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Allgemeine Bemerkungen zu den Nrn. 531-533.

XL, 531.

1. (1) Unter den in den Nrn. 531-533 tarifier- | der Baumwollfeinspinnerei, als auch in der ten Vorbereitungs- und Verarbeitungs- Baumwollabfallspinnerei und Vigognemaschinen für die in den einzelnen dieser Nummern spinnerei (streichgarnartig) aus Baumwolle Vergenannten Spinnstoffe werden Arbeitsmaschinen verwendung finden, sind stets nach Nr. 533 zu verzollen. standen, welche die Aufschließung, Sortierung, Mischung und Reinigung dieser Spinnstoffe für den Spinnprozeß besorgen. Im weiteren Fabrikations gange wird auf Spinnmaschinen das Vorgespinst und Feingespinst hergestellt und auf Zwirnmaschinen das Zusammendrehen der fertigen einfachen Fäden (Garne) bewirkt.

(2) Drahtzwirnmaschinen, Lahnspinnmaschinen (zum Überspinnen von Garnen mit geDrähten aus unedlen Metallen), Kabelum spinnplätteten Gold- und Silberdrähten oder geplätteten

drähten mit Garn), Strohspinnmaschinen (zur maschinen (zum Umspinnen von Kabeln, KabelHerstellung von Seilen aus Stroh, Heu, Holzwolle 2c.), Nrn. 536-538.

Anwendung des Zollsages von 7 K für Waschinen 3. Wegen des einzuhaltenden Vorganges bei zur Vorbereitung, Verarbeitung, Spinnerei und Zwirnerei von Kammwolle (Nr. 531), sowie des vertragsmäßigen Zollsaßes von 5 K für Maschinen der Nr. 532, ferner über die Bezugsmodlitäten bei Maschinen der Nrn. 531-533 im allgemeinen s. die aller dieser Maschinen Al. 12 und 13 der 7. der all20. und wegen Zollbehandlung von Bestandteilen gemeinen Bemerkungen zu dieser Klasse.

(2) Dagegen fallen Maschinen für die Nach- und Veredlungsarbeiten bei der Spinnerei, dann Hilfsmaschinen, welche nicht die Bearbeitung der Spinn stoffe, sondern die Instandhaltung und Adjustierung der Spinnereimaschinen besorgen, nicht unter die Nrn. 531-533, sondern sind nach ihrer sonstigen Beschaffenheit zu behandeln. Demgemäß gehören beiBeschaffenheit zu behandeln. Demgemäß gehören bei spielsweise: Spulmaschinen, Weisen, Zettelmaschinen, Schlichtmaschinen, Aufbäummaschinen unter die Hilfsmaschinen für die Weberei und Wirkerei (Nr. 534), Garnpressen, Samtschneidemaschinen, Maschinen zum Waschen, Trocknen, Bleichen, Färben oder Bedrucken der Garne, Kraßenschleifmaschinen, Kraßenaufzich- 4. (1) Spindeln aller Art für Maschinen der maschinen (zum Aufziehen der Kraßenbeschläge auf die Tambours), Kettenbaumstellvorrichtungen 2c. unter die nicht besonders benannten Maschinen (Nrn. 536-538).

(3) In jenen Fällen, in welchen sich bei Färbereiund Bleichereiapparaten, Wollquetschmaschinen u. dgl. die ausschließliche Verwendbarkeit für loses Spinn material nicht schon aus deren Konstruktion unzweifelhaft ergibt, können derlei Apparate nur bei Borlage eines Handelskammerzertifikates über die tatsächliche alleinige Verwendung zur Verarbeitung von losem Spinnmaterial nach Nr. 533 abgefertigt werden.

Nrn. 531-533 sowie auch die zu solchen gehörigen Flügel oder Spindelringe, ferner Riffelwalzen (Streckzylinder) aus Eisen oder unedlen Metallen für derlei Maschinen sind, wenn sie separat ohne die betreffenden Maschinen eingehen, nach Nr. 532 (15 K, im vertragsmäßigen Verkehre 5 K) abzufertigen und bedürfen hierzu keines besonderen Nachweises; hingegen sind Streckröhrchen in Form kurzer gelochter Spindeln, welche nur in der Streichgarnspinnerei in Verwendung kommen, stets nach Nr. 533 zu behandeln.

