Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 18Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei, 1901 - Session laws |
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... Januar 1900. ) Der schweizerische Bundesrat , auf den Antrag seines Militärdepartements , beschließt : Die Verordnung vom 12. Mai 1893 betreffend Be- soldung und anderweitige Kompetenzen des Instruktions- personals ( A. S. n . F. XIII ...
... Januar 1900. ) Der schweizerische Bundesrat , auf den Antrag seines Militärdepartements , beschließt : Die Verordnung vom 12. Mai 1893 betreffend Be- soldung und anderweitige Kompetenzen des Instruktions- personals ( A. S. n . F. XIII ...
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... Januar 1900 in Wirksamkeit und bleibt in Kraft bis nach Ablauf von sechs Monaten nach erfolgter Kündigung seitens des einen oder des anderen der beiden Teile . Das über den gleichen Gegenstand im Jahre 1856 getroffene , mit der ...
... Januar 1900 in Wirksamkeit und bleibt in Kraft bis nach Ablauf von sechs Monaten nach erfolgter Kündigung seitens des einen oder des anderen der beiden Teile . Das über den gleichen Gegenstand im Jahre 1856 getroffene , mit der ...
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... Januar 1900 in Kraft . 4. Der Bundesrat ist beauftragt , auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 , be- treffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundes- beschlüsse , die Bekanntmachung dieses ...
... Januar 1900 in Kraft . 4. Der Bundesrat ist beauftragt , auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 , be- treffend die Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundes- beschlüsse , die Bekanntmachung dieses ...
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... Januar 1900 , beschließt : Art . 1. Der Bundesrat wird ermächtigt , in den eid- genössischen Militäranstalten in Thun die erforderlichen Einrichtungen für elektrische Beleuchtung in Verbindung mit einer Rekonstruktion der bestehenden ...
... Januar 1900 , beschließt : Art . 1. Der Bundesrat wird ermächtigt , in den eid- genössischen Militäranstalten in Thun die erforderlichen Einrichtungen für elektrische Beleuchtung in Verbindung mit einer Rekonstruktion der bestehenden ...
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... Lieferantenpferden sind die §§ 19 , 20 , Alinea 1 , und 25-27 der Ausführungs- und Zusatzbestimmungen zu den Vorschriften über Militärtransporte vom 1. Januar 1896 maßgebend . betr . Pferdestellung für den Instruktionsdienst . 117.
... Lieferantenpferden sind die §§ 19 , 20 , Alinea 1 , und 25-27 der Ausführungs- und Zusatzbestimmungen zu den Vorschriften über Militärtransporte vom 1. Januar 1896 maßgebend . betr . Pferdestellung für den Instruktionsdienst . 117.
Contents
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281 | |
283 | |
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88 | |
92 | |
102 | |
104 | |
113 | |
114 | |
126 | |
157 | |
310 | |
356 | |
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435 | |
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Common terms and phrases
Alkohol Alkoholverwaltung allfällige amtl Anstalt Antrag Artikel Bern beschließt beschlossen vom Nationalrate beschlossen vom Ständerate Beschluß tritt besondere Bestimmungen Bewilligung Bezirksgericht Bezug Botschaft des Bundesrates Bundes Bundesbeitrages Bundesbeschluß betreffend Bundesgesetzes Bundesgesetzes betreffend Bundespräsident Bundesversammlung Bundesversammlung der schweizerischen Conseil Convention Délégué Plénipotentiaire denaturierten Departement des Innern Dezember Domodossola Eidg eidgenössische Finanzdepartement eidgenössischen Einsicht einer Botschaft Eisenbahn Envoyé extraordinaire extraordinaire et Ministre Falle festgesetzt folgende Frachtbrief gebrannte Wasser Gebühr gemäß Gesetzes Gesuche Gewicht Gustav Ador Haye Hinterlegung internationalen Iselle Jahre Juni Kanton St kantonalen Kantonsregierung Kanzler der Eidgenossenschaft Klasse Kreisgericht Kreisamt Landwirtschaftsdepartement lichen Losinhaber Majesté le Roi März Militärdepartements Militärversicherung Ministre plénipotentiaire Monopolgebühr muß Muster oder Modelle Namen des schweiz Nationalrate Neue Folge Oberfeldarzt Pakete Postverwaltung Präsident Protokollführer Ringier Schatzmann schweizerische Bundesrat schweizerische Bundesrat beschließt schweizerischen Eidgenossenschaft Sendungen Sept sofort in Kraft soll sowie Ständerate suisse Toggenburgerbahn Tribunal Vereinigten Schweizerbahnen Verkehr Verordnung Vertrag Verwaltung Vollziehung des vorstehenden Vorschriften vorstehenden Bundesbeschlusses