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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben-
zollamtes II. Klasse in Schalkhof zur Austrittsbehandlung von gebrannten
geistigen Getränken und Bier und Gestattung des wechselseitigen Strecken-
zugsverkehres zwischen den Zollstellen in Martinsbruck, Schalkhof, Spisser-
mühl und Ischgl . .

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der Haupt-
zollämter Metković und Gravoja zur Anwendung des summarischen Ansage-
verfahrens

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend eine Abänderung im § 2 des
Statutes für den Staatseijenbahnrat

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Betrauung der k. E. Lotto-
Gefälls-Direktion in Wien mit den Agenden der Klaffenlotterie und Änderung
des Titels dieser Behörde . .

Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Einziehung der Banknoten zu
100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1910

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum
Zolltarife..

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Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Einführung von Post-
auftragskarten . .

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Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, womit einige Bestim-
mungen der Vorschrift, betreffend die Meldepflicht von Landsturmpflichtigen
der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme von
Tirol und Vorarlberg, und der auf diese Vorschrift Bezug habenden Verord-
nung des Ministeriums für Landesverteidigung vom 20. Juni 1907, R. G.
Bl. Nr. 151, abgeändert werden. .

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31. "

Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Innern und der Finanzen, betreffend das Verbot des Hausierhandels im Kur-
bezirke von Portorose

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3. Juni

Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die Behandlung der auf unbe-
stimmte Dauer zur aktiven Militärdienstleistung einberufenen vertragsmäßig
angestellten Zivilstaatsbediensteten

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3.

Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die Zivilbezüge der zur aktiven
Militärdienstleistung auf unbestimmte Tauer einberufenen Kanzleioffizianten
und Kanzleigehilfen der staatlichen Behörden, Ämter und Anstalten

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Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für
Weißnähen und Kleidermachen in Tabor . . .

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Steuer-
und gerichtlichen Depositenamites in Neustadt an der Tafelsichte in Böhmen .
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend Kundmachung des zu London
am 5. Juli 1912 abgeschlossenen internationalen Funkéntelegraphenüberein-
kommens . .

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Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit
des Bezirksgerichtes in Neustadt an der Tafelfichte .

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Datum

des Gesezes, Patentes ober

der Verordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer Seite

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Zoll-
expositur in Busatti (Tirol).

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt-
zollamtes II. Klasse auf dem Bahnhofe in Ehrwald (Tirol) und Umwandlung
des Nebenzollamtes II. Klasse in Ehrwald (zu Grießen) in eine Expositur
dieses Hauptzollamtes.

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der k. k. land-
wirtschaftlich-chemischen Versuchsstation in Görz zur Ausstellung von Ana-
lysenzertifikaten für zur Ausfuhr nach Italien bestimmte Biersendungen

.

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern
und dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Festsetzung des
Wirkungskreises des Gewerbeinspektorates für den Bau der Wasserstraßen in
Prag.

Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Abteilung für Kleidermachen
der Frauengewerbeschule an der k. k. Staatsgewerbeschule in Laibach . . . .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Entrichtung der Quittungs-
stempelgebühr bei staatlichen Zahlungen und Erfolglassungen in Fällen, in
welchen die Einhebung der Gebühr im Abzugswege mit der der Partei ob-
liegenden unmittelbaren Abstattung der Gebühr zusammentrifft . .

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung einiger
Bestimmungen der Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom 16. Dezember 1891,
R. G. Bl. Nr. 9 ex 1892, für die Unterkrainer Bahnen und der Konzessions-
urkunde vom 23. Mai 1908, R. G. Bl. Nr. 105, für die Lokalbahn von
Treffen nach Johannisthal (Karmel)

Verordnung des Justizministeriums, des Finanzministeriums und des Handels-
ministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshose, betreffend
den Vollzug von Auszahlungen durch die k. k. Postsparkasse für Rechnung der
Justizbehörden in Böhmen

Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die der Inter-
nationalen Union zum Schüße des gewerblichen Eigentums und die dem
Madrider Abkommen, betreffend die internationale Markenregistrierung,
angehörenden Länder

Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der städtischen Frauengewerbe-
schule in Proßnig.

Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, womit einige Bestim-
mungen der mit der Verordnung vom 20. Juni 1907, R. G. Bl. Nr. 150,
verlautbarten „Vorschrift, betreffend die Organisation des Landsturmes für die
im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, mit Ausnahme von Tirol
und Vorarlberg", berichtigt, beziehungsweise ergänzt werden..

