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sche Chroniken und Predigten die Epoche der französischen, italienischen und deutschen Prosa begründet.

Hätte das Erwachen des Geistes, auf welches diese Fortschritte im Gebrauche der eigenen Sprache schliessen lässt, wohl dem römischen Hofe verborgen bleiben können, wenn ihn das Interesse seiner Herrschaft nicht verblendet hatte? Die Nationen hätten sich diesem politischen Joche gefahrloser entziehen können, wenn es ihnen nicht auf dem Nacken gelegen hätte, wenn mit den politischen Interessen Rom's nicht ihre eigenen so tief verwachsen gewesen wären, dass diese Durchdringung an das Geheimniss einer göttlichen Bestimmung reichte, die die Völker zu haben schienen, politisch von Rom abhängig zu bleiben. Was man in Rom sich wohl denken mochte, als man die ästhetischen Neigungen der Renaissance begünstigte? In diesem Wetteifer mit dem Zuge des fünfzehnten Jahrhunderts, der sich seitens des Papstthums mit Nicolaus V. (1447-53) zu verkörpern begann, gab sich eine Naivetät zu erkennen, die, weil sie sich mit der Unkenntniss des wahren Weges, der den Nationen gegenüber einzuschlagen gewesen wäre, paarte, der Selbsthülfe ihrer souveränen Repräsentanten arglos Vorschub leistete.

Der Durchbruch der modernen Sprachen, und die Einschränkung der lateinischen Weltsprache auf den Gebrauch bei internationalem Austausch, die Ausbildung der Landessprachen zum Ausdruck der nationalen Bedürfnisse war die gegenläufige Strömung, welche die selbstständige Entwicklung der Nationen vorbereitete. Vorläufer dieser letzteren waren Gesetzbücher in der Landessprache gewesen, in Frankreich die 'Etablissements de St. Louis' (1270),1) im deutschen Reich die beiden Rechtsbücher der Sachsenspiegel,'2) und die Ueberarbeitung desselben oder der noch aus anderen Rechten ergänzte, um ein halbes Jahrhundert jüngere, mit den Etablissements fast gleichzeitige 'Schwabenspiegel oder Spiegel kaiserlicher und gemeiner lantrecht.'3)

Durch dieses allgemeine Erwachen war das künstliche Gebäude der Präsidialmonarchie nach und nach in seinen Fundamenten erschüttert worden, und aus den Fugen gewichen.

1) Vgl. Recueil des anciennes lois françaises.

2) Uebersetzung aus dem Lateinischen des Eyke von Repgow. Ausgabe von Ho

meyer (1855 u. ff.).

3) Vgl. Ausgaben von Lassberg (1840) und von Wackernagel (1840).

Dritte allgemeine Entwicklungsphase.

Erster Abschnitt.

Untergang des politischen Präsidiums der Päpste.

Grossmachtspolitik der österreichischen Dynastie;

Auftreten

nationaler Dynastien. Entdeckung überseeischer Länder.

Die Anhänger des Papstthums, die es sich nur als eine politische Obermacht in Europa denken konnten, mussten einen empfindlichen Eindruck, die Herolde der Reform einen lehrreichen Eindruck davon bekommen, dass sich das Papstthum bis zum Ausgang des Jahrhunderts in vergeblichen Bemühungen, um die Fürsten Europa's zu einem Kriege gegen die Türken aufzubieten. erschöpfte. 1) Ohne Ahnung davon, dass im Rathe dieser Mächtigen die erten Ansätze reiften, welche eine Zukunft anderer Art vorbereiteten, und ohne Verständniss für den Sinn ihrer Zurückhaltung, fühlte es selbst sich nach Innen durch das Erwachen der Geister bis zu dem Grade geschwächt, dass es höchstens den Patronat bei Thronwechseln ausbeuten konnte. Noch ein Schritt von Seiten der europäischen Fürsten, und auch dieses Papalrecht ging verloren. Leider war der Beschluss des Kurvereins zu Rense, der schon darauf hingewiesen hatte, wieder eingesclafen. Aber der Abschluss der Fürstenconcordate war und blieb ein fester Abschnitt in der 1447 Entwicklung zwischen Papstthum und Königthum.

Beweis dessen, dass die bisherige christliche Republik Europa, wie sie Innocenz IV. vormals bezeichnet hatte, unterdess, nachdem von Innen heraus ihr Zusammenhalt politisch zerstört war, einer neuen Entwicklung entgegenging, ist das Auftreten einer specifisch österreichischen Macht über und neben dem deutschen Reiche, und nationaler Dynastien in den westlich gelegenen Ländern!

