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Gesch. d. H. Baurats
Knitterscheid.

Von der Ges. f. 1. G. u. A. (Gesch. d. Herrn Baurats Morlock in Diedenhofen.)

Von der Ges, f. 1. G. u. A.

Desgl.

(Gesch. d. H. Rittm. a D. Rennen in Oberhomburg.)

Von der Ges. f. 1. G. u. A.

2) Kleine Thonfigur (Oberteil fehlt) eines Reiters, der den Eindruck eines Orientalen macht, Götterbild; gefunden bei Anlage der ersten Gefrieranlage am rechten Seille-Ufer vor dem Deutschen Thor zu Metz, Geschenk des Herrn Baurats Knitterscheid. - Mehrere entsprechende Reiterstatuetten sind neben zahlreichen Thonfiguren der auch sonst häufig vertretenen sitzenden Göttin, welche Tiere u. a. im Schoss trägt, sowie einer Anzahl von Statuetten des Mars, der Minerva u. s. w. kürzlich in den Resten eines vom Provinzialmuseum zu Trier ausgegrabenen Tempelchens bei Thronecken im Hunsrück als Votivgaben gefunden.

3) Markstein eines Kreuzweges; gefunden zwischen Kneuttingen und Fentsch (Kreis Diedenhofen), im Wald abseits von der Orne nach der »Le Castel genannten Höhe zu; geborgen durch Herrn Kreisbauinspektor Baurat Morlock in Diedenhofen. Ueber einem 40 cm hohen Sockel, dessen untere, in die Erde einzulassende Hälfte nur roh behauen ist, erheben sich in einer Höhe von etwa 17 cm die nach den vier Seiten gerichteten Brustbilder von vier bärtigen Männern, zwischen deren Köpfen eine für die Opfergaben bestimmte kreisrunde, wenig ausgehöhlte Schale von 71⁄2 cm äusserem Durchmesser das Steinbild oben in einer Höhe von insgesamt etwa 58 cm abschliesst. Die Darstellung ist zusammenzustellen mit dem zu Trier-Löwenbrücken gefundenen Stein, welcher von Hettner, Röm. Steindenkmäler des Provinzialmuseums zu Trier (1893) unter No. 71 aufgeführt und abgebildet ist. Von anderen Abweichungen abgesehen unterscheidet sich das Trierer Denkmal von dem unsrigen dadurch, dass dort nur zwei der Brustbilder bärtig sind, während die beiden anderen den unbärtigen Merkur mit Flügeln am Kopf darstellen. Zum Vergleich kann ausser den vierköpfigen Hermen auch der Janus quadrifrons herangezogen werden; es sind aber die vier Männer zu der Zahl der allgemein als Kreuzweggottheiten bezeichneten sowohl einheimischen wie auch von auswärts eingeführten Götter zu rechnen, welcher vornehmlich weibliche, jedoch auch männliche Gottheiten, wie Mercurius, angehören. (Vgl. Keune im Jahrbuch VIII, 1, S. 76—77).

4) Gesimsstück (an der Inschriftseite lang 25 cm) mit dem Rest eines Namens aus einer Inschrift: GVSIVS oder wahrscheinlicher GVSTVS, in letzterem Fall zu Augustus zu ergänzen und als Beiname oder Einzelname eines romanisierten Eingeborenen zu erklären (vgl. Jahrbuch IX, S. 182). Das Bruchstück stammt von einem römischen Bauwerk (Tempelchen?) im Wald von Oberhomburg (Kreis Forbach), dessen Reste die Herren Apotheker Zimmermann und Notar Dr. Walther zu St. Avold auf Kosten der Gesellschaft für lothr. Geschichte untersucht haben.

5) Oberteil eines aus einer oben abgerundeten Nische herausgearbeiteten Steinbildes des Mercurius; am Kopf Flügel; über die linke Schulter fällt der auf der rechten Schulter durch eine kreisrunde Spange zusammengehaltene Ueberwurf (Chlamys); in der Linken der Schlangenstab; Gesamthöhe jetzt 71 cm. Gefunden im Park des Stahlwerks zu Oberhomburg (Kreis Forbach), Geschenk des Direktors des genannten Stahlwerks Herrn Rittmeisters a. D. Rennen.

6) Kopfstück und Rumpf eines ähnlichen steinernen Merkurbildes, gefunden im Linger Wald zwischen Enchenberg und Rohrbach (Kreis Saargemünd);

Höhe des Rumpfes rund 50 cm; geborgen durch Herrn Förster Reichelt zu
Enchenberg 1).

