Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche avec les puissances étrangères: depuis 1763 jusqu'à nos jours, Volume 18

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Page 237 - Voulant régler dans un esprit de bonne entente mutuelle les conditions les plus favorables au développement du commerce et de la civilisation dans certaines régions de l'Afrique, et assurer à tous les peuples les avantages de la libre navigation sur les deux principaux fleuves Africains qui se déversent dans l'Océan Atlantique; désireux d'autre part de prévenir les malentendus et les...
Page 224 - His Majesty the Emperor of Austria, King of Bohemia, etc., and Apostolic King of Hungary...
Page 803 - Schiffsgütern und dergleichen mehr, insoweit die Anlagen oder Anstalten für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, soll, gleichviel ob dieselben vom Staate oder von Privatberechtigten verwaltet werden, den Angehörigen des andern vertragenden Theils unter gleichen Bedingungen und gegen gleiche Gebühren, wie den Angehörigen des eigenen Staates, gestattet werden.
Page 805 - Theile aus- oder nach dem Gebiete des ändern ohne Umladung durchgeführt werden, sollen von der Declaration. Abladung und Revision, sowie vom Colloverschluss sowohl im Innern als an den Grenzen frei bleiben, insofern dieselben durch Uebergabe der Ladungsverzeichnisse und Frachtbriefe zum Durchgang angemeldet sind. Die Verwirklichung der vorstehenden Bestimmungen ist jedoch dadurch bedingt, dass die betheiligten Eisenbahnverwaltungen für das rechtzeitige Eintreffen der Wagen mit unverletztem Verschlüsse...
Page 796 - Die Oesterreicher und Ungarn in Italien und die Italiener in Oesterreich-Ungarn werden gegenseitig das Recht haben, bewegliche und unbewegliche Güter jeder Art zu erwerben und zu besitzen, sowie durch Kauf und Verkauf, Schenkung, Tausch...
Page 247 - Les infractions à ces règlements seront réprimées par les agents de la Commission Internationale, là où elle exercera directement son autorité, et ailleurs par la Puissance riveraine. Au cas d'un abus de pouvoir ou d'une injustice de la part d'un agent ou d'un employé de la Commission Internationale, l'individu qui se regardera comme lésé dans sa personne ou dans ses droits pourra s'adresser à l'Agent Consulaire de sa nation.
Page 598 - Ratifikationsurkunden werden sobald als möglich in Wien ausgewechselt werden. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.
Page 596 - Zeugen als notwendig oder wünschenswert darstellt, so wird die Regierung des Staates, in dem der Zeuge sich befindet, ihn auffordern, der von den Behörden des anderen Staates an ihn erlassenen Ladung Folge zu leisten. Die Kosten des persönlichen Erscheinens eines Zeugen sind stets von dem ersuchenden Staate zu tragen, und es ist in der zu diesem Zwecke auf diplomatischem Wege einzusendenden Ladung der Betrag anzugeben, der dem Zeugen für seine Reise- und Aufenthaltskosten vergütet werden wird,...
Page 254 - Ungarn einerseits, und Seine Majestät, der deutsche Kaiser, König von Preussen, im Namen des deutschen Reiches...
Page 799 - Art. 7. Hinsichtlich der zollamtlichen Behandlung von Waaren, die dem Begleitscheinverfahren unterliegen, wird eine Verkehrserleichterung dadurch gegenseitig gewährt, dass beim unmittelbaren Uebergange solcher Waaren aus dem Gebiete des einen, der vertragenden Theile in das Gebiet des anderen die Verschlussabnahme, die Anlage eines anderweiten Verschlusses und die Auspackung der Waaren unterbleibt, sofern den (lieserhalb vereinbarten Erfordernissen genügt ist.

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