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" Ein Diebstahl oder eine Unterschlagung, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie oder von einem Ehegatten gegen den anderen begangen worden ist, bleibt straflos. "
Over het misdrijf strooperij - Page 41
by Waalko Jans Waalkens - 1893 - 95 pages
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Württembergisches Gerichtsblatt: unter Mitwirkung des königl ..., Volume 5

1872 - 432 pages
...Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft : „5) wer Nahrungs- oder Genußmittel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum...absteigender Linie oder von einem Ehegatten gegen den andern begangen worden ist, bleibt straflos;" „6) wer Getreide oder andere zur Fütterung des Viehes...
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Allgemeine Gerichtszeitung für das Königreich Sachsen und die ..., Volume 14

1870 - 396 pages
...Vormünder oder Erzieher begeht, ist nur auf Antrag zu verfolgen. Eine Entwendung oder Unterschlagung, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandte...Ehegatten gegen den anderen begangen worden ist, bleibt jedoch straflos. Diese Bestimmungen finden auf Theilnehmer oder Begünstiger, welche nicht in einem...
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Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstages ..., Volume 11

Norddeutscher Bund (1866-1870). Reichstag - Germany - 1870 - 628 pages
...Entwendung oder Unterschlagung, welche von Verwandten aussteigender Linie gegen Verwandte ab» steigender Linie oder von einem Ehegatten gegen den anderen begangen worden ist, bleibt jedoch straflos." Diejenigen Herren, die auch diesem Alinea des § 242 zu» stimmen, bitte ich aufzustehen,...
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Deutsche Verwaltungsblätter: Blätter für administrative Praxis, Volume 21

1871 - 452 pages
...Geldstrafe bis zu 50 Thlrn. oder mit Haft wird bestraft: Ziff. 5: wer Nahrung«- oder Genußmiltel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum...aufsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie «der von einem Ehegatten gegen den andern begangen worden ist, bleibt straflos; Ziff. 6: wer Getreide...
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Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 1. Januar 1872

Germany - 1871 - 120 pages
...oder zum Pfände nimmt; 4) wer unberechtigt fifcht oder krebst; 5) wer Nahrungs» oder Gcnußmittel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum...Entwendung, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandle absteigender Linie oder von einem Ehegatten gegen den anderen begangen worden ist, bleibt...
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Criminalistische und nationalökonomische Gesichtspunkte mit Rücksicht auf ...

Wilhelm Emil Wahlberg - Criminal law - 1872 - 164 pages
...Linie begangen ist. Dasselbe gilt beim Todtschlage, §. 215. Ein Diebstahl oder eine Unterschlagung, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandte...den anderen begangen worden ist, bleibt straflos, §§. 247, 379. Mit der schwereren Strafart wird Kuppelei nach §. 181 bedroht, wenn der Schuldige...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 12

Bavaria (Germany). - 1873 - 638 pages
...oder zum Pfände nimmt ; 4) wer unberechtigt fischt oder krebst; 5) wer Nahrungs- oder GenußMittel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum...aufsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie ober von einem Ehegatten gegen den andern begangen worden ist, bleibt straflos ; 6) wer Getreide oder...
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Der Gerichtssaal: Zeitschrift für zivil- und militär-Strafrecht ..., Volume 26

1874 - 652 pages
...die Vorschrift im zweiten Absähe von 8- 247, nach welcher ein Diebstahl oder eine Unterschlagung, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandte...einem Ehegatten gegen den anderen begangen worden ist, straflos bleiben, alfo nicht einmal auf Autrag verfolgt werde« soll, wie dies außerdem nach dem ersten...
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Aanteekening op art. 61 van het ontwerpen nationaal strafwetboek (1875).

Johan Willem Frederik Bouberg Wilson - 1875 - 182 pages
...er sich befindet, begeht, ist nur auf Antrag zu verfolgen. Ein Diebstahl oder eine Unterschlagung, welche von Verwandten aufsteigender Linie gegen Verwandte...den anderen begangen worden ist, bleibt straflos. Diese Bestimmungen finden auf Theilnehmer oder Begünstiger, welche nicht in einem der vorbezeichneten...
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Bayerns gesetze und gesetzbücher, Volume 14

Bavaria (Germany). - 1877 - 636 pages
...oder zum Pfände nimmt; 4) wer unberechtigt fischt oder lrebst; 5) wer Nahrungs- oder Genußmittel von unbedeutendem Werthe oder in geringer Menge zum...Ehegatten gegen den anderen begangen worden ist, bleibt straft««; 6) wer Getreide oder ander« zur Fütterung des Viehes bestimmte oder geeignete Gegenstände...
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