7) Ausserdem gingen einzelne Geschenke ein von den Herren Bibliotheksdirektor Paulus (ein Hufeisen, mehrere Spinnviertel u. a.); Mittelschullehrer Chazelle zu Metz (kleines Bruchstück eines Mosaik fussbodens, gefunden bei Anlage einer Jauchegrube zu Niedwellingen bei Busendorf, Kreis Bolchen); Lehrer Hemmer (Hufeisen eines Maulesels; gefunden in der Lorryer Strasse zu Devantles-Ponts beim Legen der Gasröhren; übermittelt durch Herrn Oberlehrer Dr. Hoffmann zu Longeville). Ueber die römischen Münzen s. später.

Ila. Eine Grabschrift auf der Rückseite des Bruchstückes einer anderen grossen Inschrift und der Schluss einer Grabschrift unterhalb einer Reliefdarstellung aus Carthago; Geschenk des Herrn Pfarrers Petit zu Augny 2).

III. Merovingische Zeit.

1) Einige Fundstücke aus einer Begräbnisstätte in einem dem Herrn Huber (aus Frankenthal) gehörigen Steinbruch bei Bollingen-Bettstein (Bassompierre), Kreis Diedenhofen; vermittelt durch die Herren Leo Winsbach und Notar Dr. Bischoff zu Diedenhofen. Die Gräber waren aus Deckeln und sonstigen Stücken von früheren Steinsärgen zusammengestellt.

2) Drei Stücke des Belags eines Messergriffes, nach der Angabe des Herrn Notars Welter aus Lörchingen gefunden in einem fränkischen Plattengrab zu Niederschalbach (Kreis Saarburg i. L.).

IV. Mittelalter und neuere Zeit.

1) Aus dem Kloster der Cölestiner, dem jetzigen Ingenieur-Zeughaus : Bruchstück einer Grabschrift in erhabener gotischer Majuskel nebst einem kleineren in erhabener gotischer Minuskel, ausserdem eine schlanke Säule und eine gusseiserne Kaminplatte; überwiesen durch Herrn Garnisonbauinspektor Fromm.

2) Renaissance: Wappentier mit Bruchstücken des Wappens und anderem Zubehör, mit Farbenspuren. Pfosten eines Portals mit Darstellung eines Landsknechts und darunter einer Badenden in Flachrelief. Gefunden als Baumaterial

in Mauern des Hauses Noé, welches Herr Grätz zur Vergrösserung der Lothringer Bierhalle angekauft hat. Geschenk des Herrn Grätz3).

3) Renaissance. Von zwei Genien gehaltene Tafel mit der Inschrift: »En touttes tes oewres pense à la fin qu'il te fault morir. 1578. Aus Norroy-leVeneur, Geschenk des Herrn Michel daselbst.

4) Vier gusseiserne Kaminplatten aus dem Bezirkspräsidium (Adam und Eva und drei Wappendarstellungen, die eine aus dem J. 1625, eine zweite mit dem Wappen der Stadt Metz und der Stadtjungfrau mit der Lilie aus dem J. 1742); Geschenk des Herrn Bezirkspräsidenten.

1) Das Bruchstück eines Merkurbildes aus Enchenberg bei Bitsch<< im Museum zu Strassburg No. 2412 (rechtes Bein eines Merkurs, der in der gesenkten Rechten einen Beutel über einen Bock zwischen dessen Hörnern hält, eine häufiger vorkommende Darstellungsweise).

2) Eine ausführlichere Besprechung wird an anderer Stelle gegeben.

3) Im Keller des nämlichen Hauses dient als Untersatz eines Pfeilers ein grosser, jedenfalls von einem römischen Grabdenkmal herrührender Block, dessen Vorderseite eine gut gearbeitete mythologische Darstellung zeigt.

Von der Ges f. 1. G. u. A.

Desgl.

Gesch. d. H. Dr. Frantz

Gesch. d. I. Colbus in Altrip und Humbert in Metz.

Von der Ges. f. 1. G. u. A.

Ueberw. durch H. Baurat Keller

5) Zwei gusseiserne Kaminplatten, eine mit dem französischen und eine mit dem lothringischen Wappen und mehrfach verschlungenem L (= Leopold, Herzog von Lothringen) im Giebelaufsatz; beide aus dem J. 1701, letztere gegossen in Quint bei Trier. Geschenk des Herrn Dr. med. Frantz zu Metz, aus dessen Haus (Bischofstrasse) sie stammen.

6) Einzelne andere Geschenke gingen ein mit I, 1, schaft f. lothr. Geschichte (Sendung des Herrn Pfarrers H. Unterprimaner Humbert zu Metz.

