Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 18Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei, 1901 - Session laws |
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... Antrag seines Militärdepartements , beschließt : Die Verordnung vom 12. Mai 1893 betreffend Be- soldung und anderweitige Kompetenzen des Instruktions- personals ( A. S. n . F. XIII , 386 ) wird durch folgenden Art . 14bis ergänzt : Art ...
... Antrag seines Militärdepartements , beschließt : Die Verordnung vom 12. Mai 1893 betreffend Be- soldung und anderweitige Kompetenzen des Instruktions- personals ( A. S. n . F. XIII , 386 ) wird durch folgenden Art . 14bis ergänzt : Art ...
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... Antrag seines Militärdepartements , beschließt : I. Anstellung und Entlassung . Art . 1. Zur Sicherheitswache der Befestigungswerke werden nur Unteroffiziere , Gefreite und Soldaten der schwei- zerischen Armee angenommen . Art . 2. Die ...
... Antrag seines Militärdepartements , beschließt : I. Anstellung und Entlassung . Art . 1. Zur Sicherheitswache der Befestigungswerke werden nur Unteroffiziere , Gefreite und Soldaten der schwei- zerischen Armee angenommen . Art . 2. Die ...
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... Antrag seines Post- und Eisenbahndepartements , beschließt : Der Telephonvertrag zwischen der Schweiz und Frank- reich ist in die eidg . Gesetzessammlung aufzunehmen und tritt gemäß Art . 12 des Vertrages auf den durch die beiden ...
... Antrag seines Post- und Eisenbahndepartements , beschließt : Der Telephonvertrag zwischen der Schweiz und Frank- reich ist in die eidg . Gesetzessammlung aufzunehmen und tritt gemäß Art . 12 des Vertrages auf den durch die beiden ...
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... Antrag seines Post- und Eisenbahndepartements , beschließt : Der Telephonvertrag zwischen der Schweiz und Frank- reich ist in die eidg . Gesetzessammlung aufzunehmen und tritt gemäß Art . 12 des Vertrages auf den durch die beiden ...
... Antrag seines Post- und Eisenbahndepartements , beschließt : Der Telephonvertrag zwischen der Schweiz und Frank- reich ist in die eidg . Gesetzessammlung aufzunehmen und tritt gemäß Art . 12 des Vertrages auf den durch die beiden ...
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... Antrag seines Post- und Eisenbahndepartements , beschließt : Der Artikel 7 , litt . B und C , der Vollziehungsverord- nung vom 30. Dezember 1897 zum Besoldungsgesetz der eidgenössischen Beamten und Angestellten ( A. S. n . F. XVI , 440 ) ...
... Antrag seines Post- und Eisenbahndepartements , beschließt : Der Artikel 7 , litt . B und C , der Vollziehungsverord- nung vom 30. Dezember 1897 zum Besoldungsgesetz der eidgenössischen Beamten und Angestellten ( A. S. n . F. XVI , 440 ) ...
Contents
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Common terms and phrases
Alkohol Alkoholverwaltung allfällige amtl Anstalt Antrag Artikel Bern beschließt beschlossen vom Nationalrate beschlossen vom Ständerate Beschluß tritt besondere Bestimmungen Bewilligung Bezirksgericht Bezug Botschaft des Bundesrates Bundes Bundesbeitrages Bundesbeschluß betreffend Bundesgesetzes Bundesgesetzes betreffend Bundespräsident Bundesversammlung Bundesversammlung der schweizerischen Conseil Convention Délégué Plénipotentiaire denaturierten Departement des Innern Dezember Domodossola Eidg eidgenössische Finanzdepartement eidgenössischen Einsicht einer Botschaft Eisenbahn Envoyé extraordinaire extraordinaire et Ministre Falle festgesetzt folgende Frachtbrief gebrannte Wasser Gebühr gemäß Gesetzes Gesuche Gewicht Gustav Ador Haye Hinterlegung internationalen Iselle Jahre Juni Kanton St kantonalen Kantonsregierung Kanzler der Eidgenossenschaft Klasse Kreisgericht Kreisamt Landwirtschaftsdepartement lichen Losinhaber Majesté le Roi März Militärdepartements Militärversicherung Ministre plénipotentiaire Monopolgebühr muß Muster oder Modelle Namen des schweiz Nationalrate Neue Folge Oberfeldarzt Pakete Postverwaltung Präsident Protokollführer Ringier Schatzmann schweizerische Bundesrat schweizerische Bundesrat beschließt schweizerischen Eidgenossenschaft Sendungen Sept sofort in Kraft soll sowie Ständerate suisse Toggenburgerbahn Tribunal Vereinigten Schweizerbahnen Verkehr Verordnung Vertrag Verwaltung Vollziehung des vorstehenden Vorschriften vorstehenden Bundesbeschlusses