Gesez, betreffend das Rekrutenkontingent zur Erhaltung der Landwehr für das Jahr 1908
Gesez, betreffend den Unterhaltsbeitrag für Angehörige von zu einer Waffen- (Dienst) übung, beziehungsweise zur militärischen Ausbildung Eingerückten. Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der nach dem allgemeinen Berggefeße errichteten Blei- und Zinkhütten
Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels, der Finanzen und des Ackerbaues, betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Tauben
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Handels, betref- fend eine Ergänzung des mit Verordnung vom 23. Juni 1891, R. G. BI. Nr. 78, erlassenen Zollregulativs für das Freigebiet im neuen Hafen von Triest und für das Freigebiet von S. Saba
Kundmachung der Ministerien des Innern und der Justiz, betreffend die Eröff nung der allgemeinen staatlichen Untersuchungsanstalt für Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände der im Geseße vom 16. Jänner 1896, R. G. BI. Nr. 89 ex 1897, bezeichneten Art in Innsbruck . .
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer normalspurigen Kleinbahn mit Dampfbetrieb von der Station Windisch- Feistriß der k. k. priv. Südbahngesellschaft nach der Stadt Windisch-Feistrig. Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die amtliche Prüfung und Beglaubigung von Elektrizitätsverbrauchsmessern . . .
Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und des Finanzministe- riums, betreffend die Zulassung von Normal-Alkoholometern zur eichamt- lichen Prüfung und Beglaubigung, welche für Zwecke der Finanzverwaltung bestimmt sind
Gesetz, betreffend die Veräußerung und Belastung von Objekten des unbeweg- lichen Staatseigentums
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erteilung der Konzession für die Lokalbahn Tscheitsch – Steiniß und die Abänderung der Konzessions- bestimmungen für die Lokalbahn Saiz - Göding
Gesez, betreffend die Ausdehnung der zeitlichen Befreiung von der Hauszins- steuer für Neubauten auf den aufgelassenen Fortifikationsgründen im Gebiete der Stadtgemeinde Krakau und der Katastralgemeinden Nowa wieś narodowa, Krowodrza, Czarna wieś und Zwierzyniec
Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Rez nach Drosendorf . .
Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der Schuldverschreibungen des niederöster- reichischen Investitionsanlehens für Landeseisenbahnzwecke zur fruchtbringen- den Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend einige Änderungen in der Einreihung der Orte in das Schema der Aktivitätszulagen der Staats- beamten
Gefeß, betreffend die Befreiung von aus Anlaß Meines sechzigsten Regierungs- jahres errichteten Stiftungen und Widmungen von den Stempel- und unmittel- baren Gebühren, ferner die Gewährung von Steuererleichterungen aus dem- selben Anlasse
Datum
des Gesezes, Batentes ober
der Verordnung
Gesez, betreffend die Erwerbung der Böhmischen Nordbahn durch den Staat. Kundmachung der Ministerien des Ackerbaues und der Finanzen, betreffend das Präliminare der im Jahre 1908 aus dem Meliorationsfonds (Gesetz vom 30. Juni 1884, R. G. Bl. Nr. 116) zur Verwendung gelangenden Beträge . Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe von Jubiläums- Korrespondenzkarten
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers, womit der Betrag der fassionsmäßigen Ausgabspost für die Führung des Dekanatsamtes in dem neu errichteten römisch-katholischen Dekanate in Radaug festgesezt, beziehungsweise jener Betrag für die Führung des römisch-katho lischen Dekanatsamtes in Suczawa abgeändert wird
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Anwendbarkeit der Kundmachung des Finanzministeriums vom 18. Dezember 1907, R. G. Bl. Nr. 276, betreffend die zu Militärheiratskautionen gewidmeten Effekten der allgemeinen Staatsschuld und der Staatsschuld der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, auf die in solchen Effekten bestehenden Heiratskautionen der Offi- ziere und Beamten der königl. ungar. Landwehr und der königl. ungar. Gendarmerie ausgesprochen wird
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Gesetz, betreffend die Festseßung des Alkoholkontingents für die Betriebsperiode 1908/09 und die individuelle Verteilung desselben.
Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der Teilschuldverschreibungen der Anleihe der königlichen Hauptstadt Krakau im Betrage von 23,600.000 K zur frucht- bringenden Anlage von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien
Gesetz über die Haftung für Schäden aus dem Betriebe von Kraftfahrzeugen Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der von der Landesbank des Königreiches Galizien und Lodomerien samt dem Großherzogtume Krakau ausgestellten Einlagebücher zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien
Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen im Einvernehmem mit dem Obersten Rechnungshofe, womit die Bestimmungen über die depositen- ämtliche Erfolglassung von Barschaften im Wege der Post oder des Post- sparkassenamtes teilweise abgeändert werden
Gesez, betreffend die Verwend barkeit der Teilschuldverschreibungen des dritten dalmatinischen Meliorationsfondsanlehens von 600.000 K zur frucht- bringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien.
