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rend Friedrich II. in Italien den Krieg weiterführte, nahm Konrad den Kampf in Deutschland gegen den Candidaten der geistlichen Fürsten auf. Ohne Erfolg darin, sah Konrad gleichwohl durch den Tod des Letzteren die Gefahr bald beseitigt. Aber ein zweiter Gegenkönig, dieses Mal von den geistlichen Fürsten im Einverständnisse mit einigen weltlichen Fürsten aufgestellt, führte die Gefahr zurück, Graf Wilhelm von Holland. Die Hohenstaufen sahen das Glück ihnen untreu werden. Friedrich II. starb (Ende des J. 1250); Konrad IV. trat die Herrschaft an, konnte es aber nicht erlangen, dass Innocenz IV. ihn mit seinem Erbreiche belehnte. So weit waren die Begriffe von der Praxis überholt. Konrad zeigte sich dem Gegenkönige nicht gewachsen, indem er vor der Uebermacht aus Deutschland zurückwich. Seine Sache war dort ver1254 loren, die Politik des Papstes Sieger, und da er bald darauf starb, | war für's Erste auch die sicilische Krone vacant. Denn sein Sohn Konrad (Conradino), den er in Schwaben zurückgelassen hatte, war erst zwei Jahre alt. Zwar liess Innocenz sich von Manfred, einem unäehten Bruder und als Statthalter glücklich gegen die Truppen des Papstes, täuschen, da Manfred, als Apulien sich für den Papst erklärte, den Schein annahm, als ob er denselben als Oberlehnsherrn anerkenne, um einen unerwarteten Schlag gegen die päpstlichen Truppen zu führen. Sicher war nur die Krone Siciliens.

1254

Dez.

Alexander IV. | trat in die Fussstapfen seines Vorgängers. Er verbot nach dem Tode Wilhelms die Wahl Conradin's, wodurch das deutsche Reich mangels eines starken Armes in die traurigste Zerrissenheit verfiel. Manfred befestigte sich in Sicilien, und liess sich in Palermo krönen. Aber das Papstthum fürchtete und hasste die Hohenstaufen auch noch in diesem unächten Sprössling. Der Nachfolger Alexander's, Urban IV. leitete Unterhandlungen mit dem König Ludwig von Frankreich ein, damit dessen Bruder Karl sich zum Könige von Sicilien erheben lasse. Die Belehnung des Letzteren liess aber erst Clemens IV. vornehmen, ein Franzose von Geburt, gleich seinem Vorgänger. Manfred erlag in der Schlacht 1268 bei Benevent, und zwei Jahre später Conradin bei Tagliacozzo.

Die Frage der Personalunion von Deutschland und Süditalien, welche die Päpste, um ihr suzeränes Ansehen zu behaupten, bekämpften, war die Ursache dieses tragischen Endes der glorreichen Familie und eine Warnung für den zukünftigen Herrscher des deutschen Reiches. Die ganze seitherige Geschichte war innere Geschichte gewesen. Die auswärtige Politik war mit der

unausgesetzten Aufforderung zur Befreiung des hl. Landes ausgefüllt, wovon die Kreuzzüge des eilften, zwölften, und der ersten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts Zeugniss gaben. Und trotz der Misserfolge sollte diese Politik nicht aufgegeben sein; aber der Kreuzzug, 'den Ludwig zwei Jahre nach der Erhebung seines Bruders zum Könige von Neapel unternahm, war wesentlich vom persönlichen Eifer dafür dem Könige eingegeben.

Bei dem massgebenden Einfluss, den das Papstthum um die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts erlangt hatte, und den zwei um wenige Decennien früher kurz nach einander gegründete Mönchsorden auch social zu befestigen bestimmt waren, stellte sich das westliche und mittlere Europa von damals als ein universelles Lehenreich dar, mit dem Papst als Oberlehenherrn an der Spitze und mit Rom als Hauptstadt. 1)

