Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben- zollamtes II. Klasse in Schalklhof zur Austrittsbehandlung von gebrannten geistigen Getränken und Bier und Gestattung des wechselseitigen Strecken- zugsverkehres zwischen den Zollstellen in Martinsbruck, Schalkhof, Spisser- mühl und Ischgl .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der Haupt- zollamter Metković und Gravoja zur Anwendung des summarischen Ansage- verfahrens
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend eine Abänderung im § 2 des Statutes für den Staatseisenbahnrat
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Betrauung der f. f. Lotto- Gefälls-Direktion in Wien mit den Agenden der Klassenlotterie und Änderung des Titels dieser Behörde . .
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Einziehung der Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1910
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum Zolltarife . .
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Einführung von Post- auftragskarten ..
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, womit einige Bestim- mungen der Vorschrift, betreffend die Meldepflicht von Landsturmpflichtigen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, und der auf diese Vorschrift Bezug habenden Verord- nung des Ministeriums für Landesverteidigung vom 20. Juni 1907, R. G. Bl. Nr. 151, abgeändert werden..
Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend das Verbot des Hausierhandels im Kur- bezirke von Portorose
Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die Behandlung der auf unbe- stimmte Dauer zur aktiven Militärdienstleistung einberufenen vertragsmäßig angestellten Zivilstaatsbediensteten .
Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend die Zivilbezüge der zur aktiven Militärdienstleistung auf unbestimmte Tauer einberufenen Kanzleioffizianten und Kanzleigehilfen der staatlichen Behörden, Ämter und Anstalten
Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für Weißnähen und Kleidermachen in Tabor..
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Steuer- und gerichtlichen Depositenamites in Neustadt an der Tafelsichte in Böhmen . Verordnung des Handelsministeriums, betreffend Kundmachung des zu London am 5. Juli 1912 abgeschlossenen internationalen Funkéntelegraphenüberein-
Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Amtswirksamkeit des Bezirksgerichtes in Neustadt an der Tafelfichte .
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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Zoll- expositur in Busatti (Tirol) ..
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt- zollamtes II. Klasse auf dem Bahnhofe in Ehrwald (Tirol) und Umwandlung des Nebenzollamtes II. Klasse in Ehrwald (zu Grießen) in eine Expositur dieses Hauptzollamtes Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der k. k. land- wirtschaftlich-chemischen Versuchsstation in Görz zur Ausstellung von Ana- lysenzertifikaten für zur Ausfuhr nach Italien bestimmte Biersendungen Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Festsetzung des Wirkungskreises des Gewerbeinspektorates für den Bau der Wasserstraßen in Prag.
Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Abteilung für Kleidermachen der Frauengewerbeschule an der k. k. Staatsgewerbeschule in Laibach ...
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Entrichtung der Quittungs- stempelgebühr bei staatlichen Zahlungen und Erfolglassungen in Fällen, in welchen die Einhebung der Gebühr im Abzugswege mit der der Partei ob- liegenden unmittelbaren Abstattung der Gebühr zusammentrifft.
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom 16. Dezember 1891, R. G. Bl. Nr. 9 ex 1892, für die Unterkrainer Bahnen und der Konzessions- urkunde vom 23. Mai 1908, R. G. Bl. Nr. 105, für die Lokalbahn von Treffen nach Johannisthal (Karmel)
Verordnung des Justizministeriums, des Finanzministeriums und des Handels- ministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend den Vollzug von Auszahlungen durch die k. k. Postsparkasse für Rechnung der Justizbehörden in Böhmen
Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, betreffend die der Inter- nationalen Union zum Schuße des gewerblichen Eigentums und die dem Madrider Abkommen, betreffend die internationale Markenregistrierung, angehörenden Länder
Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der städtischen Frauengewerbe- schule in Proßniz .
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, womit einige Bestim- mungen der mit der Verordnung vom 20. Juni 1907, R. G. Bl. Nr. 150, verlautbarten „Vorschrift, betreffend die Organisation des Landsturmes für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg", berichtigt, beziehungsweise ergänzt werden..
Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule des Vereines „Libuše" in Kremjier . . .
Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung und des Finanzmini- steriums, womit die Einreihung der Gemeinde Neumarkt in die achte Klasse des Militärzinstarifes verlautbart wird
Datum des Gesezes, Patentes oder
der Verordnung
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be- treffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift zum Zolltarifgeseze vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, der Er- läuterungen zum Zolltarife sowie des mit der Verordnung vom 27. Mai 1911, R. G. Bl. Nr. 100, hinausgegebenen Verzeichnisses über den durchschnittlichen Handelswert der wichtigsten, der Wertverzollung nach Nr. 622 unterliegenden chemischen Hilfsstoffe und Produkte
Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für Weißnähen und Kleidermachen in Olmüş
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben- zollamtes II. Klasse in Cirkvenica zur Austrittsbeamtshandlung von ver- brauchsabgabepflichtigen Mineralölen
Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben sowie die Bestreitung des Staatsaufwandes in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1913 .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des königlich ungarischen Hauptzollamtes Predeal zur Zollkreditierung
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahnlinie Stockhof- straße Herrenstraße-Rudigierstraße-Mozartstraße-Weißenwolffstraße in Linz.
Staatsvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Bayern zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, welche sich aus der Anwendung der für Österreich, beziehungsweise für Bayern geltenden Steuergeseße ergeben könnten . .
Gesez, betreffend die Befreiung der Notschlachtungen von der Fleischsteuer . . Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Anleitung zur Prüfung des als besonderes Denaturierungsmittel verwendeten Terpentin- öles
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Anleitung zur Prüfung der Bestandteile des allgemeinen Denaturierungsmittels für Branntwein.
Gefeß, betreffend die Ermächtigung zur zeitweiligen Außerkraftseßung der Bestim- mungen über den Einfluß der Zinssußerhöhung auf die zu Konvertierungs- zwecken gewährten Gebührenerleichterungen
Gesez, mit welchem für das Verfahren zur Durchführung des Landesgeseßes für das Königreich Dalmatien vom 28. März 1911, L. G. u. V. Bl. Nr. 20, betreffend die Rechtsverhältnisse an stehenden Bäumen als selbständigen Sachen, Gebührenerleichterungen gewährt werden
Gesez, betreffend Gebührenbefreiungen anläßlich von Aktenerneuerungen bei öffentlichen Behörden und Ämtern . .
Verordnung der Minister der Justiz und der Finanzen im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, womit die Vorschriften der Instruktionen für die gerichtlichen Depositenämter über die Bezeichnung der Wertpapiere abgeändert werden
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt- zollamtes in Regensburg (Bayern) .
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Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Ackerbaues zum Vollzuge des
Gesezes vom 6. Juli 1913, R. G. Bl. Nr. 151, betreffend die Befreiung der Notschlachtungen von der Fleischsteuer
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Mähren und Triest
Verordnung des Finanzministeriums zur Durchführung des Gesetzes vom 9. Juli 1913, R. G. Bl. Nr. 135, betreffend die Ermächtigung zur zeitweiligen Außerkraftseßung der Bestimmungen über den Einfluß der Zinsfußerhöhung auf die zu Konvertierungszwecken gewährten Gebührenerleichterungen.. Gesez, womit die Strafprozeßordnung vom 23. Mai 1873, R. G. Bl. Nr. 119, ergänzt wird..
Geseß über die Einrechnung einzelner militärischer Dienstleistungen in die Zeit des richterlichen Vorbereitungsdienstes, der Gerichts-, Advokaturs- und Notariatspraxis
Gesez zur Abänderung des Gesetzes vom 18. April 1869, R. G. Bl. Nr. 44, betreffend die Organisation des Reichsgerichtes, das Verfahren vor demselben. und die Vollziehung seiner Erkenntnisse
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des königlich ungarischen Hauptzollamtes II. Klasse in Ujvidék zur Abfertigung lebender Pflanzen.
