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Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
mit elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn von der
Sprudelstraße auf den Dreikreuzberg in Karlsbad

Verordnung des Ackerbauministeriums, betreffend die Prüfung für den forst-
technischen Dienst der Wildbachverbauung

Kundmachung der Ministerien der Finanzen und der Justiz, betreffend die Auf-
lassung, beziehungsweise Vereinigung von Finanz- und gerichtlichen Depositen-
kassen in Wien.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des Neben-
zollamtes II. Klasse Schalkhof zur Bestätigung des Austrittes von Durchfuhr-

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waren

172

455

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Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinden
Kurtatsch, Kurtinig, Margreid und Unterfennberg zum Sprengel des Bezirks-
gerichtes in Neumarkt in Tirol

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1. September Gesez, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 28. Dezember 1911, R. G. Bl. Nr. 244...

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Steuer-
und gerichtlichen Depositenamtes in Czudyn in der Bukowina

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be-
treffend die Ermächtigung der k. k. Hauptzollämter Brody, Dornbirn, Feld-
kirch, Freiwaldau, Gablonz, Podwołozcyska, Rumburg und St. Pölten, ferner
der Nebenzollämter Husiatyn, Jauernig, Niklasdorf, Roßbach, Taufers,
Weidenau und Zuckmantel, schließlich der Zollamtsexposituren Haida und
Spindelmühle sowie der Zollabfertigungsstelle beim Steueramte in Gmunden
zur Abfertigung ausländischer Postsendungen mit lebenden Pflanzen

. . .

Kundmachung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Erweiterung der Verzollungsbefugnisse des k. k. Hauptzollamtes
in Regensburg sowie der t. t. Nebenzollämter Ach und Haibach.
Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung der Landtage von Niederöster-
reich, Salzburg, Krain, Tirol, Görz und Gradiska und Vorarlberg

Kundmachung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien
der Finanzen und des Ackerbaues, betreffend die Abänderung des Statutes des
Zollbeirates für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder . . .
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend Ermächtigung der Zollämter
zur Verzollung von Spielkarten im Postverkehre. .

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Konzessionierung einer
Fortseßungslinie der mit elektrischer Kraft betriebenen normalspurigen Klein-
bahnen im Gebiete der königlichen Hauptstadt Olmüß und Umgebung von der
Erzherzog Wilhelm-Artilleriekaserne bis zu dem Olmüßer Kommunal-Friedhof
in der Gemeinde Neretein

Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels, der Finanzen und des
Ackerbaues, mit welcher Verfügungen, betreffend die Ein- und Durchfuhr von
frischem Obste, frischem Gemüse, Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleisch-
waren, Geflügel in lebendem und geschlachtetem Zustande sowie von Fischen
aus Bulgarien, Rumänien und Serbien, den von diesen Staaten okkuperten
Gebieten sowie aus der europäischen Türkei getroffen werden

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Verordnung des Finanzministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Handels, der Eisenbahnen und des Ackerbaues, betreffend die weitere Ein-
schränkung des Stredenzugsverkehres über bayrisches Gebiet . .

Verordnung der Minister der Justiz und der Finanzen im Einvernehmen mit dem
Obersten Rechnungshofe über die Auslassung der Passiveinschreibbücher der
gemeinschaftlichen Waisenkassen

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Innern
und dem Minister für Kultus und Unterricht, mit der die Durchführungs-
verordnung zum Gesetze, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertags-
ruhe im Gewerbebetriebe, teilweise abgeändert wird

Verordnung des Finanzministeriums zur Durchführung des Geseßes vom 9. Juli
1913, R. G. Bl. Nr. 138, betreffend Gebührenbefreiungen anläßlich von
Aktenerneuerungen bei öffentlichen Behörden und Ämtern

Konzessionsurkunde für die schmalspurige Lokalbahn von Mixniz nach St.
Erhard ..

