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Die Freiheit in der Gnade musste das Nämliche bedeuten für den Christen, was dem Römer die bürgerliche Freiheit bedeutet hatte, wie neuerdings ermittelt wurde, selbst die Tragweite, dass wie die Aemter der Republik von der Bürgerschaft, so die Aemter der Kirche, also die Functionen des Bischofs, der Priester, der Diakonen von der Gemeinde verliehen wurden.

Der Priester sollte die Absolution gratis geben (,,Umsonst habt ihr es empfangen, umsonst gebt es auch"). So hatte schon der römische Prätor gratis manumittirt, und wenn hier eine Abgabe seitens des Freigewordenen (manumissus) an den Tempel vorgesehen gewesen, so fehlte auch seitens des Absolvirten nicht eine Busse zur Erhaltung der Kirche oder zu Gunsten der Armen der Gemeinde. 1)

Die Anweisung, Pietät gegen die Kirche als lebendige Genossenschaft zu bezeugen, ergänzte beim Ableben das sonst jeweils entrichtete Almosen zu einem testamentarischen Legate an die Kirche, in deren Namen es der Bischof o. e. A. entgegennahm. So hatten aber vordem unter römisch heidnischen Verhältnissen die Testamente der römischen Clienten die Dankbarkeit ausgedrückt gegen die Patroni vom einfachen Gutsbesitz angefangen bis später, als es Kaiser gab, zu diesem hinauf.

Fürwahr eine grossartige Tragweite hatte die Initiative gehabt, womit Jesus Christus die Sündenerlassung eingesetzt hatte, dass gleichsam jene altrömische Einrichtung auf das geistige Gebiet versetzt schien.

2. Diese wenigen Thatsachen ins Auge gefasst, wie hätte das ganze übrige Material, welche z. B. die militärische Seite Rom's zurückgelassen, für die geschichtliche Erziehung nicht copirt werden sollen? In der That zeigt sich, und dieses ist der eigentliche Punkt, um den es sich für den Zweck dieses Abschnittes handelt, dass die Beamtenhierarchie als Typus schien der Priesterhierarchie vorgeschwebt zu haben, wie wenn dieser etwas Providentielles für letztere gewesen wäre. 2) Hier half noch das praktische Beispiel der byzantinichen Verhältnisse bedeutend dem Zuge zur Herrschaft

1) Andererseits bestand eine Excommunication mit der Unterscheidung in eine maior und eine minor, während allerdings die altrömische deminutio sich dreifach abstufte (maxima, maior, magna).

2) Uebrigens hatte schon der Apostel Paulus den Vergleich mit dem Rüstungsapparat des römischen Legionssoldaten in seinem Briefe an die Korinther ausgebeutet.

über Gewissen und Glauben nach. Jedoch blieb die Vorstellung von der Praxis des römischen Lagerdienstes massgebend. Auffallend ist die früh aufgekommene Bezeichnung der Kirche als auf Kriegsfuss gerüstet (militans), was in einer Bezugnahme auf die Geltung des römischen Lagers als der Repräsentation Rom's im Felde begründet war. So musste denn in der Folgezeit z. B. das Einsteigen durch ein Kirchenfenster für sacrilegisch erklärt werden. War doch vom römischen Militärgesetz vordem das Einsteigen über die Lagermauern als ein todeswürdiges Verbrechen geahndet worden. Unter Erinnerung an die Zeit der Verfolgungen durch die Kaiser hätte eine andere Bezeichnung als militans besser gepasst. Kampf des Leidens war dem Geiste jener Zeiten verwandter als der Kampf des Angriffs. Doch zugegeben, dass die Bezeichnung militans nach den Absichten vernünftig war, so war complet neu, dass die Auctorität innerhalb der militans sich das Recht beilegte, die im Bunde mit ihr Gewesenen nach ihrem Tode als ecclesia triumphans anerkannt zu wissen. Sie verkannte, dass die Tolerirung (seitens Constantin's) und die Erhebung zur Reichskirche (seitens des Theodosius) ihr Triumph geworden, dass sie hienieden schon nicht militans, aber triumphans war. Doch sie wollte eine transscendentale ecclesia triumphans.

Der

Diese Consequenz hätte sie nöthigen müssen, in dem Papste einen Stellvertreter Jesu Christi (legatus) und in den Bischöfen Tribuni im Lager Gottes zu sehen. Hier hatte aber die Geschichte des eigenen Ursprungs mit den Bezeichnungen vicarius und legati vorgegriffen.