Gesez, betreffend die Verwendbarkeit der Teilschuldverschreibungen des von der Stadt Czernowiß aufzunehmenden Anlehens von acht Millionen Kronen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien
Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern zur Durchführung einiger gebührenrechtlicher Bestimmungen des § 87 des Gesezes vom 16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, betref= fend die Pensionsversicherung der in privaten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten.
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt
Verordnung des Finanzministeriums wegen Durchführung des Art. I des Gefeßes vom 11. August 1907, R. G. Bl. Nr. 201, betreffend die Ausprägung von Hundertkronenstücken
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend vie Ausgabe von Jubiläums- Landesgoldmünzen zu 100 K österreichischen Gepräges und deren Aus- prägung für Privatrechnung
Gefeß, betreffend die teilweise Verlängerung der Geltungsdauer des für die Stadt Laibach wirksamen Steuerbegünstigungsgeseßes vom 23. Mai 1905, R. . Bl. Nr. 89
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Gesetz in Angelegenheit der Verlängerung der Wirksamkeit des Gesezes vom 8. Februar 1897, R. G. Bl. Nr. 53, betreffend die Ausdehnung der zeitlichen Befreiung von der Hauszinssteuer für die im Gebiete der Stadtgemeinde Königgrät aus öffentlichen Assanierungs- und Verkehrsrücksichten auszu- führenden Umbauten sowie für die Neubauten im dortigen Entfestigungs- rayon
Gefeß, betreffend die Verwendbarkeit der Teilschuldverschreibungen der vom Königreich Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau auf- zunehmenden Anleihen von 10,000.000 K und von 11,157.900 K zur frucht- bringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien Kundmachung des Eisenbahministeriums, betreffend die Abänderung der Konzes- sionsurkunde vom 26. Juli 1907, R. G. Bl. Nr. 174, für die schmalspurige Lokalbahn mit Dampfbetrieb von Mährisch-Ostrau über Peterswald nach Karwin mit einem Flügel zum Anschlusse an die Lokalbahn Hruschau— Polnisch-Ostrau
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Böhmen, Galizien, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol, Görz und Gradisca und Vorarlberg
Gefeß, betreffend Übergangsbestimmungen in bezug auf die Veranlagung der Gebäudesteuer in einigen der Stadtgemeinde Prag benachbarten Gemeinden im Falle ihrer Vereinigung mit Prag..
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Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und des Handels, be:reffend die Änderung der Wahlordnung für die Gewerbegerichte ..
Kundmachung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend die Verwendbarkeit der Schuldver- schreibungen der Ersten österreichischen Beamtenkreditanstalt in Wien zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapi-
Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zulassung eines neuen Elektrizitätszähler-Systems zur eichamtlichen Beglaubigung.. Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers, mit welcher in Abänderung der Ministerialverordnung vom 4. Mai 1907, R. G. Bl. Nr. 118, die Aktivitätszulagen des systemisierten Lehrpersonales an den römisch-katholischen und griechisch-katholischen theologischen Diözesanlehr- anstalten und den theologischen Zentrallehranstalten zu Görz und Zara neu festgestellt werden. .
Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die provisorische Aktivierung des mit Serbien am 14. März 1908 abgeschlossenen Handelsvertrages nebst Anlagen und Schlußprotokoll
Datum dee Gesezes, Batentes oder
der Verordnung
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Gesetz über die Vermehrung der Zahl der Mitglieder und Stellvertreter der Notariatskammer in Prag
Verordnung des Finanzministeriums wegen teilweiser Abänderung der beson deren Anordnungen betreffend die Färbung des zum Motorenbetriebe bestimmten Benzins.
Verordnung des Justizministers über die Benachrichtigung der Gemeinde- vorsteher von den in den Wählerlisten vorzumerkenden zivilgerichtlichen Ver- fügungen. .
Verordnung des Finanzministeriums, womit die Anwendbarkeit der Kund- machung des Finanzministeriums vom 18. Dezember 1907, R. G. BI. Nr. 276, betreffend die zu Militärheiratskautionen gewidmeten Effekten der allgemeinen Staatsschuld und der Staatsschuld der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, auf die in solchen Effekten bestehenden Heirats- kautionen der Angehörigen der k. u. k. Kriegsmarine ausgesprochen wird Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend eine Richtigstellung der Zeich nung der aus Anlaß der vierzigsten Jahreswende der Krönung Seiner kaiser- lichen und königlichen Apostolischen Majestät als König von Ungarn aus- geprägten Gedenkmünzen zu 5 Kronen
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, betreffend die Rigorosen- ordnung für die Erlangung des Doktorates der Tierheilkunde an den tierärzt- lichen Hochschulen. .