(2) Zum Belag der Tambours von Spinnvorbereitungsmaschinen vorgerichtete Hecheln für 2. (1) Maschinen, welche ebenso zur Vorberei- Baumwolle und Wolle, Nr. 533, für andere Spinntung, Verarbeitung, Spinnerei und Zwirnerei von stoffe Nr. 531; ordinäre Hecheln (auf ebenem Kammwolle, als auch von Streich garn und Holzbrett eingeschlagene Nägel oder Drahtstifte), Bollabfall, sowie solche Maschinen, die sowohl in | Nr. 461.

531. Maschinen für die Vorbereitung und Verarbeitung von Flachs, Hanf, Jute und anderen zu Klasse XXIII gehörigen Spinnstoffen, von Kammwolle und Seide; dann alle zur Spinnerei und Zwirnerei dieser Spinnstoffe gehörigen Maschinen; Zeugdruckrouleauxmaschinen; Stickmaschinen; Kraßenseymaschinen

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per 100 kg allgem.

vertrgam.

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Jutefasern), Schneidemaschinen (zum Zerschneiden und Zerreißen von Langflachs und Langhanf), Vorreißmaschinen (Teazer, für Flachs- und Hanfwerg), Trockenspinnmaschinen, dann alle 3wirnmaschinen für Flachs, Hanf und Jute.

Bemerkungen. 1. (1) Zu den Maschinen für | Juteristen), Jute quetschmaschinen, SchnippFlachs, Hanf- und Jutespinnerei und -zwirnerei ge- maschinen (zum Abschneiden der Wurzelenden von hören beispielsweise: Flachsbrechmaschinen (Knickmaschinen), Flachshechelmaschinen, Flachsschwingmaschinen, Flachsstrecken (Durchzug, zum Doublieren und Strecken von Flachsbändern), Naß und Halbnaßspinnmaschinen für Flachs, Schäbestechmaschinen (zum Spalten und Ver- (2) Wie die vorgenannten Maschinen sind ferner feinern der Flachsfasern und Entfernung der Schäbe), zu behandeln: Die den Vorbereitungs-, Verarbei Hanfreiben (Bock- oder Reibmühlen), Mulden- tungs-, Spinn- und Zwirnmaschinen für Flachs farden (Wergkrempel, Spezialkarden für die Hanf- ähnlichen oder identischen Maschinen für die Ver wergspinnerei), Schüttelmaschinen (zur Reinigung arbeitung von Ramié, Maschinen für die Torfvon Jute- und Haufwerg), Wergauflege-, Werg- spinnerei (wie Klopfwölfe, Batteure, Krempel 2c.), tämmaschinen, Wergdurchzug (Wergband- Maschinen für die Seilerei, sofern sie keinen maschinen, Strecken zum Doublieren und Strecken Flechtprozeß besorgen (wie Kabliermaschinen (Schnuvon Wergbändern), Juteabfallkarden (Jute- renmaschinen), Doublier-Spulmaschinen, Flügelabjallkrempel, Teazerkarden), Juteöffner (zum Zwirnmaschinen 2c.) und schließlich alle jene MaAujlodern der aus den Ballen genommenen schinen, welche Asbest, Papierstoff, Zellulose

XL, 532

und Holzstoff (Silvalin) teils rein, teils gemischt | aktoren) mit einer Spindelteilung unter 70mm*), auch in derselben Weise verarbeiten. mit Vorrichtungen zur Erzeugung von Effektzwirnen. (3) Flachs- und Hanfhandbrechen, d. s. Ge- (2) S. auch die 2. u. 3. der allgemeinen Beräte zum Zerbrechen der gerotteten Flachs- und Hanf- merkungen zu den Nrn. 531-533 und 1. Bemerkung stengel, Schwingstöde zum Schwingen des Flachjes zu Nr. 533. sind nicht als Maschinen, sondern nach Beschaffen- 4. (1) Unter Zeugdrud-Rouleauxmaschinen heit des Materials zu verzollen. (Nr. 531) werden kontinuierlich wirkende Druck2. (1) Als Maschinen für die Seidenspinnerei | maschinen, für die Verwendung gravierter oder unkommen in Betracht: Apparate zur Tötung und gravierter Walzen eingerichtet, nicht nur zum BeTrocknung von Seidenkokons, Klopfdrucken von Geweben der Klassen XXII-XXV, maschinen (zum Entstäuben von Kokons und sondern auch zum Bedrucken von Buchbinderleinwand, Seidenabfällen), Einsprengmaschinen. Einsprengmaschinen (zum Wachstuch, Linoleum (Klasse XXXI) verstanden. Die Nezen von Abfallseide), Fillingmaschinen mit Zeugdruckrouleaurmaschinen gleichzeitig ein(Öffner für Seidenabfälle), Flyer für Seidenabfälle, gehenden Vortrockenapparate, d. i. jener Teil der kämmaschinen für Seidenabfälle, Kokon- Trockenvorrichtung, über welche der Mitläufer und öffner (zum Zerfasern von schadhaften Kokons | das Drucktuch_geführt werden, sind mit der Druckund Bildung von Seidenwatta), Kordonnet-Puz- | maschine nach Nr. 531 abzufertigen. Andere Trockenmaschinen für Floretseide, Seidenhaspel (zum apparate gehören zu den nicht besonders benannten Abhajpeln der Seide von den Kokons), Seidenspul- Maschinen.