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, womit die Bestimmungen der Kund-
machung des Eisenbahnministeriums vom 7. September 1909, R. G. Bl.
Nr. 139, betreffend die Übertragung der Allerhöchsten Konzession für die Lokal-
bahn von der Station Auspiß zur Stadt Auspiß, abgeändert werden..
Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Einziehung der Banknoten zu
20 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1907 und die Ausgabe von
Banknoten zu 20 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1913.

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Ackerbaues, des Innern, des
Handels und der Eisenbahnen, betreffend die Ermächtigung der k. k. Hauptzoll-
ämter in Scharniz und Ehrwald zur Abfertigung lebender Pflanzen .
Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be-
treffend die Aufhebung des Verbotes der Ausfuhr von Pferden . .
Kundmachung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
öffentliche Arbeiten, betreffend die Zeugnisse der Frauengewerbeschule für
Weißnähen und Kleidermachen des Vereines für Frauenbildung in Troppau
Verordnung des Justizministeriums, des Finanzministeriums und des Handels-
ministeriums im Einvernehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend
den Vollzug von Auszahlungen durch die k. k. Postsparkasse für Rechnung der
Justizbehörden in Westgalizien, in Ostgalizien und in der Bukowina . . .

Verordnung des Handelsministeriums über die Errichtung von Postämtern auf
Kosten von Interessenten . .

Kundmachung des Ministeriums für Landesverteidigung, betreffend die durch
Frankreich erfolgte Ratifikation des Übereinkommens vom 6. Juli 1906 zur
Verbesserung des Lojes der Verwundeten und Kranken bei den Armeen im
Felde

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Steiermark .
Verordnung des Gesamtministeriums, betreffend einige Änderungen in der Ein-
reihung der Orte in das Schema der Aktivitätszulagen der Staatsbeamten.
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Umrechnung der ägyptischen
Lire (ägyptischen Pfunde) bei der Bemessung und Entrichtung der Stempel-
und unmittelbaren Gebühren sowie der Effektenumsaßsteuer

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Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsminister
über den Beginn der Wirksamkeit der Unfallversicherung für die Seeschiffahrts-
betriebe und über die Anmeldung dieser Betriebe

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17.

Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handelsminister
über den Beginn der Wirksamkeit der Krankenversicherung für die in den Be-
trieben der Seeschiffahrt beschäftigten Personen.

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21.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Auflassung der Expositur
Schärding am Thurm des Hauptzollamtes Schärding

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21.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Umwandlung des Ansage-
postens in Weißbach in eine Zollexpositur

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Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Erstreckung der kon-
zessionsmäßigen Frist für die Bauvollendung und Inbetriebseßung der mit
elektrischer Kraft zu betreibenden schmalspurigen Kleinbahn von der Erzherzog
Heinrich-Promenade in Gries bei Bozen zur Pension Germania

Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung neuer
Bezirkshauptmannschaften in Böhmen mit dem Amtssize in Kralup und
Elbogen

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Außerkraftseßung einiger
Bestimmungen der Kundmachung des Eisenbahnministeriums vom 1. Juli
1911, R. G. Bl. Nr. 130, betreffend die Abänderung der Konzessionsurkunde
vom 28. November 1908, R. G. Bl. Nr. 246, für die Lokalbahn von Schlan
nach Katschiz aus Anlaß der Einführung des Personenverkehres auf dieser
Lokalbahn...

Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Innern und der Finanzen über die Änderung des Tarifes für die Gebühren
der gerichtsärztlichen Sachverständigen im Strafverfahren.

Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, womit die Beilage der
Durchführungsbestimmungen zu § 16 des Gesetzes vom 22. Mai 1905, R. G.
Bl. Nr. 86, betreffend den Militärvorspann im Frieden, ergänzt, beziehungs-
weise abgeändert wird . .