Nach Kaiser Sigmunds Tode wählten die Kurfürsten den Herzog Albrecht V. von Oesterreich zum Oberhaupt, der, da er 1438 zugleich in Böhmen und in Ungarn als König folgte, die bedeu

1) Die nächsten Nachfolger Eugen's V, waren 1447: Nicolaus V.; 1455: Calixt III.; 1458 Pius II. (Aeneas Sylvius de' Piccol,); 1464: Paul II.; 1471: Sixtus IV.; 1484: Innocenz VIII.; 1492: Alexander VI.

tendste Macht für die damalige Zeit in seiner Person darstellte, während die Krone Frankreich noch im Kampfe mit England lag, und von einer Krone Spanien noch nicht die Rede sein konnte. Durch ihn erlangte das Haus Oesterreich (Habsburg), dessen Macht von dem vorausschauenden Ahnherrn aus der böhmischen Beute ein halbes Jahrhundert zuvor begründet worden war, nach längerer Unterbrechung zum zweiten Male, und dauernd die deutsche Krone. 1) Die äussere Vergrösserung, welcher es übrigens an Harmonie fehlte, drängte in der Folge das Reich mit seinen Interessen nothwendig auf die zweite Stufe hinab. 2) Wenn nicht aus einem der Staaten, welche diese österreichische Union bildeten, eine Ursache hervorbrach, die den Zusammenhalt gefährdete, dann war sie die grösste Macht in Europa, wie sie die zeitlich erste in dieser Epoche war. Eine solche Ursache trat unter dem Nachfolger Albrechts ein, und lebte sich erst in den letzten Zeiten seiner Regierung aus, der Abfall der Böhmen (1457) bis zum Tode ihres selbstgewählten Königs (1463) und der gleichzeitige der Ungarn bis zum Tode ihres Königs (1490), ein Abfall, der mittlerweile durch die Erwerbung Burgunds (1478) aufgewogen worden war, so dass Friedrich III. am Abende seines Lebens sogar ein vergrössertes Oesterreich seinem Sohne Maximilian (1493) vererben konnte. 3)

Jenseits der Vogesen hatte erst der Kampf gegen die Ansprüche Englands, dessen König sich geweigert hatte, wegen seiner französichen Besitzungen den französichen König als Lehnsherrn anzuerkennen, ein Kampf, von dem Frankreich kurz nach dem Avénement der Valois (1339) und seitdem heimgesucht wurde, ausgekämpft werden müssen, ehe die Krone daran denken konnte, ihren Besitz durch Erwerbungen zu vergrössern, und eine nationale Einheit zu bewirken. Nach der durch die Entsetzung von Orleans (1429) eingeleiteten Verdrängung der Engländer war das Erste gewesen, eine geordnete französische Miliz zu schaffen, eine Auf

1) Vgl. Kurz, Fr., Oesterreich unter Albrecht II. (1835).

2) Es hatte sich unter Albrecht's I. Regierung gezeigt, wie eine specifische österreichische Politik reichsschädliche Wirkungen hatte. Die Politik, welches die reichsdeutschen Schweizer der Urkantone hatte in habsburgische Unterthanen verwandeln wollen, war zwar ohne Erfolg geblieben; aber es trieb diese Schweizer ihren Verband zu lösen (1307),

3) Den ersten Versuch, das äussere Interesse, welches den Kitt den österreichischen Union gebildet hatte, durch eine höhere politische Idee zu ersetzen, und die Union zu einem Staate als solchem zu machen, erseugte erst das Jahr 1867 durch die Reduktion der Vielheit auf die Zweiheit!

gabe, die noch Karl VII. sich gestellt hatte. Sein Sohn Ludwig 1461 (Louis) XI. | führte das ihm durch die Zeitlage eingegebene Vorhaben langsam seiner Verwirklichung entgegen. 1)

Als dritte nationale oder Grossmacht, chronologisch genommen, begann nicht viel später Spanien sich emporzuringen. Die Epoche dieser Umwandlung war die Heirath zwischen Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragonien und die Vereinigung dieser beiden Par- 1479 ticularreiche zu einer und der nämlichen Hausmacht, die Anstrengungen machte, die übrigen auf der Halbinsel verstreuten Reiche, im Süden das maurische oder Granada, ebenso wie im Norden (Leon, Asturien, Galicien, Navarra) dem Gesammtreiche einzuverleiben. “)

Aehnlich dieser Macht ging in Portugal das Haus Braganza nach Innen vor.

