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Inhalt

Gesez, betreffend das Rekrutenkontingent zur Erhaltung der Landwehr für das
Jahr 1908

Gesez, betreffend den Unterhaltsbeitrag für Angehörige von zu einer Waffen-
(Dienst) übung, beziehungsweise zur militärischen Ausbildung Eingerückten.
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem
Ministerium des Innern, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der nach
dem allgemeinen Berggefeße errichteten Blei- und Zinkhütten

Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels, der Finanzen und des
Ackerbaues, betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Tauben

Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Handels, betref-
fend eine Ergänzung des mit Verordnung vom 23. Juni 1891, R. G. BI.
Nr. 78, erlassenen Zollregulativs für das Freigebiet im neuen Hafen von
Triest und für das Freigebiet von S. Saba

Kundmachung der Ministerien des Innern und der Justiz, betreffend die Eröff
nung der allgemeinen staatlichen Untersuchungsanstalt für Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände der im Geseße vom 16. Jänner 1896, R. G. BI.
Nr. 89 ex 1897, bezeichneten Art in Innsbruck . .

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
normalspurigen Kleinbahn mit Dampfbetrieb von der Station Windisch-
Feistriß der k. k. priv. Südbahngesellschaft nach der Stadt Windisch-Feistrig.
Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die amtliche
Prüfung und Beglaubigung von Elektrizitätsverbrauchsmessern . . .

Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und des Finanzministe-
riums, betreffend die Zulassung von Normal-Alkoholometern zur eichamt-
lichen Prüfung und Beglaubigung, welche für Zwecke der Finanzverwaltung
bestimmt sind

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Gesetz, betreffend die Veräußerung und Belastung von Objekten des unbeweg-
lichen Staatseigentums

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Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erteilung der Konzession
für die Lokalbahn Tscheitsch – Steiniß und die Abänderung der Konzessions-
bestimmungen für die Lokalbahn Saiz - Göding

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27..

Gesez, betreffend die Ausdehnung der zeitlichen Befreiung von der Hauszins-
steuer für Neubauten auf den aufgelassenen Fortifikationsgründen im Gebiete
der Stadtgemeinde Krakau und der Katastralgemeinden Nowa wieś narodowa,
Krowodrza, Czarna wieś und Zwierzyniec

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Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Rez nach Drosendorf . .

Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der Schuldverschreibungen des niederöster-
reichischen Investitionsanlehens für Landeseisenbahnzwecke zur fruchtbringen-
den Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien
Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend einige Änderungen in der
Einreihung der Orte in das Schema der Aktivitätszulagen der Staats-
beamten

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2.

Gefeß, betreffend die Befreiung von aus Anlaß Meines sechzigsten Regierungs-
jahres errichteten Stiftungen und Widmungen von den Stempel- und unmittel-
baren Gebühren, ferner die Gewährung von Steuererleichterungen aus dem-
selben Anlasse

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Datum

des Gesezes, Batentes ober

der Verordnung

1908 2. August

7.

7.

7.

7.

Inhalt

Gesez, betreffend die Erwerbung der Böhmischen Nordbahn durch den Staat.
Kundmachung der Ministerien des Ackerbaues und der Finanzen, betreffend das
Präliminare der im Jahre 1908 aus dem Meliorationsfonds (Gesetz vom
30. Juni 1884, R. G. Bl. Nr. 116) zur Verwendung gelangenden Beträge .
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe von Jubiläums-
Korrespondenzkarten

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers,
womit der Betrag der fassionsmäßigen Ausgabspost für die Führung des
Dekanatsamtes in dem neu errichteten römisch-katholischen Dekanate in Radaug
festgesezt, beziehungsweise jener Betrag für die Führung des römisch-katho
lischen Dekanatsamtes in Suczawa abgeändert wird

Verordnung des Finanzministeriums, womit die Anwendbarkeit der Kundmachung
des Finanzministeriums vom 18. Dezember 1907, R. G. Bl. Nr. 276,
betreffend die zu Militärheiratskautionen gewidmeten Effekten der allgemeinen
Staatsschuld und der Staatsschuld der im Reichsrate vertretenen Königreiche
und Länder, auf die in solchen Effekten bestehenden Heiratskautionen der Offi-
ziere und Beamten der königl. ungar. Landwehr und der königl. ungar.
Gendarmerie ausgesprochen wird

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Gesetz, betreffend die Festseßung des Alkoholkontingents für die Betriebsperiode
1908/09 und die individuelle Verteilung desselben.

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Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der Teilschuldverschreibungen der Anleihe
der königlichen Hauptstadt Krakau im Betrage von 23,600.000 K zur frucht-
bringenden Anlage von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien

Gesetz über die Haftung für Schäden aus dem Betriebe von Kraftfahrzeugen
Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der von der Landesbank des Königreiches
Galizien und Lodomerien samt dem Großherzogtume Krakau ausgestellten
Einlagebücher zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und
ähnlichen Kapitalien

Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen im Einvernehmem mit
dem Obersten Rechnungshofe, womit die Bestimmungen über die depositen-
ämtliche Erfolglassung von Barschaften im Wege der Post oder des Post-
sparkassenamtes teilweise abgeändert werden

Gesez, betreffend die Verwend barkeit der Teilschuldverschreibungen des dritten
dalmatinischen Meliorationsfondsanlehens von 600.000 K zur frucht-
bringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien.

Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der Teilschuldverschreibungen des von der
Stadt Czernowiß aufzunehmenden Anlehens von acht Millionen Kronen
zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen
Kapitalien

Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium
des Innern zur Durchführung einiger gebührenrechtlicher Bestimmungen des
§ 87 des Gesezes vom 16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, betref=
fend die Pensionsversicherung der in privaten und einiger in öffentlichen
Diensten Angestellten.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt

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1908 13. August

13.

Verordnung des Finanzministeriums wegen Durchführung des Art. I des Gefeßes
vom 11. August 1907, R. G. Bl. Nr. 201, betreffend die Ausprägung von
Hundertkronenstücken

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend vie Ausgabe von Jubiläums-
Landesgoldmünzen zu 100 K österreichischen Gepräges und deren Aus-
prägung für Privatrechnung

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Gefeß, betreffend die teilweise Verlängerung der Geltungsdauer des für die Stadt
Laibach wirksamen Steuerbegünstigungsgeseßes vom 23. Mai 1905, R. .
Bl. Nr. 89

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Gesetz in Angelegenheit der Verlängerung der Wirksamkeit des Gesezes vom
8. Februar 1897, R. G. Bl. Nr. 53, betreffend die Ausdehnung der zeitlichen
Befreiung von der Hauszinssteuer für die im Gebiete der Stadtgemeinde
Königgrät aus öffentlichen Assanierungs- und Verkehrsrücksichten auszu-
führenden Umbauten sowie für die Neubauten im dortigen Entfestigungs-
rayon

Gefeß, betreffend die Verwendbarkeit der Teilschuldverschreibungen der vom
Königreich Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau auf-
zunehmenden Anleihen von 10,000.000 K und von 11,157.900 K zur frucht-
bringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien
Kundmachung des Eisenbahministeriums, betreffend die Abänderung der Konzes-
sionsurkunde vom 26. Juli 1907, R. G. Bl. Nr. 174, für die schmalspurige
Lokalbahn mit Dampfbetrieb von Mährisch-Ostrau über Peterswald nach
Karwin mit einem Flügel zum Anschlusse an die Lokalbahn Hruschau—
Polnisch-Ostrau

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Böhmen,
Galizien, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Bukowina, Mähren,
Schlesien, Tirol, Görz und Gradisca und Vorarlberg

Gefeß, betreffend Übergangsbestimmungen in bezug auf die Veranlagung der
Gebäudesteuer in einigen der Stadtgemeinde Prag benachbarten Gemeinden
im Falle ihrer Vereinigung mit Prag..

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Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und des Handels, be:reffend die
Änderung der Wahlordnung für die Gewerbegerichte ..

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Kundmachung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien
der Justiz und des Innern, betreffend die Verwendbarkeit der Schuldver-
schreibungen der Ersten österreichischen Beamtenkreditanstalt in Wien zur
fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapi-

talien

Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zulassung
eines neuen Elektrizitätszähler-Systems zur eichamtlichen Beglaubigung..
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers,
mit welcher in Abänderung der Ministerialverordnung vom 4. Mai 1907,
R. G. Bl. Nr. 118, die Aktivitätszulagen des systemisierten Lehrpersonales an
den römisch-katholischen und griechisch-katholischen theologischen Diözesanlehr-
anstalten und den theologischen Zentrallehranstalten zu Görz und Zara neu
festgestellt werden. .

Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die provisorische Aktivierung
des mit Serbien am 14. März 1908 abgeschlossenen Handelsvertrages nebst
Anlagen und Schlußprotokoll

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Datum dee Gesezes, Batentes oder

der Verordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer

Geite

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Gesetz über die Vermehrung der Zahl der Mitglieder und Stellvertreter der
Notariatskammer in Prag

Verordnung des Finanzministeriums wegen teilweiser Abänderung der beson
deren Anordnungen betreffend die Färbung des zum Motorenbetriebe
bestimmten Benzins.

Verordnung des Justizministers über die Benachrichtigung der Gemeinde-
vorsteher von den in den Wählerlisten vorzumerkenden zivilgerichtlichen Ver-
fügungen. .

Verordnung des Finanzministeriums, womit die Anwendbarkeit der Kund-
machung des Finanzministeriums vom 18. Dezember 1907, R. G. BI.
Nr. 276, betreffend die zu Militärheiratskautionen gewidmeten Effekten der
allgemeinen Staatsschuld und der Staatsschuld der im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder, auf die in solchen Effekten bestehenden Heirats-
kautionen der Angehörigen der k. u. k. Kriegsmarine ausgesprochen wird
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend eine Richtigstellung der Zeich
nung der aus Anlaß der vierzigsten Jahreswende der Krönung Seiner kaiser-
lichen und königlichen Apostolischen Majestät als König von Ungarn aus-
geprägten Gedenkmünzen zu 5 Kronen

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, betreffend die Rigorosen-
ordnung für die Erlangung des Doktorates der Tierheilkunde an den tierärzt-
lichen Hochschulen. .

