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Datum des Gesezes, Patentes ober

der Verordnung

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum
Zolltarife vom 13. Februar 1906

Verordnung des Justizministeriums, womit Zuständigkeitsbestimmungen über
die Führung der Grundbücher und die Exekutionssachen infolge der mit dem
niederösterreichischen Landesgeseße vom 28. Dezember 1904, L. G. und Vdg.
Bl. Nr. 1 ex 1905, geänderten Abgrenzung der Wiener Gemeindebezirke
getroffen werden

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Übertragung der Aller-
höchsten Konzession für die Lokalbahn Wodňan - Prachatig und der Kon-
zession für die Lokalbahn Prachatiz—Wallern an die Altiengesellschaft „Ver-
einigte Böhmerwald-Lokalbahnen" sowie die Konzessionserteilung für eine
normalspurige Lokalbahn von Wallern über Tusset zur Reichsgrenze bei Neu-
thal mit einer Abzweigung nach Salnau . .

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung
mehrerer mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahnlinien
in Meran und Umgebung

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn von Meran
nach Obermais

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung eines
Nezes von mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn-
linien in Lemberg

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Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe neuer Zeitungs-
marken

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Verordnung des Justizministers im Einvernehmen mit dem Finanzminister über
die Ermäßigung der Zustellungsgebühren in bürgerlichen Rechtsangelegen-
heiten

Gesetz in Angelegenheit der Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes vom
8. Februar 1897, R. G. Bl. Nr. 52, betreffend die Ausdehnung der zeitlichen
Befreiung von der Hauszinssteuer für Umbauten, welche im Gebiete der
Stadtgemeinde Graz aus öffentlichen Assanierungs- oder Verkehrsrücksichten
vorgenommen werden

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des
Innern, womit die durch die Ministerialverordnungen vom 2. April 1897,
R. G. Bl. Nr. 88, vom 4. März 1898, R. G. Bl. Nr. 44, vom 16. Oktober
1903, R. G. Bl. Nr. 210, und vom 9. Jänner 1905, R. G. Bl. Nr 7,
abgeänderte beziehungsweise ergänzte Ministerialverordnung vom 27. Mai
1885, R. G. BÏ. Nr. 82, betreffend besondere Bestimmungen bezüglich der
Arbeitspausen bei einzelnen Kategorien von Gewerben, weiter ergänzt und
in einem Punkte abgeändert wird

Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit den übrigen
beteiligten Ministern, betreffend die Vollzugsvorschrift zum Geseze vom
16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, über die Pensionsversicherung
der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten

Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe
riums, womit die Neuklassierung der Gemeinden Hainburg und Stockerau
verlautbart wird

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Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Liste der Eisenbahn-
strecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahn-
frachtverkehr vom 14. Oktober 1890, R. G. Bl. Nr. 186 ex 1892, Anwen-
dung findet ..

Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die
Wahrung des Reklamationsrechtes bei Verzollungen durch die k. k. Post

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Verordnung des Gesamtministeriums, womit der § 7 der Ministerialverordnung.

vom 24. Oktober 1897, R. G. Bl. Nr. 250, über die Exekutionsführung auf

Forderungen an das Ärar oder einen unter öffentlicher Verwaltung stehenden

Fonds ergänzt wird.

Kundmachung des Handelsministeriums, betreffend die Zulassung der Wasser-

messertype XLV zur-eichamtlichen Beglaubigung

Verordnung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums im Ein-
vernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend den Anschluß von
Postsparkassenerlagscheinen an die Zahlungsaufträge über die allgemeine
Erwerbsteuer und über die Hauszins- und 5%ige Steuer . .

Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Jnnern und der Finanzen, betreffend die Vorsorge für vermindert erwerbs-
fähig gewordene vertragsmäßig angestellte Eichmeister (Eichmeistergehilfen)
und deren Witwen und Waisen .

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Krain, Mähren

und Vorarlberg

Berordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gerichtsbezirke
Mautern und Kirchberg am Wagram zum Sprengel des Kreisgerichtes Krems

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Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Lemberg über Kamionka strumiłowa
nach Stojanów

Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Troppau zur Reichsgrenze nächst
Piltsch . .

