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Reichsgefehblatt

für die

im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder.

Jahrgang 1908.

Wien 1908.

Datum des Gesezes, Batentes

oder

der Berordnung

1907

28. August

22. Rovember

25.

1906

19. September Zweites Zusaßübereinkommen zu dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890, R. G. Bl. Nr. 186 ex 1892.

16. Dezember

18.

Chronologisches Verzeichnis

der im Jahrgange 1908 des Reichsgesekblattes enthaltenen Geseke und Verordnungen.

19.

20.

27.

30.

Erftes Repertorium.

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Inhalt

Zujazakte zum Vertrage vom 5. März 1902, betreffend die Zuckergesetzgebung
Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe-
riums, womit die Einreihung der Gemeinde Borgo in die achte Klasse des
Militärzinstarifes verlautbart wird. .

Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen, des
Handels und der Eisenbahnen, betreffend die Ermächtigung des k. k. Haupt-
zollamtes Meran zur Abfertigung von Postsendungen mit lebenden Pflanzen

Kundmachung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums, betreffend
den Beitritt der städtischen Steuerkasse in Graz zum Anweisungsverkehre
des k. k. Postsparkassenamtes

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern und des
Handels, betreffend die Ermächtigung der Hauptzollämter Aussig, Böhmisch-
Leipa, Teplig und Komotau zur Abfertigung ausländischer Postsendungen mit
lebenden Pflanzen

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Protokoll, betreffend den Beitritt Rußlands zum Zuckervertrage

Kundmachung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handels-
minister und dem Minister für Kultus und Unterricht, betreffend die Richtig
stellung eines Druckfehlers in der Verordnung vom 1. August 1907, R. G.
Bl. Nr. 183. . .

Verordnung des Finanzministeriums, womit gestempelte amtliche Wechselblankette
der Wertkategorien von 4, 6, 8 und 10 K mit serbokroatischem Texte in Ver-
schleiß gesezt werden

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers,
womit der Betrag der fassionsmäßigen Ausgabenpost für die Führung des
Dekanatsamtes in Ansehung der Dekanate der Diözese St. Pölten festgesetzt,
beziehungsweise geregelt wird.

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Inhalt

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der königlich
ungarischen Hauptzollämter in Budapest und Pozsony (Preßburg) zur Ver-
zollung von Garnen der Tarifnummern 223 und 224

Kur dmachung des Finanzministeriums, betreffend das zwischen dem Finanz-
minister der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder einerseits
und dem Finanzminister der Länder der heiligen ungarischen Krone anderer-
seits abgeschlossene Übereinkommen vom 8. Oftober 1907 über die Behand-
lung der Zinsen der in dem anderen Staate emittierten Wertpapiere rücksicht.
lich der Rentensteuer nach dem österreichischen Geseße vom 25. Oktober 1896,
R. G. Bl. Nr. 220, beziehungsweise der Kapitalzinsen- und Rentensteuer nach
dem ungarischen Gesezartikel XXII vom Jahre 1875 . .

Finanzministerialerlaß zur Durchführung des mit der Kundmachung des Finanz-
ministeriums vom 31. Dezember 1907, R. G. Bl. Nr. 9 ex 1908, bekannt-
gemachten Übereinkommens zwischen dem Finanzminister der im Reichsrate
vertretenen Königreiche und Länder einerseits und dem Finanzminister der
Länder der heiligen ungarischen Krone andererseits, betreffend die Behand-
lung der Zinsen der in dem anderen Staate emittierten Wertpapiere rücksicht-
lich der Rentensteuer nach dem österreichischen Geseße vom 25. Oktober 1896,
R. G. Bl. Nr. 220, beziehungsweise der Kapitalzinsen- und Rentensteuer
nach dem ungarischen Geseßartikel XXII vom Jahre 1875 . .

Finanzministerialerlaß zur Durchführung des mit dem Geseße vom 30. Dezember
1907, R. G. Bl. Nr. 278, genehmigten Übereinkommens de dato 8. Oktober
1907, welches über die Vermeidung von Doppelbesteuerungen solcher Unter-
nehmungen, die ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staaten ausdehnen, sowie
über einige andere Angelegenheiten der direkten Besteuerung zwischen dem
Finanzminister der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder einer-
seits und dem Finanzminister der Länder der heiligen ungarischen Krone
andererseits abgeschlossen worden ist

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Österreich
unter der Enns

Verordnung des Finanzministeriums wegen Durchführung der Bestimmungen,
betreffend die Einhebung einer Gebühr für den im Überweisungsverfahren
versendeten Zucker

Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Friedland nach Bila

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung der Expositur
Südbahn des Hauptzollamtes in Wien

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Konzessionsurkunde für die Lokalbahnlinien von Auersthal nach Schweinbarth
und von Pyrawarth nach Dobermannsdorf . .

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Befugniserweiterung der
Zollerpositur Neustift

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Umrechnung peruanischer
Pfunde bei der Bemessung und Entrichtung der Stempel- und unmittelbaren
Gebühren, sowie der Effektenumsatzsteuer

Kundmachung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums, betreffend
die Verwendung von Postsparkassenerlagscheinen zu Zahlungen an das
städtische Steueramt in Richenberg

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Inhalt

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ausgabe der aus Anlaß der
vierzigsten Jahreswende der Krönung Seiner kaiserlichen und königlichen
Apostolischen Majestät als König von Ungarn ausgeprägten Gedenkmunzen
zu 100 Kronen und zu 5 Kronen und der ungarischen Landesgoldmünzen
zu 100 kronen.

Verordnung des Justizministeriums und Finanzministeriums im Einvernehmen
mit dem Obersten Rechnungshofe über die Befreiung der Parteien von der
Entrichtung der im Anweisungsverkehre des Postspartajjenamtes mit den
Gerichten und Zivilgerichtsdepositenämtern sich ergebenden Manipulations-
gebühren und Druckjortenkosten

Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die
Errichtung der Expositur „V Staatsbahnmagazin Freigebiet" des Hauptzoll-
amtes in Triest

Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzmini-
steriums, womit die Einreihung der Gemeinde Kötschach in die achte Klasse
des Militärzinstarifes verlautbart wird. .

Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzmini-
steriums, womit die Einreihung der Gemeinde Schlanders in die neunte
Klasse des Militärzinstarifes verlautbart wird

Verordnung der Ministerien des Handels und der Finanzen, betreffend die Ein-
führung neuer Formularien für Verpfändungsurkunden bei Spielkarten-
stempelkrediten.

Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Durchführung einiger auf
den Musterschuß Bezug habenden Bestimmungen des Artikels XVII des Ver-
trages, betreffend die Regelung der wechselseitigen Handels- und Verkehrs-
beziehungen zwischen den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern
und den Ländern der heiligen ungarischen Krone (Gesez vom 30. Dezember
1907, R. G. BI. Nr. 278)

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungs-
vorschrift zum Zolltarifgefeße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, und
der Erläuterungen zum Zolltarife

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Neben-
zollamtes Schönwald in eine Zollexpositur . .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Aufhebung der mit Finanz-
ministerialverordnung vom 11. Juni 1883, R. G. Bl. Nr. 91, eingeführten
Vormerkung Muster O

Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Arzneitage zur öfter-
reichischen Pharmakopöe, Ed. VIII.

Verordnung der Ministerien des Innern, des Ackerbaues, des Handels und der
Justiz, betreffend die Bezeichnung der Speiseöle. .

Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Fachprüfung für Konzepts-
beamte der k. f. Seebehörde . . .

Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Innern, des Handels und der Finanzen, betreffend die Errichtung eines
Gewerbegerichtes in Triest

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