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt- zollamtes in St. Pölten (Niederösterreich)
Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für Weißnähen und Kleidermachen der Gesellschaft für erweiterte Frauenbildung und Frauenberufe in Baden
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers, womit der Betrag der fassionsmäßigen Ausgabspost für die Führung des Dekanatsamtes in Ansehung des neuerrichteten Dekanates Olpiny in der römisch-katholischen Diözese Przemyśl festgesezt wird..
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Jnnern, wirksam für das Königreich Galizien und Lodo- merien mit dem Großherzogtume Krakau, womit Durchführungsbestimmun- gen zum Gefeße vom 2. Jänner 1913, R. G. Bl. Nr. 3, betreffend die Errich- tung von Ingenieurkammern, erlassen werden
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, wirksam für das Herzogtum Bukowina, womit Durchführungsbestimmungen zum Gejeße vom 2. Jänner 1913, R. G. Bl. Nr. 3, betreffend die Errichtung von Ingenieurkammern, erlassen werden.
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, wirksam für das Herzogtum Schlesien, womit Durchführungsbestimmungen zum Geseße vom 2. Jänner 1913, R. G. Bl. Nr. 3, betreffend die Errichtung von Ingenieurkammern, erlassen werden
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, wirksam für die Herzogtümer Steiermark und Kärnten, womit Durchführungsbestimmungen zum Gescße vom 2. Jänner 1913, R. G. Bl. Nr. 3, betreffend die Errichtung von Ingenieurkammern, erlassen werden
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Datum des Gesezes, Batentes ober der Berordnung
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Kundmachung des Ministeriums für Kultus und Unterricht, betreffend die Ab- änderung zahlreicher Bestimmungen der evangelischen Kirchenverfassung vom 9. Dezember 1891, R. G. Bl. Nr. 4 ex 1892. .
Verordnung der Ministerien des Innern, für Kultus und Unterricht und der Justiz, betreffend die Befugnis des souveränen Malteser-Ritter-Ordens zur Veräußerung und Belastung seines unbeweglichen Vermögens. Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben- zollamtes II. Klasse in Schalklhof zur Ausfuhrbehandlung von Zucker Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Reaktivierung der Zoll- expositur auf dem Bahnhofe in Tarnopol
Kaiserliches Patent, betreffend die Auflösung des Landtages des Königreiches Böhmen
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be- treffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift zum Zolltarifgeseße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, und der Erläuterungen zum Zolltarife
Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers zur Durchführung des Gesetzes vom 7. Mai 1874, R. G. Bl. Nr. 51, über die Religionsfondsbeiträge für das Dezennium 1911 bis 1920
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer schmalspurigen Kleinbahn in Klagenfurt und Umgebung
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einverständnis mit den übrigen beteiligten k. . Ministerien und dem k. u. k. Kriegsministerium zur Durchführung des Gesezes vom 21. Dezember 1912, R. G. Bl. Nr. 235, betreffend die Stellung der Pferde und Fuhrwerke
Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Abänderung einiger Bestim- mungen über die Versorgungsgenüsse der dekretmäßig bestellten Postmeister und die Abänderung des § 27 der Verordnung des Handelsministeriums vom 21. Mai 1903, R. G. Bl. Nr. 108 . .
Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen, mit welcher die Ein- und Durchfuhr gewisser Waren und Gegenstände aus Serbien und Bulgarien verboten, beziehungsweise beschränkt wird .
Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, womit die Verordnung des Ackerbauministeriums vom 9. Jänner 1904, R. G. Bl. Nr. 6, betreffend die Bezirke und Standorte der Revierbergbeamten, abgeändert wird.
Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen, mit welcher die Ein- und Durchfuhr gewisser Waren und Gegenstände aus Rumänien verboten, beziehungsweise beschränkt wird. .
Kundmachung des Justizministeriums über die Kündigung des mit Brasilien abgeschlossenen Staatsvertrages wegen gegenseitiger Auslieferung von Ver- brechern
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirks- gerichtes Czudyn in der Bukowina
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Landesverteidigung, betreffend den Gebrauch des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes durch den dem militärischen Sanitätsdienste gewidmeten „Rudolphiner-Verein" in Wien .
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