V. Münzen.

sowie von der GesellColbus zu Altrip) und

a) Mehrere gallische Münzen, geschenkt mit I, 1, darunter eine der Mediomatriker (= Chabouillet No. 8946 ff.), eine der Leuker (vgl. Chabouillet No. 9062ff.), eine des Germanus Indutilli« (= Chabouillet No. 9245 ff.) u. a. (wie Chabouillet No. 8171).

b) Römische Münzen1):

1) Vor allem ist hervorzuheben eine reiche Gabe der Gesellschaft für lothr. Geschichte, welche einen zweckmässig gebauten Münzschrank mit einer Auslese von 2584 Münzen aus dem Münzfund von Nieder-Rentgen (Jahrbuch VIII, 2, S. 1-43) geschenkt hat. Die Anordnung der Münzen ist Herrn Prof. Dr. Wichmann zu verdanken.

2) Vier Kupfermünzen, gefunden beim Abtragen des Walles vor dem Deutschen Thor); Geschenk des Herrn Klere zu Montigny: zwei des Nero, eine des Trajan und eine der Urbs Roma (Konstantin).

3) Sechs Kupfermünzen, gefunden (lose in der Erde) beim Stationsbau Gandringen; je zwei des Valentinianus I, Valens und Gratianus mit den Reversen : Securitas reipublicae, Gloria Romanorum und Victoria Auggg. Ueberwiesen durch Herrn Baurat Keller zu Metz.

4) Einzelne Münzen gingen ein als Geschenke der Gesellschaft für lothr. Geschichte (L. Aelius Caesar Cohen 57, gefunden bei Arbeiten im Hornwerk

=

1) Bei dieser Gelegenheit seien einige im Lande gefundene römische Münzen genannt, welche mir früher von Schülern übergeben wurden :

a) Gefunden im Garten des Herrn Viville vor dem Theobaldsthor zu Metz: 1) Faustina Augusta, Rückseite Hilaritas; 2) Constantinopolis, Trierer Prägung. b) Gefunden im Schulhof des Gymnasiums zu Montigny: Constantinus Aug.. Rückseite: Soli invicto, Trierer Prägung.

c) Gefunden auf dem Herapel: 1) Imp. Caes. Vespasian. Aug. cos. VIII p. p., Rückseite: Fides publica; 2) Imp. Caes. Domit(ianus) Aug. Germ. cos. XVI cens., Rückseite: Fortunae Augusti; 3) Münze des 4. Jhdts.

d) Gefunden bei Ruhlingen (Kreis Saargemünd): Constantinus iun(ior) nob. C., Rückseite: Providentiae Caess., Trierer Prägung.

) Vgl. Jahrbuch IX, S. 319, wo andere bei der gleichen Gelegenheit gemachte Funde genannt sind (doch sind die beiden Isis-Statuetten nicht, wie Jahrbuch X, S. 456 irrtümlich angegeben ist, von der Gesellschaft f. lothr. Geschichte gekauft). Ebenda wurde auch eine Goldmünze des Vespasian gefunden, welche sich noch im Besitz des Herrn Klere befindet, ausserdem ein liard de Lorraine vom J. 1708 (vgl. de Sauley, monn. de Lorraine pl. XXX, 3) und ein Zwei-Sols-Stück Ludwigs XVI vom J. 1792, welche beiden letzteren Herr Klere geschenkt hat.

vor der Citadelle, der Gesellschaft geschenkt von Herrn Dr. Gnädinger; Constantinus Cohen 342, gef. bei fränkischen Gräbern am Bahnhof Hagendingen 1894) sowie von dem Quartaner der Oberrealschule Heppe, übermittelt durch Herrn Prof. Dr. Rebender (Constantius nob. C. mit dem Revers: Genio populi Romani und im Felde S F).

c) Mittelalterliche und neuere Münzen.

Angekauft wurden: 1) Goldmünze des Herzogs Robert von Bar (Herzog seit 1335), Florentiner Typus, Nachbildung des florin d'or von Carl V. von Frankreich (de Sauley, monn. des comtes et ducs de Bar, Pl. IV, 11 und S. 34); gefunden in Queuleu bei Metz.

2) Silbermünze des Herzogs Leopold von Lothringen aus dem J. 1712 (de Sauley, monn. de Lorr., S. 221 mit pl. XXX, 7), gefunden beim Abtragen einer Mauer zu Destrich, Kreis Forbach.

Ausserdem gingen einzelne Geschenke ein von den Herren Oberforstmeister Ney, Forstmeister Hallbauer u. a., auch eine silberne und eine bronzene Preismedaille des Metzer Gartenbauvereins vom J. 1899.

d) Dem Museum waren zur Besichtigung bezw. Bestimmung übergeben die

bei den Fortbauten oberhalb Saulny gefundenen Münzen, nämlich:

z) 97 Münzen aus einem ländlichen Merkurheiligtum') links von der nach St. Privat führenden Strasse. Die bereits vorher von Herrn Prof. Dr. Wichmann bestimmten Münzen reichen von Nero bis Arcadius.