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Übertragung der Aller-
höchsten Konzession vom 1. August 1881, R. G. Bl. Nr. 104, für die Lofo-
motiveisenbahn von Vöcklabruck nach Kammer auf die Miroslav Ritter von
Keißlerschen Erben.

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung der Kund-
machung des Eisenbahnministeriums vom 21. Mai 1907, R. G. Bl. Nr. 134,
betreffend die Konzessionierung einer mit elektrischer Kraft zu betreibenden
schmalspurigen Kleinbahn von Kemmelbach-Ybbs nach Ybbs, aus Anlaß der
Einführung des Gepäcksverkehres auf dieser Kleinbahn...

Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe neuer Portomarken
und Verlängerung der Verwendungsdauer der Briefmarken der vorigen
Emission

Konzessionsurkunde für die normalspurige Lokalbahn von Taus nach Tachau .
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Schlußeinheiten der an den
inländische Börsen (Wien, Prag und Triest) notierten Effekten als Grund-
lage für die B. messung der Effektenumsaßsteuer....

Verordnung des Ministers des Innern, mit welcher das erste Statut für die nach
§ 39 des Gesezes vom 16. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 1 ex 1907, über
die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen
Diensten Angestellten zu errichtende Allgemeine Pensionsanstalt für
Angestellte" erlassen wird. .

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1. "

Verordnung des Ministers des Jnnern, mit welcher eine Mustergeschäftsordnung
für die Landesstellen der „Allgemeinen Pensionsanstalt für Angestellte" ver-
öffentlicht wird.

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum
Zolltarife vom 13. Februar 1906

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ausgabe von Jubiläums-
Landesgoldmünzen zu 10 und 20 Kronen österreichischen Gepräges ..

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Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erstreckung der kon-
zessionsmäßigen Frist für die Bauvollendung und die Inbetriebsegung der
mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahnlinie in Karls-
bad von der Marienbaderstraße zum südlichen Rande des Helenenhofplateaus

Verordnung des Finanzministeriums, womit die Anwendbarkeit der Kund-
machung des Finanzministeriums vom 18. Dezember 1907, R. G. Bl.
Nr. 276, betreffend die zu Militärheiratskautionen gewidmeten Effekten der
allgemeinen Staatsschuld und der Staatsschuld der im Reichsrate vertretenen
Königreiche und Länder, auf die in solchen Effekten bestehenden Heirats-
fautionen der Offiziere und Beamten der t. k. Landwehr sowie der Öffiziere
(Rechnungsführer) der k. k. Gendarmerie ausgesprochen wird. .

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn im Gebiete
der Stadt Bozen und Umgebung. .

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Datum des Gesezes, Batentes ober der Verordnung

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Nummer Geite

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Verordnung des Finanzministeriums wegen Abänderung einiger Bestimmungen,
betreffend die Ausfuhr von Bier gegen Steuerrückvergütung über die Zollinie
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzministe-
riums, womit im Einvernehmen mit dem Reichskriegsministerium die Aus-
weise d) und e) der Beilage 19 der mit der Ministerialverordnung vom
27. Juli 1895, R. G. Bl. Nr. 119, erlassenen Vollzugsvorschriften zum Ein-
quartierungsgeseße vom 11. Juni 1879, R. G. Bl. Nr. 93, und zu dem
Geseze vom 25. Juni 1895, R. G. Bl. Nr. 100, abgeändert werden..
Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des
Innern, womit Vorschriften zum Schuße des Lebens und der Gesundheit der
mit gewerblichen Anstreicher-, Lackierer- und Malerarbeiten beschäftigten
Personen erlassen werden.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Neben-
zollamtes Mauthen in eine Zollexpositur .

Gesez, womit die Rekrutenkontingente zur Erhaltung des Heeres, der Kriegs-
marine und der Landwehr für das Jahr 1908 bestimmt und deren Aushebung
bewilligt werden . . .