maschinen (zum Abwickeln der Seide von der Weise (2) Maschinen für Zeugdruck mit Platten, auf Epulen), Seidenmühlen (Zwirnmaschinen für | Maschinen für das Bedrucken von zum Verspinnen Seide) 2c. vorgerichteten Bändern, für das Bedrucken von Webe(2) Auch Maschinen zur Herstellung des Kunst- ketten, dann alle Druckmaschinen für Tapetendruck, seidenfadens aus der vorgerichteten Masse fallen Buchdruck 2c. fallen unter die nicht besonders behierher. nannten Maschinen.

3. (1) Von den in der Kammwollspinnerei 5. (1) Als Stickmaschinen (Nr. 531) find verwendeten Maschinen fallen stets unter Nr. 531: Plattstich- und ähnliche große Stickmaschinen (StickGillbox (zur Erzeugung des Vorgespinstes für die stühle, Nadelstühle) abzufertigen. Kleine TambourierStrecken durch Doppeln Doublieren] und Verstrecken Kettenstichmaschinen und andere ähnliche sind dader Krempelbänder und Aufwickeln auf große Spulen), | gegen nach Nr. 535 zu behandeln.

per 100 kg allgem. vertrgam.

Frotteure (bobinoirs, Frottierstrecken, Streck- (2) Mit Stickmaschinen eingehende Sticknadeln maschinen mit Frottier-, Würgel- oder Nitschelzeug), und Schiffchen im einmaligen Adjustierungsausmaße Kämmaschinen (zur Erzeugung des Kammzuges), find mit den Maschinen zu verzollen (s. allgem. Lisseusen (zum Waschen, Plätten oder Entkräuseln | Bem. 10-12 zu dieser Klasse). der Fasern der Kammzugbänder), Selfaktoren (3) Nach Nr. 531 sind auch Hilfsmaschinen für (selbstspinnende Mulefeinspinnmaschinen mit fahr- die Stickerei, z. B. Jaquard-Stickautomaten, barem Spindelwagen und periodischem Spinnprozeß) Bobinchenspulmaschinen, Fädelmaschinen und feststehende Spinnmaschinen (métier fixe, (welche das automatische Einfädeln der Stickfäden in Waterspinnmaschinen, Drosselmaschinen, Kontinue- die Stickmaschinennadeln bewirken) 2c. zu behandeln. spinner, Throstle, nach Flügel-, Ring-, Trichter- oder 6. Kragensezmaschinen sind Maschinen (für Nadelsystem gebaut), die beiden vorgenannten mit | Kraßenfabriken), welche alle zum Einseßen (EinZylinderverzug ohne Zwischendrehung zwischen den ziehen) der Drahthäkchen in die Krempelbelagstoffe Zylindern und mit vertikalem Aussteckzeug für erforderlichen Verrichtungen, vom Schneiden der Bobinen von Frottierstrecken, Zwirnmaschinen Drahtstückchen bis zur Fertigstellung der Kraßen, und Twiner (zum Zwirnen eingerichtete Self- automatisch besorgen. 532. Maschinen für die Vorbereitung und Verarbeitung von Baumwolle nebst den zur Spinnerei und Zwirnerei derselben gehörigen Maschinen, soweit sie nicht unter die folgende Nummer fallen Bemerkungen. (1) Nach Nr. 532 sind nur | Verteilung der Fasern, Bildung eines schleierartigen jene Vorbereitungs- und Verarbeitungsmaschinen, Flors und Umwandlung desselben in Bänder aus Spinn- und Zwirnmaschinen zu behandeln, welche in den den Karden zur Verarbeitung vorgelegten Wattader Feinspinnerei von Baumwolle allein, nicht wickeln), auch die zu denselben gehörigen automatischen aber auch in der Vigognespinnerei aus Baumwolle oder | Kardendeckel-Pugapparate, Strecken (Streck- und in der Baumwollabfallspinnerei Verwendung finden. Zugmaschinen, Durchzug, Laminierstuhl, Maschinen (2) Zu Nr. 532 gehören sonach: Ballenbrecher zum Doublieren und Strecken von Baumwollbändern), (zum Lockern und Zerpflücken der aus den Ballen Flyer (Grob, Vor, Mittel-, Fein-, Doppelfein-, genommenen Baumwolle samt Aufzugs- und Mi- Extradoppelfeinflyer [Spindel, Flügel-, Spulbank, schungslattentuch), Öffner (Opener, Crighton- bane à broches], Voripinnmaschinen mit Flügelopener [Vertikalopener] und Flügelopener), Schlag- spindeln), Selfaktoren (selbstspinnende Mulefeinmaschinen (Batteurs, Schlag- und Wickelmaschinen, spinnmaschinen mit fahrbarem Spindelwagen und Schläger zur Bildung von Wattawickeln), Baum- periodischem Spinnprozeß) und feststehende Spinnwollkämmaschinen (zur Scheidung der kurzen maschinen (métier fixe, Waterspinnmaschinen, von langen Baumwollfasern), Deckelkrempel mit Drosselmaschinen, Kontinuespinner, Throstle, nach ruhenden oder wandernden Deckeln (Deckelkarden, Flügel-, Ring-, Trichter- oder Nadelsystem gebaut), Deckelkragen zur Parallellegung und gleichmäßigen die beiden vorgenannten mit Zylinderverzug ohne