Endlich schloss diese Reihe England mit Einschluss von Schottland und Irland. 3) Nicht als ob erst jetzt diese Länder zu einem Reiche vereinigt wurden. Schon in der ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts hatte die Vielherrschaft Englands der Einheit Platz machen müssen. Auch Irland war schon in der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts (1172) durch Heinrich II. aus dem Hause Anjou, endlich Wales schon ein Jahrhundert später durch Eduard I. (1272 u. ff.) aus dem Hause Plantagenet der Krone England unmittelbar unterworfen, Schottland freilich nur unter der Form des Vasallenstaates mit derselben vereinigt worden. So hatte von einem vereinigten Inselreich, von einer brittischen Union, schon seit Anfang des vierzehnten Jahrhunderts die Rede sein können. Auch hatte von der vermöge dieser Einigung erzeugten Ueberlegenheit Frankreich durch das ganze Jahrhundert und durch die erste Hälfte des fünfzehnten zu leiden gehabt. Der Anspruch, den aufs Neue England nächst Spanien hatte, seine neue Geschichte zu beginnen, entsprang vielmehr aus dem Erlöschen des Bürgerkrieges, der unter Heinrichs VI. Regierung (1422-1461) zwischen diesem Lancaster mit seinem Vetter Heinrich von York ausgebrochen war. Der Sieg Heinrichs VII. Tudor über Richard III. in der Schlacht bei Bosworth und der Tod des Letzteren brachte die Krone wieder 1485

1) Vgl. Duclos, Histoire de Louis XI (1745); Schmidt, E. A., Geschichte von Frankreich. Bd. II. (Hamb. 1840). Was den Gegensatz zwischen dem deutschen Reich, welches erlahmte, und Frankreich, welches erstarkte, betrifft, so datirte er von dieser Zeit her. 2) Vgl. Prescott, Gesch. Ferdinands und Isabella's (Deutsch 1843).

3) Vgl. Pauli, Gesch. Englands (Forts. der von Lappenberg begonnenen) Bd. V. 1858).

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nach langer Unterbrechung an die Lancaster zurück; denn Heinrich von Richmond stammte durch seine Mutter von diesen ab. So begann mit diesem (Lancaster-Tudor) die Geschichte Englands von Neuem. Der Kampf zwischen diesen verwandten Stämmen, deren Häupter Johann (Lancaster) und Edmund (York) Söhne Eduards III. gewesen waren, erinnert einigermassen an die Kämpfe der Ghibellinen und Guelfen gegeneinander, nur dass er ein Element weniger enthalten hatte, und lediglich eine häusliche Angelegenheit der Engländer, nicht Europa's überhaupt gewesen war.

Im Allgemeinen bargen die Erfolge, die die Einigungspolitik in Oesterreich, in Frankreich, in Spanien, in England um die Mitte des Jahrhunderts und seitdem errang, alle Anlagen zur Stärkung der Krone in sich. Daher begreiflich, dass in jenen Ländern, wo vorher noch der Feudalismus ein Gegengewicht gebildet hatte, die Krone in dem Grade absolute Vorrechte erlangte, als sie dieselbe je über alle nationalen Territorien ausbreitete. Selbst in England nahm das Königsthum die Richtung auf dieses Ziel; denn das Parlament, bei den tiefen Erschütterungen durch die Umstände. jedesmal genöthigt, alles zu erklären, was der Herrschende verlangt hatte, hatte seinen Charakter verloren und war dadurch um alle Kraft gekommen.

So

Von dieser neuen Gestaltung der Dinge im grössten Theile Europa's machte allein Italien eine Ausnahme. Das Papstthum, völlig rathlos, musste nothwendig darauf denken, von seiner Präsidialmacht, die dadurch auf einen Schatten von der vormaligen Wirklichkeit reducirt war, noch zu retten was zu retten war. ergab sich die Politik, womit die Geschichte den Papst Alexan1492 der VI. | hervortreten sah, indem er daran arbeitete, die kirchlichen Territorien in päpstliche, d. h. in die Form eines weltlichen Staates, eines Kirchenstaats umzuwandeln, ohne dass von einer Dynastie hier die Rede sein konnte, als eine einfache Folge der Richtung, wovon die letzte Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts ergriffen war. Von einem Eingehen auf die früheren Schicksale der kirchlichen Territorien wird hier abgesehen. 1) Auch die Monarchie die hier entstand, musste eine absolute sein. Diese principielle Neuerung seitens des Papstthums innerhalb eigenen Gebietes musste

1) Vgl. die Werke von Gregorovius (Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter etc.), von v. Reumont (Geschichte der Stadt Rom. Zweiter Band) und überhaupt die resp. Literatur in v. Reumonts Bibliografia etc. sulla storia d' Italia. Berl. 1863 s. nn. Becker, Leo, Sugenheim, Papencordt, Scharpff.

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