Verordnung des Ministeriums des Innern, mit welcher Vorschriften über die
chemische Untersuchung von Farben, welche bei Erzeugung von Lebensmitteln
und Gebrauchsgegenständen verwendet werden dürfen, erlassen werden . . .
Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Bezeichnung jener mit dem
pharmazeutischen Berufe zusammenhängenden oder demselben verwandten
Beschäftigungen, welche als fachliche Tätigkeit im Sinne des § 3 des Gesetzes
vom 18. Dezember 1906, R. G. Bl. Nr. 5 ex 1907, zu betrachten sind . . .

Verordnung des Ministers des Innern, betreffend die Beschränkung der Abgabe
von Aether und Spiritus Aetheris in öffentlichen Apotheken in der Buko-
wina

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Tirol

Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium
des Innern, dem Justizministerium und dem Handelsministerium, womit die
Anwendung der früheren österreichischen Währung im Verkehre der Handel-
und Gewerbetreibenden mit dem Publikum verboten wird. .

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Hinausgabe eines Verzeichnisses über den durchschnittlichen
Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach Nr. 622 unterliegenden
chemischen Hilfsstoffe und Produkte . .

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Kundmachung des Ministers des Jnnern im Einvernehmen mit dem Finanz-
minister, dem Handelsminister und dem Ackerbauminister, betreffend die
Richtigstellung eines Fehlers in der Verordnung vom 16. April 1907,
R G. Bl. Nr. 106

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht im Einvernehmen mit dem
Ackerbauminister, mit welcher der § 27 der Staatsprüfungsordnung für die
Hochschule für Bodenkultur vom 7. Juni 1906, R. G. Bl. Nr. 117, abgeändert
wird.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Neben-
zollamtes I. Klasse in Rudo unter gleichzeitiger Auflassung des dort auf-
gestellten Ansagepostens

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Datum des Geletes, Patentes ober

der Verordnung

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Nummer

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Expositur
des Nebenzollamtes Vallarsa in Piano della Fugazza (Streva) für die Dauer
der Sommermonate des Jahres 1908 . .

Verordnung des Justizministers, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes
in Triesch in Mähren

Verordnung des Justizministers, betreffend die Errichtung eines Bezirksgerichtes
in Zlabings in Mähren

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend das Erlöschen der Aller-
höchsten Konzessionen für die Lokomotiveisenbahnen (Dampftramways) von
Hiezing nach Perchtoldsdorf, von Wien (II. Bezirk) nach Stammersdorf, von
Floridsdorf nach Groß-Enzersdorf, von Perchtoldsdorf nach Mödling und
von Hiezing nach Ober-St. Veit.

Konzessionsurkunde für die normalspurige Lokalbahn mit elektrischem Betriebe
von Bruneck nach Sand i. T. . .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins-
steuer-Einzahlungstermine im Steuereinhebungsbezirke Saaz

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4. "

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum
Zolltarife vom 13. Februar 1906

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
womit die Verwendung der fürstlich Liechtensteinschen Landesgoldmünzen zu
Zollzahlungen gestattet wird

Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem Handelsmini-
sterium und dem Eisenbahnministerium, betreffend die Zulassung der fürstlich
Liechtensteinschen Landesmünzen zu Zahlungen bei den Zollämtern, Steuer-
ämtern, Postämtern und den Kassen der k. k. Staatsbahnen in den Gerichts-
bezirken Feldkirch und Bludenz

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des
Innern, mit welcher besondere Bestimmungen für die gewerbemäßige Ver-
mittlung von Ammenstellen erlassen werden

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit den Ministern des
Innern und der Justiz, mit welcher besondere Bestimmungen für die gewerbe-
mäßige Vermittlung von Dienst- und Arbeitsstellen nach dem Auslande
erlassen werden

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Expositur
des königlich ungarischen Hauptzollamtes Budapest im Etablissement der
Anton Dreherschen Bierbrauereiaktiengesellschaft in Budapest (Köbánya)
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Ausgabe von Briefmarken-
heftchen

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Verordnung des Justizministers über den Urheberrechtsschuß im Verhältnisse zu
Schweden.

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19.

"

Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinde und
des Gutsgebietes Lonie zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Przemyślany
und des Kreisgerichtes Brzeżany in Ostgalizien

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19. "

Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ausbeute an Schwefel- und Essig-
äther aus Alkohol

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