für Kultus und Unterricht, betreffend die Richtig stellung eines Druckfehlers in der Verordnung vom 1. August 1907, R. G. Bl. Nr. 183. . .
Verordnung des Finanzministeriums, womit gestempelte amtliche Wechselblankette der Wertkategorien von 4, 6, 8 und 10 K mit serbokroatischem Texte in Ver- schleiß gesezt werden
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers, womit der Betrag der fassionsmäßigen Ausgabenpost für die Führung des Dekanatsamtes in Ansehung der Dekanate der Diözese St. Pölten festgesetzt, beziehungsweise geregelt wird.
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der königlich ungarischen Hauptzollämter in Budapest und Pozsony (Preßburg) zur Ver- zollung von Garnen der Tarifnummern 223 und 224
Kur dmachung des Finanzministeriums, betreffend das zwischen dem Finanz- minister der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder einerseits und dem Finanzminister der Länder der heiligen ungarischen Krone anderer- seits abgeschlossene Übereinkommen vom 8. Oftober 1907 über die Behand- lung der Zinsen der in dem anderen Staate emittierten Wertpapiere rücksicht. lich der Rentensteuer nach dem österreichischen Geseße vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, beziehungsweise der Kapitalzinsen- und Rentensteuer nach dem ungarischen Gesezartikel XXII vom Jahre 1875 . .
Finanzministerialerlaß zur Durchführung des mit der Kundmachung des Finanz- ministeriums vom 31. Dezember 1907, R. G. Bl. Nr. 9 ex 1908, bekannt- gemachten Übereinkommens zwischen dem Finanzminister der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder einerseits und dem Finanzminister der Länder der heiligen ungarischen Krone andererseits, betreffend die Behand- lung der Zinsen der in dem anderen Staate emittierten Wertpapiere rücksicht- lich der Rentensteuer nach dem österreichischen Geseße vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, beziehungsweise der Kapitalzinsen- und Rentensteuer nach dem ungarischen Geseßartikel XXII vom Jahre 1875 . .
Finanzministerialerlaß zur Durchführung des mit dem Geseße vom 30. Dezember 1907, R. G. Bl. Nr. 278, genehmigten Übereinkommens de dato 8. Oktober 1907, welches über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen solcher Unter- nehmungen, die ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staaten ausdehnen, sowie über einige andere Angelegenheiten der direkten Besteuerung zwischen dem Finanzminister der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder einer- seits und dem Finanzminister der Länder der heiligen ungarischen Krone andererseits abgeschlossen worden ist
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Österreich unter der Enns
Verordnung des Finanzministeriums wegen Durchführung der Bestimmungen, betreffend die Einhebung einer Gebühr für den im Überweisungsverfahren versendeten Zucker
Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Friedland nach Bila
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung der Expositur Südbahn des Hauptzollamtes in Wien
Konzessionsurkunde für die Lokalbahnlinien von Auersthal nach Schweinbarth und von Pyrawarth nach Dobermannsdorf . .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Befugniserweiterung der Zollerpositur Neustift
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Umrechnung peruanischer Pfunde bei der Bemessung und Entrichtung der Stempel- und unmittelbaren Gebühren, sowie der Effektenumsatzsteuer
Kundmachung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums, betreffend die Verwendung von Postsparkassenerlagscheinen zu Zahlungen an das städtische Steueramt in Richenberg
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ausgabe der aus Anlaß der vierzigsten Jahreswende der Krönung Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät als König von Ungarn ausgeprägten Gedenkmunzen zu 100 Kronen und zu 5 Kronen und der ungarischen Landesgoldmünzen zu 100 kronen.
Verordnung des Justizministeriums und Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe über die Befreiung der Parteien von der Entrichtung der im Anweisungsverkehre des Postspartajjenamtes mit den Gerichten und Zivilgerichtsdepositenämtern sich ergebenden Manipulations- gebühren und Druckjortenkosten
Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Errichtung der Expositur „V Staatsbahnmagazin Freigebiet" des Hauptzoll- amtes in Triest
Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzmini- steriums, womit die Einreihung der Gemeinde Kötschach in die achte Klasse des Militärzinstarifes verlautbart wird. .
Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzmini- steriums, womit die Einreihung der Gemeinde Schlanders in die neunte Klasse des Militärzinstarifes verlautbart wird
Verordnung der Ministerien des Handels und der Finanzen, betreffend die Ein- führung neuer Formularien für Verpfändungsurkunden bei Spielkarten- stempelkrediten.
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Durchführung einiger auf den Musterschuß Bezug habenden Bestimmungen des Artikels XVII des Ver- trages, betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrs- beziehungen zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der heiligen ungarischen Krone (Gesez vom 30. Dezember 1907, R. G. BI. Nr. 278)
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungs- vorschrift zum Zolltarifgefeße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, und der Erläuterungen zum Zolltarife
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Neben- zollamtes Schönwald in eine Zollexpositur . .
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung der mit Finanz- ministerialverordnung vom 11. Juni 1883, R. G. Bl. Nr. 91, eingeführten Vormerkung Muster O
Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Arzneitage zur öfter- reichischen Pharmakopöe, Ed. VIII.
Verordnung der Ministerien des Innern, des Ackerbaues, des Handels und der Justiz, betreffend die Bezeichnung der Speiseöle. .
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Fachprüfung für Konzepts- beamte der k. f. Seebehörde . . .
Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen, betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichtes in Triest
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