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*) Die Erhebung der Spindelteilung hat von Spindelmitte zu Spindelmitte zu erfolgen, wobei die Messung an der Basis an

einem mehrere Spiadeln umfassenden Abschnitte vorzunehmen ist.

XL, 533 u. 534.

Zwischendrehung zwischen den Zylindern und mit | (3) Deckelkrempel zur Erzeugung von Watten vertikalem Aufsteckzeug für Bobinen von Flyern, | (auch Verband- und Wundwatten) sind gleichfalls nach Zwirnmaschinen und Twiner (zum Zwirnen | Nr. 532 abzufertigen.

eingerichtete Selfaktoren) mit einer Spindelteilung (4) S. auch die Bemerkung 1 zu Nr. 533, ferner unter 70 mm*), auch mit Vorrichtungen zur Erzeugung die 2. und 3. der allgemeinen Bemerkungen zu den von Effektzwirnen. Nrn. 531--533.

533. Vorbereitungs- und Verarbeitungsmaschinen, Spinn- und Zwirnmaschinen, alle diese für Abfall- oder Streichgarnspinnerei aus Baumwolle und Wolle

per 100 g allgem. vertrgsm.

15- 14

Bemerkungen. 1. (1) Nach Nr. 533 sind nicht | Spinnmaschinen (métier fixe, Waterspinnallein alle in der Abfall- und Streichgarnspinnerei maschinen, Drosselmaschinen, Kontinuespinner, aus Baumwolle (Baumwollabfall- und Vigognespin- Throstle, nach Flügel-, Ring-, Trichter- oder Nadelnerei aus Baumwolle) und Wolle (Wollabfall- und system gebaut) mit horizontalem Abtreibzeug oder Streichgarnspinnerei) benüßten Vorbereitungs- und vertikalem Aussteckzeug für ganze Florteilerspulen oder Verarbeitungsmaschinen, Spinn- und Zwirnmaschinen einzelne Florteiler-Vorgarnscheiben; Mule Jennys zu behandeln, sondern überhaupt Maschinen der jeder Art und Konstruktion (Halbfelfaktoren, Feingleichen Gattung auch dann, wenn sie in der Spin- | spinnmaschinen mit periodischem Spinnprozeß für nerei von Kammwolle (Nr. 531) oder in der Baum- kombinierten Hand- und Kraftbetrieb); Fachtwollfeinspinnerei (Nr. 532) ebenfalls verwendet werden maschinen; Zwirnmaschinen und Twiner (zum (5. allgem. Bem. 2 zu den Nrn. 531-533). Zwirnen eingerichtete Selfaktoren) mit einer Spindelteilung von 70 mm*) oder mehr, auch mit Vorrichtungen zur Erzeugung von Effektzwirnen.