3) Gefunden lose in der Erde am Waldrande rechts von der Strasse nach St. Privat: 47 Münzen aus der 1. Hälfte des 16. Jhdts. bis zum J. 1552, in dem sie vermutlich verscharrt sind. 1-2) Zwei bugnes der Stadt Metz; 3) Jakob, Erzbischof von Trier (1503-1511), Coblenzer Prägung; 4-19) nebst 3 Bruchstücken: Erzbistum Cöln: Hermann IV (JJ. 1505, 1508); Philipp II (JJ. 1511, 1512, 1515); Hermann V (JJ. 1517, 1519); 20-21) Stadt Cöln (eine aus dem J. 1515); 22-28) Herzog Johann III von Jülich-Berg (JJ. 1511, 1512, 1513, 1515); 29) Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst Ludwig V (J. 151); 30) Ludwig XII von Frankreich (1497-1514); 31–36) Franz I von Frankreich (1515 1547); 37-46) Heinrich II von Frankreich (sechs aus dem J. 1551, eine von 1552, zwei andere: 155 ); 47) in der Dauphiné geprägter französischer Douzain oder Blanc.

1) Demselben Heiligtum entstammen Bruchstücke eines aus einer Nische herausgearbeiteten Merkurbildes, ein Stein mit der Darstellung des Merkur und Resten der Weihinschrift, ein Messer, Bruchstücke von Thongefässen.

Gesch. d. H. Oberforstmeister Ney, Forstmeister Hallbauer.

Bücherschau.

Essai historique sur les Institutions judiciaires des Duchés de Lorraine et de Bar, avant les reformes de Leopold I par Charles Sadoul, avocat à la Cour d'Appel de Nancy, Docteur en droit (Librairie administrative Berger-Levrault et comp. à Paris et Nancy. 1898).

Auf dem Gebiete der Gerichtsbarkeit herrschte im alten Lothringen die mannigfaltigste Verschiedenheit. Teils stand sie den Dorfgemeinden und Städten, teils den Herzögen und Freiherrschaften zu, bis sie endlich durch Leopold I. eine volle einheitliche Regelung erfuhr. Der gelehrte Herr Verfasser hat sich um die Rechtsgeschichte Lothringens sehr verdient gemacht, dass er sich der grossen Mühe unterzog, aus dem kaum entwirrbaren Stoffe, der sich nicht bloss in der neueren französischen Litteratur, sondern auch in der der letzten Jahrhunderte sowie in alten Urkunden zerstreut findet, im vorstehenden Werke ein klares und übersichtliches Bild der Entwicklung dieses Zweiges des Rechtslebens zu entrollen. Nach kurzem Rückblick auf die vor dem 13. Jahrhundert liegende Zeit, in welcher die richterliche Gewalt in ihrem ganzen Umfange regelmässig den Dorfgerichten, bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und seinen Schöffen als Beisitzern, über ihre Mitbürger zustand, beginnt die Hauptdarstellung mit dem zu jener Zeit erfolgenden Ansichreissen der Gewalt durch die Landesherren, die Herzöge und Freiherrschaften, welche dieselbe als einen Ausfluss ihrer Souveränetät erklärten. Daneben bleiben teilweise die Schöffengerichte in den Gemeinden mit geringeren Befugnissen bestehen, wofür die Gemeinden an die Herren Naturalabgaben zu entrichten hatten. Jene neuen Herrschaftsgerichte (prévôtés und baillages) bildeten sich zu Aufsichtsgerichten über die Gemeindegerichte und zugleich zu Berufungsgerichten für die der Zuständigkeit der letzteren unterliegenden Sachen aus. Ihr Uebergewicht wuchs fortgesetzt. Als die Herzöge, Barone und Herren den Gerichten selbst nicht mehr vorsassen, sondern diese ihre Befugnisse an die von ihnen ernannten Beamten übertrugen, wuchsen infolge eigenmächtiger Anmassungen deren Machtbefugnisse immer mehr, zumal als diese Aemter käuflich geworden oder auch als ehrende Auszeichnung verliehen wurden. Im herzoglichen Lande erhielt ein solcher Herrschaftsrichter den Titel scultetus, und in dessen deutschem Gebiete Schultheiss. Die Befugnisse dieser Herrschaftsrichter waren sehr verschieden je nach der Oertlichkeit. Oft waren sie zugleich Gouverneure der befestigten Plätze und militärische Chefs des Gebiets. Dass hierbei manche Lebergriffe und Ungerechtigkeiten vorkamen, ist erklärlich. So erzählt der Verfasser (S. 26), dass Herzog Mathieu II.

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