Doch kündigte sich am nördlichen Horizont, in England, das Wehen eines selbstständigen Geistes an, Dank der Entschlossenheit, womit sich der Graf von Leicester (Simon von Montfort) daselbst an die Spitze der Unzufriedenen stellte (1258) und u. A. besonders die Auschliessung der Fremden dem König Heinrich III. abdrang. Diese, dem päpstlichen System und seinen Provisionen entgegenarbeitende nationale Erhebung, welche, nachdem des Königs Versuch, sie zu hindern, mit seiner Niederlage bei Lewes und seiner Gefangennehmung geendet hatte, die Zusammenberufung eines Parlaments (Ende Jan. 1265) durch Simon zur Folge hatte, legte in Adel, Klerus, Rittern und Bürgern den entscheidenden Grund zu selbstständigerer Gesinnung. Die Excommunication, welche der päpstliche Legat Guido vorher gegen die Grafen von Leicester, von Glocester und von Norfolk, sowie gegen ihren ganzen Anhang, ferner speciell gegen die Stadt London und gegen die fünf Häfen geschleudert hatte, war ein kalter Schlag geblieben. Diese Vorgänge in England waren von tieferer Wirkung, als frühere Widersetzlichkeiten einzelner Fürsten. Daher die Täuschung womit der Legat als Nachfolger Urban's den päpstlichen Stuhl bestieg (Clemens IV), eine Täuschnug des Papstthums, nicht blos des regierenden Papstes! 2)

1) Von den beiden Mönchsorden wurde zuerst der Dominicaner-Orden constituirt (durch die Bulle des P. Honorius III. v. J. 1216: Religiosam vitam eligentibus), und einige Jahre später durch eine Bulle des nämlichen Papstes vom J. 1223 (Solet annuere sedes) der Orden der Franciscaner.

2) Vgl. Pauli, R., Simon von Montfort, Graf von Leicester, der Schöpfer des Hauses der Gemeinen. (Tüb. 1867.)

Von England abgesehen, war hinsichtlich des europäischen Continents die Suzeränetät des Papstes eine Thatsache; sie wurde fühlbar durch die Erhebung der Lehensgelder (Provisiones) und durch die geistliche Oberaufsicht (censura morum), vermöge der der Papst unter Hinweis auf göttliche Anordnungen alle Fürsten in pflichtmässiger Observanz nicht blos gegen das erhielt, was aus der religiösen Mission der Kirche folgte, sondern auch gegen Anderes, was aus den suzeränen Ansprüchen ihres Oberhauptes noch gefolgert werden konnte, d. h. gegen nicht unmittelbar Religiöses. Was ihre Vorgänger aus ihrer geistlichen Stellung gemacht hatten, stellte sich als Macht der Nachfolger dar. Auf Clemens IV., dessen Regierung der Sieg der päpstlichen Politik in Italien durch die Waffen Karls von Aujou über Manfred und zwei Jahre später über Conradin in der Geschichte verewigte, folgte nach nahezu 1271 dreijähriger Pause Gregor X. Dieser begann das Recht auszuüben, die Wahl der deutschen Könige zu bestätigen d. h. letztere zu ernennen, wie aus dem Wortlaute ersichtlich, womit er von Lyon die Wahl Rudolfs von Habsburg zum Könige des deutschen Reichs anerkannte („er habe ihn nach gepflogenem Rath mit den Cardinälen und mit deren Beistimmung zum römischen Könige ernannt"). Dahin hatte die Willfährigkeit der deutschen Fürsten, sich Gegenkönigen nach der Päpste Willen angeschlossen zu haben, besonders aber das Zwischenreich, dessen Misére Gregor X. bestimmte, auf die Wahl eines Königs zu dringen, geführt. So war also auch das deutsche Reich in die Observanz des Papstes hereingezogen. Die einzige Ausnahme in Europa bildete nur noch Frankreich; doch sollte die Zeit kommen, wo auch an das französische Königthum die Frage herantrat, ob es den Papst als politischen Oberherrn anerkennen werde. Unter dem fünften Nachfolger Gregor's, Martin IV., erlitt die bisherige franzosenfreundliche Politik eine beschämende Schlappe. Die Palermitaner erhoben sich zu Ostern 1282 gegen die Franzosenherrschaft auf Sicilien, und erkannten den Schwiegersohn Manfreds, Peter von Aragonien, als König an. Diese Durchkreuzung beantwortete Martin mit dem Banne, den er gegen Peter aussprach. Uebrigens blieb diese sogen. sicilianische Vesper ein allein stehender Fall der Selbsthülfe eines Volkes; auch war er nicht direkt gegen das Recht des Papstes gerichtet, als vielmehr gegen das Unrecht der Franzosen. Die Nachfolger Gregor's, so viele deren während der nächsten Decennien (1276-1294) zur höchsten Gewalt gelangten, machten vor

wiegend in auswärtiger Politik, sei es dass sie, wie Gregor selbst, die alte Kreuzzugspolitik zu galvanisiren suchten, sei es dass sie, wie Nicolaus III. auf Unterhandlungen sich einliessen, die von dem Paläologen Michael ausgingen, um die Wiedervereinigung der Lateiner und Griechen herbeizuführen, und dadurch die Hülfe der abendländischen Reiche zu erlangen. Bei dem äusserlichen und noch dazu blos persönlichen Beweggrunde, der Michael leitete, blieb der Austrag dieser kirchlichen Angelegenheit ein frommer Wunsch. Der Kaiser Michael wurde gebannt. 1) Ueber den vergeblichen Bemühungen, einen Kreuzzug zu Stande zu bringen, ging mittlerweile ein Besitz nach dem anderen, Ptolemais, Tyrus, Sidon und Berytus, im J. 1291 an die Türken verloren. Das Papstthum sollte zur Einsicht kommen, dass die Zeit, wo es Kreuzheere anf die Beine stellte, vorüber wäre.