2. (1) Die bei Walzenkrempeln zur Verwendung gelangenden Hilfsapparate sind nach Nr. 533 auch dann zu verzollen, wenn sie einzeln, ohne die Krempel, zu denen sie gehören, zur Einfuhr gelangen. Hierzu gehören: Automatische Speiseund Auflegeapparate (auch Kastenspeiser [hopper-feeder], auch zur Verwendung bei anderen Vorbereitungs- und Verarbeitungsmaschinen in der Spinnerei); Vorkrempeln (avant-trains), Stredund Vorreißapparate, Droussier- und Reinigungsapparate; Belzreißapparate, automatische Pelzwagen, Lang- und Kreuz

(2) Beispielsweise sind daher die folgenden Maschinen (Apparate) nach Nr. 533 zu verzollen: Wollwasch und Wollspülmaschinen, Leviathans, Trockenmaschinen und Karbonisie rungsmaschinen mit rotierenden Trommeln (siehe Bem. 3 zu dieser Nummer), Wollquetschmaschinen, Wollfärbeapparate, Abfalltrommeln (Reinigungsmaschinen), Willows (Entstäuber), Endenöffner (Endenreißer, Garnett-Opener), Faden flauber (Sortiermaschinen für Fäden aus Spinn abfällen); Wölfe aller Art (Präparationsmaschinen zum Auflockern, Entstäuben und Reinigen von Wolle und Baumwolle und deren Abfällen, wie klopf, Staub [Shaker], Reiß-, Flügel-, Krempel- und Klettenwölfe, Öl- und Mischwölfe (Schmelz, Spick-pelzapparate, wölfe]; Mungo-, Shoddy- und Trümmerwölje Kunst wollwölfe); Expreßfarden (Rislerfarden, Borkar diermaschinen); Walzenkrempeln (Rollerkrempel), einzeln oder in ganzen Säßen (Assortiments) von 2 bis 4 Maschinen, auch mit den dazu gehörigen Mischmaschinen für die Roßhaarspinnerei, Reiß(2) Nach Nr. 533 sind ferner auch Hechel- und Hilfsapparaten, darunter solchen, mittels deren das wölfe für die Filz- und Hutfabrikation, Reißaus den den Krempeln zur Verarbeitung vorgelegten Wattawickeln gebildete Vlies in Pelze oder Vorgarn wölfe und Streckmaschinen für die Verarbeitung von Abfallbaumwolle auf Pußwolle abzufertigen. umgewandelt wird; kombinierte Walzen- und Deckelkrempel, auch die zu denselben gehörigen 3. Trockenmaschinen (auch Schnelltrockenautomatischen Kardendeckel-Buzapparate; Derby-apparate, Hordentrockenapparate) und KarboniDoubler (Banddoubliermaschinen zur Bildung von sierungsmaschinen (mit Ausnahme derartiger Wattewickeln aus mehreren Krempelbändern), Self- Maschinen mit rotierenden Trommeln), welche sowohl aktoren (selbstspinnende Mulefeinspinnmaschinen bei der Bearbeitung der Wolle als auch zum Trocknen mit fahrbarem Spindelwagen und periodischem und Färben von Garnen oder Karbonisieren von WollSpinnprozeß, Wagen- oder Zylinderverzug) mit geweben verwendet werden, sind als n. b. b. Maschinen horizontalem Abtreibzeug und feststehende und Apparate (Nr. 536 bis 538) zu verzollen.

Bandapparate, Wickelapparate und Widelbänke; Florteilapparate (Riemchen und Stahlbandflorteiler) und Nitschelwerke.

534. Web- und Wirkstühle, dann Hilfsmaschinen für die Weberei und
Wirkerei..

a) Webstühle und Hilfsmaschinen für die Weberei, mit Ausnahme
von Schlicht- und Zettelmaschinen:

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b) Riemen-, Gurten- und Schlauchstühle

c) Wirkstühle, soweit sie nicht unter b) fallen; Hilfsmaschinen

für die Wirkerei; Schlicht- und Zettelmaschinen.

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*) Die Erhebung der Spindelteilung hat von Spindelmitte zu Spindelmitte zu erfolgen, wobei die Messung an der Basis an

einem mehrere Spindeln umfassenden Abschnitte vorzunchmen ist.

XL, 534.