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, betreffend die Einführung von Unterrichtsgeldern an den tierärztlichen Hochschulen
Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, womit Vorschriften, betreffend die eichamtliche Prüfung und Beglaubigung von eisernen Bier- transportgefäßen (Pasteurisiergefäßen) veröffentlicht werden
Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung zweier neuer Bezirkshauptmannschaften in Böhmen mit dem Amtssize in Warnsdorf und in Brandeis a. d. Elbe . .
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins- steuer-Einzahlungstermine in dem Steuereinhebungsbezirke Kolin in Böhmen
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Verlegung des Nebenzoll- amtes II. Klasse Hueb (zu Neuhaus)
Verordnung des Ministeriums des Jnnern, betreffend die Amtswirksamkeit der Bezirkshauptmänner in Leitmeriß und in Karolinenthal
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe neuer Korre- spondenzkarten, Kartenbriefe, Streifbänder, Rohrpostwertzeichen, Telegramm- aufgabescheine, Aufgabeblankette für gestundete Telegramme, Telephonsprech- karten, Postsparkarten und Steuereinzahlungsscheine und Verwendung von Druckstöcken mit dem Markenbilde der neuen Postganzsachen zum direkten Postwertzeichenaufdruck
Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes in Gmünd, politischer Bezirk Gmünd, Niederösterreich
Gesez, betreffend die Eröffnung eines Nachtragskredites zum Staatsvoranschlag für das Jahr 1908 behufs Verbesserung der materiellen Lage einzelner Kate- gorien von Staatsbediensteten .
Datum des Gesezes, Patentes ober
der Verordnung
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Steuer- amtes in Gmünd in Niederösterreich
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung der Zoll- expositur Heinersdorf-Straße (Böhmen)
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung eines Erwerb- steuer-Veranlagungsbezirkes für den Bereich der neuerrichteten Bezirkshaupt- mannschaft Brandeis an der Elbe in Böhmen, sowie betreffend die Änderung in der Zahl der Mitglieder und Stellvertreter der Erwerbsteuerkommission IV. Klasse für den „politischen Bezirk Karolinenthal mit Ausnahme der Stadt Karolinenthal"
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung eines neuen Schäßungsbezirkes zur Personaleinkommensteuer für den Bereich der neu- errichteten Bezirkshauptmannschaft Brandeis an der Elbe sowie die hiedurch bedingte Herabsetzung der Mitgliederanzahl der Personaleinkommensteuer- Schäßungskommission Politischer Bezirk Karolinenthal mit Ausschluß der Stadt Karolinental"
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend tie Bildung eines neuen Erwerbsteuer-Veranlagungsbezirkes für den Bereich der neuerrichteten Bezirks- hauptmannschaft Warnsdorf in Böhmen sowie betreffend die Änderung in der Bezeichnung des bisherigen Veranlagungsbezirkes „politischer Bezirk Rumburg mit Ausnahme von Warnsdorf, Niedergrund, Obergrund und St. Georgenthal" .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung eines neuen Schäßungsbezirkes zur Personaleinkommensteuer für den Bereich der neu- errichteten Bezirkshauptmannschaft in Warnsdorf mit Ausschluß der Stadt Warnsdorf sowie die hiedurch bedingte Herabsehung der Mitgliederanzahl der Personaleinkommensteuer-Schäßungskommission für den „politischen Bezirk Rumburg mit Ausschluß der Stadt Rumburg“
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins- steuer-Einzahlungstermine im Steuereinhebungsbezirke Karlsbad in Böhmen
Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen, mit welcher die Einfuhr und der Vertrieb gewisser Kautschukartikel verboten wird
Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern über die Schiedsgerichte für Pensionsversicherung ..
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterialien . .
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer zweiten. Steueradministation für Triest und die aus diesem Anlasse in Bezug auf die Veranlagungsbezirke zur allgemeinen Erwerbsteuer und die Schägungsbezirke zur Perjonaleinkommensteuer eintretenden Änderungen.
Verordnung des Handelsministeriums, womit die §§ 7 und 12 der Verordnung des Handelsministeriums vom 10. Juni 1902, K. G. BI. Nr. 124, betreffend die Abgabe der Postsendungen, ergänzt werden
Verordnung des Ministers des Innern, womit Bestimmungen zur Durchführung der Unfallversicherung der in § 11 des Gesezes vom 9. August 1908, R. G. Bl. Nr. 162, über die Haftung für Schäden aus dem Betriebe von Kraft- fahrzeugen, bezeichneten Betriebe getroffen werden . .
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