Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 18Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei, 1901 - Session laws |
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... Recht zu , sofortige Entlassung zu ver- langen ; vom 15. Tage der Anstellung an wird das Engage- ment für beide Teile bindend . Art . 3. Die Entlassung findet je auf den letzten Tag des Monats statt , und zwar nach einer ...
... Recht zu , sofortige Entlassung zu ver- langen ; vom 15. Tage der Anstellung an wird das Engage- ment für beide Teile bindend . Art . 3. Die Entlassung findet je auf den letzten Tag des Monats statt , und zwar nach einer ...
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... Recht zu , nach seinem Ermessen bis zum Eintreffen des Ersatzes die Entlassung des einzelnen Mannes bis auf einen weitern Monat hinauszustellen . Bei groben Dienstverletzungen oder wiederholter Rück- fälligkeit steht dem Chef des ...
... Recht zu , nach seinem Ermessen bis zum Eintreffen des Ersatzes die Entlassung des einzelnen Mannes bis auf einen weitern Monat hinauszustellen . Bei groben Dienstverletzungen oder wiederholter Rück- fälligkeit steht dem Chef des ...
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... Recht vor , den Telephondienst ganz oder teil- weise einzustellen , ohne zu irgendwelcher Entschädigung verpflichtet zu sein . Art . 10 . Die kontrahierenden Ver- waltungen übernehmen in betreff der telephonischen Pri- vatkorrespondenz ...
... Recht vor , den Telephondienst ganz oder teil- weise einzustellen , ohne zu irgendwelcher Entschädigung verpflichtet zu sein . Art . 10 . Die kontrahierenden Ver- waltungen übernehmen in betreff der telephonischen Pri- vatkorrespondenz ...
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... recht- zeitig als möglich aufzubieten , unter genauer Angabe von Zeit und Ort , wann und wo die Pferde zu stellen sind . 7. Behufs Vornahme der Einschatzung macht der Pferdestellungsoffizier dem eidg . Oberpferdarzt Mitteilung über Zeit ...
... recht- zeitig als möglich aufzubieten , unter genauer Angabe von Zeit und Ort , wann und wo die Pferde zu stellen sind . 7. Behufs Vornahme der Einschatzung macht der Pferdestellungsoffizier dem eidg . Oberpferdarzt Mitteilung über Zeit ...
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... Recht weiterer Beanstandungen . Verweigert das Amt die Erteilung des Patentes , so stellt es dem Bewerber die hinterlegten Aktenstücke , Gegen- stände und Gebühren , mit Ausnahme eines Exemplars der Beschreibung und Zeichnungen , sowie ...
... Recht weiterer Beanstandungen . Verweigert das Amt die Erteilung des Patentes , so stellt es dem Bewerber die hinterlegten Aktenstücke , Gegen- stände und Gebühren , mit Ausnahme eines Exemplars der Beschreibung und Zeichnungen , sowie ...
Contents
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113 | |
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157 | |
310 | |
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Common terms and phrases
Alkohol Alkoholverwaltung allfällige amtl Anstalt Antrag Artikel Bern beschließt beschlossen vom Nationalrate beschlossen vom Ständerate Beschluß tritt besondere Bestimmungen Bewilligung Bezirksgericht Bezug Botschaft des Bundesrates Bundes Bundesbeitrages Bundesbeschluß betreffend Bundesgesetzes Bundesgesetzes betreffend Bundespräsident Bundesversammlung Bundesversammlung der schweizerischen Conseil Convention Délégué Plénipotentiaire denaturierten Departement des Innern Dezember Domodossola Eidg eidgenössische Finanzdepartement eidgenössischen Einsicht einer Botschaft Eisenbahn Envoyé extraordinaire extraordinaire et Ministre Falle festgesetzt folgende Frachtbrief gebrannte Wasser Gebühr gemäß Gesetzes Gesuche Gewicht Gustav Ador Haye Hinterlegung internationalen Iselle Jahre Juni Kanton St kantonalen Kantonsregierung Kanzler der Eidgenossenschaft Klasse Kreisgericht Kreisamt Landwirtschaftsdepartement lichen Losinhaber Majesté le Roi März Militärdepartements Militärversicherung Ministre plénipotentiaire Monopolgebühr muß Muster oder Modelle Namen des schweiz Nationalrate Neue Folge Oberfeldarzt Pakete Postverwaltung Präsident Protokollführer Ringier Schatzmann schweizerische Bundesrat schweizerische Bundesrat beschließt schweizerischen Eidgenossenschaft Sendungen Sept sofort in Kraft soll sowie Ständerate suisse Toggenburgerbahn Tribunal Vereinigten Schweizerbahnen Verkehr Verordnung Vertrag Verwaltung Vollziehung des vorstehenden Vorschriften vorstehenden Bundesbeschlusses