Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 18Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei, 1901 - Session laws |
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... ersten und letzten Absatze dieses Artikels auf- gestellten Grundsätze haben auch für den Rechtshülfeverkehr in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten zu gelten , mit der Maßgabe jedoch , daß gleich den Entlohnungen der Sach- verständigen ...
... ersten und letzten Absatze dieses Artikels auf- gestellten Grundsätze haben auch für den Rechtshülfeverkehr in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten zu gelten , mit der Maßgabe jedoch , daß gleich den Entlohnungen der Sach- verständigen ...
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... ersten 14 Tage sowohl der Fortverwaltung als dem Manne das Recht zu , sofortige Entlassung zu ver- langen ; vom 15. Tage der Anstellung an wird das Engage- ment für beide Teile bindend . Art . 3. Die Entlassung findet je auf den letzten ...
... ersten 14 Tage sowohl der Fortverwaltung als dem Manne das Recht zu , sofortige Entlassung zu ver- langen ; vom 15. Tage der Anstellung an wird das Engage- ment für beide Teile bindend . Art . 3. Die Entlassung findet je auf den letzten ...
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... ersten 14 Tagen der Anstellung keine Reiseentschädigung bezahlt . Art . 16. Mannschaften der Sicherheitswache , die Wiederholungskurse oder andere Militärdienste zu machen haben , erhalten während dieser Dienstzeit nur reduzierte ...
... ersten 14 Tagen der Anstellung keine Reiseentschädigung bezahlt . Art . 16. Mannschaften der Sicherheitswache , die Wiederholungskurse oder andere Militärdienste zu machen haben , erhalten während dieser Dienstzeit nur reduzierte ...
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... ersten Zonen nicht inbegrif- fenen Departemente . Diese Taxen können durch Vereinbarung zwischen den beteiligten Verwaltungen ab- geändert werden . Art . 6 . Elles Les Administrations inté- ressées déterminent zwischen der Schweiz und ...
... ersten Zonen nicht inbegrif- fenen Departemente . Diese Taxen können durch Vereinbarung zwischen den beteiligten Verwaltungen ab- geändert werden . Art . 6 . Elles Les Administrations inté- ressées déterminent zwischen der Schweiz und ...
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... ersten 60 Tage einer gewöhnlichen Kavallerierekrutenschule und die letzten 35 Tage einer Maximgewehrrekrutenschule zu bestehen . Art . 19. Offiziere , welche von der Kavallerie zur Maximgewehrtruppe versetzt werden , haben die letzten ...
... ersten 60 Tage einer gewöhnlichen Kavallerierekrutenschule und die letzten 35 Tage einer Maximgewehrrekrutenschule zu bestehen . Art . 19. Offiziere , welche von der Kavallerie zur Maximgewehrtruppe versetzt werden , haben die letzten ...
Contents
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114 | |
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Common terms and phrases
Alkohol Alkoholverwaltung allfällige amtl Anstalt Antrag Artikel Bern beschließt beschlossen vom Nationalrate beschlossen vom Ständerate Beschluß tritt besondere Bestimmungen Bewilligung Bezirksgericht Bezug Botschaft des Bundesrates Bundes Bundesbeitrages Bundesbeschluß betreffend Bundesgesetzes Bundesgesetzes betreffend Bundespräsident Bundesversammlung Bundesversammlung der schweizerischen Conseil Convention Délégué Plénipotentiaire denaturierten Departement des Innern Dezember Domodossola Eidg eidgenössische Finanzdepartement eidgenössischen Einsicht einer Botschaft Eisenbahn Envoyé extraordinaire extraordinaire et Ministre Falle festgesetzt folgende Frachtbrief gebrannte Wasser Gebühr gemäß Gesetzes Gesuche Gewicht Gustav Ador Haye Hinterlegung internationalen Iselle Jahre Juni Kanton St kantonalen Kantonsregierung Kanzler der Eidgenossenschaft Klasse Kreisgericht Kreisamt Landwirtschaftsdepartement lichen Losinhaber Majesté le Roi März Militärdepartements Militärversicherung Ministre plénipotentiaire Monopolgebühr muß Muster oder Modelle Namen des schweiz Nationalrate Neue Folge Oberfeldarzt Pakete Postverwaltung Präsident Protokollführer Ringier Schatzmann schweizerische Bundesrat schweizerische Bundesrat beschließt schweizerischen Eidgenossenschaft Sendungen Sept sofort in Kraft soll sowie Ständerate suisse Toggenburgerbahn Tribunal Vereinigten Schweizerbahnen Verkehr Verordnung Vertrag Verwaltung Vollziehung des vorstehenden Vorschriften vorstehenden Bundesbeschlusses