Bemerkungen. 1. (1) Unter Webstühlen | fenden Stuhle gehörig, mit diesem zu verzollen; über dieser Nummer sind sowohl Hand- als Kraft- das erforderliche Ausmaß oder separat eingehende, (mechanische) stühle für Textilstoffe aller Art (auch für sowie mit Webstühlen oder separat eingehende elastische Webewaren) zu verstehen. Außer den ver- Treibschüßen und Holzspulen(für Spulmaschinen) schieden konstruierten Webstühlen für eigentliche Ge- dagegen sind nach ihrer tarifmäßigen Beschaffenheit webe aus Baumwolle, Leinen, Jute, Wolle, Seide 2c., | abzufertigen. gehören hierher auch Webstühle für Samte, Bänder (Bandwebstühle, Bortenstühle, Bandmühlen), für Spizen, Bobinets und Vorhänge, Teppichwebstühle, Gobelinwebstühle (Basselissestühle mit wagrechter, Hautelissestühle mit senkrechter Kette), Webstühle für Riemen, Gurten, Schläuche und andere.

(2) Dagegen fallen Flechtmaschinen, Riemen gänge, Kordelgänge, Klöppelmaschinen, Neßstühle (für Seilerwaren, Schnüre, Lißen, Dochte, Gimpen, Spizen und andere) sowie Webstühle zur Herstellung von Drahtgeweben unter die n. b. b. Maschinen (Nr. 536-538).

2. (1) Als Wirkstühle dieser Nummer, gleichfalls für Textilstoffe aller Art, sind Koulierwirkstühle (Kottonstühle, Handkoulierstühle, Handstrumpfstühle, Rößchenstühle, Sacstühle), Kettenwirkstühle (Fang kettenstühle, Häkelmaschinen, Handkettenstühle, Rund fettenstühle [Kettenwirker]) und Rundwirtstühle samt den gleichzeitig damit eingehenden Aufwickelapparaten anzusehen. Hierher gehören auch sogenannte Raschel maschinen und Rändermaschinen, Standardmaschinen, Fezwirkmaschinen sowie Flachstrickmaschinen mit oder ohne Gestell im Stückgewichte über 150 Kilo

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3. Riemen- und Gurtenstühle sind Web stühle, auf welchen Riemen (Treibriemen) und Gurten mittels Kette und Schuß erzeugt werden. Die Schlauchstühle sind zum Teil Wirkstühle, die darauf erzeugten Schläuche von mäßigem Durchmesser, wie er zu technischen Zwecken dienenden Schläuchen entspricht; keinesfalls sind jedoch Rund wirkstühle darunter zu verstehen, auf welchen Rundwirkstoffe zu anderen als technischen, z. V. zu Konfektionszwecken erzeugt werden.

(4) Jacquardkarten sind stets separat nach Materialbeschaffenheit in Verzollung zu nehmen.

(5) Siehe allgem. Bem. 10–12 zu dieser Klasse.

5. (1) Als Hilfsmaschinen für die Weberei und Wirkerei sind jene Maschinen zu behandeln, welche in diesen Industrien zur Vorbereitung der Arbeit auf dem Web- oder Wirkstuhle Anwendung finden, also insbesondere Spulmaschinen (Kettenspuloder Treibmaschinen, Schußspul-, Schlauchspulmaschinen), Weifen, Haspeln, Kettenschermaschinen (Scher, Zettel-, auch Sektionalzettel-, Schweif-, Langscher-, Konusschermaschinen) zur Bildung von Webeketten, auch mit zugehörigen Bäummaschinen, Scherrahmen (Schweif-, Zettelrahmen, Schermühlen) zum Schweifen oder Scheren von Ketten, Scherstöcke (Spulengestell, Scherlatte) zum Aufstecken von Kettenspulen, selbsttätige Schußspulenwechsler, Kettenwickelmaschinen zum Aufwickeln der gescherten Ketten zu ballenförmigen Wickeln, Schlichtmaschinen und Leimmaschinen (zum Schlichten und Leimen von Stetten, auch mit zugehörigem Garnbaumgestell, Trockenapparat und Bäummaschine), dann Stranggarnschlichtmaschinen (Schlicht-, Quetsch- und Bürstmaschinen, Revolverstranggarn - Schlichtmaschinen), Aufbäummaschinen zum Aufwickeln der Webketten auf den Kettenbaum, kombinierte Bäum- und Bugmaschinen. Zu Nr. 534 gehören auch Seidenpußmaschinen zum Umspulen und Reinigen der zum Verweben bestimmten Seide.

