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überholen, ehe er einen Nachfolger bestimmt hatte. Der Eroberer, der Mann der That, blieb die Aufgabe, zu organisiren, der Geschichte schuldig. Das Reich ging auseinander; es wäre dieser Fall auch eingetreten, hätte er frühzeitig Vicekönige eingesetzt, doch nicht so rasch, und so zum Verderben der betheiligten Länder, weil Kriege sollten zu entscheiden haben, was seine organisirende Hand hätte für eine gewisse Zeit hinausschieben können, bis die Makedonisirung (Hellenisirung) mehr in die Bevölkerungen eingedrungen war. So machte sich ein Uebel, welches die Nachfolge in der Herrschaft über Makedonien bis dahin periodisch heimgesucht hatte, das alte Erbübel des Thronstreits nach Alexander's Tode in einer dem Umfange des vergrösserten Reichs entsprechen323 den ungeheuerlichen Weise geltend. Und das Schicksal dieses Thronstreits war, dass er resultatlos blieb, dass nicht das Reich als solches, sondern nur Reichstheile Nachfolger erhielten. Ferner blieb Makedonien, das keinerlei Vortheil von den Eroberungen seines Königs hatte, das nachher was die Reichsverweserschaft in ihm seither erhalten hatte, ein separates Reich, oder es wurde wieder, was es gewesen war, zugleich mit der Aussicht auf eine Dauer, wie sie seine Hülfsquellen ihm erlauben sollten.

II.

Betrachtung der Entwicklung Makedoniens in der Zeit nach Alexander's Tode.

Die Herrschaft Alexanders löste in den einzelnen Reichstheilen ein jäher Verbrauch der Usurpatoren ab, auch der Regenten Makedoniens.

Aus der Zeit der Reichsverweserschaft ist nachzuholen, dass es die Hellenen wiederholt die Ueberlegenheit seiner Macht hatte fühlen lassen, zunächst die dorischen (Agis II bei Megalopolis 330). und nicht lange darauf, die jonischen (im Lamischen Kriege), eine Bethätigung seiner Politik, welche trotz des Zerfalls der von Alexander hinterlassenen Universalmonarchie die Hellenen in ihrer Abhängigkeit von Makedonien im engeren Sinne besiegelte.

Der Verbrauch der Regenten dauerte hier über das Jahr 301 herab fort, bis mit Antigonus Gonatas, einem Enkel des Antigo nus von Phrgyien, eine neue Familie die Herrschaft erlangte, 278 und erträglichere Zeiten zurückkehrten. Beunruhigt von Aegypten her, wo der jüngere Bruder seines Vorgängers (Ptolemäus

der gegen die Gallier gefallen) regierte; sowie von Syrien her, gewährte er der einzigen noch unter Hellenen unabhängig nachgebliebenen Macht, nämlich Sparta, das endlich faktisch seinen Dualismus überwunden hatte, berechnenden Vorschub. Die Hoffnung, auf freundliche Beziehungen eventuell rechnen zu können, sahen die Nachfolger aber durch das Entstehen einer achäischen Conföderation mit dem Vorort Sikyon durchkreuzt, eine Symmachie in neuer Form, deren Spitze mehr gegen Sparta, als gegen Makedonien gerichtet war, bis sie genöthigt wurde, den Schutz Makedoniens anzurufen. In diesem Zeitpunkt verleugnete ein anderer König Antigonus die Tradition der Nachsicht, unterstützte die Conföderation gegen Sparta, und warf diese Macht durch den Sieg bei Sellasia | ganz nieder. Die aus diesem Kriege übrigende Auf- 222 gabe, die Aetoler zu besiegen, welche Sparta gegen die Achäer gereizt hatten, blieb seinem Stiefsohne Philipp III. zu erfüllen.

In ihm, der im Jahre nach dem Siege die Herrschaft erbte, begann Makedonien sich mit Rom zu berühren, das von diesem Herrscher, als seine Beziehungen zu Hannibal offenbar wurden, die Wiederholung einer Invasion fürchtete, wie sie einst seitens des epirotischen Königs Pyrrhus nach Unteritalien ausgeführt worden war.

Wir werden bei Rom auf Beides zu reden kommen.

Dritter Abschnitt.

Die Römer.

Vorbemerkung.

