Gesez, wodurch Bestimmungen in Ansehung des Contadinen- und Colonen-
Verhältnisses in den gegenwärtigen Gerichtsbezirken Ragusa, Ragusa-vecchia,
Stagno und Sabioncello im Königreiche Dalmatien getroffen werden.
Gesez, betreffend die Errichtung des Josef Graf Baworowski'schen Fidei-
commisses.
Kundmachung des Handelsministeriums, betreffend die Einrichtung, Aichung
und Stämpelung des Stampfer'schen Visirstabes zur Bestimmung des
Rauminhaltes von Fässern, cylindrischen und conischen Gefäßzen (Bottichen)
und prismatischen Körpern . .
Verordnung des Justizministeriums, betreffend Aenderungen des Gebiets-
umfanges mehrerer Bezirksgerichts- und Gerichtshofs-Sprengel in den
Königreichen Galizien und Lodomerien und dem Großherzogthume
Krakau
Kundmachung des Handelsministeriums, über das Erlöschen der Concession
für die Locomotiv-Eisenbahn von Wien nach Blumau
Kundmachung des Handelsministeriums, betreffend die Abänderung einiger
concessionsmäßiger Tarifbestimmungen der k. k. priv. Eisenbahn Pilsen-
Priesen (Komotau). .
Gesez, betreffend die Enteignung zum Zwecke der Herstellung und des Be-
triebes von Eisenbahnen
Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung der Gemeinden
Mezleč und Brzic zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Böhmisch-Staliz
in Böhmen
Verordnung des Ackerbauministeriums, betreffend die Befähigungs-Prüfungen
für Ackerbauschulen. . .
Gesez, betreffend die Steuer- und Gebührenfreiheit eines Anlehens der Donau-
regulirungs-Commission per 6,500.000 fl. und die Verwendbarkeit der
Theilschuldverschreibungen desselben zur fruchtbringenden Anlegung von
Stiftungs-, Pupillar- und ähnlichen Capitalien. . .
Verordnung des Finanzministeriums, über die Fahrgebühren der Diurnisten
bei Dienstreisen auf Eisenbahnen oder mittelst Dampfschiffes
Gefeß, betreffend die Verjährung der directen Steuern, der Maßen- und
Freischurfgebühren, der Verzehrungssteuern, Tayen, Stämpel- und unmit-
telbaren Gebühren
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des
königl. ungar. Nebenzollamtes I. Classe in Soósmezö zur Austritts-
behandlung von Zucker
Verordnung des Handelsministers, betreffend die Abänderung einiger Be
stimmungen der mit Verordnung vom 25. Juli 1877 (R. G. Bl. Nr. 69)
eingeführten neuen Fassung des §. 48 des Betriebs-Reglements für die
Eisenbahnen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder . .
Verordnung der Ministerien des Innern, der Finanzen und des Handels,
betreffend das Verbot der Ein- und Durchfuhr von Hadern, für den
Handel bestimmten alten Kleidern, nicht gereinigter Leibwäsche und nicht
gereinigtem Bettzeuge aus der Türkei, Montenegro, Serbien, Rumänien
und Bessarabien
Gesez, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesezes vom 24. De-
cember 1867 (R. G. Bl. 1868, Nr. 2) über die Beitragsleistung der im
Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zu dem Aufwande für die
allen Ländern der österreichischen Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten,
des auf Grund des Gesezes vom 27. März 1869 (R. G. Bl. Nr. 117) ab-
geschlossenen llebereinkommens wegen gegenseitiger Feststellung der Ausla-
gen im Zollgefälle, des Geseßes vom 24. December 1867 (R. G. BI. 1868,
Nr. 4), betreffend das Zoll- und Handelsbündniß zwischen den im Reichs-
rathe vertretenen Königreichen und Ländern und den Ländern der ungari-