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Vorwort.

Es ist meine Absicht, die Lex Salica nach iren handschriftlichen Quellen in Sonderausgaben nach einander zu veröffentlichen. Am liebsten hätte ich meine Anschauung über das gegenseitige Verhältniss der einzelnen Handschriften in einer synoptischen Ausgabe vor Augen gestellt; allein die typographische Ausfürung wäre bei der großen Verschidenheit der Handschriften, welche sich weder mundartlich noch inhaltlich decken, auf Schwirigkeiten gestoßen. So schin es geratener, zunächst die Texte hinter einander einzeln zu geben. Ich gedenke aber das Ergebniss meiner Untersuchung, welche eben die Summe aus allen disen Ausgaben ziehen soll, in einer kritischen Widerherstellung des Grundtextes niderzulegen.

Ich beginne mit der Veröffentlichung derjenigen Handschriften, welche die sogenannte malbergische Glosse enthalten, zunächst der Wolfenbüttler und der Münchner, welchen der Sangallensis 731 und die in Frankreich befindlichen Codices sich anschließen sollen. Als Vertreter der Emendata folgt nächstens der Vossianus Q. 119.

Die Eigentümlichkeit der Ueberliferung scheint es bei der Herausgabe zu fordern, daß die Texte genau in der Gestalt gegeben werden, wie sie aus der Feder der Schreiber hervorgiengen, also mit allen scheinbaren und würklichen Verderbnissen. Denn die methodische Prüfung, was bloßer Schreibfeler, und was historisch begründeter Spracheigentümlichkeit zuzuweisen ist, scheint bei disem merkwürdigen Denkmal von ganz besonderer Erheblichkeit. Kein Buchstab ist im Abdruck geändert worden, ja selbst die Inter

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punction ist beibehalten, nur sinnlose Wort- und Sylbentrennungen glaubte ich stillschweigend verbeßern zu müßen. Die Compendien sind nach iren Elementen aufgelöst, diejenigen Fälle ausgenommen, wo eine und dieselbe Wortform in derselben Handschrift in verschidenen Gestalten vorkommt. Außerdem habe ich die mallobergische Glosse, welche sonst in irer Faßung unangetastet gebliben ist, durch fetten Druck hervorgehoben.

Was in der Handschrift ausradiert oder verwischt war, habe ich, um den Satz nicht zu erschweren, in runde Klammer gesetzt, Verbeßerungen zweiter Hand durch Cursivdruck dargestellt.

Zum Schluße füle ich mich gedrungen, allen denjenigen, welche mein Unternemen durch Eröffnung der handschriftlichen Schätze und freundliche Beihilfe unterstützt haben, besonders dem großherzoglich badischen hohen Staatsministerium, den Herren Oberbibliothecar Dr. Wilhelm Brambach in Carlsruhe, Hofrat Dr. Karl von Halm in München, Oberbibliothecar Dr. Otto von Heinemann und Bibliotheksecretär Dr. Gustav Milchsack in Wolfenbüttel meinen verbindlichsten Dank auszusprechen.

Carlsruhe, am Tage des Apostels der Deutschen 1879.

Dr. Alfred Holder.

Wolfenbüttler Text.

(Weißenburg. 97.)

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