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Reichsgefehblatt

für die

im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder.

Jahrgang 1913.

Wien 1913.

Aus der kaif. kön. Hof- und Staatsdruckerei.

Erstes Repertorium.

Chronologisches Verzeichnis

der im Jahrgange 1913 des Reichsgesekblattes enthaltenen Geseke und Verordnungen.

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29. Juli

Übereinkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (1. Über-
einkommen der 1. Haager Friedenskonferenz) . .

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29.

Übereinkommen, betreffend die Gefeße und Gebräuche des Landkrieges (II. Über-
einkommen der 1, Haager Friedenskonferenz)

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29.

Übereinkommen, betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Überein-
kommens auf den Seekrieg (III. Übereinkommen der I. Haager Friedens-
konferenz).

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29.

1904 21. Dezember

Erklärungen a) über das Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden
oder giftigen Gasen und b) über das Verbot von Geschossen, die sich leicht im
menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken (Erklärungen der I. Haager
Friedenskonferenz)

Internationales Übereinkommen, betreffend die Befreiung der Spitalschiffe von
den Hafengebühren.

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1906 13. Februar

Schiedsvertrag zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und Portugal .

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1907 18. Oktober

Übereinkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (I. Überein-
kommen der II. Haager Friedenskonferenz) . .

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18.

Übereinkommen, betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der
Eintreibung von Vertragsschulden (II. Übereinkommen der II. Haager Friedens-
konferenz).

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Übereinkommen über den Beginn der Feindseligkeiten (III. Übereinkommen der
II. Haager Friedenskonferenz) .

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Übereinkommen, betreffend die Gefeße und Gebräuche des Landkrieges (IV. Über-
einkommen der II. Haager Friedenskonferenz) . .

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Datum

des Gesezes, Batentes ober

der Berordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer

Seite

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Übereinkommen, betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und
Personen im Falle eines Landkrieges (V. Übereinkommen der II. Haager
Friedenskonferenz)

Übereinkommen über die Behandlung der feindlichen Handelsschiffe beim Aus-
bruche der Feindseligkeiten (VI. Ubereinkommen der II. Haager Friedens-
konferenz).

Übereinkommen über die Umwandlung von Handelsschiffen in Kriegsschiffe
(VII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz).

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18.

Übereinkommen über die Legung von unterseeischen selbsttätigen Kontaktminen
(VIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz)

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Übereinkommen, betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten
(IX. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz)

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18.

18.

18.

1909

15. Jänner

Übereinkommen, betreffend die Anwendung der Grundsäße des Genfer Überein-
kommens auf den Seekrieg (X. Übereinkommen der II. Haager Friedens-
konferenz).

Übereinkommen, betreffend gewisse Beschränkungen in der Ausübung des Beute-
rechtes im Seekriege (XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz)
Übereinkommen, betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines
Seekrieges (XIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz) .

Schiedsvertrag zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und den Ver-
einigten Staaten von Amerika ..

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1910

4. Mai

16. Juli

Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels
Schiedsvertrag zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und Groß-
britannien

23. September | Internationale Ubereinkommen zur einheitlichen Feststellung bestimmter Regeln
über den Zusammenstoß von Schiffen sowie zur einheitlichen Feststellung be-
stimmter Regeln über Hilfeleistung und Bergung in Secnot

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19. Oktober

Schiedsvertrag zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und Brasilien

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Washingtoner Verträge, betreffend die Internationale Union zum Schuße des
gewerblichen Eigentums und die internationale Markenregistrierung. . .
Erklärung zwischen Österreich-Ungarn und Schweden, betreffend die Auslegung und
Ergänzung des mit Erklärung zwischen Österreich-Ungarn und Schweden-
Norwegen vom 25. April 1892, R. G. Bl. Nr. 122 ex 1893, abgeänderten
Artikels 6 des Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 3. November 1873,
R. G. Bl. Nr. 60 ex 1874 . .

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28. Oktober

Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich-Ungarn und Japan .

118

355

Datum

des Gesezes, Patentes ober

der Berordnung

Inhalt

Enthalten unter

Nummer Seite

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1912 24. Dezember

31.

31.

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues,
betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Durchführungsvorschrift
zum Zolltarifgefeße vom 13. Februar 1906, R. G. Bl. Nr. 22, und der Er-
läuterungen zum Zolltarife vom 13. Februar 1906

Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben sowie die Bestreitung
des Staatsaufwandes in der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 1913 ..
Kundmachung des Eisenbahnministeriums, betreffend die Anderung der Bestim-
mungen der Konzessionśurkunde vom 13. Oktober 1907, R. G Bl. Nr. 241,
für die Lokalbahn von Neumarkt-Kallham nach Weizenkirchen mit einer Ab
zweigung von Aching nach Peuerbach

2

1913

e

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Gesch, betreffend Steuer- und Gebührenerleichterungen für Erwerbs- und Wirt-
schaftsgenossenschaften und Vorschußkassen

5

10

3.

Gesez, betreffend die Aufhebung des Zahlenlottos und die Einführung der
Klassenlotterie

94

315

8.

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Haupt-
zollamtes II. Klasse auf dem Bahnhofe in Scharniß und Umwandlung des
Nebenzollamtes II. Klasse in Scharnitz in eine Expositur des genannten
Hauptzollamtes

6

13

9.

Gesetz, womit der § 1 des Gesetzes vom 7. Juli 1896, R. G. Bl. Nr. 140,
betreffend die Einräumung von Notwegen, abgeändert wird

7

13

9.

Gesez, betreffend die Veräußerung ärarischer Grundparzellen im XVI. Wiener
Gemeindebezirke

10

15

10.

Gefeß über die Verwendung von Teilen der Gebarungsüberschüsse der gemein-
schaftlichen Waisenkassen

8

13

10.

Verordnung der Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues, be-
treffend die Ermächtigung des k. k. Nebenzollamtes Nachod zur Abfertigung
lebender Pflanzen

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Berordnung des Handelsministeriums, betreffend die Abgabe von Postsendungen
an Substituten von Advokaten und Notaren

Verordnung des Finanzministeriums und des Handelsministeriums im Einver-
nehmen mit dem k. k. Obersten Rechnungshofe, betreffend die Auszahlung der
beim Rechnungsdepartement der Finanzlandesdirektion in Lemberg in Vor-
schreibung stehenden Ruhe und Versorgungsgenüjje im Wege der Postspar-
kasje.

Kundmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Feststellung der Ver-
botszonen für Luftfahrzeuge

Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht und des Finanzministers,
womit der Betrag der fassionsmäßigen Ausgabspost für die Führung des
Dekanatsamtes in Ansehung der Dekanate in Folgaria, Denno, Ossana, Cles,
Malè und Levico in der Diözese Trient festgesezt, beziehungsweise abgeändert
wird. .

Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines königlich
ungarischen Nebenzollamtes II. Klasse in Uzvölgy

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117

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