Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche avec les puissances étrangères: depuis 1763 jusqu'à nos jours, Volume 18 |
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... soll und wenn die Zahl der Reisenden mehr als 50 beträgt ; 2. jedenfalls , wenn mehr als 300 Personen mit Ein- schluss der Bordofficiere und Bemannung eingeschifft sind . b ) Ein verhältnissmässig grösserer Vorrath an Arzneimitteln ...
... soll und wenn die Zahl der Reisenden mehr als 50 beträgt ; 2. jedenfalls , wenn mehr als 300 Personen mit Ein- schluss der Bordofficiere und Bemannung eingeschifft sind . b ) Ein verhältnissmässig grösserer Vorrath an Arzneimitteln ...
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... soll , durchgeführte Controle der Verwendung , die Bestätigung der Verarbeitung als Kratzenleder dem Zollamte bekannt gegeben worden ist . In solchen Fällen ist das fragliche Leder vom Zollamte an die betreffende Kratzenfabrik ...
... soll , durchgeführte Controle der Verwendung , die Bestätigung der Verarbeitung als Kratzenleder dem Zollamte bekannt gegeben worden ist . In solchen Fällen ist das fragliche Leder vom Zollamte an die betreffende Kratzenfabrik ...
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... soll der Auszug oder die Bescheinigung zweifach ausgefertigt werden . 5. Die Geburts- , Trauungs- und Todtenscheine , die in Oesterreich - Ungarn in einer anderen , als der lateinischen , deutschen oder italienischen Sprache ...
... soll der Auszug oder die Bescheinigung zweifach ausgefertigt werden . 5. Die Geburts- , Trauungs- und Todtenscheine , die in Oesterreich - Ungarn in einer anderen , als der lateinischen , deutschen oder italienischen Sprache ...
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... soll das Armuthszeugniss von einem diplomatischen Agenten desjenigen Landes , in welchem das Zeugniss vorgelegt werden soll , unentgeltlich beglaubigt werden . Wohnt er in dem Lande , in welchem das Begehren ge- stellt wird , so können ...
... soll das Armuthszeugniss von einem diplomatischen Agenten desjenigen Landes , in welchem das Zeugniss vorgelegt werden soll , unentgeltlich beglaubigt werden . Wohnt er in dem Lande , in welchem das Begehren ge- stellt wird , so können ...
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... soll fünf Jahre in Wirk- samkeit bleiben . Sollte ein Jahr vor Ablauf dieses Termines keiner der hohen vertragschliessenden Theile seine Absicht angezeigt haben , die Rechtswirkungen dieses Vertrages aufhören zu lassen , so wird ...
... soll fünf Jahre in Wirk- samkeit bleiben . Sollte ein Jahr vor Ablauf dieses Termines keiner der hohen vertragschliessenden Theile seine Absicht angezeigt haben , die Rechtswirkungen dieses Vertrages aufhören zu lassen , so wird ...
Contents
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Common terms and phrases
Administrations année Article Artikel au pair autres Behörden betreffend Blignières Bretagne Budget bureau Caisse Canal cent chemins de fer Childers colis commerce Commission Comte Münster Conférence Consularämter Consulate Convention d'une Déclaration déclare demande dépenses deux dispositions douane droit Dunajewski m. p. emprunt été être Excellence le Comte Expositur faire fait finances frais Français Gouvernement Gouvernement Égyptien Granville Graslitz Hafen Hafenamte Hauptzollamtes Hérisson impôts indemnités intérêts Jules Ferry Klingenthal königlich Kundmachung des Finanzministeriums l'amortissement l'article l'Égypte l'emprunt l'intérêt lieu Liquidation mais Mineralöl montant navigation Nebenzollamtes nécessaire Nombre österreichischen partie payée pays peut Pino m. p. Plénipotentiaire port postale poste présent Acte Président projet proposition Publication du Ministère Puissances qu'il question Rapport ratifications recettes réduction Regierung Règlement Reitzenhain réunion revenus Schiffe Schleppnetzen séance Seemeile sera serait seront service Siam signé somme sous suit suivante taxes titres tout ungarischen valeur Vardište Verordnung vertragschliessenden Theile vingt et un Višegrad Waddington Yacht Zollamtes
Popular passages
Page 237 - Voulant régler dans un esprit de bonne entente mutuelle les conditions les plus favorables au développement du commerce et de la civilisation dans certaines régions de l'Afrique, et assurer à tous les peuples les avantages de la libre navigation sur les deux principaux fleuves Africains qui se déversent dans l'Océan Atlantique; désireux d'autre part de prévenir les malentendus et les...