(2) Bei der Einfuhr aus Vertragsstaaten sind zum Sage von 10 K alle in dem vorstehenden Alinea angeführten Schlichtmaschinen (auch Leimmaschinen) und Zettelmaschinen (Kettenschermajchinen) abzufertigen.

(3) Separat eingeführte Garnbaumgestelle, Aufbäummaschinen, Bürstvorrichtungen und Trocken4. (1) Einzeln eingehende Schaftmaschinen, apparate, deren Zugehörigkeit zu KettenschlichtmaJacquard auffäße (Jacquardapparate), Kettenschinen, beziehungsweise Zettelmaschinen in überbäume, Kettenfadenwächter (Apparate, welche zeugender Weise, gegebenenfalls durch Nachbeschau beim Reißen eines Kettenfadens durch Herausschnellen (im Sinne der allgemeinen Bemerkung 20 zu dieser eines Drahtes die Stelle des Fadenbruches anzeigen Klasse) nachgewiesen wird, unterliegen gleichfalls und gleichzeitig den Webstuhl abstellen) sind als der Verzollung nach dem Vertragssaße von 10 K. Bestandteile von Webstühlen nach Nr. 534, soweit sie | Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so sind Barnals solche nach dem Augenschein zu erkennen sind, baumgestelle und Aufbäummaschinen nach Nr. 534a, auch ohne Nachweis abzufertigen. die Trockenapparate nach Nr. 538 zu verzollen.

(2) Separat eingeführte Weberschäfte mit ein(4) Hilfsmaschinen für die Weberei und Wirkerei gezogenen Weberligen aller Art sind nach Nr. 467, sind nach Nr. 534 auch dann zu behandeln, wenn sie mit Webstühlen gleichzeitig eingeführte derartige in Spinnereien, Zwirnereien, PosamentierwarenWeberschäfte, sofern sie dazu gehören, mit den Web-fabriken oder in selbständigen Unternehmungen zur stühlen nach Nr. 534, separat eingehende bloße Verwendung kommen, welche die hierher gehörigen Rahmen ohne Lizen nach Beschaffenheit des Mate- Verrichtungen (insbesondere das Spulen, Weifen, rials zu verzollen. Schlichten, Zetteln und Aufbäumen) im Hinblick auf die spätere, wenngleich außerhalb des beziehenden Etablissements erfolgende Verwendung von Garn zum Verweben, Verwirken besorgen.

(3) Mit Spizen- oder Vorhangstühlen eingehende Schüßen und Spulen, ferner mit Web- und Wirkstühlen eingehende Wirkmaschinennadeln, Jacquardnadeln, Lamellen (zu Kettenfadenwächtern), Platinen (zu Wirkstühlen und Jacquard- 6. Über die Bezugsmodalitäten bei Maschinen maschinen) Samtruten, Lizen, Maillons in dieser Nummer im allgemeinen siehe die 20. und einer das Ausmaß der einmaligen Adjustierung wegen Zollbehandlung von Bestandteilen Alinea 12 nicht überschreitenden Anzahl sind, als zu dem betref- | der 7. der allgemeinen Bemerkungen zu dieser Klasse.

XL, 535.

7. Nicht nach Nr. 534 jondern als n. b. b. Ma- | Aufspulen auf kleine Spulen für den Detailverschinen und Apparate (Nr. 536-538) zu behandeln kauf und solche zum Abspulen der Garne auf konische sind: Chevilliermaschinen (zum Geschmeidig- Börtelspulen, wodurch ein Band gebildet wird, das machen von Garnen vor dem Verweben), Garn- zum Umwickeln von Kabeln dient, Spul- und bürstmaschinen (zum Glätten und Reinigen fertiger Schlichtmaschinen zur Appretur und Aufspulung Garne), Garnmangen (zur Geschmeidigmachung von Nähzwirn, Stranggarnmerzerisier-, Bürstvon Hanfgarnen), Garnseng-und Spulmaschinen, und Klopfmaschinen, Trockenapparate für Garntrockenmaschinen (nicht mit Schlichtma- geschlichtete Stranggarne, Weifen zur Herstellung schinen kombiniert), Garnstreck- und Glanzma- von Strähnen für den Detailverkauf, Chenilleschinen, Garntrodenhaspeln, Knäuelwickel-schneidemaschinen für die Teppichweberei, Wirk maschinen (zur Aufmachung für den Detailverkauf), stühle für Draht u. ä. Schlichtemischapparate, Spulmaschinen zum

