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Verordnung des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Justiz-
ministerium und dem Ministerium für öffentliche Arbeiten, betreffend die
Kraftfahrzeuge mit geringer Geschwindigkeit

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des
Innern, betreffend die besondere Behandlung der im § 1, Absaß 3, Punkt 53,
des Gesezes vom 5. Februar 1907, R. G. Bl. Nr. 26, angeführten Gewerbe
in Ansehung des Befähigungsnachweises in Reichenberg

Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Justizminister,
betreffend die Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Betriebe von
Kraftfahrzeugen

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Verlegung des Amtssißes
des Finanz-Inspektorates in Zuckmantel nach Freiwaldau.
Kundmachung des Ministeriums des Innern über die territoriale Abgrenzung
und die Bestimmung der Siße der in Gemäßheit des § 53 des Gesezes vom
16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, betreffend die Pensions-
versicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten
Angestellten, zu errichtenden Landesstellen der Pensionsanstalt .

Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium
des Innern, mit welcher sämtliche Stadtbezirke sowie mehrere Steuergemein-
den der reichsunmittelbaren Stadt Triest als ausgenommener Ort im Sinne
des § 2, Absaz 2, des Geseßes vom 26. Dezember 1893, R. G. Bl. Nr. 193,
betreffend die Regelung der konzessionierten Baugewerbe, erklärt werden

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift
zum Zolltarifgeseße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, der Erläute-
rungen zum Zolltarife sowie des mit der Verordnung vom 24. April 1908,
R. G. Bl. Nr 84, hinausgegebenen Verzeichnisses über den durchschnittlichen
Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach Nr. 622 unterliegenden
chemischen Hilfsstoffe und Produkte.

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9.

Verordnung des Justizministers, betreffend die Einführung von Jahresausweisen
über die Geschäftstätigkeit der Gemeindevermittlungsämter

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Haupt-
zollamtes 11. Klasse Sarajevo zur Abfertigung von aus dem Auslande ein-
langenden Pflanzensendungen.

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des königlich
ungarischen Hauptzollamtes I. Klasse in Kolozsvár zur Zollborgung .
Übereinkommen mit dem Deutschen Reiche zum gegenseitigen gewerblichen Rechts-
schuß

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung eines neuen
Erwerbsteuerveranlagungsbezirkes für den Bereich der neuerrichteten Bezirks-
hauptmannschaft Eferding in Oberösterreich, sowie betreffend die Änderung
in der Zahl der Mitglieder und Stellvertreter der Erwerbsteuerkommissionen
III. und IV. Klasse für den „politischen Bezirk Wels”

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Aktivierung des amtlichen
Aufdruckes der Stempelzeichen zu 2 und 10 h auf Frachtbrief, Rechnungs-
und sonstige Blankette beim f. k. Steueramte in Tepliz . .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins-
steuer-Einzahlungstermine in dem Steuereinhebungsbezirke Aussig in Böhmen

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22. November

Verordnung des Gesamtministeriums, womit Bestimmungen zur Durchführung
des Artikels II des Gesezes vom 25. September 1908, R. G. Bl. Nr. 204,
getroffen werden .

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Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, wegen Ergänzung
der Ministerialverordnung vom 26. März 1902, R. G. Bl. Nr. 66, betreffend
den Verkehr mit konzentrierter Essigsäure.

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern, des
Handels und der Eisenbahnen, betreffend die Ermächtigung des k. k. Neben-
. zollamtes Hermsdorf zur Abfertigung von aus dem Auslande einlangenden
Pflanzensendungen

Verordnung des Gesamtministeriums, womit einige Bestimmungen der Verord-
nungen vom 15. Juli 1906, R. G. Bl. Nr. 141, und vom 23. März 1907,
R. G. Bl. Nr. 88, betreffend das Kanzleihilfspersonal bei den staatlichen
Behörden, Ämtern und Anstalten, abgeändert werden

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Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die unversteuerte Wegbringung
von zur Ausfuhr über die Zollinie bestimmten Zuckermustern

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Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einteilung der durch
§ 11 des Gejeges vom 9. August 1908, R. G. Bl. Nr. 162, in die Unfall-
versicherung einbezogenen Betriebe von Kraftfahrzeugen in Gefahrenklassen.
Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Schlan nach Katschiz

.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Steuer-
amtes in St. Michael im Lungau (Salzburg) .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins-
steuer-Einzahlungstermine im Steuereinhebungsbezirke Rokipan in Böhmen

Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Innern und des Handels über die Erweiterung der statistischen Nachweisun-
gen der Gewerbegerichte

Verordnung des Finanzministeriums wegen Ergänzung der Bestimmungen über
den steuerfreien Bezug von steuerbarem Mineralöl .

