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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern und des
Handels, betreffend die Ermächtigung des k. k. Hauptzollamtes Sebenico zur
Abfertigung von aus dem Auslande einlangenden Pflanzensendungen . . .
Kaiserliches Patent, betreffend die Auflösung des Landtages von Istrien.
Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Treffen nach Johannisthal (Karmel) .
Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Ministe
rium für Kultus und Unterricht und dem Ackerbauministerium, betreffend die
Einrichtung von Unterrichtskursen zur Heranbildung von Organen der
Gesundheits- und Lebensmittelpolizei

Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Ministe-
rium für Kultus und Unterricht und dem Ackerbauministerium, betreffend den
Nachweis der fachlichen Befähigung der von autonomen Körperschaften für
die Handhabung der Gesundheits- und Lebensmittelpolizei bestellten beson-
deren und beeideten Organe.

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des
Innern, mit welcher Vorschriften für den gewerbsmäßigen Betrieb von
Steinbrüchen, Lehm-, Sand- und Schottergruben erlassen werden

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift
zum Zolltarifgeseße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, und der
Erläuterungen zum Zolltarife.

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ausgabe von Jubiläums-
Fünfkronen-Stücken österreichischen Gepräges

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung der mit den
Befugnissen eines Nebenzollamtes II. Klasse ausgestatteten Expositur des
Hauptzollamtes Tarnopol zu Buda zbarazka in ein selbständiges Nebenzoll-
amt II. Klasse ..

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Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Einziehung der Banknoten zu
20 Kronen mit dem Datum vom 31. März 1900 und die Ausgabe von Bank-
noten zu 20 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1907 . .

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Krain ..

Verordnung des Finanzministeriums, mit welcher in Vollziehung des Artikels X,
3. 3, des Gesezes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, für das Jahr
1908 die Höhe des Nachlasses an der Grund- und Gebäudesteuer, ferner die
Erwerbsteuerhauptsumme und der Steuerfuß für die im § 100, Absay 1
und 5, des zitierten Gefeßes bezeichneten, der öffentlichen Rechnungslegung
unterworfenen Unternehmungen festgesezt wird.

Kundmachung des Eisenbahnministers, womit die Bestimmungen der Artikel I
bis einschließlich IV des Schlußzprotokolles der III. Internationalen Konferenz
zu Vern vom 18. Mai 1907, betreffend die technische Einheit im Eisenbahn-
wesen, in Wirksamkeit gejezt werden . .

Kundmachung der Minister der Finanzen und der Eisenbahnen, womit die Bestim-
mungen des Artikels I des Schlußprotokolles der III. Internationalen Kon-
ferenz zu Bern vom 18. Mai 1907, betreffend die zollsichere Einrichtung der
Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr, in Wirksamkeit gesezt werden

Kundmachung des Handelsministeriums, betreffend die Abänderung des Statutes
des Arbeitsstatistischen Amtes im Handelsministerium

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
womit die Verwendung der fürstlich Liechtensteinschen Landesgoldmünzen zu
Bollzahlungen gestattet wird

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6.

Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Handelsmini-
sterium und dem Eisenbahnministerium, betreffend die Zulassung der fürstlich
Liechtensteinschen Landesmünzen zu Zahlungen bei den Zollämtern, Steuer-
ämtern, Postämtern und den Kassen der k. k. Staatsbahnen in den Gerichts-
bezirken Feldkirch und Bludenz

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des

Innern, mit welcher besondere Bestimmungen für die gewerbemäßige Ver-

mittlung von Ammenstellen erlassen werden

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den Ministern des

Innern und der Justiz, mit welcher besondere Bestimmungen für die gewerbe-

mäßige Vermittlung von Dienst- und Arbeitsstellen nach dem Auslande

erlassen werden

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8. "

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Datum des Gesezes, Batentes oder

der Berordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer Seite

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142

555

363

105

365

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern und des
Handels, betreffend die Ermächtigung des k. k. Hauptzollamtes Sebenico zur
Abfertigung von aus dem Auslande einlangenden Pflanzensendungen
Kaiserliches Patent, betreffend die Auflösung des Landtages von Istrien. . . 104
Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Treffen nach Johannisthal (Karmel) .
Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Ministe-
rium für Kultus und Unterricht und dem Ackerbauministerium, betreffend die
Einrichtung von Unterrichtskursen zur Heranbildung von Organen der
Gesundheits- und Lebensmittelpolizei .

Verordnung des Ministeriums des Jnnern im Einvernehmen mit dem Ministe-
rium für Kultus und Unterricht und dem Ackerbauministerium, betreffend den
Nachweis der fachlichen Befähigung der von autonomen Körperschaften für
die Handhabung der Gesundheits- und Lebensmittelpolizei bestellten beson-
deren und beeideten Organe.

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des
Innern, mit welcher Vorschriften für den gewerbsmäßigen Betrieb von
Steinbrüchen, Lehm-, Sand- und Schottergruben erlassen werden

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift
zum Zolltarifgeseße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, und der
Erläuterungen zum Zolltarife .

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ausgabe von Jubiläums-
Fünfkronen-Stücken österreichischen Gepräges

155

567

156

568

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung der mit den
Befugnissen eines Nebenzollamtes II. Klasse ausgestatteten Expositur des
Hauptzollamtes Tarnopol zu Buda zbarazka in ein selbständiges Nebenzoll-
amt II. Klasse . .