3. Die Umwandlung der Gemeindekirche in einen Verband von Kirchengemeinden kann mit P. Gregor I., der religiös-politische Ausbau dieses vielheitlichen Verbandes bei centralisirter Leitung mit Gregor VII. datirt werden. Was bis dahin noch einer Republik vergleichbar gewesen, nahm seit Letzterem eine Richtung an, bei der der Vicarius auf einen Princeps und die Legati auf Proconsules hinausliefen. Die Organisirung eines besonderen Collegiums für die Wahl des Papstes und das Aufhören der einmüthigen Katholicität mit den Griechen drängten sichtbar Rom, das bisher des alten Roms republikanische Zeit theoretisch aber mit starken Schatten copirt hatte, auf den Weg, in eine Nachahmung der Entwicklung des kaiserlichen, aber mit feudalem Zuschnitt, zu verfallen. Der Gedanke, der sich des Papstthums seitdem bemächtigte, fasst sich in dem Ausdruck Curatel zusammen; die geistliche Curatel

über die Fürsten, die es durch die Anrede als Söhne fesselte, hielt durch letztere die Entwicklung der Interessen ihrer Länder unsichtbar, aber mächtig fest. Man fühlte nicht, wie man anfing, den Namen des Christenthums in schlechten Ruf zu bringen.

Dazu kam, dass der Curialismus bewussterweise nur eine Geographie von Bisthümern zu kennen begann, die, als der menschliche Geist unter den Widersprüchen zwischen der christlichen Lehre und der kirchlichen Praxis seinem Verlangen nach Rückkehr zur Einfachheit laut Ausdruck gab, ganz neue Aufgaben erhielten. Durch Schärfung der Waffen gegen dergleichen Widerspruch schärfte sich der Gegensatz zwischen Priestern und Laien, sank die Achtung vor den Laien, trat die Scheu vor ihrer Betheiligung bei der kirchlichen Constituirung zurück, und machte sich in controlirenden Massregeln gegen sie Luft, welche zusammen das Mustergesetz (Canon) hiessen.

Aus diesen Daten wird erhellen, wie, trotzdem dass durch den Einsturz des kaiserlich römischen Staatsgebäudes der äussere historische Faden correct abgeschnitten war, dennoch das päpstliche Rom jenes beerbte, zum Beweise, dass ein Institut, welches praktische Bedeutung zu haben aufgehört hat, als Culturerbschaft noch eine Macht zu sein vermag. Um aber dem Gegenbilde die Vollständigkeit zu geben, fügen wir noch hinzu, dass, wie das kaiserliche Rom unter Tiberius sein judicium majestatis erhalten hatte, so das päpstliche sein sacrum officium oder die Inquisition erhielt.1)

4. Welche Hülfsmittel aber gebrauchte Rom, dass diese Culturerbschaft zu einem Bildungsgesetze der europäischen Entwicklung werden musste ? Man hat gesagt, Betrug! Das ist keine wissenschaftliche Erklärung. Das heisst, den Knoten durchhauen, nicht aber ihn lösen.

Betrug - worin soll der Betrug bestanden haben, dass das Papstthum Macht über die Geister erlangte und Fürsten wie Völker seinem Banne unterwarf und sie darin hielt? Dass das Beispiel Heinrichs IV. viel verschuldete, haben wir als eine ausgemachte Ursache von vorneherein zugegeben und als Erklärung bereits benutzt. Jedermann wird die Richtigkeit davon in den Grenzen, wie wir es gethan, zugeben. Aber dieses Beispiel weist wieder auf eine Ursache bei ihm selbst zurück, auf seine Erziehung in seiner Jugend. Der Glaube des Fürsten, dem die Leichtfertigkeit des

1) S. oben S. 153.

Temperaments in ihm bei dem bewussten Anlass Hohn sprach, wurde zum Verhängniss an ihm.

Hiermit kommen wir dem Geheimniss der Macht des Papst thums über Alle auf den Grund. Der Nachweis an einem Einzelnen würde zu Nichts führen. Auch gab es Beispiele glücklichen Widerstandes nachmals, z. B. Philipp IV. Man kann zugeben, dass Betrügereien verübt wurden, wie anlässlich der Decretalen Isidor's feststeht. Aber über dergleichen Betrügereien hinaus bleibt immer noch die Frage offen, wie die Macht über die Geister zu erklären sei? Der mächtigen Wirkung des Papstthums diente eine Realität zur Voraussetzung, und diese bestand 1) in dem Glauben der Massen, 2) in der Sprache des Erbarmens mit dem Elend in der Menschheit und 3) in dem Privilegium der gelehrten Bildung.