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b) Köpfe, fertig gearbeitete Bestandteile von Köpfen (mit Ausnahme
der Nadeln)

1. Köpfe für einnadlige Plattstich- und Wendlingstich-
Nähmaschinen, dann Strickmaschinen

2. Köpfe für andere Nähmaschinen .

3. Fertig gearbeitete Bestandteile von Köpfen (mit Ausnahme
der Nadeln).

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c) Bestandteile zu Köpfen, unfertig gearbeitet, auch aus rohem
Guß; Näh- und Strickmaschinen mit Gestell

1. Bestandteile zu Köpfen, unfertig gearbeitet, auch aus rohem
Guß.

2. Einnadlige Plattstich- und Wendlingstich-Nähmaschinen,
sowie Strickmaschinen mit Gestell
3. Andere Nähmaschinen mit Gestell

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(2) Einfadennähmaschinen erzeugen den sogenannten einfachen Kettenstich (Tamburierstich), u. zw. mit Hilfe einer öhrspißigen oder einer häkelnadelartigen Nadel und eines rotierenden oder oszillierenden Hakens oder Schneppers ohne Verwendung eines

Bemerkungen. 1. (1) Zu den Nähmaschinen dieser Nummer gehören nicht nur die kleineren, sondern auch die großen, mit schwerem Unterbau versehenen Maschinen zum Nähen von Textilstoffen, Leder, Deden zc. Sie sind von mannigfaltiger Konstruktion und werden zumeist durch menschliche Kraft (Hand- | Unterfadens. oder Fußbetrieb) in Bewegung gesezt. Für den gewerblichen Gebrauch sind sie oft zum Anschlusse an Kraftmaschinen eingerichtet.

(2) Bei Verzollung von Nähmaschinen mit anmontierten Elektromotoren ist nach der allgemeinen Bemerkung 18 zu dieser Klasse vorzugehen.

2. Nähmaschinen sind entweder einnadelige, wie dies am häufigsten der Fall ist, oder mehr nadelige. Ob die Nähmaschine eine ein- oder mehrnadelige ist, wird durch die Anzahl der Nadeln bestimmt, welche die Stoffe, die genäht oder benäht werden sollen, durchstechen, daher werden z. B. Zirkelnadeln, welche nur die Verschlingung der beim Nähen verwendeten Fäden besorgen, den zu benähenden Stoff aber nicht durchstechen, nicht als Nadeln gezählt.

(3) Der Doppelkettenstich (Knoten- oder Schnurstich) wird mittels Ober- und Unterfaden auf einnadeligen Nähmaschinen in der Weise hervorgebracht, daß der durch den Stoff vertikal hindurchgestochene Nadelfaden durch den in der horizontal sich bewegenden Zirkelnadel geführten Unterfaden ebenso gebunden wird, wie dies beim Steppstich durch den Greifer oder das Schiffchen geschieht."

(4) Plattstich-Nähmaschinen sind die gewöhnlichen einnadeligen Greifer-, Schiffchen-, Ringschiffchen-, Zentralbobin- und Rundschiffchen-Nähmaschinen, mit welchen der allgemein gebräuchliche platte Stepp- und Doppelsteppstich hervorgebracht wird.

(5) Die Wendlingstich-Nähmaschinen sind. einnadelig und erzeugen die sogenannten überwend3. (1) Bei der Mehrzahl der einnadeligen Näh-lichen Nähte, wie sie zum Nähen der Handschuhe, maschinen werden zur Bildung der Naht gleich- | von Pelzwerk, Wirkwaren, Hutleder, Schuhöherzeitig zwei Fäden verwendet, wovon der eine mit der teilen, von Ziernähten auf den Handschuhrücken, zu Nadel die zu nähenden Stoffe durchsticht (Arbeits- | Hutrandeinfassungen, zum Säumen, zum Nähen faden, Nadelfaden, Oberfaden), der andere (Unter- grober Säde u. dgl. angewendet werden; sie kennfaden) die Verschlingung beider mit Hilfe eines Schiffchens, Ringschiffchens oder Greifers besorgt. Die auf solche Weise hergestellte Naht ist die Doppeliteppstichnaht.

zeichnen sich dadurch, daß die Arbeitsnadel wagrecht arbeitet, zur Schlingenbildung auf der der Arbeitsnadel entgegengesetzten Stoffseite aber, ebenfalls wagrecht arbeitende, Greifer oder Greifer und

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