| Georg Friedrich Martens - Europe - 1881 - 790 pages
...Zeugen nothwendig ist oder gewünseht wird, so wird die Regierung des Staates, auf dessen Gebiet sich der Zeuge befindet, denselben auffordern, der von...ergangenen Vorladung Folge zu leisten. Die Kosten des personlichen Erscheinens eines Zeugen sind stets von dem S tante zu tragen, welcher um dessen Vorladung... | |
| Emil Jettel - Conflict of laws - 1893 - 374 pages
...Erscheinen eines Zeugen nothwendig ist oder gewünscht wird, so wird die Regierung des Landes, wo sich der Zeuge befindet, denselben auffordern, der von...welcher um dessen Vorladung ersucht, und es ist immer in dem, auf diplomatischem Wege einzusendenden Ersuch schreiben bestimmt anzugeben, in welchem Betrage... | |
| Switzerland - Session laws - 1897 - 656 pages
...dessen Gebiet der Zeuge sich befindet, diesen anhnlteD, der von den Behörden des andern Staates an ihn ergangenen Vorladung Folge zu leisten. Die Kosten des persönlichen Erscheinens eines Zeugen sind immer von dem ersuchenden Staate zu tragen, und es ist in der zu diesem Zwecke auf diplomatischem Wege... | |
| Hungary - 1902 - 284 pages
...Zeuge sich befindet, ihn auffordern, der von den Behörden des anderen Staates an ihn erlassenen Ladung Folge zu leisten. Die Kosten des persönlichen Erscheinens eines Zeugen sind stets von dem ersuchenden Staate zu tragen, und es ist in der zu diesem Zwecke auf diplomatischem Wege einzusendenden... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Friedrich Lucian Samwer, Julius Hopf, Felix Stoerk - Europe - 1904 - 776 pages
...Zeuge sich befindet, ihn auffordern. der von den Behörden des anderen Staates an ihn erlassenen Ladung Folge zu leisten. Die Kosten des persönlichen Erscheinens eines Zeugen sind stets von dem ersuchenden Staate zu tragen. und es ist in der zu diesem Zwecke auf diplomatischem Wege einzusendenden... | |
| Austria, Alexander Löffler - Criminal law - 1905 - 424 pages
...Zeuge sich befindet, ihn auffordern, der von den Behörden des anderen Staates an ihn erlassenen Ladung Folge zu leisten. Die Kosten des persönlichen Erscheinens eines Zeugen sind stets von dem ersuchenden Staate zu tragen, und es ist in der zu diesem Zwecke auf diplomatischem Wege einzusendenden... | |
| Austro-Hungarian Monarchy - Austria - 1881 - 540 pages
...1ivr6 nar uns tisros vui38anos a 1'uns oder gewünscht wird, so wird die Regierung des Landes, wo sich der Zeuge befindet, denselben auffordern, der von...welcher um dessen Vorladung ersucht und es ist immer in dem, auf diplomatischem Wege einzusendenden Ersuchschreiben bestimmt anzugeben, in welchem Betrage... | |
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