der Gebrechen, welche zu jedem Landßurmdienf untauglich machen. Postnummer Gebrechen laut des Verzeichnisses D der Subbeilage zur „Vorschrift für ärztliche Untersuchung der Wehrpflichtigen" (Beilage II zu den Wehrvorschriften“, 1. Teil, 1. Heft). 4 Bleibende Defekte am Schädel (Trepanationsöffnungen), Schädeleindrücke mit Gehirndruck oder Gehirnreizung. 14 Herabseßung der Sehschärfe unter 6/24 auf einem Auge und unter 6/60 auf dem anderen Auge. (Nach Narbige Verbildung der Bindehaut in großem Umfang an beiden Augen. 17 Hochgradiges Schielen bei Herabseßung der Sehschärfe entsprechend Postnummer 14. Übersichtigkeit, Astigmatismus, Trübungen der Hornhaut, der Linse, nach Ausgleich etwaiger Brechungsfehler bei der unter Postnummer 14 geforderten Sehschärfe. Stark entstellende Mißbildungen der Nase mit bedeutender Beeinträchtigung der Sprache und des Atemholens; Mangel der Nase. Entstellung durch Mißbildung, durch Hasenscharte, wenn dieselbe das Lippenrot überschreitet, ausgedehnte Verwachjungen der Lippen oder der Wangenschleimhaut, wenn gleichzeitig die Sprache unverständlich und das Essen bedeutend behindert ist. Beträchtliche Substanzverluste der Zunge mit behindertem Sprechen und Schlingen. 31 35 Kropf, Blähhals mit anhaltender Atemnot oder Kreislaufstörung. 37 40 42 Bleibende Verengerung der Speiseröhre, Fisteln des Kehlkopfes und der Luftröhre. Lungentuberkulose, Lungenemphysem hohen Grades. Entstellender Höcker; gespaltenes Rückgrat. |