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schaffung internierter Zivilpersonen unter anderm Portofreiheit für Liebesgaben bis zum Gewicht von 15 kg. gewährt. Dem Deutschen Frauenkomitee in Basel zu gunsten des Hilfsfonds für Familien deutscher Vaterlandsverteidiger in Basel, dem Comité central d'assistance aux familles françaises en Suisse, den Deutschen Hilfsvereinen in Bern und Zürich zur Unterstützung notdürftiger Familien von Wehrmännern in der Schweiz, dem Oesterreichisch-Ungarischen Hilfskomitee in Basel, dem Internationalen Frauenbureau in Lausanne für Auskünfte über die Opfer des Krieges, dem Heimschaffungskomitee Schaffhausen, dem Bernischen Hilfskomitee für Kriegsgefangene, dem Comité central de secours aux Français victimes de la guerre à Lausanne, der Vereinigung Secours aux blessés, Atelier de l'Union des femmes à Lausanne, dem Comité de secours aux rapatriés français à Fribourg, den Bureaux de la Mission catholique suisse à Fribourg et Genève (section pour la recherche des disparus des belligérants), dem Zürcher Bureau für die Aufsuchung von im Kriege Vermissten, dem Aargauischen Lokalkomitee für Notunterstützung von Kriegsgefangenen und Evakuierten, dem Komitee der Polnischen Arbeitsstelle für die durch den Krieg heimgesuchte Zivilbevölkerung Polens in Freiburg, dem Comité bernois de secours aux prisonniers de guerre, sections de Bâle et de Genève, dem Hilfskomitee zur Heimschaffung internierter Zivilpersonen in Goldau, dem Italienischen Kriegsunterstützungskomitee in Zürich, der Vereinigung L'Etoile, société de secours aux prisonniers civils français in Zürich, dem Comitato italiano di benefizenza per la guerra in St. Gallen, dem Russischen Hilfskomitee in Bern, dem Zentralkomitee zur Unterstützung russischer Staatsangehöriger in der

Schweiz in Bern usw. wurde je nach den Bedürfnissen Portofreiheit für Paketpostsendungen bis 2 oder 5 kg. Gewicht und für die ein- und ausgehenden Briefschaften und Geldsendungen, sowie Gebührenfreiheit für Ein- und Auszahlungen im Postcheckverkehr gewährt. Den im Felde stehenden Wehrmännern in Deutschland, Frankreich, Italien, Oesterreich und Ungarn wurde Portofreiheit für die Briefschaften an ihre Angehörigen in der Schweiz eingeräumt. Ferner geniessen Liebesgabensendungen aus der Schweiz für im Felde stehende Wehrmänner in Deutschland (Adresse: Zentralsammelstelle des Roten Kreuzes in Karlsruhe), in Oesterreich-Ungarn (Adresse: Naturalspendensammelstelle des Kriegsfürsorgeamtes des k. u. k. Kriegsministeriums in Bregenz) und in Frankreich Portound Zollfreiheit. Die Sendungen für Frankreich müssen von der schweizerischen oder französischen Gesellschaft vom Roten Kreuz, oder von einer Zweigstelle dieser Gesellschaften, die ihren Sitz in der Schweiz hat, aufgegeben und entweder an französische Militärspitäler oder Ambulanzen, oder an französische Hilfsgesellschaften für Verwundete und Krieger gerichtet sein.

Von der Entrichtung des französischen Zolles sind nur die Sendungen für die an der Front kämpfenden Truppen befreit und diese auch nur dann, wenn der Versender der Zollinhaltserklärung einen Attest des französischen Konsuls beifügt, demzufolge es sich nicht um Waren handelt, die von Frankreich aus bestellt wurden, sondern um Liebesgaben einer dem Konsul bekannten Person.

Umfang des Verkehrs der Kriegsgefangenenpost.

Im September 1915 wurden von der schweizerischen Postverwaltung täglich durchschnittlich 219,833 Briefe und Karten, 15,831 uneingeschriebene Paketchen bis 350 gr. und 52,971 eingeschriebene Pakete nach dem Ausland weitergeleitet, sowie 9068 Postanweisungen im Betrag von Fr. 120,447 umgeschrieben und versandt, Dazu kommt jeden Tag eine fast ebenso grosse Zahl von Sendungen des Inlandsverkehrs, denen Portofreiheit gewährt wurde und die im Interesse der Opfer des Krieges an Sammelstellen, Hülfskomitees usw. gerichtet und von solchen nach dem In- und Ausland versandt werden.

Ausschliesslich durch den Kriegsgefangenenpostverkehr sind rund 240 Arbeitskräfte der schweizerischen Postverwaltung in Anspruch genommen. Und man darf ruhig sagen, dass die Mitwirkung des übrigen Postpersonals bei der Behandlung der in der Schweiz aufgegebenen Kriegsgefangenensendungen, der Erledigung der Anfragen usw., in Arbeitskräften ausgedrückt, die Zahl von weitern 250 erreichen würde, so dass die schweizerische Postverwaltung täglich rund 500 Mann im Dienste des Kriegsgefangenenpostverkehrs beschäftigt.

Schlusswort.

Man sieht aus diesen Ausführungen, dass sich auch die schweizerische Postverwaltung vorbehaltlos in den Dienst der Politik des Bundesrates stellte, die nur dahin gehen kann, unter genauester Wahrung der Neutralität das Schicksal der vom Kriege Betroffenen so erträglich wie möglich gestalten zu helfen. Mitten im Kriege, wo Hass und Wut in unerhörter

Weise aufeinander schlagen, ragt das Schweizerbanner hoch über das wilde Getümmel als ein Hort des Friedens und der Menschenliebe. Feierlich und ernst mahnt es, dass verschiedene Völkerstämme friedlich beieinander leben und am gemeinsamen Fortschritt des Menschengeschlechtes arbeiten können. Wir wollen uns stets bewusst sein, was davon abhängt, dass unser Vaterland das Beispiel eines auf dem Wege der Freiwilligkeit und Selbstdisziplin geeinten Staatswesens gibt, in dem Stammesverwandte der mitteleuropäischen Kulturvölker Schulter an Schulter gemeinsamer friedlicher Arbeit nachgehen. Seien wir uns stets dessen bewusst! Dann werden wir auch immer so handeln, dass alle unsere vom Kriege heimgesuchten Nachbarn ohne Bitterkeit und mit Vertrauen zu dem Lande hinblicken können, das im Schatten des weissen Kreuzes seine Gefilde breitet.

Die Wirtschaftspolitik des Krieges.

Von

Dr. Paul Gygax, Redakteur, Zürich.

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