Desto grössere Anstrengungen wurden, als Bonifaz VIII. den Stuhl bestiegen hatte, gemacht, um im Gebiete der inneren Politik 1294 die letzte politische Selbstständigkeit, das Königthum in Frankreich, vom Papstthum abhängig zu machen. Ein neuer Hildebrand schien gekommen zu sein, als die Könige von England und Frankreich die Geistlichkeit ihrer Länder besteuerten, und nun Bonifaz, bei dieser Gelegenheit, in einer Bulle (Clericis laicos) dem Versuche der Könige das Verbot an den Klerus entgegenstellte, irgend einen Theil ihrer Einkünfte ohne Erlaubniss des hl. Stuhles herzugeben, so wie die Drohung, dass er die Fürsten in den Bann thun werde. Als dann der französiche König Philipp III. den pflichttreuen Bischof von Pamiers einkerkern liess, trat Bonifaz mit jener Decretale hervor, welche mit Unam Sanctam beginnend, die theoretischen 1302 Folgerungen aus der geschichtlich gewordenen Stellung des Papstthums den Königen und Fürsten Europa's gegenüber zog und die Oberherrlichkeit des Ersteren über alle Reiche ohne Umschweife aussprach. 2) Bonifaz kam nicht zum Ziele damit; Philipp erhielt, Dank der Unterstützung, die er im Lande fand, Frankreich selbstständig vor dem letzten Gewaltstreich, wozu das Papstthum eben ausholte. Der Nachfolger dieses Papstes, Clemens V. | ignorirte 1305 praktisch den behaupteten Anspruch, obwohl die Solidarität mit seinem Vorgänger ihn verpflichtete, seine theoretische Berechtigung anzuerkennen. Jenes Frankreich, das sich als letztes Bollwerk

1) Vgl. Anhang (I, 6).

2) Vgl. Anhang (I, 7).

gegen den Abschluss des päpstlichen Systems erwies, sollte das erste Land sein, welches von der Geschichte die Mission erlangte, das Papstthum durch seine moralische Verantwortlichkeit zu demüthigen, nachdem auf deutschem Boden der trennende Streifen des Interregnums bewirkt hatte, die Feudalmonarchie von vordem zu ruiniren.

Es bedurfte übrigens nahezu eines vollen Jahrhunderts (1256 1347), von so nachhaltiger Wirkung war der Sieg des Papstthums über die Hohenstaufen und damit über die Ghibellinen gewesen ehe in Deutschland wieder die Nachfolge einer und der nämlichen Familie zu Theil wurde, also einer Zwischenzeit, wie sie weder Frankreich noch England verursacht wurde. 1)

-x

Zweiter Unterabschnitt,

Rückgang des päpstlichen Ansehens; Hochdruck der Concilien.

Excurs:

Die Epoche der modernen Sprachen.

I.

Rückgang des päpstlichen Ansehens (Exil; Schisma).

Keinen grösseren Gegensatz konnte es damals geben, als den, welchen das Pontificat Clemens V. zu dem seines Vorgängers bildete. Hatte Bonifaz den höchsten Anspruch des Papstthums auf die Oberherrschaft über das letzte noch selbstständig gebliebene Königthum, das französische, erhoben, so gestattete Clemens V., 1309 seit er seine Residenz in Avignon katte, eben diesem Königthum den obersten Einfluss auf sich.

Mit Clemens V. hatte der erste in einer Reihe von Päpsten den hl. Stuhl bestiegen, während welcher dieser factisch aufhörte, römisch zu heissen. Die Stadt Avignon gehörte zum deutschen Reiche

1) Man sollte daher den Ausdruck,,Interregnum" auf das Jahrhundert nach dem Untergange der Hohenstaufen anwenden. Dafür bedürfte es freilich eines specifischen Ausdrucks an Stelle des bisher gebrauchten für das, worauf es ankommt (,,Zeit der Verwahrlosung und Verwilderung" 1256-73).

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