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Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Einziehung der Banknoten zu
20 Kronen mit dem Datum vom 31. März 1900 und die Ausgabe von Bank-
noten zu 20 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1907 .

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Krain . .

Verordnung des Finanzministeriums, mit welcher in Vollziehung des Artikels X,
8. 3, des Gesezes vom 25. Oktober 1896, R. G. VI. Nr. 220, für das Jahr
1908 die Höhe des Nachlasses an der Grund- und Gebäudesteuer, ferner die
Erwerbstenerhauptsumme und der Steuerfuß für die im § 100, Absag 1
und 5, des zitierten Geseßes bezeichneten, der öffentlichen Rechnungslegung
unterworfenen Unternehmungen festgesezt wird.

Kundmachung des Eisenbahnministers, womit die Bestimmungen der Artikel I
bis einschließlich IV des Schlußprotokolles der III. Internationalen Konferenz
zu Bern vom 18. Mai 1907, betreffend die technische Einheit im Eisenbahn-
wesen, in Wirksamkeit gesezt werden

Kundmachung der Minister der Finanzen und der Eisenbahnen, womit die Bestim
mungen des Artikels I des Schlußprotokolles der III. Internationalen Kon-
ferenz zu Bern vom 18. Mai 1907, betreffend die zollsichere Einrichtung der
Eisenbahnwagen im internationalen Verkehr, in Wirksamkeit gesezt werden

Kundmachung des Handelsministeriums, betreffend die Abänderung des Statutes
des Arbeitsstatistischen Amtes im Handelsministerium

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Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Justizministe-

rium, betreffend die Kündigung des mit der königlich sächsischen Regierung

getroffenen Übereinkommens wegen der gegenseitigen abgabenfreien Behand
lung von Mobilarnachlässsen

Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Siebenbrunn-Leopoldsdorf nach

Engelhartstetten mit einer Abzweigung von Breitstetten nach Orth

Verordnung des Ministeriums für Kultus und Unterricht im Einvernehmen mit
dem Ackerbauministerium, betreffend die Einführung theoretischer Staats-
prüfungen für die landwirtschaftliche Fachabteilung an der böhmischen tech-
nischen Hochschule in Prag ..

Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Festseßung des
Termines für die erste Anmeldung der im Sinne des Gesetzes vom 16. De
zember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, versicherungspflichtigen Angestellten

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Datum des Gesezes, Batentes ober

der Berordnung

1908 6. Juli

6. "

7. "

7. "

9.

11.

11.

Inhalt

Kundmachung des Gesamtministeriums, betreffend die Errichtung eines Ministe-
riums für öffentliche Arbeiten für die im Reichsrate vertretenen Königreiche
und Länder.

Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die Uniformie-
rung der dem Reffort dieses Ministeriums angehörigen Staatsbeamten
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Gewährung von Erleichte-
rungen bei Anmeldung versteuerter überweisungspflichtiger Zuckersendungen
in Kartons

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins-
steuer Einzahlungstermine in den Steuereinhebungsbezirken Nachod und
Raudniß in Böhmen

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift
zum Zolltarifgeseße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, der Erläute-
rungen zum Zolltarise sowie des mit der Verordnung vom 24. April 1908,
R. G. Bl. Nr. 84, hinausgegebenen Verzeichnisses über den durchschnittlichen
Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach Nr. 622 unterliegenden
chemischen Hilfsstoffe und Produkte . . .

Verordnung des Ministeriums des Junern, mit welcher die Gemeinden Gratsch,
Meran, Obermais und Untermais in die IV. Klasse der Taze für die Ver-
leihung der Konzession zum Betriebe einer öffentlichen Apotheke versezt
werden. .

Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, der Finanzen und des Handels,
betreffend die Ergänzung des Verzeichnisses der zur Ausstellung von Zerti-
fikaten im Zollverfahren kompetenten land- und forstwirtschaftlichen Haupt-
korporationen und Organe . .

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13. .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Gestattung des Vertriebes
des aus der Saline Aussee bezogenen Speisesalzes im politischen Bezirke
Tamsweg in Salzburg

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend Umwandlung einiger königlich
ungarischer Hauptzollämter II. Klasse in solche I. Klasse ..

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Verordnung der Ministerien des Handels, des Jnnern, der Finanzen, der Eisen-
bahnen, der öffentlichen Arbeiten und der Landesverteidigung einverständlich
mit dem Reichskriegsministerium, betreffend den Verkehr mit Zelluloid, Zellu
loidwaren und Zelluloidabfällen

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Übertragung der Kon-
zession für die mit elektrischer Kraft betriebene normalspurige Kleinbahn von
der Kreuzung der Palackystraße mit der Hawlicekstraße bis zu der an der
Schwarzkosteleßer Ararialstraße gelegenen Endstation in Zizkov an die
Gemeinde der königlichen Hauptstadt Prag. .

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung der Bestim
mungen im § 11 der Allerhöchsten Konzessionsurkunde von 21. April 1885,
R. G. Bl. Nr. 70, für die Lokomotiveisenbahn von Salzburg zur öster
reichisch-bayerischen Reichsgrenze in der Richtung gegen Berchtesgaden . . .
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn im Gebiete
der Stadt Görz

Kaiserliches Patent, betreffend die Auflösung des Landtages von Niederösterreich

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