Dem Bedürfnisse der politischen Betrachtung, worauf es hier ankommt, entspricht ihre Datirung vom J. 50. Das Jahr der Erbauung desjenigen Roms, womit sich unsere. Betrachtung beschäftigen wird, reicht in das vorgeschichtliche Dunkel zurück, wo die Sage die Geschichte ersetzt. Vergebens wird es sein, diese andere Seite der Entstehung der Geschichte Europa's an jener vorbesprochenen, der hellenischen zu messen, wie einladend es auch sein würde, sich z. B. die Gesetzgeber Servius und Solon als ungefähre Zeitgenossen vorzustellen. Auffallend bleibt jedenfalls die Gleichzeitigkeit des Tarquinius Superbus (seit 534) mit des Pisistratus' definitivem Beginn (seit 540), sowie die gleichzeitige Erlösung

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beider Nationen aus der Herrschaft der Tyrannis. Es mag daher in dem Beiworte Superbus die Vorstellung dessen stecken, was die Hellenen unter Tyrannos verstanden, und dann dürfte man kühn auf eine andere Institution zurückschliessen, als auf die monarchische, welche sich bisher unserer Meinung von dem vortarquinischen Rom aufdrängte. In dergleichen Parallelen waren aber schon alte Geschichtschreiber thätig, und die Art, wie sie, um einen historischen Anfang Roms zu beschreiben, verfuhren, zeigt, dass ihnen die Idee vorschwebte, Rom wäre von den Hellenen ausgegangen. Jedenfalls würden wir die nationale Entwicklung noch vor dem gebräuchlich gewordenen Jahre 753 beginnen lassen müssen, da die Entstehung der Nationalität nicht in und mit der Gründung der Stadt angenommen werden darf. Die erkennbare Entwicklung der römischen Art begann politisch erst nach der Erlösung im J. 509.

I. 1)

Betrachtung der nationalen Entwicklung.

Zwar fand die Republik, welche sich die Geschlechter errichteten, Gesetze vor; der angebliche König Servius Tullius hatte sie gegeben. Aber sie waren im Hinblick auf das Verhalten der Römer gegen die nichtrömische Fremde gegeben worden. Wenn, gleich den Geschlechtern, die Plebeier während der Tyrannis des Tarquinius geschwiegen hatten, so änderte sich die Sache, als die Geschlechter die Herrschaft auszuüben begannen. Die Plebeier, zahlreicher als diese, und dennoch ihrer eigenmächtigen Herrschaft unterworfen, verlangten Schutz gegen sie vom Gemeinwesen, und später Rechte, weil Schutz von Fall zu Fall nicht sicher war.

Die Geschichte, welche diese beiden Stände im Kampfe wider einander zeigt, ist lehrreich, weil sie stufenweise den Ausbau der Rechte überschauen lässt, welche ursprünglich lediglich die Geschlechter in ihrer Hand gehabt, und den Gegensatz von Rechtlosigkeit, worunter gleichzeitig gleich Geduldeten die Plebeier zu leiden hatten. Abgesehen von dem Schutze, den die Plebeier durch eine besondere Obrigkeit (Tribun) zugestanden erhielten, sowie von

1) Ausführliche WW. von Schwegler, Peter, Mommsen, J, J. Ampère, von Reumont I. Ilne.

Von früheren besonders durch Kritik ausgezeichneten Forschern, deren Resultate Späteren den Weg bahnten, sind namhaft zu machen Bayle, Beaufort, Perizonius, B. G. Niebuhr.

der Wählbarkeit dieser letzteren durch die Tributcomitien, und endlich von der geschriebenen, Allen verständlichen Sammlung peinlicher und civiler Gesetze, sowie von der Fähigkeit, Beschlüsse des öffentlichen Wohls aufzustellen, was Alles hatte vorher festgestellt werden sollen, errangen sie auch nach gleich mühsamen und zähen Debatten in Zwischenräumen von Generationen nach und nach die Rechte des Militärtribunats, sowie die Fähigkeit, in die Geschlechter hineinzuheirathen, wobei die Gegenseitigkeit gewahrt blieb, ferner die Rechte der Quästur und des Senats, die Rechte des Consulats Rechtsverbindlichkeit für ihre Beschlüsse, die Rechte der Prätur, endlich und zuletzt Rechte des Amtes der Staatspriester. Das waren die Resultate eines zweitebalbhundertjährigen Kampfes zwischen diesen beiden Ständen, einer Aussaat für die Zukunft, indem sie den Grund dazu legten, die Erklärung für die Nachhaltigkeit, welche die Unternehmungen der Römer nachmals auszeichneten. Den Anstoss zu dieser inneren Bewegung hatte eine grosse Auswanderung der plebeischen Bevölkerung gegeben. | Darin zeigte letztere Ent-494 schlossenheit, und Grösse, wie z. B. einst jene Achäer Laconiens, die, seit die Dorer sich zu Herrschern über sie aufgeworfen, lieber nach dem Küstenlande am korinthischen Meerbusen auswanderten.

