Bundesstaaten sich dahin : a) dass diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichtsdestoweniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt; b) sind... Documents sur l'histoire de Lorraine - Page 3101899Full view - About this book
| Frédéric Schoell - Europe - 1815 - 416 pages
...Dieser liegt alsdenn ob , die Vermittelung durch einen Ausschuss zu versuchen ; falls dieser Versuch hohen Adel in Deutschland gerechnet werden , und ihnen...der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleibt. .îr'.. J.' , ':..'.. » - a*- Sind die Haeupter dieser Haeuser die ersten Standesherren... | |
| History - 1815 - 624 pages
...Bundes<Acte im XIV. Artikel festsitzt, namenl» lich daß die Fürstlichen und Gräflichen Häuser zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden und ihnen das Recht der Ebenbürtig teil verbleibt; daß sie die Häupter dieser Häuser und die ersten Ttan» tesherren (Pairs)... | |
| Johann Ludwig Klüber - Congress of Vienna - 1816 - 184 pages
...der Bund es Aete), daß sie «fortan « nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Teutsch, « land gerechnet werden , und ihnen das Recht der ^Ebenbürtigkeit, in dem bisher damit verbun, »denen Begriff, verbleibt» ***). Das Wort «bisher», hat sehr wahrscheinlich seine Beziehung... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - Constitutional history - 1817 - 574 pages
...diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Teutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleibt. d. Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Stanz desHerren in dem Staate, zu... | |
| Encyclopedias and dictionaries - 1835 - 520 pages
...gleichförmig bleibenden Rechtszustand zu verschaffen, so vereinigen sich die Bundesstaaten dahin: daß diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichtsdestoweniger zu dem hohen Adel in Teutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbür» tl gleit (I« äroit «l« n»i«8»no«... | |
| Geographisches Institut, Geographisches Institut zu Weimar - Geography - 1825 - 518 pages
...Fürstlichen und Gräflichen Häuser, die seit dem Jahre 1806 mittelbar geworden, fortan nichts destoweniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden...der Ebenbürtigkeit in dem bisher damit verbundenen Begriffe verbleiben solle. Der Kaiser hat gegenwärtig mittelst des Kabinetsschreibens vom 9. September... | |
| Karl Friedrich Dieck - Civil law - 1826 - 400 pages
...verschaffen , so vereinigen die Bundesstaaten sich dahin: a. dafs diese fürstlichen und gräßichen Häuser fortan nichtsdestoweniger zu dem hohen Adel...gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit („le droit de naissance egale avec les maisons souveraines. " [nach der officiellen französischen... | |
| 1831 - 354 pages
...einer Anzeige des *) „ dafs diese fürstlichen und gräflichen Häuser fortan nichts 5, desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerech„net werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit io „ dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt. " v Wirkungsumfanges , worauf hier das Recht... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 pages
...Bundesstaaten sich dahin: ») Daß diese fürstlichen und graflichen Hauser fortan nichts desto weniger zu dem hohen Adel in Deutschland gerechnet werden,...in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt. >>) Sind die Häupter dieser Häuser die ersten Standesherren in dem Staate, zu dem sie gehören. Sie... | |
| Johann Ludwig Klüber - 1830 - 424 pages
...fürstlichen und gräflichen Häuser fort„an nichts destoweniger zu dem hohen Adel in „Teutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht „der Ebenbürtigkeit,...dem bisher damit verbun„denen Begriff verbleibt". Vierfache Unbestimmtheit wixd in dieser Stelle der BundesActe dem Kenner, theilweise schon auf den... | |
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