Weil der nämliche Glaube dem Papstthum und den Völkern gemeinsam war, darum waren die Fürsten, die übrigens damals noch weit davon entfernt waren, ihre Aufgabe von einem höheren Gesichtspunkte, als dem blos persönlichen, zu erfassen, in ihrer Macht gelähmt, selbst den weltlichen Ansprüchen der Päpste gegenüber, weil die Päpste diese Ansprüche ebenso wie die rein religiösen mit der gleichen Bundesgenossenschaft Gottes und der Heiligen stützten und vertheidigten.

Hätten die Völker die Bildung gehabt, welche zwischen dem, was Religion ist, und dem, was nicht dazu, sondern zur Regierung der Staaten gehört, unterscheidet, so hätten die Fürsten eine Stütze an ihnen gehabt. Die Völker hatten sie nicht, und so konnten die Päpste Alles anstreben, Alles beanspruchen, was sich aus den Decretalen der Vorgänger interpretiren liess, wofern es mit Salbung geschah, Oberlehnshoheit, Discretion in allen den Dingen, welche man heute als Grenzfrage zwischen geistlich-kirchlichem und staatlichem Ressort zu erkennen angefangen hat. Bei jenen ungemessenen Ansprüchen kann es nicht Wunder nehmen, dass selbst für die Könige sich das, was ihnen als Vasallen übrig blieb, auf den Privatbesitz reducirte, und natürlich für die Unterthanen so viel, als die Könige ihnen übrig lassen wollten. Die Legisten z. B. in Frankreich waren bedacht, dass dieses möglichst wenig wäre. Daher der Widerstand der Städte. Wohin war es mit dem Bürgerthum gekommen in den romanischen Ländern z. B. in Frankreich, ruft aus, wer an die altrömische Zeit zurückdenkt, z. B. seit alle Provincialen zum Genusse des vollen Bürgerrechts gekommen! Millionen in Leibeigenschaft versunken. Es

fehlte nicht an Männern, die das Uebel erkannten, aber denen die Wurzel unerreichbar war, und die, wenn sie allein standen, ohne Anhang, von der organisirten zwischen Papst und Königen vereinbarten Justiz erdrückt wurden. Die Bildung aber wurde durch Geistliche erlangt. Durch diese Herkunft des Wissens wurde die Macht conservirt; die Bischöfe erhielten ihre Diöcesanen in Unterwürfigkeit, wie sie zeitweilig der Papst.

Diese Erziehung durch den Klerus waltete wie ein ehernes Naturgesetz. Naturgesetze verändern sich nicht; sie sind ewig.

Zweiter Unterabschnitt.

Die Erbschaft der Nationen.

Dieser Existenz wurde der Krieg erklärt. Natürlich konnte nur eine fremde Macht die Mittel dazu herleihen. Wundern wir uns nicht, dass die Geschichte es so fügte! In wessen Geiste hätte auch der Plan entstehen können, dem Privilegium der Bildung durch römische Cultur, weil sich das Papstthum und die Kirche an sie gehängt hatte, durch das Privilegium der Bildung, welche die voraufgegangene geistige Welt der Hellenen verleihen sollte, eine Concurrenz zu bereiten und diese dem Staate zu reserviren? Ein solcher Plan, wenn von einem Plane die Rede sein kann, durfte nur im Geiste der Geschichte zur Welt kommen und Gestalt gewinnen.

Nicht die Erfindung des Buchdrucks konnte der Macht des Papstthums ein solches Gegengewicht bereiten, wie der geistige Einfluss der Hellenen, aus deren Cultur die Römer selbst theilweise das, was ihr Glanz gab, abgeleitet hatten. Warum auch, da das Papstthum den Buchdruck in seine Dienste nahm, wie die Presse in Subiaco bewies? Ebenso wenig vermochten die Entdeckungen der Portugiesen und der Spanier dagegen. Warum auch, da sie von den nämlichen Europäern gemacht wurden, die in Rom ihren höchsten Mittelpunkt sahen, dem sogar der Sultan von Aegypten huldigte, als er über das Benehmen der Portugiesen in Indien in Rom Klage führte. 1)

1) Vgl. Külb, Gesch. d. Entdeckungen u. s. w. I, 1, S. 215 u. ff. Doergens, Aristoteles.

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