Konzessionsurkunde für die schmalspurige Lokalbahnlinie von der Bürgerstraße
zum Vorplaze des Südbahnhofes in Innsbruck..

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
von der schmalspurigen Kleinbahn mit Dampfbetrieb von Beraun nach Koně-
prus abzweigenden Flügelbahn zu den Steinbrüchen am Damil und die Ab-
änderung der Konzessionsbestimmungen für die schmalspurige Kleinbahn mit
Dampfbetrieb von Beraun nach Koněprus und von Beraun nach Königshof
samt Abzweigungen, sowie für die Flügelbahnen zu den Verladestellen „Bily
lom" und „Císařský lom"

Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, des Ackerbauministeriums
und des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Reichskriegs-
ministerium, mit welcher der § 7 der Durchführungsbestimmungen zum
Pferdestellungsgeseße vom 16. April 1873, R. G. Bl. Nr. 77, abgeändert
wird. .

Verordnung des Justizministeriums, betreffend die gerichtlichen Auktionshallen.

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Expositur
des königlich ungarischen Hauptzollamtes in Pozsony (Preßburg)

Verordnung des Finanzministeriums wegen teilweiser Abänderung der Zucker-
steuervollzugsvorschrift vom 29. August 1903, R. G. Bl. Nr. 176 . .

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Oberösterreich
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbauez,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum
Zolltarife vom 13. Februar 1906 sowie des mit der Verordnung vom
24. April 1908, R. G. Bl. Nr. 84, hinausgegebenen Verzeichnisses über den
durchschnittlichen Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach
Nr. 622 unterliegenden chemischen Hilfsstoffe und Produkte

Verordnung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums im Einver-
nehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend den Vollzug von Aus-
zahlungen durch die k. k. Postsparkasse für Rechnung der Finanzbehörden in
Steiermark, Kärnten, Krain, im Küstenlande, in Tirol und Vorarlberg

Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, womit einige Bestimmun-
gen der Verordnung des Handelsministeriums vom 15. September 1898,
R. G. Bl. Nr. 157, betreffend die Organisation des Patentamtes, beziehungs-
weise der Verordnung des Handelsministeriums vom 29. Oftober 1902,
R. G. Bl. Nr. 205, abgeändert werden

Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, womit einige Bestimmun-
gen der Geschäftsordnung des k. k. Patentamtes abgeändert werden

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Anwendung der allgemeinen Zollfäße des geltenden Zolltarifes
auf montenegrinische Provenienzen .

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Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Festsetzung der zur gebühren-
freien Abfertigung nach Bosnien und der Hercegovina zulässigen Zuckermenge
für das Jahr 1909

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erstreckung der konzes-
sionsmäßigen Frist für die Bauvollendung und die Inbetriebseßung der
Lokalbahn von Dermulo auf den Mendelpaß

Verordnung des Ministeriums des Jnnern im Einvernehmen mit den Ministerien
für Kultus und Unterricht, der Justiz, der Finanzen, des Handels sowie für
öffentliche Arbeiten, mit der einige Gruppen von Angestellten von der Ver-
sicherungspflicht nach dem Geseze vom 16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1
ex 1907, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und
einiger in öffentlichen Diensten Angestellten, befreit werden

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259

889

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29.

Gesez, betreffend die abermalige Verlängerung der Gültigkeit der Anordnungen
des Gesetzes vom 31. Dezember 1894, R. G. Bl. Nr. 2 ex 1895, über Bahnen
niederer Ordnung

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29.

Gesez, womit aus Anlaß des Beitrittes zur Internationalen Union zum Schuße
des gewerblichen Eigentums Durchführungsbestimmungen getroffen werden

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Datum des Gesezes, Patentes oder

der Verordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer

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Gesez, womit die anläßlich des Beitrittes zur Internationalen Union zum Schuße
des gewerblichen Eigentums und zu dem Madrider Abkommen vom 14. April
1891, betreffend die internationale Registrierung der Fabriks- oder Handels-
marken, mit der Regierung der Länder der ungarischen Krone vereinbarten
ergänzenden Bestimmungen zu den Artikeln XVI und XVII des Vertrages
d. d. Budapest 8. Oktober 1907, betreffend die Regelung der wechselseitigen
Handels- und Verkehrsbeziehungen zwischen den im Reichsrate vertretenen
Königreichen und Ländern und den Ländern der heiligen ungarischen Krone
(Gesez vom 30. Dezember 1907, R. G. Bl. Nr. 278), genehmigt und in Kraft
gesezt werden

Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben sowie die Bestrei-
tung des Staatsaufwandes in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 1909 .