Page 224 - His Majesty the Emperor of Austria, King of Bohemia, etc., and Apostolic King of Hungary...
Page 803 - Schiffsgütern und dergleichen mehr, insoweit die Anlagen oder Anstalten für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, soll, gleichviel ob dieselben vom Staate oder von Privatberechtigten verwaltet werden, den Angehörigen des andern vertragenden Theils unter gleichen Bedingungen und gegen gleiche Gebühren, wie den Angehörigen des eigenen Staates, gestattet werden.
Page 805 - Theile aus- oder nach dem Gebiete des ändern ohne Umladung durchgeführt werden, sollen von der Declaration. Abladung und Revision, sowie vom Colloverschluss sowohl im Innern als an den Grenzen frei bleiben, insofern dieselben durch Uebergabe der Ladungsverzeichnisse und Frachtbriefe zum Durchgang angemeldet sind. Die Verwirklichung der vorstehenden Bestimmungen ist jedoch dadurch bedingt, dass die betheiligten Eisenbahnverwaltungen für das rechtzeitige Eintreffen der Wagen mit unverletztem Verschlüsse...
Page 796 - Die Oesterreicher und Ungarn in Italien und die Italiener in Oesterreich-Ungarn werden gegenseitig das Recht haben, bewegliche und unbewegliche Güter jeder Art zu erwerben und zu besitzen, sowie durch Kauf und Verkauf, Schenkung, Tausch...
Page 247 - Les infractions à ces règlements seront réprimées par les agents de la Commission Internationale, là où elle exercera directement son autorité, et ailleurs par la Puissance riveraine. Au cas d'un abus de pouvoir ou d'une injustice de la part d'un agent ou d'un employé de la Commission Internationale, l'individu qui se regardera comme lésé dans sa personne ou dans ses droits pourra s'adresser à l'Agent Consulaire de sa nation.
Page 598 - Ratifikationsurkunden werden sobald als möglich in Wien ausgewechselt werden. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.
Page 596 - Zeugen als notwendig oder wünschenswert darstellt, so wird die Regierung des Staates, in dem der Zeuge sich befindet, ihn auffordern, der von den Behörden des anderen Staates an ihn erlassenen Ladung Folge zu leisten. Die Kosten des persönlichen Erscheinens eines Zeugen sind stets von dem ersuchenden Staate zu tragen, und es ist in der zu diesem Zwecke auf diplomatischem Wege einzusendenden Ladung der Betrag anzugeben, der dem Zeugen für seine Reise- und Aufenthaltskosten vergütet werden wird,...
Page 254 - Ungarn einerseits, und Seine Majestät, der deutsche Kaiser, König von Preussen, im Namen des deutschen Reiches...
Page 799 - Art. 7. Hinsichtlich der zollamtlichen Behandlung von Waaren, die dem Begleitscheinverfahren unterliegen, wird eine Verkehrserleichterung dadurch gegenseitig gewährt, dass beim unmittelbaren Uebergange solcher Waaren aus dem Gebiete des einen, der vertragenden Theile in das Gebiet des anderen die Verschlussabnahme, die Anlage eines anderweiten Verschlusses und die Auspackung der Waaren unterbleibt, sofern den (lieserhalb vereinbarten Erfordernissen genügt ist.