Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 18Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei, 1901 - Session laws |
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... . Im Namen des schweiz . Bundesrates , Der Bundespräsident : Hauser . Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier . Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen . ( Versuche für Neubewaffnung der Artillerie . 41.
... . Im Namen des schweiz . Bundesrates , Der Bundespräsident : Hauser . Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Ringier . Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen . ( Versuche für Neubewaffnung der Artillerie . 41.
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Switzerland. Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen . ( Vom 21. Dezember 1899. ) Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. März 1897 ...
Switzerland. Bundesgesetz über Bau und Betrieb der schweizerischen Nebenbahnen . ( Vom 21. Dezember 1899. ) Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 5. März 1897 ...
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... Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Dezember 1872 und aller andern für die schwei- zerischen Eisenbahnen erlassenen Bundesgesetze , soweit nicht im gegenwärtigen Gesetze abweichende Vorschriften auf- gestellt sind . Art . 3. Der Bundesrat ...
... Betrieb der Eisenbahnen vom 23. Dezember 1872 und aller andern für die schwei- zerischen Eisenbahnen erlassenen Bundesgesetze , soweit nicht im gegenwärtigen Gesetze abweichende Vorschriften auf- gestellt sind . Art . 3. Der Bundesrat ...
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... , welche nicht Bestand- teile des Netzes einer Hauptbahn bilden , sind nicht ver- pflichtet , wenn der Betrieb durch Naturereignisse zeitweise unterbrochen wird , auf andere Weise für Herstellung des periodischen 44 Bundesgesetz.
... , welche nicht Bestand- teile des Netzes einer Hauptbahn bilden , sind nicht ver- pflichtet , wenn der Betrieb durch Naturereignisse zeitweise unterbrochen wird , auf andere Weise für Herstellung des periodischen 44 Bundesgesetz.
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... Betrieb stehenden Bergbahnen , welche nicht Bestandteile des Netzes einer Hauptbahn bilden . Art . 7. Die Kreuzung in Schienenhöhe bestehender Haupt- oder Nebenbahnen durch eine neu zu erstellende Nebenbahn kann vom Bundesrate unter ...
... Betrieb stehenden Bergbahnen , welche nicht Bestandteile des Netzes einer Hauptbahn bilden . Art . 7. Die Kreuzung in Schienenhöhe bestehender Haupt- oder Nebenbahnen durch eine neu zu erstellende Nebenbahn kann vom Bundesrate unter ...
Contents
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Common terms and phrases
Alkohol Alkoholverwaltung allfällige amtl Anstalt Antrag Artikel Bern beschließt beschlossen vom Nationalrate beschlossen vom Ständerate Beschluß tritt besondere Bestimmungen Bewilligung Bezirksgericht Bezug Botschaft des Bundesrates Bundes Bundesbeitrages Bundesbeschluß betreffend Bundesgesetzes Bundesgesetzes betreffend Bundespräsident Bundesversammlung Bundesversammlung der schweizerischen Conseil Convention Délégué Plénipotentiaire denaturierten Departement des Innern Dezember Domodossola Eidg eidgenössische Finanzdepartement eidgenössischen Einsicht einer Botschaft Eisenbahn Envoyé extraordinaire extraordinaire et Ministre Falle festgesetzt folgende Frachtbrief gebrannte Wasser Gebühr gemäß Gesetzes Gesuche Gewicht Gustav Ador Haye Hinterlegung internationalen Iselle Jahre Juni Kanton St kantonalen Kantonsregierung Kanzler der Eidgenossenschaft Klasse Kreisgericht Kreisamt Landwirtschaftsdepartement lichen Losinhaber Majesté le Roi März Militärdepartements Militärversicherung Ministre plénipotentiaire Monopolgebühr muß Muster oder Modelle Namen des schweiz Nationalrate Neue Folge Oberfeldarzt Pakete Postverwaltung Präsident Protokollführer Ringier Schatzmann schweizerische Bundesrat schweizerische Bundesrat beschließt schweizerischen Eidgenossenschaft Sendungen Sept sofort in Kraft soll sowie Ständerate suisse Toggenburgerbahn Tribunal Vereinigten Schweizerbahnen Verkehr Verordnung Vertrag Verwaltung Vollziehung des vorstehenden Vorschriften vorstehenden Bundesbeschlusses