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, betreffend die Einführung
von Unterrichtsgeldern an den tierärztlichen Hochschulen

Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, womit Vorschriften,
betreffend die eichamtliche Prüfung und Beglaubigung von eisernen Bier-
transportgefäßen (Pasteurisiergefäßen) veröffentlicht werden

Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung zweier
neuer Bezirkshauptmannschaften in Böhmen mit dem Amtssize in Warnsdorf
und in Brandeis a. d. Elbe . .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins-
steuer-Einzahlungstermine in dem Steuereinhebungsbezirke Kolin in Böhmen

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18.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Verlegung des Nebenzoll-
amtes II. Klasse Hueb (zu Neuhaus)

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Verordnung des Ministeriums des Jnnern, betreffend die Amtswirksamkeit der
Bezirkshauptmänner in Leitmeriß und in Karolinenthal

Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe neuer Korre-
spondenzkarten, Kartenbriefe, Streifbänder, Rohrpostwertzeichen, Telegramm-
aufgabescheine, Aufgabeblankette für gestundete Telegramme, Telephonsprech-
karten, Postsparkarten und Steuereinzahlungsscheine und Verwendung von
Druckstöcken mit dem Markenbilde der neuen Postganzsachen zum direkten
Postwertzeichenaufdruck

Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit
des Bezirksgerichtes in Gmünd, politischer Bezirk Gmünd, Niederösterreich

Gesez, betreffend die Eröffnung eines Nachtragskredites zum Staatsvoranschlag
für das Jahr 1908 behufs Verbesserung der materiellen Lage einzelner Kate-
gorien von Staatsbediensteten .

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Datum des Gesezes, Patentes ober

der Verordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer

Seite

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Steuer-
amtes in Gmünd in Niederösterreich

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung der Zoll-
expositur Heinersdorf-Straße (Böhmen)

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung eines Erwerb-
steuer-Veranlagungsbezirkes für den Bereich der neuerrichteten Bezirkshaupt-
mannschaft Brandeis an der Elbe in Böhmen, sowie betreffend die Änderung
in der Zahl der Mitglieder und Stellvertreter der Erwerbsteuerkommission
IV. Klasse für den „politischen Bezirk Karolinenthal mit Ausnahme der
Stadt Karolinenthal"

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749

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung eines neuen
Schäßungsbezirkes zur Personaleinkommensteuer für den Bereich der neu-
errichteten Bezirkshauptmannschaft Brandeis an der Elbe sowie die hiedurch
bedingte Herabsetzung der Mitgliederanzahl der Personaleinkommensteuer-
Schäßungskommission Politischer Bezirk Karolinenthal mit Ausschluß der
Stadt Karolinental"

"

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend tie Bildung eines neuen
Erwerbsteuer-Veranlagungsbezirkes für den Bereich der neuerrichteten Bezirks-
hauptmannschaft Warnsdorf in Böhmen sowie betreffend die Änderung in
der Bezeichnung des bisherigen Veranlagungsbezirkes „politischer Bezirk
Rumburg mit Ausnahme von Warnsdorf, Niedergrund, Obergrund und
St. Georgenthal" .

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung eines neuen
Schäßungsbezirkes zur Personaleinkommensteuer für den Bereich der neu-
errichteten Bezirkshauptmannschaft in Warnsdorf mit Ausschluß der Stadt
Warnsdorf sowie die hiedurch bedingte Herabsehung der Mitgliederanzahl
der Personaleinkommensteuer-Schäßungskommission für den „politischen
Bezirk Rumburg mit Ausschluß der Stadt Rumburg“

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins-
steuer-Einzahlungstermine im Steuereinhebungsbezirke Karlsbad in Böhmen

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10.

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Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen, mit
welcher die Einfuhr und der Vertrieb gewisser Kautschukartikel verboten
wird

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Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern
über die Schiedsgerichte für Pensionsversicherung ..

21.

21.

21.

23.

Erlaß des Finanzministeriums, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr
von Kriegsmaterialien . .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer zweiten.
Steueradministation für Triest und die aus diesem Anlasse in Bezug auf die
Veranlagungsbezirke zur allgemeinen Erwerbsteuer und die Schägungsbezirke
zur Perjonaleinkommensteuer eintretenden Änderungen.

Verordnung des Handelsministeriums, womit die §§ 7 und 12 der Verordnung
des Handelsministeriums vom 10. Juni 1902, K. G. BI. Nr. 124, betreffend
die Abgabe der Postsendungen, ergänzt werden

Verordnung des Ministers des Innern, womit Bestimmungen zur Durchführung
der Unfallversicherung der in § 11 des Gesezes vom 9. August 1908, R. G.
Bl. Nr. 162, über die Haftung für Schäden aus dem Betriebe von Kraft-
fahrzeugen, bezeichneten Betriebe getroffen werden . .

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