Gefeß, womit die Regierung ermächtigt wird, die Handelsbeziehungen mit dem
Auslande für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. März 1909 provisorisch zu
regeln
Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzmini-
sterium, betreffend die Kündigung des mit der großherzoglich badischen Regie-
rung getroffenen Übereinkommens wegen der gegenseitigen Behandlung
beweglicher Verlassenschaften ..

Verordnung des Justizministeriums, des Finanzministeriums und des Handels-
ministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend
den Vollzug von Auszahlungen durch die k. k. Postsparkasse für Rechnung der
Justizbehörden in Österreich unter der Enns, Österreich ob der Enns und
Salzburg.

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
mit elektrischer Kraft zu betreibenden normalspurigen Kleinbahn im Gebiete
der Landeshauptstadt Salzburg . . .

Seite

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30.

Vereinbarungen, betreffend die Internationale Union zum Schuße des gewerb-
lichen Eigentums und die Internationale Markenregistrierung

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Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die internatio-
nale Markenregistrierung.

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Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die zum Nach-
weise des Prioritätsrechtes bei Patent-, Muster- und Markenanmeldungen
erforderlichen Belege ..

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Zweites Repertorium.

Alphabetisches Verzeichnis

der vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1908 durch das Reichsgelekblatt (LX. Jahrgang, I. bis CXXV. Stück) kundgemachten Geseke, Verordnungen u. (. w.*)

Arar, Exekutionsführung auf Forderungen an das; Er gänzung des § 7 der diesfälligen Ministerialverordnung vom 24. Oktober 1897. 52, 155.

Aether, Beschränkung der Abgabe in öffentlichen Apotheken in der Bukowina. 85, 335.

"

Attiengesellschaft Vereinigte Böhmerwald-Lokalbahnen"; Übertragung der Lokalbahnkonzessionen Wodňan-Pra Satiz und Prachatiz-Wallern an die. 36, 55. Attivitätszulagen der Staatsbeamten; Änderungen in Enreihung der Orte in das Schema. 154, 564.

- des intemisierten Lehrpersonales an den römisch-kathoichen und griechisch-katholischen theologischen Diözesanlehranstalten und den theologischen Zentrallehranstalten zu Görz und Zara; Neue Festellung. 207, 741. Alkohol; Ausbeute an Schwefel- und Essigäther aus. 103, 360.

Alkoholkontingent für die Betriebsperiode 1908/09, Festsehung und individuelle Verteilung desselben; Gesez. 170, 609.

Alkoholometer sich „Normal-Alkoholometer."

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- und einige in öffentlichen Diensten, Pensionsversicherung der; Mustergeschäftsordnung für die Landesstellen der Allgemeinen Pensionsanstalt für Angestellte". 63, 273.

und einige in öffentlichen Diensten, Pensionsversicherung der; Festießung des Termines für die erste Anmeldung der Versicherungspflichtigeu. 127, 507.

und einige in öffentlichen Diensten, Pensionsversicherung der; Durchführung einiger gebührenrechtlicher Bestimmungen des § 87 des Gesezes vom 16. Dezember 1906. 198, 725.

und einige in öffentlichen Diensten, Pensionsversicherung der; Befreiung einiger Gruppen solcher Angestellten von der Versicherungspflicht nach dem Gejeze vom 16. Dezember 1906. 263, 897.

Ammenstellen, deren gewerbemäßige Vermittlung. 96, Anlehen der Stadt Wien von 360,000.000 K; Verwend344.

Amtsfit des Finanz-Inspektorates in Zuckmantel, Verlegung nach Freiwaldau. 224, 767. Angehörige von zu einer Waffen(Dienst)übung, beziehungsweise zur militärischen Ausbildung Eingerückten; Unterhaltsbeitrag für dieselben. Geses. 141, 551.

barkeit der Teilschuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien. Gefeß. 119, 497.

–, niederösterreichisches Investitions-, für Landeseisenbahnzwecke; Verwendbarkeit der Schuldverschreibungen zur fruchtbringenden Anlegung von Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Kapitalien. Gejeß. 165, 600.

*) Anmerkung. Um das Nachschlagen in dem Reichsgeseßblatte möglichst zu erleichtern, wurden bei jedem Schlagworte nur zwei Zahlen angeführt, wovon die erstere die Nummer des Gesezes u. s. w., die leztere die Seite bezeichnet, auf welcher das Gefeß u. s. w. enthalten ist. Um den Unterschied dieser Bezeichnung augenfällig zu machen, wurde für die Seitenzahl eine fettere Schriftart gewählt, wodurch sowohl die Anführung des Stückes, als die Wiederholung der Worte „Nummer“ und „Seite“ bei jedem Schlagworte vermieden werden konnte.

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