Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 18Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei, 1901 - Session laws |
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... letztern dem Stellungsoffizier die nötigen Sekretäre für Anfertigung der Verbale zur Verfügung , anderenfalls stellt der Stellungsoffizier Civilsekretäre an , die er nach beendigter Arbeit sofort entschädigt . 9. Die nähern Vorschriften ...
... letztern dem Stellungsoffizier die nötigen Sekretäre für Anfertigung der Verbale zur Verfügung , anderenfalls stellt der Stellungsoffizier Civilsekretäre an , die er nach beendigter Arbeit sofort entschädigt . 9. Die nähern Vorschriften ...
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... letztern . Schweizerische Eidgenossenschaft . Gewerbliche Muster und Modelle . ( Die dem Gegenstand des Gesuches fremden gedruckten Angaben des Formulars müssen durchgestrichen werden . ) D ..... Unterzeichnete ... 1 ) . wohnhaft in 2 ...
... letztern . Schweizerische Eidgenossenschaft . Gewerbliche Muster und Modelle . ( Die dem Gegenstand des Gesuches fremden gedruckten Angaben des Formulars müssen durchgestrichen werden . ) D ..... Unterzeichnete ... 1 ) . wohnhaft in 2 ...
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... letzterm Zweck sind die Experten stets rechtzeitig zu benachrichtigen , wann solche stattfinden . Die Begutachtung der Gesuche um Stipendien und die Überwachung der Stipendiaten kann das Departement eben- falls durch Experten vornehmen ...
... letzterm Zweck sind die Experten stets rechtzeitig zu benachrichtigen , wann solche stattfinden . Die Begutachtung der Gesuche um Stipendien und die Überwachung der Stipendiaten kann das Departement eben- falls durch Experten vornehmen ...
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... und ganzer ) Stücke . Das Größen- sortiment dieser letztern ist bei der Rücksendung der ge- brauchten Kleidungsstücke der Abteilung Bekleidungswesen anzugeben . sind der Überzählige über die Exerzier- und Arbeitskleider . 291.
... und ganzer ) Stücke . Das Größen- sortiment dieser letztern ist bei der Rücksendung der ge- brauchten Kleidungsstücke der Abteilung Bekleidungswesen anzugeben . sind der Überzählige über die Exerzier- und Arbeitskleider . 291.
Page 306
... letztern ist in Fällen , in denen eine bestimmte Monopol- gebühr nicht besteht , der Monopolgewinn ( Art . 15 ) weg- leitend . Kann die unterschlagene Summe nicht ermittelt werden , so tritt Geldbuße bis auf Fr. 10,000 ein . Befindet ...
... letztern ist in Fällen , in denen eine bestimmte Monopol- gebühr nicht besteht , der Monopolgewinn ( Art . 15 ) weg- leitend . Kann die unterschlagene Summe nicht ermittelt werden , so tritt Geldbuße bis auf Fr. 10,000 ein . Befindet ...
Contents
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102 | |
104 | |
113 | |
114 | |
126 | |
157 | |
310 | |
356 | |
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Common terms and phrases
Alkohol Alkoholverwaltung allfällige amtl Anstalt Antrag Artikel Bern beschließt beschlossen vom Nationalrate beschlossen vom Ständerate Beschluß tritt besondere Bestimmungen Bewilligung Bezirksgericht Bezug Botschaft des Bundesrates Bundes Bundesbeitrages Bundesbeschluß betreffend Bundesgesetzes Bundesgesetzes betreffend Bundespräsident Bundesversammlung Bundesversammlung der schweizerischen Conseil Convention Délégué Plénipotentiaire denaturierten Departement des Innern Dezember Domodossola Eidg eidgenössische Finanzdepartement eidgenössischen Einsicht einer Botschaft Eisenbahn Envoyé extraordinaire extraordinaire et Ministre Falle festgesetzt folgende Frachtbrief gebrannte Wasser Gebühr gemäß Gesetzes Gesuche Gewicht Gustav Ador Haye Hinterlegung internationalen Iselle Jahre Juni Kanton St kantonalen Kantonsregierung Kanzler der Eidgenossenschaft Klasse Kreisgericht Kreisamt Landwirtschaftsdepartement lichen Losinhaber Majesté le Roi März Militärdepartements Militärversicherung Ministre plénipotentiaire Monopolgebühr muß Muster oder Modelle Namen des schweiz Nationalrate Neue Folge Oberfeldarzt Pakete Postverwaltung Präsident Protokollführer Ringier Schatzmann schweizerische Bundesrat schweizerische Bundesrat beschließt schweizerischen Eidgenossenschaft Sendungen Sept sofort in Kraft soll sowie Ständerate suisse Toggenburgerbahn Tribunal Vereinigten Schweizerbahnen Verkehr Verordnung Vertrag Verwaltung Vollziehung des vorstehenden Vorschriften vorstehenden Bundesbeschlusses