Amtliche Sammlung der Bundesgeseze und Verordnungen der schweizerischen Eidgenossenschaft, Volume 3Gedruckt in der Stämpflischen Buchdruckerei, 1879 - Session laws |
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... das Tausend berechnet . 4. Der für die Unterstützung freiwilliger Schießvereine im Budget für das Jahr 1877 mit 110,000 Franken auf- genommene Posten wird auf Fr. 145,200 erhöht . 5. Der Artikel 6 der Verordnung vom 17. Jänner 1876 11.
... das Tausend berechnet . 4. Der für die Unterstützung freiwilliger Schießvereine im Budget für das Jahr 1877 mit 110,000 Franken auf- genommene Posten wird auf Fr. 145,200 erhöht . 5. Der Artikel 6 der Verordnung vom 17. Jänner 1876 11.
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... Franken . 2. Bereich der Staatskasse und der Hilfskassen , sowie deren Beziehungen zu einander . Art . 43. Die verschiedenen Kassen der Eidgenossen- schaft sind : a . die eidgenössische Staatskasse in Bern ; b . 32 Reglement.
... Franken . 2. Bereich der Staatskasse und der Hilfskassen , sowie deren Beziehungen zu einander . Art . 43. Die verschiedenen Kassen der Eidgenossen- schaft sind : a . die eidgenössische Staatskasse in Bern ; b . 32 Reglement.
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... Franken betragen ; in diesem leztern Falle hat die Einsendung monatlich zu geschehen . Bei der Zollverwaltung geschieht diese Einsendung in gleicher Frist durch alle Nebenzolleinnehmer an die Haupt- zolleinnehmer und von diesen an die ...
... Franken betragen ; in diesem leztern Falle hat die Einsendung monatlich zu geschehen . Bei der Zollverwaltung geschieht diese Einsendung in gleicher Frist durch alle Nebenzolleinnehmer an die Haupt- zolleinnehmer und von diesen an die ...
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... Franken . 3. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft ; der Bundes- rath ist mit der Vollziehung desselben beauftragt . Also beschlossen vom Ständerathe , Bern , den 15. März 1877 . Der Präsident : Nagel . Der Protokollführer : J. L. ...
... Franken . 3. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft ; der Bundes- rath ist mit der Vollziehung desselben beauftragt . Also beschlossen vom Ständerathe , Bern , den 15. März 1877 . Der Präsident : Nagel . Der Protokollführer : J. L. ...
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... Franken angewiesen . Art . 13. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft . Der Bundesrath ist mit der Vollziehung desselben be- auftragt . Also beschlossen vom Nationalrathe , Bern , den 27. März 1877 . Der ...
... Franken angewiesen . Art . 13. Dieser Beschluß wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft . Der Bundesrath ist mit der Vollziehung desselben be- auftragt . Also beschlossen vom Nationalrathe , Bern , den 27. März 1877 . Der ...
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Abänderung Abtheilung Allgemeinen Postverein Amtl April Article Artikel Augstmonat 1878 August Beamten Beförderung Beitritt Bekleidung Bern beschlossen vom Nationalrathe beschlossen vom Ständerathe Beschluß Bestimmungen betr Bewilligung Botschaft des Bundesrathes Brachmonat 1877 Büdget Bundes Bundesbeschluss betreffend Bundesbeschlusses Bundesblatt Bundesgesez Bundeskanzlei Bundespräsident Bundesrathsbeschluss betreffend Bundesverfassung Bundesversammlung Bundesversammlung der schweizerischen Büreau centimes Christmonat 1877 Convention Departement Depesche Dezember Dienst eidg eidgenössischen Einsicht Eisenbahn Entschädigung ertheilt festgesezt Finanzdepartement Frachtbriefe Genehmigung Gesezes Gesezsammlung Handelsvertrag Heumonat Hornung Infanterie J. L. Lütscher Jahr Juli Juni kantonalen Kantone Kanzler der Eidgenossenschaft Kilogramm Kolonien l'Union leztern lichen März Militärdepartement Militärorganisation Murtensee muß Namen des schweiz Neue Folge nöthigen Oberkriegskommissariat Offiziere pays Pferde Post Postdepartement Präsident présent Protokollführer Prüfung Ratifikation Reblaus Regierung Reglement Reiseentschädigung Rekruten Rekrutenschule Rumänien Schenk Schiess schweizerische Bundesrath beschließt schweizerischen Eidgenossenschaft soll sowie suisse Taxe Traité Transport Uebereinkunft Unterwalden Verordnung Vertrages Verwaltung Volksabstimmung Vollziehung des vorstehenden Vorschriften vorstehenden Bundesbeschlusses Waadt Waffenchef Weltpostverein Zolldepartement Zweke
Popular passages
Page 552 - Auf- und Abladen oder mit mangelhafter Verladung verbundenen Gefahr entstanden ist. 4. In Ansehung der Güter, welche vermöge ihrer...
Page 424 - Er wahrt die Interessen der Eidgenossenschaft nach außen, wie namentlich ihre völkerrechtlichen Beziehungen, und besorgt die auswärtigen Angelegenheiten überhaupt.
Page 620 - Les taxes pour le transport des envois postaux dans toute l'étendue de l'Union, y compris leur remise au domicile des destinataires dans les pays de l'Union où le service de distribution est ou sera organisé sont fixées comme suit: 1°...
Page 554 - Geldwerthe nach folgenden Grundsätzen zu bemessen: 1) Im Falle des gänzlichen oder theilweisen Verlustes wird bei der Schadenberechnung der von dem Beschädigten nachzuweisende gemeine Handelswerth, und in Ermangelung eines solchen der gemeine Werth, welchen Güter gleicher Beschaffenheit zur Zeit und am Orte der bedungenen Ablieferung gehabt haben würden, nach Abzug der in Folge des Verlustes etwa ersparten Zölle...
Page 549 - Summe verlangen, daß das wiedergefundene Gut von dem Orte, wo dasselbe gefunden wurde, bis zu dem im Frachtbriefe angegebenen ursprünglichen Bestimmungsort kostenfrei geliefert werde. Ist an einem Gute eine Verminderung oder eine Beschädigung eingetreten, so hat die...
Page 422 - Räthen aus den Mitgliedern desselben für die Dauer eines Jahres gewählt wird. Der abtretende Präsident ist für das nächstfolgende Jahr weder als Präsident, noch als Vizepräsident wählbar. Das gleiche Mitglied kann nicht während zwei unmittelbar auf einander folgenden Jahren die Stelle eines Vizepräsidenten bekleiden.
Page 676 - ... l'unanimité des suffrages, s'il s'agit de l'addition de nouvelles dispositions ou de la modification des dispositions du présent article et des articles 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 1 1, 12, 13, H, 15, 16, 18 et 20 du présent Arrangement ; 2°...
Page 661 - Les stipulations du présent traité ne portent ni altération à la législation postale interne de chaque pays , ni restriction au droit des parties contractantes de maintenir et de conclure des traités, ainsi que de maintenir et d'établir des unions plus restreintes en vue d'une amélioration progressive des relations postales.
Page 423 - Gesetze und Beschlüsse des Bundes, sowie der Vorschriften eidgenössischer Konkordate zu wachen ; er trifft zur Handhabung derselben von sich aus oder auf eingegangene Beschwerde, soweit die Beurteilung solcher Rekurse nicht nach Art.
Page 543 - Bahnhof restante gestellt sind, ist die Lieferzeit gewahrt, wenn das Gut innerhalb derselben auf der Bestimmungsstation zur Abnahme bereit gestellt ist.