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21.

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Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule des
Vereines „Libuše“ in Kremsier. ..

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Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzmini-
steriums, womit die Einreihung der Gemeinde Neumarkt in die achte Klasse
des Militärzinstarifes verlautbart wird

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be-
treffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift
zum Zolltarifgeseße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, der Er-
läuterungen zum Zolltarife sowie des mit der Verordnung vom 27. Mai 1911,
R. G. Bl. Nr. 100, hinausgegebenen Verzeichnisses über den durchschnittlichen
Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach Nr. 622 unterliegenden
chemischen Hilfsstoffe und Produkte

Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für
Weißnähen und Kleidermachen in Olmüß

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben-
zollamtes II. Klasse in Cirkvenica zur Austrittsbeamtshandlung von ver-
brauchsabgabepflichtigen Mineralölen ..

Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben sowie die Bestreitung
des Staatsaufwandes in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1913 . .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des königlich
ungarischen Hauptzollamtes Predeal zur Zollkreditierung...

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer mit
elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahnlinie Stockhof-
straße Herrenstraße-Rudigierstraße - Mozartstraße - Weißenwolffstraße in
Linz
Staatsvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Bayern zur Vermeidung von
Doppelbesteuerungen, welche sich aus der Anwendung der für Österreich,
beziehungsweise für Bayern geltenden Steuergeseße ergeben könnten. .

Gesez, betreffend die Befreiung der Notschlachtungen von der Fleischsteuer.
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Anleitung
zur Prüfung des als besonderes Denaturierungsmittel verwendeten Terpentin-
öles

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Anleitung
zur Prüfung der Bestandteile des allgemeinen Denaturierungsmittels für
Branntwein.

Gefeß, betreffend die Ermächtigung zur zeitweiligen Außerkraftseßung der Bestim
mungen über den Einfluß der Zinsfußerhöhung auf die zu Konvertierungs-
zwecken gewährten Gebührenerleichterungen

Gesez, mit welchem für das Verfahren zur Durchführung des Landesgeseßes für
das Königreich Dalmatien vom 28. März 1911, L. G. u. V. Bl. Nr. 20,
betreffend die Rechtsverhältnisse an stehenden Bäumen als selbständigen
Sachen, Gebührenerleichterungen gewährt werden.

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9.

Gesez, betreffend Gebührenbefreiungen anläßlich von Aktenerneuerungen bei
öffentlichen Behörden und Ämtern .

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Verordnung der Minister der Justiz und der Finanzen im Einvernehmen mit
dem Obersten Rechnungshofe, womit die Vorschriften der Instruktionen für
die gerichtlichen Depositenämter über die Bezeichnung der Wertpapiere
abgeändert werden

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt-
zollamtes in Regensburg (Bayern)

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Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Ackerbaues zum Vollzuge des
Gesetzes vom 6. Juli 1913, R. G. Bl. Nr. 151, betreffend die Befreiung
der Notschlachtungen von der Fleischsteuer

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Mähren und
Triest

Verordnung des Finanzministeriums zur Durchführung des Gesetzes vom 9. Juli
1913, R. G. Bl. Nr. 135, betreffend die Ermächtigung zur zeitweiligen
Außerkraftseßung der Bestimmungen über den Einfluß der Zinsfußzerhöhung
auf die zu konvertierungszwecken gewährten Gebührenerleichterungen
Gefeß, womit die Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873, R. G. Bl. Nr. 119,
ergänzt wird.

Gefeß über die Einrechnung einzelner militärischer Dienstleistungen in die Zeit
des richterlichen Vorbereitungsdienstes, der Gerichts-, Advokaturs- und
Notariatspraxis

Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 18. April 1869, R. G. Bl. Nr. 44,
betreffend die Organisation des Reichsgerichtes, das Verfahren vor demselben
und die Vollziehung seiner Erkenntnisse

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des königlich
ungarischen Hauptzollamtes II. Klasse in Ujvidék zur Abfertigung lebender
Pflanzen

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt-
zollamtes in St. Pölten (Niederösterreich)

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Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für
Weißnähen und Kleidermachen der Gesellschaft für erweiterte Frauenbildung
und Frauenberufe in Baden

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers,
womit der Betrag der fassionsmäßigen Ausgabspost für die Führung des
Dekanatsamtes in Ansehung des neuerrichteten Dekanates Olpiny in der
römisch-katholischen Diözese Przemyśl festgesezt wird.

Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem
Ministerium des Innern, wirksam für das Königreich Galizien und Lodo-
merien mit dem Großzherzogtume Krakau, womit Durchführungsbestimmun-
gen zum Geseze vom 2. Jänner 1913, R. G. Bl. Nr. 3, betreffend die Errich-
tung von Ingenieurkammern, erlassen werden

Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit
dem Ministerium des Innern, wirksam für das Herzogtum Bukowina, womit
Durchführungsbestimmungen zum Geseze vom 2. Jänner 1913, R. G. Bl.
Nr. 3, betreffend die Errichtung von Ingenieurkammern, erlassen werden.
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit
dem Ministerium des Innern, wirksam für das Herzogtum Schlesien, womit
Durchführungsbestimmungen zum Geseze vom 2. Jänner 1913, R. G. Bl.
Nr. 3, betreffend die Errichtung von Ingenieurkammern, erlassen werden

Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit
dem Ministerium des Innern, wirksam für die Herzogtümer Steiermark und
Kärnten, womit Durchführungsbestimmungen zum Gesetze vom 2. Jänner
1913, R. G. Bl. Nr. 3, betreffend die Errichtung von Ingenieurkammern,
erlassen werden

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Kundmachung des Ministeriums für Kultus und Unterricht, betreffend die Ab-
änderung zahlreicher Bestimmungen der evangelischen Kirchenverfassung vom
9. Dezember 1891, R. G. Bl. Nr. 4 ex 1892. .

Verordnung der Ministerien des Innern, für Kultus und Unterricht und der
Justiz, betreffend die Befugnis des souveränen Malteser-Ritter-Ordens zur
Veräußerung und Belastung seines unbeweglichen Vermögens

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben-
zollamtes II. Klasse in Schalklhof zur Ausfuhrbehandlung von Zucker
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Reaktivierung der Zoll-
expositur auf dem Bahnhofe in Tarnopol

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26.

Kaiserliches Patent, betreffend die Auflösung des Landtages des Königreiches Böhmen

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Berordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be-
treffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift
zum Zolltarifgesete vom 13. Februar 1906, K. G. Bl. Nr. 22, und der
Erläuterungen zum Zolltarife.

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers
zur Durchführung des Gesetzes vom 7. Mai 1874, R. G. Bl. Nr. 51, über
die Religionsfondsbeiträge für das Dezennium 1911 bis 1920 . .
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
schmalspurigen Kleinbahn in Klagenfurt und Umgebung

Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einverständnis mit
den übrigen beteiligten k. k. Ministerien und dem k. u. k. Kriegsministerium
zur Durchführung des Gesezes vom 21. Dezember 1912, R. G. Bl. Nr. 235,
betreffend die Stellung der Pferde und Fuhrwerke .

Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Abänderung einiger Bestim-
mungen über die Versorgungsgenüsse der dekretmäßig bestellten Postmeister
und die Abänderung des § 27 der Verordnung des Handelsministeriums
vom 21. Mai 1903, R. G. Bl. Nr. 108 . .

Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen, mit
welcher die Ein- und Durchfuhr gewisser Waren und Gegenstände aus
Serbien und Bulgarien verboten, beziehungsweise beschränkt wird.

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Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, womit die Verordnung
des Ackerbauministeriums vom 9. Jänner 1904, R. G. Bl. Nr. 6, betreffend
die Bezirke und Standorte der Revierbergbeamten, abgeändert wird . . . 163

444

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Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen, mit
welcher die Ein- und Durchfuhr gewisser Waren und Gegenstände aus
Rumänien verboten, beziehungsweise beschränkt wird. .

164 445

14.

Kundmachung des Justizministeriums über die Kündigung des mit Brasilien
abgeschlossenen Staatsvertrages wegen gegenseitiger Auslieferung von Ver-
brechern

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Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirks-
gerichtes Czudyn in der Bukowina .

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Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für
Landesverteidigung, betreffend den Gebrauch des Zeichens und des Namens
des Roten Kreuzes durch den dem militärischen Sanitätsdienste gewidmeten
Rudolphiner-Verein" in Wien.

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