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Die Kriege, welche der inneren Entwicklung gleichzeitig waren, waren theils (zur Abwehr der Tarquinier) vorhergegangen, theils folgten sie, und wurden hier geführt, noch im nämlichen Jahrhundert gegen Umwohner (u. A. gegen Veii), im nachfolgenden Jahrhundert, nachdem zuvor eine gefährliche fremde Invasion (Gallier) wiederholt abgewiesen war, | gegen die Stämme Mittelitaliens, 389 nämlich gegen die Samniter, gegen Latiner, dann aufs Neue 342 gegen die Erstgenannten und die mit ihnen verbündeten Etrusker u. A., um daraus einen Unterbau für das Staatswesen zu gewin-325 nen, womit die Nationalität sich identisch zu machen strebte. Der Nationalität war der Instinkt eigen, eine Nation zu werden; sie wollte einer Invasion gewachsen sein und Bürgschaft haben, selbstständig zu bleiben. Daher der rücksichtslose Standpunkt gegen die vorerwähnten Völkerschaften, nachdem diese unterlegen waren. Mit Ausnahme weniger Städte z. B. in Latium, denen sie ihr städtisches Recht verlieh, so dass ihre Einwohner Römer wurden, mussten die Besiegten zu Rom in ein Verhältniss treten, ähnlich demjenigen, worin in Lakonien die Achäer (Periöken) zu der herrschenden dorischen Partei standen. Sie wurden Plebeier, so lange in Rom die Begriffe Bürger und Patricier, und je nachdem diese

noch identisch waren, und galten für Peregrini, als jener Gegensatz zwischen Plebeiern und Patriciern rechtlich aufgehört hatte, von Rom aus regiert, eine Provinz des Prätors, der ihre Rechtsgeschäfte verwaltete (Praetor peregrinus). Den Standpunkt der Rücksichtslosigkeit, welcher die Römer bisher bei ihrer Politik gegen ihre angestammten Nachbarvölker charakterisirt hatte, fuhren sie über das Gebot der Nothwehr hinaus auch gegen auswärtige Völker (Grossgriechen u. a.) zu üben fort. Die Politik gegen diese löste jene ab, und metamorphosirte sich in eine auswärtige, wobei Herrschsucht das leitende Motiv war, und Bereicherung der Macht das zweite.

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Die bisherigen Eroberungen, welche vom tyrrhenischen Meere quer über den Rücken der Halbinsel bis an die Küsten des adriatischen, und der Länge nach von der Linie Macra Aesis bis zur Linie Silarus Aufidus reichten, begrenzten den Bereich der angestammten Völker und bildeten den prädestinirten Unterbau der Macht des römischen Volkes. Sie galten als das Stammgebiet dem Auslande gegenüber.

Betrachtung der Politik Rom's nach Aussen.

Vom dritten Jahrhundert ab trat die innere Geschichte für lange hinter der Verfolgung einer Politik gegen die auswärtigen Völker zurück, und heben sich von dem Hintergrunde jener nur die Gegenwirkungen der Erfolge bezw. Misserfolge ab. Dahin werden selbst innere Aufstände gehören, wiewohl diese den Schein eines selbstwesentlichen Charakters an sich haben, die Sclavenaufstände nämlich (der erste im J. 136), weil die Gefahren, die sie brachten, lähmend auf die eigenen socialen Verhältnisse zurückwirken. Das verschuldeten die aus der Jugend der socialen Erfahrungen erklärbaren Anschauungen vom Kriegsrecht. Im Uebrigen war die innere politische Bewegung, wie sie die letzten Jahrhun derte, das fünfte und vierte, erfahren hatten, zur Ruhe gekommen.

Rom's Politik gegen die Grossgriechen.

Die vorigen Abschnitte kannten nur Hellenen. Rom nannte sie Griechen (Graeci, Graii1), und mithin Unteritalien, das bei den Hellenen Grosshellas wegen der hellenischen Colonie daselbst

1) Aristot., Meteorol. I, 14.

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