Verordnung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten im Einvernehmen mit dem
Finanzministerium, betreffend die Gewährung von kündbaren, verzinslichen
Vorschüssen und von kurzfristigen Darlehen an gemeinnüßige Bauvereinigungen
gemäß dem Geseze vom 1. September 1913, R. G. Bl. Nr. 197, mit welchem
das Gesez vom 28. Dezember 1911, R. G. Bl. Nr. 244, über die staatliche
Förderung der Wohnungsfürsorge abgeändert wurde

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, mit welcher eine neue Vor-
schrift, betreffend die Erwerbung der Befähigung für das Lehramt des Turnens
an Mittelschulen (mit Einschluß der Mädchenlyzeen), Lehrer- und Lehrerinnen-
bildungsanstalten sowie provisorische Vorschriften für die besondere Befähi-
gungsprüfung von Fechtlehrern, Schwimmlehrern und Spielleitern an diesen
Lehranstalten erlassen werden.

Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Abänderung einiger
Konzessionsbestimmungen für die Lokalbahn mit elektrischem Betriebe von
Baden nach Vöslau .

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Abänderung der Hauszins-
steuer-Einzahlungstermine im Steuereinhebungsbezirke Schüttenhofen in

Böhmen

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Datum

des Gesezes, Batentes ober

der Verordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer Geite

1913 9. November

12.

14.

14.

14.

14.

14.

14.

18.

19.

25.

Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung einer gerichtlichen
Auktionshalle in Pola ..

Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen im Einvernehmen mit
dem Obersten Rechnungshofe über Umsaßgeschäfte der gerichtlichen Depositen-
ämter und gemeinschaftlichen Waisenkassen .

Verordnung der Ministerien der Finanzen und für öffentliche Arbeiten, mit welcher
in Durchführung des Gesetzes vom 8. Juli 1902, R. G. Bl. Nr. 144, Be-
stimmungen über die Bemessung des Jahreseinkommens der Bewohner von
Arbeiterwohngebäuden in Bieliz und Biala sowie in Ergänzung des § 1
der Verordnung vom 19. März 1903, R. G. Bl. Nr. 68, in Freistadt
getroffen werden

Verordnung der Ministerien der Finanzen und für öffentliche Arbeiten, mit welcher
in Durchführung des Gesezes vom 8. Juli 1902, R. G. Bl. Nr. 144, Be-
stimmungen über die Bemessung des Jahreseinkommens der Bewohner von
Arbeiterwohngebäuden in Bregenz und Feldkirch getroffen werden. ..
Verordnung der Ministerien der Finanzen und für öffentliche Arbeiten, mit welcher
in Durchführung des Gesetzes vom 8. Juli 1902, R. G. Bl. Nr. 144, Be-
stimmungen über die Bemessung des Jahreseinkommens der Bewohner von
Arbeiterwohngebäuden in Brünn sowie in Ergänzung des § 1 der Verord-
nung vom 26. April 1904, R. G. Bl. Nr. 39, in Mährisch-Ostrau getroffen
werden.

Verordnung der Ministerien der Finanzen und für öffentliche Arbeiten, mit welcher
in Durchführung des Gesetzes vom 8. Juli 1902, R. G. Bl. Nr. 144, Be-
stimmungen über die Bemessung des Jahreseinkommens der Bewohner von
Arbeiterwohngebäuden in Lemberg und Umgebung, Krakau, Podgórze und
Stanislau getroffen werden .

Verordnung der Ministerien der Finanzen und für öffentliche Arbeiten, mit welcher
in Durchführung des Gesetzes vom 8. Juli 1902, R. G. Bl. Nr. 144, Be-
stimmungen über die Bemessung des Jahreseinkommens der Bewohner von
Arbeiterwohngebäuden in Tetschen sowie in Ergänzung des § 1 der Ver-
ordnung vom 10. Mai 1906, R. G. Bl. Nr. 96, in Aussig, Gablonz, Pilsen,
Reichenberg und Umgebung getroffen werden

.

Verordnung der Ministerien der Finanzen und für öffentliche Arbeiten, mit welcher
in Durchführung des Gesezes vom 8. Juli 1902, R. G. Bl. Nr. 144, Be-
stimmungen über die Bemessung des Jahreseinkommens der Bewohner von
Arbeiterwohngebäuden in Urfahr in Ergänzung des § 1 der Verordnung vom
19. März 1903, R. G. Bl. Nr. 67, getroffen werden . .

Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Innern und der Finanzen, betreffend die Eichordnung für die Binnenschiffahrt
auf der Elbe..

V. Nachtrag zur Manipulationsvorschrift für Hof-, Staats- und öffentliche Fonds.
kassen sowie Kassen der k. und k. Privat- und Familienfonde, betreffend die
Personaleinkommen und Besoldungssteuer von Dienstbezügen (R. G. BI.
Nr. 209 ex 1899). .

Kundmachung des t. k. Ministerpräsidenten über die Vorbehalte, welche zu den
Übereinkommen der I. und der II. Haager Friedenskonferenz von den einzelnen
Mächten gemacht worden sind

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2888888

Kaiserliches Patent, betreffend die Einberufung des Landtages von Galizien

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29.

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Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be-
treffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Erläuterungen zum Zoll-
tarife vom 13. Februar 1906

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1913 29. November

1. Dezember

1.

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend einige Abänderungen der An-
leitungen zur Untersuchung von zucker- und alkoholhältigen Waren...

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für
Kultus und Unterricht, mit welcher die Ministerialverordnung vom
13. August 1907, R. G. Bl. Nr. 198, betreffend die Bezeichnung jener Unter-
richtsanstalten, deren Zeugnisse über den mit Erfolg zurückgelegten Besuch
einer solchen Anstalt den Nachweis der Lehrzeit in einem Handelsgewerbe
ganz oder zum Teile, beziehungsweise den Nachweis über die vorgeschriebene
Dienstzeit in einem Handelsgewerbe zum Teile erseßen, abgeändert wird
Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Handels-
ministers, betreffend die Einteilung der Seeschiffahrtsbetriebe in Gefahren-
klassen

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2.

Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Feststellung der Ver-
botszonen für Luftfahrzeuge

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3.

.

Verordnung des Justizministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des
Innern, des Handels und der Finanzen, betreffend die Errichtung eines
Gewerbegerichtes in Judenburg

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Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Bildung neuer Schäßungs-
bezirke zur Personaleinkommensteuer für den Bereich der neuerrichteten
Bezirkshauptmannschaften in Kralup und Elbogen.

Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzmini-
sterium und dem Obersten Rechnungshofe, betreffend den Vollzug der Ein-
und Auszahlungen für Rechnung der k. k. Post- und Telegraphendirektionen
in Klagenfurt, Linz und Wien .

Konzessionsurkunde für die Lokalbahn von Lana-Burgstall nach Oberlana

Verordnung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums im Einver-
nehmen mit dem Obersten Rechnungshofe, betreffend den Vollzug von Aus-
zahlungen für Rechnung der dalmatinischen Finanzbehörden durch die Post-
sparkasse

Kundmachung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, womit Vorschriften,
betreffend die eichamtliche Prüfung und Beglaubigung der ausschließlich für
den Gebrauch in k. k. Postämtern bestimmten, zur Abwage von Postpaketen
dienenden Neigungswagen, veröffentlicht werden

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Verordnung des Justizministers über die zeitweise Abkürzung des richterlichen
Vorbereitungsdienstes.

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Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Aktivierung der Post- und
Telegraphendirektion in Klagenfurt für das Herzogtum Kärnten

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15.

"

Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Festsetzung der zur gebühren-
freien Abfertigung nach Bosnien und der Hercegovina zulässigen Zucker-
mengen für das Jahr 1914. .

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15.

Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister für öffent-
liche Arbeiten, betreffend die Bezeichnung der Landeszentralschule für Korb-
flechterei in Lemberg als eine solche Anstalt, deren Zeugnisse über den mit
Erfolg zurückgelegten Bejuch den Nachweis über die ordnungsmäßige Beendi
gung des Lehrverhältnisses, beziehungsweise den Nachweis über die vor-
geschriebene Verwendungsdauer als Gehilfe in einem handwerksmäßigen
Gewerbe ganz oder zum Teile erseßen.

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